Achte darauf das es bei der Ausreise aus der EU (nicht nur DE) einen Stempel gibt, es kann passieren das man keinen bekommt. Dann gibt es bei der nächsten Einreise Probleme. Wenn man zwei Pässe hat dann sollte man auch den Gleichen zur Ein- und Ausreise verwenden.Ron hat geschrieben:sie konnte problemlos hier nach Deutschland zu Besuch kommen.
(90 Tage pro Halbjahr )
Die neuen sind da mit ner menge fragen im gepäck
Re: Die neuen sind da mit ner menge fragen im gepäck
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Re: Die neuen sind da mit ner menge fragen im gepäck
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... licht.htmlAuswärtiges Amt hat geschrieben: *****: Von der Visumpflicht befreit sind auch britische Staatsangehörige (Überseegebiete), sog. British Nationals (Overseas), mit entsprechenden BNO-Pässen
Stand 23.06.2009
Gruß
maxule
Re: Die neuen sind da mit ner menge fragen im gepäck
Klaer mich mal einer auf. Ich dachte man kann nur BNO oder Chinesischen pass haben, da China eine doppelstaatsbuergerschaft nicht anerkennt. Wie kann sie Dann beide haben? spezialbestimmung fuer HK?
Und wie weiter oben schon erwaehnt, waere eine Heirat in Hk nicht besser (unkompliziert und schnell) und dann eine kirchliche in D?!
Und wie weiter oben schon erwaehnt, waere eine Heirat in Hk nicht besser (unkompliziert und schnell) und dann eine kirchliche in D?!
Re: Die neuen sind da mit ner menge fragen im gepäck
Warum müssen denn deutsche Behörden wissen, welche Pässe sie noch hat? Wenn sie sie hier nur den britischen Pass benutzt.
D., der das Problem inzwischen nicht mehr versteht.
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Re: Die neuen sind da mit ner menge fragen im gepäck
Mit dem Verstehen(wollen?) ist das wahrscheinlich von hiesiger Behördenseite so eine Sache ...
Veilleicht vermutet man in ihr eine chinesische Top-Spionin, weil sie BEIDE Pässe hat ... und das kann/darf/soll eben nicht sein
Oder es liegt einfach daran, dass man diese Variante in (Kleinkleckerdorf?) schlicht nicht kennt/nicht für möglich hält/halten will ...
Veilleicht vermutet man in ihr eine chinesische Top-Spionin, weil sie BEIDE Pässe hat ... und das kann/darf/soll eben nicht sein
Oder es liegt einfach daran, dass man diese Variante in (Kleinkleckerdorf?) schlicht nicht kennt/nicht für möglich hält/halten will ...
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Die neuen sind da mit ner menge fragen im gepäck
Mit einem HK Pass braucht man kein Visum egal ob Besuch oder Heirat.Attila hat geschrieben:Nun gibt es geteilte Meinungen (auch Hochamtlich, sprich Gerichtlich!) ob sie nun aus DE wieder ausreisen muss,
wenn sie nach der standesamtlichen Heirat ohne Familienzusammenführungsvisum hierher gekommen ist.
Ist auch nicht notwendig A1/Deutsch in China/HK zu machen, weil siehe oben,Attila hat geschrieben: Das Hauptproblem ist der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse, auch A1 Test genannt, wenn Sie ein FZF Visum beantragen möchte.
Kann Deine Frau schon gut Deutsch, dann ist alles kein Problem - einfach den 'Start Deutsch 1' Test am Goethe Insitut HK machen
und den Wisch mit an das DE Konsulat geben.
kein Visum notwendig ist.
Klärt das mit eurer ABH, hier in München gab's diesbezüglich keine Probleme.
Ron
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Re: Die neuen sind da mit ner menge fragen im gepäck
Wenn die denn zuständig ist.Ron hat geschrieben:Klärt das mit eurer ABH, hier in München gab's diesbezüglich keine Probleme.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Die neuen sind da mit ner menge fragen im gepäck
Logisch, ich meinte ja nur dass es hier keine Problem gab,ingo_001 hat geschrieben:Wenn die denn zuständig ist.
und dann sollte es woanders auch klappen.
Gesetzte sollten überall gleich gelten.
(Wobei die Sachbearbeiter hier sehr nett und hilfsbereit sind)
Ron
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Re: Die neuen sind da mit ner menge fragen im gepäck
Das Problem dürfte u.U. sein, dass einiges durch "Kann-Bestimmungen" mehr oder weniger gut geregelt ist..
Ausserdem sind leider nicht alle relevanten Dinge bundeseinheitlich.
Wenn wir nur mal das Beispiel Aufenthalts-Erlaubnis nehmen: Da ist die gängige Praxis nicht nur von BL zu BL unterschiedlich - machmal wird auch innerhalb eines BL nicht einheitlich verfahren.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass man, wenn man freundlich auftritt und mit offenen Karten spielt (meistens) besser fährt.
Ausserdem sind leider nicht alle relevanten Dinge bundeseinheitlich.
Wenn wir nur mal das Beispiel Aufenthalts-Erlaubnis nehmen: Da ist die gängige Praxis nicht nur von BL zu BL unterschiedlich - machmal wird auch innerhalb eines BL nicht einheitlich verfahren.
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Re: Die neuen sind da mit ner menge fragen im gepäck
Yupp, aber auf diese Art kann die Frau nur maximal 90 Tage hier bleiben. Was ist danach?Ron hat geschrieben:Mit einem HK Pass braucht man kein Visum egal ob Besuch oder Heirat.Attila hat geschrieben:Nun gibt es geteilte Meinungen (auch Hochamtlich, sprich Gerichtlich!) ob sie nun aus DE wieder ausreisen muss,
wenn sie nach der standesamtlichen Heirat ohne Familienzusammenführungsvisum hierher gekommen ist.
DE Konsulat in HK VisabestimmungenHolders of a Hong Kong S.A.R. passport, BN(O) passport or Macao S.A.R. passport do not need a visa for Schengen countries up to 90 days in any 6-month period, provided no employment is taken.
Einige ABH's und Verwaltungsgerichte verlangen inzwischen die Wiederausreise und Beantragung eines Familienzusammenführungsvisums aus dem Ausland heraus. Bei dem FZF Verfahren geht es ja letztendlich nicht um das Visum sondern um die Aufenthaltserlaubnis.
Antwort #2 in diesem info4alien Thread.Das wird inzwischen - mancher wird es nicht gern lesen - auch von den Gerichten sehr kontrovers beurteilt. Der Riss geht beispielsweise mitten durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof....
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Re: Die neuen sind da mit ner menge fragen im gepäck
Richtig, sie bekam dann hier von der ABH eine 'fiktive' Aufenthaltserlaubniss (6 Monate) um hier den A1 Kurs zu besuchen.Attila hat geschrieben:Yupp, aber auf diese Art kann die Frau nur maximal 90 Tage hier bleiben. Was ist danach?
(Wir haben in HK geheiratet ) Danach bekam sie die 1 jährige Standart AE.
Das Thema bei 4alien ist aber ein bisschen anders gelagert.
Ron
Re: Die neuen sind da mit ner menge fragen im gepäck
@Ron: Eben, das sie die fiktive AE bekommen hat folgt aus einer Kann-Bestimmung (nach §39 Abs 3 AufenthV soweit ich das durchschaue) und liegt damit im Ermessen des SB der ABH.
Ihr hattet Glück, nur darf man nicht davon ausgehen das es immer so klappen wird. Und wie es für Emperor bisher auf der ABH gelaufen ist scheint mir das nicht so auszusehen das diese Kann-Bestimmungen zugunsten seiner Frau auslegen werden.
Ihr hattet Glück, nur darf man nicht davon ausgehen das es immer so klappen wird. Und wie es für Emperor bisher auf der ABH gelaufen ist scheint mir das nicht so auszusehen das diese Kann-Bestimmungen zugunsten seiner Frau auslegen werden.
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Re: Die neuen sind da mit ner menge fragen im gepäck
Ganz verstehe ich das ganze nicht. Nach meinem Wissensstand laesst China keine doppelte Staatsbuergerschaft zu. Das heisst, wer einen Chinesischen (SAR) Pass hat, darf eigentlich keinen BNO pass mehr haben. Visafreie Einreise in Schengenland ist nur mit SAR Pass moeglich (Mit BNO Pass braucht man soweit ich informiert bin ein Visum). Irgend etwas stimmt da nicht oder sollte nicht so sein.
Re: Die neuen sind da mit ner menge fragen im gepäck
vllt. sollte mal klargestellt werden ob deine Freundin einen alten BNO pass, den HkSAR pass oder einen Chinesischen Passport hat. Ich denk sie wird nur kein problem bekommen wenn sie den HKSAR pass hat
Re: Die neuen sind da mit ner menge fragen im gepäck
Ron hat geschrieben:Hi Emperor,
nun mal langsam, wenn deine Frau aus HK kommt ist doch alles ganz einfach !!
Woher kommt ihr denn ? Aus Bayern ? (wegen dem Bild mit dem Biergarten)
Meine Frau ist aus HK und es gab hier überhaupt keine Probleme,
sie konnte problemlos hier nach Deutschland zu Besuch kommen.
(90 Tage pro Halbjahr )
Aus-Einreise geht nicht wenn die 90 Tage um sind aber das sind allgemeine Visumsvorschriften.
Wir haben in HK geheiratet, ich brauchte nur einen Pass und eine
englische Bestätigung dass ich nicht verheirat bin fertig.
Die englische Hochzeitsurkunde haben wir hier übersetzen lassen,
Ist das wirklich so einfach in HK?
Kein Ehefaehigkeitszeugnis?
Was braucht man sonst noch?
bei der AB vorgelegt und Sie hat eine fiktive Aufenthaltsbescheinigung bekommen,
(für ein halbes Jahr) dass Sie hier den A1 Kurs (Anwesendheit reichte, kein Test notwendig)
machen kann. Danach bekam Sie dann die 1 jährige AB.
Klar das Sie einen Integrationskurs machen muss hier.
Da gabs überhaupt keine Probleme oder dumme Sprüche.
Gruss
Ron
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