Verfasst: 14.09.2007, 13:49
Beziehen sich die 135 bzw 175 Euro auf den Wert, wenn es Original wäre, oder auf den Einkaufswert?
Forum rund um die VR China
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nur auf den aktuellen Einkaufswert..OldChina hat geschrieben:Beziehen sich die 135 bzw 175 Euro auf den Wert, wenn es Original wäre, oder auf den Einkaufswert?
Danke für die Antwort..hatte da eigentlich keine Antwort mehr erwartetGrufti hat geschrieben:nur auf den aktuellen Einkaufswert..OldChina hat geschrieben:Beziehen sich die 135 bzw 175 Euro auf den Wert, wenn es Original wäre, oder auf den Einkaufswert?
Das ist auch gerade das, was Spass macht.belrain hat geschrieben:Wenn ich Tee kaufe, dauert das manchmal zwei Stunden und mehr. In einem guten Shop kannst du alle Sorten porbieren.
Also, testen, testen, testen. Und wenn es schmeckt, mitnehmen
Macht ja nichts: Im Gegenteil, ich bin dir sehr dankbar!Grufti hat geschrieben:hab ich erst leider übersehen...
Sicher. Zumindest kann ich es probierenXing hat geschrieben:Hallo an euch, ich stell einfach mal meine Frage in diesem Thread hier ^^ Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Da nicht davon ausgegangen wird, dass du zu jedem gekauften Teil eine Rechnung dabei hast, wird dies im Fall der Fälle von den Zollbehören ganz einfach geschätzt. Und dann hast du die Beweislast, dass du nicht über den Betrag gekommen bist. Sonst werden Steuern und eventuell auch Strafgebühren fällig.Ich wollte mal fragen, wie viel man eigentlich bei der Ausreise wieder mit zurück nach Deutschland nehmen darf von den Sachen, die man gekauft hat? Habe schon das mit dem Preislimit von 175 € gesehen, aber woher wollen die denn wissen, für wie viel Geld ich Ware in meinem Koffer habe, wenn ich den beim Einchecken wieder abgebe?
Hehe.. Nein, es wird NUR in Deutschland kontrolliert, wenn du wieder das Gebiet der BRD betreten willst. Da stehen dann Zollbeamte und fragen dich, ob du etwas zu verzollen hast bzw. du gehst einfach durch.Dann bliebe ja nur noch mein Handgepäck übrig...oder werde ich in Deutschland etwa nochmal kontrolliert, was ich alles in meinem Koffer habe?!
Du hast den Betrag doch schon selbst genannt.Aber gibt es eigentlich iwelche Einfuhrbestimmungen wie z. B. für DVD, CDs oder so? Dass man davon nur eine bestimmte Menge mitnehmen darf nach Deutschland oder so? Oder für Klamotten, die man in China kauft und dann nach Dland wieder mitnehmen möchte?
Es ist nicht (viel) anders als bei anderen außereuropäischen Flügen.Wäre dankbar wenn ihr mir, der vollkommen ahnungslosen, diese Fragen beantworten könntet. ^^ Das Problem ist: ich war halt noch nie in China und habe deshalb gar keine Ahnung was sowas angeht und ihr scheint ja schon mind. einmal, wenn nicht sogar öfter, dort gewesen zu sein.
Liebe Grüße, Xing
...Monate später :domasla hat geschrieben:Einzelne DVDs (Original oder Straßenkopie) könnten Ländercode 6 sein, der in europäischen Playern normalerweise nicht abspielbar ist.
D., den so was natürlich nicht stört (und der vorzugsweise angebliche Originale in Läden kauft).
Ich würde einfach auf kaputte CD tippen, bei mir gingen die allermeisten chinesischen CDs immer. (VCDs hingegen hin und wieder nicht).mistervac hat geschrieben:Habe letztens eine CD von einer chinesischen Freundin geschickt gekriegt, die sieht mir, mal laienhaft ausgedrückt recht "ungefaked" aus, doch weder mein CD Player noch mein Laptop spielt das Ding ab.
Ländercode 6 ??![]()
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Bahnhof !!!![]()
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Du nennst es Riecher, andere nennen es Vorurteile... naja, mit langhaarigen Männeren in durchgeschlissenen BW-Parkern zu reisen macht echt SpaßTaugeNix hat geschrieben:Aber wie es bei Zollbehörden so ist: die haben einen Riecher, wen sie kontrollieren bzw. in ihre Stichproben einbeziehen (mich z.B. noch nie).
das sind drei Stück und die Dame ist Chefsekretärin bei einem bedeutenden Lieferanten..... also eher kein Fake, auch nicht kaputt. sorry Linea.Linnea hat geschrieben:Ich würde einfach auf kaputte CD tippen, bei mir gingen die allermeisten chinesischen CDs immer. (VCDs hingegen hin und wieder nicht).mistervac hat geschrieben:Habe letztens eine CD von einer chinesischen Freundin geschickt gekriegt, die sieht mir, mal laienhaft ausgedrückt recht "ungefaked" aus, doch weder mein CD Player noch mein Laptop spielt das Ding ab.
Ländercode 6 ??![]()
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Bahnhof !!!![]()
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Na, dann schreib doch gleich von drei CDs, das erspart Missverständnisse. Sorry, zum Thema Ländercode kann ich nichts sagen, wie gesagt, bei mir läuft das Zeug.mistervac hat geschrieben:das sind drei Stück und die Dame ist Chefsekretärin bei einem bedeutenden Lieferanten..... also eher kein Fake, auch nicht kaputt. sorry Linea.
Es gibt aber sowas wie Körpersprache und bestimmte Verhaltensmuster, auf dessen Erkennung die Zollbeamten geschult werden. Mein Vater war Ende 70er/Anfang 80er beim BGS, u.a. auch an Flughäfen. Es ist erstaunlich wieviel Wert damals bei der Ausbildung auch auf Psychologie gelegt wurde. Natürlich verhindert das keine Fehlgriffe und/oder dem Nachgeben von Vorurteilen, aber unterschätzen würde ich die Zollbeamten nicht. Ohne das Lügen wirklich gelernt zu haben wird man es dir meistens ansehen, wenn du etwas zu verbergen hast.Linnea hat geschrieben:Du nennst es Riecher, andere nennen es Vorurteile... naja, mit langhaarigen Männeren in durchgeschlissenen BW-Parkern zu reisen macht echt SpaßTaugeNix hat geschrieben:Aber wie es bei Zollbehörden so ist: die haben einen Riecher, wen sie kontrollieren bzw. in ihre Stichproben einbeziehen (mich z.B. noch nie).