Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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Ausgewanderter
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von Ausgewanderter »

jd hat geschrieben:
Pan hat geschrieben:Ein Tipp, was man jetzt am besten macht?
Wie sollte ein Anwalt vorgehen? :(
Remonstrieren? Klagen? Mit Auswärtigem Amt Kontakt aufnehmen? Was könnte sinnvoll sein?
Willst Du bei Mandatierung eines Rechtsanwalts ihm eine Checkliste an die Hand geben, wie Du Dir das weitere Vorgehen vorstellst?

Umgekehrt wäre es wohl empfehlenswert, sich einen Rechtsanwalt zu suchen, der Dir obige Fragen plausibel beantworten und auf Nachfrage begründen kann.

JD
Ich bin zwischenzeitlich der Auffassung, daß wir es hier mit einem Fake zu tun haben, jemanden, der sich öffentlich wichtig machen will.

"Pan" hat auch mit mir Kontakt aufgenommen, daher kenne ich seinen Klarnamen. Auch bei mir kam er Wochenlang mit solchen Fragen, nervte mich am vergangenen Sonntag fast zwei Stunden lang telefonisch. Ihm ging es immer wieder darum, daß Ganze bloß zu vertagen und irgendwelche Vorwände zu suchen, um nicht zu sagen zu konstruieren, warum es nicht klappen könnte.

Ich hatte schon vorher recherchiert, bin ja auch nicht von gestern. Am 19.11.2009 hat er sich bei China Services International angemeldet und dort zu Protokoll gegeben: "Unverheiratet". Für diese Variante sprcht auch, daß er eine Fernbeziehung führe - seine Frau sei in China, bei der imaginären Tochter. Nur: Das geht eben nicht. Wenn er im November 2009 noch unverheiratet zu Protokoll gibt, könnte eine eventuelle Ehe so alt noch nicht sein. Und nach sechs Monaten Aufenthalt in China wäre der Aufenthaltstitel futsch.

Interessant übrigens auch: Ich sollte ihm ein Angebot unterbreiten. Nach seiner Anschrift gefragt, antwortete er mir, die habe er seinem angeblichen Anwalt auch nicht gegeben. Nun ist man als Anbieter gehobener Dienste aber verpflichtet, seinen Auftraggeber regelmäßig darüber zu informieren, was man im Einzelnen gemacht hat (§ 666 BGB). Also hat er dem angeblichen Anwalt seine Anschrift geben müssen oder er hat in Wirklichkeit keinen.

Ich gehe von Letzterem aus. Denn, der Eine oder Andere hier sprach es bereits an: Man muß kein Jurist sein, um zu erkennen, daß hier ganz offensichtlich der völlig falsche Weg gegangen wurde. Statt gegen die Nichterteilung des Visum zu klagen, hätte wegen des verhinderten Kindesnachzugs geklagt werden müssen. "Pans" "Begründung": Dann wären sie mit dem Sprachtest gekommen. Ist falsch, denn der ist beim Kindesnachzug nicht obligatorisch und wurde im angeblichen Verfahren auch nicht abgefragt. Man stelle sich vor: Sprachtest für einen Fünfjährigen etwa. Einen solchen Stumpfsinn würde kein seriöser Anwalt mitmachen.

Tatsächlich will er mit der Adresse nicht herausrüken, weil er keine Lust hat, die Party zu zahlen, die er gegeben hat. Sein Pech, daß ich recherchiert habe.

Kurzum: Wir sind hier alle einem Fake aufgesessen. Das erkennt man nicht zuletzt auch daran, daß "Pan" noch mir gegenüber behauptete, die Akten des Konsulats seien noch immer nicht in Berlin. Ich kenne solche Laufzeiten und weiß, daß das auch eine Lüge ist. Er nutzte sie als Vorwand, um Zeit zu schinden. "Pan" im O-Ton: Ich will jetzt erst einmal abwarten, bis die Akten da sind und sehen, was darin steht. Was in den Akten steht, weiß er. Und er weiß auch, daß die imaginäre Tochter der imaginären Frau in dem Alter noch vieles hat - aber eines mit Sicherheit nicht: Zeit!
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von happyfuture »

Ich habe dazu eine Frage:
Auswärtiges Amt hat geschrieben:Familien- und Kindernachzug

Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss der Ausländer eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen und über ausreichenden Wohnraum verfügen. Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen, abhängig vom Status des bereits in Deutschland lebenden Ausländers, erfüllt sein.

Beim Ehegattennachzug wurde mit der Reform des Zuwanderungsrechts neu eingeführt, dass beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen und der nachziehende Ehepartner sich grundsätzlich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können muss.

Beim Kindernachzug bleibt die Altersgrenze von 16 Jahren bestehen. Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren kann im Härtefall oder bei einer günstigen Integrationsprognose ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Beim Nachzug zum allein sorgeberechtigten Elternteil besteht für Kinder unter 16 Jahren ein Anspruch auf Erteilung des notwendigen Aufenthaltstitels.
bezogen auf den letzten Satz: Wenn die chinesische Mutter Alleinerziehungsberechtigte ist, also der Vater seine Sorgerechte abgibt (wie auch immer das nachzuweisen ist), besteht dann generell die Aussicht auf Familiennachzug des Kindes, bis 16 Jahren, bis 18 jahren, unabhängig der vertrichenen Zeit nach der Heirat bzw, Aufenthaltes?
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Ausgewanderter
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von Ausgewanderter »

happyfuture hat geschrieben:Ich habe dazu eine Frage:
Auswärtiges Amt hat geschrieben:Familien- und Kindernachzug

Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss der Ausländer eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen und über ausreichenden Wohnraum verfügen. Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen, abhängig vom Status des bereits in Deutschland lebenden Ausländers, erfüllt sein.

Beim Ehegattennachzug wurde mit der Reform des Zuwanderungsrechts neu eingeführt, dass beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen und der nachziehende Ehepartner sich grundsätzlich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können muss.

Beim Kindernachzug bleibt die Altersgrenze von 16 Jahren bestehen. Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren kann im Härtefall oder bei einer günstigen Integrationsprognose ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Beim Nachzug zum allein sorgeberechtigten Elternteil besteht für Kinder unter 16 Jahren ein Anspruch auf Erteilung des notwendigen Aufenthaltstitels.
bezogen auf den letzten Satz: Wenn die chinesische Mutter Alleinerziehungsberechtigte ist, also der Vater seine Sorgerechte abgibt (wie auch immer das nachzuweisen ist), besteht dann generell die Aussicht auf Familiennachzug des Kindes, bis 16 Jahren, bis 18 jahren, unabhängig der vertrichenen Zeit nach der Heirat bzw, Aufenthaltes?

Im vorliegenden behaupteten Fall wurde vorgetragen, dem Vater sei das Sorgerecht gerichtlich entzogen worden. Da gibt es also keine Beweisprobleme. Im Übrigen ist das eine Ermessenfrage. In diesem Alter könnte man noch auf gewisse Fähigkeiten - z. B. Deutschkenntnisse (Aufzählung nicht abschließend) - darauf hindeuten, daß sie sich integriert. Das ist der Knackpunkt. Aber mit 18 Jahren ist der Zug ohne Wenn und Aber abgefahren, denn dann sind sie volljährig, bedürfen er Eltern nicht mehr.

Nur wie gesagt: Wir sind hier einem Fake aufgesessen. Tochter und Ehefrau sind Erfindungen.
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von happyfuture »

Ausgewanderter hat geschrieben:Im Übrigen ist das eine Ermessenfrage. In diesem Alter könnte man noch auf gewisse Fähigkeiten - z. B. Deutschkenntnisse (Aufzählung nicht abschließend) - darauf hindeuten, daß sie sich integriert. Das ist der Knackpunkt. Aber mit 18 Jahren ist der Zug ohne Wenn und Aber abgefahren, denn dann sind sie volljährig, bedürfen der Eltern nicht mehr.
Danke für Deine Antwort auf meine Frage, die sich nicht auf den vorliegenden Fall bezieht.
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von Ernie0815 »

Ausgewanderter hat geschrieben:Kurzum: Wir sind hier alle einem Fake aufgesessen. Das erkennt man nicht zuletzt auch daran, daß "Pan" noch mir gegenüber behauptete, die Akten des Konsulats seien noch immer nicht in Berlin. Ich kenne solche Laufzeiten und weiß, daß das auch eine Lüge ist. Er nutzte sie als Vorwand, um Zeit zu schinden. "Pan" im O-Ton: Ich will jetzt erst einmal abwarten, bis die Akten da sind und sehen, was darin steht. Was in den Akten steht, weiß er. Und er weiß auch, daß die imaginäre Tochter der imaginären Frau in dem Alter noch vieles hat - aber eines mit Sicherheit nicht: Zeit!
Das ist ja unglaublich! Statt froh zu sein, Hilfe und Unterstützung zu bekommen, werden die Leute so ausgenutzt und vorgeführt.

Ich habe das gleiche Problem und mich an Ausgewanderter gewendet. Und sein Weg funktioniert, ich habe Kontakt mit einem Paar, das das vor wenigen Monaten mit ihm durchgezogen hat. :oops:
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von Ausgewanderter »

happyfuture hat geschrieben:
Ausgewanderter hat geschrieben:Im Übrigen ist das eine Ermessenfrage. In diesem Alter könnte man noch auf gewisse Fähigkeiten - z. B. Deutschkenntnisse (Aufzählung nicht abschließend) - darauf hindeuten, daß sie sich integriert. Das ist der Knackpunkt. Aber mit 18 Jahren ist der Zug ohne Wenn und Aber abgefahren, denn dann sind sie volljährig, bedürfen der Eltern nicht mehr.
Danke für Deine Antwort auf meine Frage, die sich nicht auf den vorliegenden Fall bezieht.
Gern geschehen. Solche Angaben sind ja immer auch verallgemeinerungsfähig.

Wenn in Deinem Fall aber der Nachweis des alleinigen Sorgerechts erbracht werden muß, solltest Du jemanden einschalten, der etwas davon versteht. Dessen ungeachtet gibt es noch einen legalen Weg mit wenig Zeitaufwand.
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von happyfuture »

Ernie0815 hat geschrieben:Das ist ja unglaublich! Statt froh zu sein, Hilfe und Unterstützung zu bekommen, werden die Leute so ausgenutzt und vorgeführt.

Ich habe das gleiche Problem und mich an Ausgewanderter gewendet. Und sein Weg funktioniert, ich habe Kontakt mit einem Paar, das das vor wenigen Monaten mit ihm durchgezogen hat. :oops:
Da können WIR nur hoffen, dass nicht noch mehr "Fakes" hier im Forum ihr Unwesen treiben. Mehrfachanmeldungen von "Superschlauen" u.ä. gibt es immer wieder ... :wink:
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von happyfuture »

Ausgewanderter hat geschrieben:Dessen ungeachtet gibt es noch einen legalen Weg mit wenig Zeitaufwand.
Was kostet dieser Weg?
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von GuangDong »

Ausgewanderter hat geschrieben:Ich bin zwischenzeitlich der Auffassung, daß wir es hier mit einem Fake zu tun haben, jemanden, der sich öffentlich wichtig machen will.

"Pan" hat auch mit mir Kontakt aufgenommen, daher kenne ich seinen Klarnamen. Auch bei mir kam er Wochenlang mit solchen Fragen, nervte mich am vergangenen Sonntag fast zwei Stunden lang telefonisch. Ihm ging es immer wieder darum, daß Ganze bloß zu vertagen und irgendwelche Vorwände zu suchen, um nicht zu sagen zu konstruieren, warum es nicht klappen könnte.

Ich hatte schon vorher recherchiert, bin ja auch nicht von gestern. Am 19.11.2009 hat er sich bei China Services International angemeldet und dort zu Protokoll gegeben: "Unverheiratet". Für diese Variante sprcht auch, daß er eine Fernbeziehung führe - seine Frau sei in China, bei der imaginären Tochter. Nur: Das geht eben nicht. Wenn er im November 2009 noch unverheiratet zu Protokoll gibt, könnte eine eventuelle Ehe so alt noch nicht sein. Und nach sechs Monaten Aufenthalt in China wäre der Aufenthaltstitel futsch.

Interessant übrigens auch: Ich sollte ihm ein Angebot unterbreiten. Nach seiner Anschrift gefragt, antwortete er mir, die habe er seinem angeblichen Anwalt auch nicht gegeben. Nun ist man als Anbieter gehobener Dienste aber verpflichtet, seinen Auftraggeber regelmäßig darüber zu informieren, was man im Einzelnen gemacht hat (§ 666 BGB). Also hat er dem angeblichen Anwalt seine Anschrift geben müssen oder er hat in Wirklichkeit keinen.

Ich gehe von Letzterem aus. Denn, der Eine oder Andere hier sprach es bereits an: Man muß kein Jurist sein, um zu erkennen, daß hier ganz offensichtlich der völlig falsche Weg gegangen wurde. Statt gegen die Nichterteilung des Visum zu klagen, hätte wegen des verhinderten Kindesnachzugs geklagt werden müssen. "Pans" "Begründung": Dann wären sie mit dem Sprachtest gekommen. Ist falsch, denn der ist beim Kindesnachzug nicht obligatorisch und wurde im angeblichen Verfahren auch nicht abgefragt. Man stelle sich vor: Sprachtest für einen Fünfjährigen etwa. Einen solchen Stumpfsinn würde kein seriöser Anwalt mitmachen.

Tatsächlich will er mit der Adresse nicht herausrüken, weil er keine Lust hat, die Party zu zahlen, die er gegeben hat. Sein Pech, daß ich recherchiert habe.

Kurzum: Wir sind hier alle einem Fake aufgesessen. Das erkennt man nicht zuletzt auch daran, daß "Pan" noch mir gegenüber behauptete, die Akten des Konsulats seien noch immer nicht in Berlin. Ich kenne solche Laufzeiten und weiß, daß das auch eine Lüge ist. Er nutzte sie als Vorwand, um Zeit zu schinden. "Pan" im O-Ton: Ich will jetzt erst einmal abwarten, bis die Akten da sind und sehen, was darin steht. Was in den Akten steht, weiß er. Und er weiß auch, daß die imaginäre Tochter der imaginären Frau in dem Alter noch vieles hat - aber eines mit Sicherheit nicht: Zeit!
Mir ist nicht so recht klar, wer sich hier tatsächlich "wichtig" machen will.
Auf jeden Fall keine gute Werbung für einen Rechtkonsulenten, der hier eine existierende Person als Fake bezeichnet. Wenn sich da nicht jemand zu sehr aus dem Fenster lehnt ...


und urplötzlich taucht ein "Jünger" aus der Sesamstraße an seiner Seite auf , Zufälle gibt es ...
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von incues »

Also ich fand das jetzt nicht so schlimm, was der Herr Gattermann da von sich gegeben hat.
Die Infos sind zwar 90% irrelevant für mich, aber nachvollziehen kann ich es schon.
Bei so manchen Beiträgen versinke ich auch ganz tief im Zweifel an deren Wahrheitsgehalt.

Ich finde es auch uninteressant, ob Herr G. seine Chance wittert, hier ein kleines Geschäft nebenbei zu tätigen. Und auch wenn es in Sachen Online-Beratung sein "Berufsrisiko" ist, kann ich verstehen, dass er sich darüber auslässt. Mich würde es auch nicht kalt lasen, wenn ich mir die Mühe mache, jemanden eine Hilfestellung zu geben und sich dann rausstellt, dass vermutlich alles nahezu frei erfunden ist. (Besonders wenn ich es unentgeltlich täte und meine Freizeit dafür opfere :lol: )

Aber auch ich muss zugeben: Weniger ist manchmal mehr! ;)
Wen es stört, dass oder ob der PAN fake ist, der brauch sich ja nicht mit ihm zu beschäftigen :mrgreen:
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von domasla »

Ich bin auch nicht echt.

Und - wir haben es schriftlich - Grufti ist ein Bot!

D., der immerhin schon einmal (nein: drei Mal) in Guangzhou war.
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von happyfuture »

Aufenthaltsgesetz hat geschrieben:§ 32 Kindernachzug

(1) Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn

1. der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 besitzt oder
2. beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen und das Kind seinen Lebensmittelpunkt zusammen mit seinen Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil in das Bundesgebiet verlegt.
3. entfällt

(2) Einem minderjährigen ledigen Kind, welches das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn es die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann, und beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen.

(2a) Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besitzt, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft bereits in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union bestand, in dem der Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzt. Dasselbe gilt, wenn der Ausländer unmittelbar vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besaß.

(3) Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, welches das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen.

(4) Im Übrigen kann dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es auf Grund der Umstände des Einzelfalls zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist. Hierbei sind das Kindeswohl und die familiäre Situation zu berücksichtigen.
Quelle

Demnach gibt es einen Sprachtest bezüglich Kindernachzug für ausländische Jugendliche zw. 16-18 jahren.
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von Andy_yi »

Ernie0815 hat geschrieben: Ich habe das gleiche Problem und mich an Ausgewanderter gewendet. Und sein Weg funktioniert, ich habe Kontakt mit einem Paar, das das vor wenigen Monaten mit ihm durchgezogen hat. :oops:
Da betreibt wohl jemand self advertisement.
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von incues »

Andy_yi hat geschrieben:
Ernie0815 hat geschrieben: Ich habe das gleiche Problem und mich an Ausgewanderter gewendet. Und sein Weg funktioniert, ich habe Kontakt mit einem Paar, das das vor wenigen Monaten mit ihm durchgezogen hat. :oops:
Da betreibt wohl jemand self advertisement.
Fragt sich nur, wie erfolgsversprechend diese Methode ist 8)

Leute, die in Foren mit Informationen prahlen, aber diese nicht preisgeben, sind entweder A***hlöcher oder haben es auf dein Geld abgesehen! ...oder beides :lol:

Eigentlich sollte man heutzutage aufgeklärt genug sein, um zu wissen, dass solche Aussagen nur darauf abzielen, mal eben schnell einen Euro nebenbei zu machen :)
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von Ausgewanderter »

incues hat geschrieben:
Andy_yi hat geschrieben:
Ernie0815 hat geschrieben: Ich habe das gleiche Problem und mich an Ausgewanderter gewendet. Und sein Weg funktioniert, ich habe Kontakt mit einem Paar, das das vor wenigen Monaten mit ihm durchgezogen hat. :oops:
Da betreibt wohl jemand self advertisement.
Fragt sich nur, wie erfolgsversprechend diese Methode ist 8)

Leute, die in Foren mit Informationen prahlen, aber diese nicht preisgeben, sind entweder A***hlöcher oder haben es auf dein Geld abgesehen! ...oder beides :lol:

Eigentlich sollte man heutzutage aufgeklärt genug sein, um zu wissen, dass solche Aussagen nur darauf abzielen, mal eben schnell einen Euro nebenbei zu machen :)
Also: Ersteres gehört in die Schublade Paranoia. Es gab hier schon einmal einen Thread, wo sich jemand für mich stark machte und den Ton einiger User bemängelte. Ich belasse es einmal dabei.

Prahlen: angeben, aufschneiden, bramarbasieren, protzen, sich brüsten, den Mund voll nehmen, hochstapeln, oder: intransitiv: sich übertrieben oder unangemessen loben.

Ich dagegen habe nichts anderes getan, als in einem anderen Thread darauf hinzuweisen, daß es auch einen anderen Weg gibt, also eine Alternative aufgezeigt. Wenn Alternativen jetzt unter Prahlen abgelegt werden... Natürlich nenne ich das Kind nicht beim Namen, denn dann wäre ich mir dem Klammerbeutel gepudert. Ein versierter Tuner z. B. stellt seine Tuning-Methoden auch nicht ins Web, wo sie dann von jedem kopiert werden können. Ich machte das bereits in dem Thread deutlich, wo jemand eine Lanze für mich gebrochen hat. Ich gebe gerne allgemeine Ratschläge, aber wo es ans Eingemachte geht, darf man mich gern per PN ansprechen und mehr erfahren.

Also, bleiben wir doch gemeinsam auf der Matte!
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