Zusammenfassung:
1) Alle die zu einer Botschaft im jeweiligen Land gehen können, nehmen einfach nur das vom Standesamt ausgehändigte EFZ und gehen damit zur dt. Botschaft in dem jeweiligen Land. Dann wird einem die KB ausgestellt. Und zwar immer und überall auf der Welt. Achtung: Erkundigt euch ob das ausländische Standesamt nicht trotzdem das EFZ sehen möchte. Was 99,9% nicht sein sollte. Sondern nur bei Punkt 2)
2) Wer keine dt. Botschaft aufsuchen kann, warum auch immer, und die Möglichkeit besteht ein EFZ oder eine Meldebscheinigung direkt beim ausl. Standesamt ohne KB vorzulegen (nachfragen!), der muss die Beglaubigungsschritte in der FAQ durchgehen, mit anschliessender Legalisierung bei der jeweiligen Botschaft in Deutschland (bei uns ist es die chin. Botschaft in Berlin) damit die EFZ oder Meldebescheinigung anerkannt wird.
Fragt also einfach nach was das ausl. Standesamt möchte und geht eine der beiden Schritte oben durch (Für Legalisierung in Punkt 2 siehe FAQ)
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Ich habe auch ein Erklärung dafür, warum Tenshu vorher komische Aussagen bekam man benötige es. Die nette Dame wollte mir auch erst mitteilen das EFZ müsse beglaubigt werden. Ich hatte sie dann aber darauf hingewiesen, dass das EFZ nur für die Botschaft bestimmt ist. Dann sagte sie "Ach so wenn sie das EFZ nicht beim ausl. Standesamt benötigen und nur für die KB, dann muss es nicht beglaubigt/legalisiert etc werden. Behörden trauen sich ja untereinander.". Also war das damals in deinem Gespräch einfach nur nicht ganz klar Tenshu



