Laogai hat geschrieben:ingo_001 hat geschrieben:Die Studentin hätte ja auch am Leben gelassen werden können - aber nein ... man wollte verhindern, dass diese die Täter anzeigt.
Also wird sie (um das zu verhindern) ermordet -> Verdeckung einer annderen Straftat.
Man hätte sie ja "nur" erwürgen können - aber nein ... Gesicht und Kopf des Opfers wurden entstellt ...
Das erfordert nicht nur mehr Zeit, sondern zudem eine ... Lust (ich muss gleich kotzen) seine Gewalt- und Machtgelüste auf diese Art und Weise auszuüben

Interessante Erkenntnisse.
Beruhen diese auf Ermittlungen, Beweisen, Veröffentlichungen, Verurteilungen? Oder einfach nur deiner Phantasie entsprungen?
Weder noch "nur" logischen Schlussfolgerungen.
Aber dieses Thema hatten wir ja schon
Laogai hat geschrieben:Ingo, dich möchte ich weder als Richter, Ankläger, Verteidiger noch Zeugen haben!
Was beweist, dass Du gar nicht verstehst, dass es einen Unterschied macht, ob man einen Sachverhalt logisch analysiert und Schlussfolgerungen daraus zieht - oder ihn nur juristisch betrachtest.
Ersteres kann und darf Jeder - selbstständiges, logisches Denken und Schlussfolgern ist kein Tabu ... bei keinem Thema.
Die Aufgabe des Zeugen ist es, nur das widerzugeben, was er selbst gesehen/gehört hat - neutral und ohne Wertung.
Die Aufgabe des Anklägers ist es, den Tathergang und die Motivation des Angeklagten zweifelsfrei aufzuzeigen.
Die Aufgabe des Verteidigers ist es, nicht zwingend die Unschuld seines Mandanten zu beweisen, sondern zur Not einfach soviel Zweifel in der Argumentation der Staatsanwaltschaft zu wecken, dass das Gericht ggfs. den Angeklagten freispricht.
Insofern ist die Aufgabe der Verteidigung einfacher als die der Staatsanwaltschaft, weil die ebend zweifelsfrei die Schuld des Angeklagten zu belegen hat, während die Verteidigung zur Not auch mit Halbwahrheiten und Annahmen arbeiten kann.
Die Aufgabe des Gerichts ist es, beide Argumentationen auf Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit zu prüfen, zu bewerten und dann - das Urteil zu sprechen.
Und was machst Du?
Du wirfst einfach mal Alles in einen Topf und bist einfach unwillg die Unterschiede der o.g. Punkte zu sehen.
P.S.: Ich war bereits Zeuge und auch Schöffe.
Mir sind die Unterschiede durchaus klar und ich halte mich da selbstverständlich auch an diese klaren Abgrenzungen.
Abgrenzungen, die Du nicht sehen willst oder kannst
Laogai hat geschrieben:Als -äh- "mutmaßlichen" Täter selbstredend erst recht nicht
Wenn Du nicht nur mutmaßlicher Täter wärst, dann sollte ich (aus Deiner Sicht) tatsächlich besser nicht Dein Ankläger sein und erst Recht nicht Dein Richter.
Sollte sich aber Deine Unschuld herausstellen, dann würde ich als Richter das entsprechend ebenso klar und deutlich in menem Urteil herausstellen - wie im umgekehrten Fall Deine Schuld
Anyway ...
Du kannst Dich gerne weiter ausschließlich auf den juristischen Punkt beziehen und das eigene Denken da meinetwegen unterlassen.
Ich tue Letzteres nicht - warte aber auch auf das, was bei den Ermittlungen zu Tage kommt.
Also abwarten und sehen, wer von uns wie richtig oder falsch mit seinen Statements lag.
Na ja, inhaltliche Statements hat ja nur einer von uns abgegeben - und das war ich.
Laogai hat geschrieben:Huch, ich wollte doch schon längst Mama Ajiate Gute Nacht gesagt haben

Bevor Mama Ajiate uns ohne Abendbrot ins Bett schickt, sage auch ich lieber ganz schnell und artig Gute Nacht
