Seite 3 von 5

Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Verfasst: 21.04.2010, 11:54
von happyfuture
laogai hat geschrieben:Hmmm, nach aktuellem deutschen Recht können beide Ehepartner den Mädchen- bzw. Bubennamen behalten.
Folgende Kombinationen sind also möglich (Herr Müller und Frau Lüdenscheid werden von Dr. Klöbner getraut):
  • Herr und Frau Müller
  • Herr und Frau Lüdenscheid
  • Herr Müller und Frau Müller-Lüdenscheid
  • Herr Müller-Lüdenscheid und Frau Lüdenscheid
  • Herr Müller und Frau Lüdenscheid
Preisfrage:
Welche Namensgebungen sind möglich, wenn er (Deutscher) =Müller sie (Chinesin) =Wu geheiratet hat und wo haben diese Gültigkeit?

Ich gebe mal eine mögliche Antwort vor:
Herr Müller und Frau Wu (Gültig in D und in China) :mrgreen:

Ingo, dein Einsatz ist gefragt! :wink:

Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Verfasst: 21.04.2010, 12:16
von ingo_001
happyfuture hat geschrieben:Ich gebe mal eine mögliche Antwort vor:
Herr Müller und Frau Wu (Gültig in D und in China) :mrgreen:

Ingo, dein Einsatz ist gefragt! :wink:
Deine mögliche Antwort hatten wir für uns als einzig wahre Variante ausgewählt :wink:
Sowohl in China (wo wir ja geheiratet hatten) als auch hier in Deutschland gibts da keine bürokrakischen Überraschungen zu befürchten.
Bei allen anderen Konstellationen würde es eh nur zusätzlichen Papierkram geben, der "hinter jeder Ecke" lauern könnte.
* Mit meinen (minimalen) Einsatz habe ich also ein Maximum an bürokratischer "Sicherheit" erreicht 8)

Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Verfasst: 21.04.2010, 12:20
von happyfuture
ingo_001 hat geschrieben:
happyfuture hat geschrieben:Ich gebe mal eine mögliche Antwort vor:
Herr Müller und Frau Wu (Gültig in D und in China) :mrgreen:

Ingo, dein Einsatz ist gefragt! :wink:
Deine mögliche Antwort hatten wir für uns als einzig wahre Variante ausgewählt :wink:
Sowohl in China (wo wir ja geheiratet hatten) als auch hier in Deutschland gibts da keine bürokrakischen Überraschungen zu befürchten.
Bei allen anderen Konstellationen würde es eh nur zusätzlichen Papierkram geben, der "hinter jeder Ecke" lauern könnte.
* Mit meinen (minimalen) Einsatz habe ich also ein Maximum an bürokratischer "Sicherheit" erreicht 8)
and the Winner is .... :D

Da sag ich nur (B)Ingo! :mrgreen:

Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Verfasst: 21.04.2010, 13:07
von ingo_001
Bei der Vorgabe, :wink:
happyfuture hat geschrieben:Herr Müller und Frau Wu (Gültig in D und in China) :mrgreen:
kanns ja gar keine andere Antwort geben 8)

Wer dei lauernden Fallstricke kennt und sie nicht vermeidet ... muss halt damit klar kommen.

Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Verfasst: 21.04.2010, 14:57
von báitù
Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht? :mrgreen:

Und an alle Namensbeibehalter :roll: :
Welchen Namen trägt dann euer Nachwuchs (sofern er oder sie sich ein(ge)stellt (hat))?

Vielleicht sollte jemand mal nur so für die Statistk 'ne Umfrage zur Namenswahl starten...

Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Verfasst: 21.04.2010, 15:48
von happyfuture
báitù hat geschrieben:Welchen Namen trägt dann euer Nachwuchs (sofern er oder sie sich ein(ge)stellt (hat))?
Bei uns wird sich da nix mehr "einstellen", erledigt :wink:

Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Verfasst: 21.04.2010, 15:48
von romeo
báitù hat geschrieben:Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht? :mrgreen:

Und an alle Namensbeibehalter :roll: :
Welchen Namen trägt dann euer Nachwuchs (sofern er oder sie sich ein(ge)stellt (hat))?

Vielleicht sollte jemand mal nur so für die Statistk 'ne Umfrage zur Namenswahl starten...
Na den Namen des Vaters.

Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Verfasst: 21.04.2010, 16:54
von ingo_001
báitù hat geschrieben:Und an alle Namensbeibehalter :roll: :
Welchen Namen trägt dann euer Nachwuchs (sofern er oder sie sich ein(ge)stellt (hat))?
Meinen.
báitù hat geschrieben:Vielleicht sollte jemand mal nur so für die Statistk 'ne Umfrage zur Namenswahl starten...
Schon passiert.

Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Verfasst: 25.04.2010, 17:57
von balu79
Hallo,

Kann jemand (am besten aus Erfahrung) sagen, welcher 'zusätzlicher Papierkram' und 'bürkratischer Aufwand' in D konkret anfallen würde, falls meine Verlobte (CN) meinen Nachnamen (D) annimmt?


Munter bleiben,
Bastian

Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Verfasst: 25.04.2010, 20:20
von Fan Lin
balu79 hat geschrieben:Hallo,

Kann jemand (am besten aus Erfahrung) sagen, welcher 'zusätzlicher Papierkram' und 'bürkratischer Aufwand' in D konkret anfallen würde, falls meine Verlobte (CN) meinen Nachnamen (D) annimmt?


Munter bleiben,
Bastian
Beim Standesamt bekommt sie eine Rechtsbelehrung vorgelesen (auf deutsch - niemand darf es für sie übersetzen - sie muß es selbst verstehen - wenn der Standesbeamte meint, daß sie es nicht verstanden hat, müßt ihr ein anderes mal wiederkommen), sagt "Ja", unterschreibt. Dann €20,-* bezahlen und fertig ist die Kiste.

* Die 20 Euronen zahlt man im Standesamt Münster; wie teuer es in anderen Städten ist weiß ich nicht.

Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Verfasst: 25.04.2010, 22:28
von Laogai
báitù hat geschrieben:Und an alle Namensbeibehalter :roll: :
Welchen Namen trägt dann euer Nachwuchs (sofern er oder sie sich ein(ge)stellt (hat))?
Unser Spross hat den Kürzeren gezogen :D
báitù hat geschrieben:Vielleicht sollte jemand mal nur so für die Statistk 'ne Umfrage zur Namenswahl starten...
Die da.

Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Verfasst: 26.04.2010, 20:02
von balu79
Fan Lin hat geschrieben:
balu79 hat geschrieben:Hallo,

Kann jemand (am besten aus Erfahrung) sagen, welcher 'zusätzlicher Papierkram' und 'bürkratischer Aufwand' in D konkret anfallen würde, falls meine Verlobte (CN) meinen Nachnamen (D) annimmt?


Munter bleiben,
Bastian
Beim Standesamt bekommt sie eine Rechtsbelehrung vorgelesen (auf deutsch - niemand darf es für sie übersetzen - sie muß es selbst verstehen - wenn der Standesbeamte meint, daß sie es nicht verstanden hat, müßt ihr ein anderes mal wiederkommen), sagt "Ja", unterschreibt. Dann €20,-* bezahlen und fertig ist die Kiste.

* Die 20 Euronen zahlt man im Standesamt Münster; wie teuer es in anderen Städten ist weiß ich nicht.
Das haben wir schon hinter uns, aber das hat doch nichts mit der Namenswahl zu tun...

Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Verfasst: 26.04.2010, 20:34
von Fan Lin
balu79 hat geschrieben: Das haben wir schon hinter uns, aber das hat doch nichts mit der Namenswahl zu tun...
Hat es wohl. Als Familienname wurde dabei mein Nachname gewählt und sie hat meinen Nachnamen ihrem vorangestellt. Seit diesem Tag (nachdem wir, mit dem erhaltenen Formular, beim Ausländeramt waren) steht in ihrem Aufenthaltstitel: "Name nach deutschem Recht "Mein Nachname - ihr Nachname".

Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Verfasst: 26.04.2010, 22:20
von ingo_001
Fan Lin hat geschrieben:
balu79 hat geschrieben:Hallo,
Kann jemand (am besten aus Erfahrung) sagen, welcher 'zusätzlicher Papierkram' und 'bürkratischer Aufwand' in D konkret anfallen würde, falls meine Verlobte (CN) meinen Nachnamen (D) annimmt?
Munter bleiben,
Bastian
Beim Standesamt bekommt sie eine Rechtsbelehrung vorgelesen (auf deutsch - niemand darf es für sie übersetzen - sie muß es selbst verstehen - wenn der Standesbeamte meint, daß sie es nicht verstanden hat, müßt ihr ein anderes mal wiederkommen), sagt "Ja", unterschreibt. Dann €20,-* bezahlen und fertig ist die Kiste.

* Die 20 Euronen zahlt man im Standesamt Münster; wie teuer es in anderen Städten ist weiß ich nicht.
Die Info deckt aber m.E. nicht die Fragestellung ab.
Du hast hier "nur" den bürokratischen/finanziellen Aufwand bei der Ananahme Deines Familiennamens aufgeführt.

Im weiteren (bürokratischen) Angelegenheiten kommt einiges mehr an besagten Aufwand hinzu.
Wie hier (u.a. auch von mir) schon geschrieben wurde, hat die Namensänderung auch innerhalb Deutschlands keine uneingeschränkte Wirkung.

Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit

Verfasst: 27.04.2010, 08:54
von Fan Lin
ingo_001 hat geschrieben: Die Info deckt aber m.E. nicht die Fragestellung ab.
Du hast hier "nur" den bürokratischen/finanziellen Aufwand bei der Ananahme Deines Familiennamens aufgeführt.

Im weiteren (bürokratischen) Angelegenheiten kommt einiges mehr an besagten Aufwand hinzu.
Wie hier (u.a. auch von mir) schon geschrieben wurde, hat die Namensänderung auch innerhalb Deutschlands keine uneingeschränkte Wirkung.
Den weiteren bürokratischen Aufwand, den wir hatten, beschränkte sich (bis jetzt) darauf, mit dem Formular des Standesamtes zum Ausländeramt zu gehen und den neuen Namen in den Aufenthaltstitel eintragen zu lassen. Das stand auch in anderer Form in meinem vorherigen Beitrag.
Warum sollte ihre Namensänderung in Deutschland keine uneingeschränkte Wirkung haben? Nach deutschem Recht und Gesetz hat sie jetzt einen neuen Nachnamen, welcher (in Deutschland) uneingeschränkte Gültigkeit hat. Darum ist ihr neuer Name ja auch auf dem Aufenthaltstitel vermerkt und wenn sie wollte könnte sie sich von der chin. Botschaft / Konsulat auch noch einen Eintrag im Pass machen lassen "the bearer of this Passport is also known as ...".