Ich bin zwischenzeitlich der Auffassung, daß wir es hier mit einem Fake zu tun haben, jemanden, der sich öffentlich wichtig machen will.jd hat geschrieben:Willst Du bei Mandatierung eines Rechtsanwalts ihm eine Checkliste an die Hand geben, wie Du Dir das weitere Vorgehen vorstellst?Pan hat geschrieben:Ein Tipp, was man jetzt am besten macht?
Wie sollte ein Anwalt vorgehen?
Remonstrieren? Klagen? Mit Auswärtigem Amt Kontakt aufnehmen? Was könnte sinnvoll sein?
Umgekehrt wäre es wohl empfehlenswert, sich einen Rechtsanwalt zu suchen, der Dir obige Fragen plausibel beantworten und auf Nachfrage begründen kann.
JD
"Pan" hat auch mit mir Kontakt aufgenommen, daher kenne ich seinen Klarnamen. Auch bei mir kam er Wochenlang mit solchen Fragen, nervte mich am vergangenen Sonntag fast zwei Stunden lang telefonisch. Ihm ging es immer wieder darum, daß Ganze bloß zu vertagen und irgendwelche Vorwände zu suchen, um nicht zu sagen zu konstruieren, warum es nicht klappen könnte.
Ich hatte schon vorher recherchiert, bin ja auch nicht von gestern. Am 19.11.2009 hat er sich bei China Services International angemeldet und dort zu Protokoll gegeben: "Unverheiratet". Für diese Variante sprcht auch, daß er eine Fernbeziehung führe - seine Frau sei in China, bei der imaginären Tochter. Nur: Das geht eben nicht. Wenn er im November 2009 noch unverheiratet zu Protokoll gibt, könnte eine eventuelle Ehe so alt noch nicht sein. Und nach sechs Monaten Aufenthalt in China wäre der Aufenthaltstitel futsch.
Interessant übrigens auch: Ich sollte ihm ein Angebot unterbreiten. Nach seiner Anschrift gefragt, antwortete er mir, die habe er seinem angeblichen Anwalt auch nicht gegeben. Nun ist man als Anbieter gehobener Dienste aber verpflichtet, seinen Auftraggeber regelmäßig darüber zu informieren, was man im Einzelnen gemacht hat (§ 666 BGB). Also hat er dem angeblichen Anwalt seine Anschrift geben müssen oder er hat in Wirklichkeit keinen.
Ich gehe von Letzterem aus. Denn, der Eine oder Andere hier sprach es bereits an: Man muß kein Jurist sein, um zu erkennen, daß hier ganz offensichtlich der völlig falsche Weg gegangen wurde. Statt gegen die Nichterteilung des Visum zu klagen, hätte wegen des verhinderten Kindesnachzugs geklagt werden müssen. "Pans" "Begründung": Dann wären sie mit dem Sprachtest gekommen. Ist falsch, denn der ist beim Kindesnachzug nicht obligatorisch und wurde im angeblichen Verfahren auch nicht abgefragt. Man stelle sich vor: Sprachtest für einen Fünfjährigen etwa. Einen solchen Stumpfsinn würde kein seriöser Anwalt mitmachen.
Tatsächlich will er mit der Adresse nicht herausrüken, weil er keine Lust hat, die Party zu zahlen, die er gegeben hat. Sein Pech, daß ich recherchiert habe.
Kurzum: Wir sind hier alle einem Fake aufgesessen. Das erkennt man nicht zuletzt auch daran, daß "Pan" noch mir gegenüber behauptete, die Akten des Konsulats seien noch immer nicht in Berlin. Ich kenne solche Laufzeiten und weiß, daß das auch eine Lüge ist. Er nutzte sie als Vorwand, um Zeit zu schinden. "Pan" im O-Ton: Ich will jetzt erst einmal abwarten, bis die Akten da sind und sehen, was darin steht. Was in den Akten steht, weiß er. Und er weiß auch, daß die imaginäre Tochter der imaginären Frau in dem Alter noch vieles hat - aber eines mit Sicherheit nicht: Zeit!

