Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

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mario.s
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Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von mario.s »

Dann ist ja alles klar. Bei uns hatten die Übersetzungen der Urkunden für diese Amtsgänge gereicht. Insbesondere bei der offenbar mit Hilfe einer nicht allzuguten Übersetzungssoftware gefertigten Übersetzung unserer Eheurkunde fast verwunderlich.

Ich wiederhole deshalb einfach nochmal dieses hier:

Viel Erfolg! :)

Und im Sinne dessen, wovon ein Forum lebt: Lass uns am Ende wissen, ob und wie es bei Dir geklappt hat! ;)

PS.: Shenzhen ist eigentlich ein ganz lieber. Drückt sich nur manchmal etwas flapsig aus...
世上无难事,只怕有心人。 - Wo ein Wille ist, da ist ein Weg.
(Chinesisches Sprichwort)
Shenzhen
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Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von Shenzhen »

Was den Vornamen betrifft bleibt es spannend - ich habe von folgendem Gebrauch gemacht:

Im Formular Beantragung Geburtsregister steht unter Vornamen:
(Abweichungen zum ausländischen Geburtsnachweis sind in einer Anlage erläutert)
Und weiter unten:
Erklärung zu Vornamen

Zu den in dieser Geburtsanzeige angegebenen Vornamen erkläre/n ich/wir als
Personensorgeberechtigte/r, dass die Vornamen in dieser Schreibweise erteilt wurden. Bei
Abweichungen zum ausländischen Geburtsnachweis sind diese in einer Anlage erläutert.
Also durchaus nicht unueblich einen anderen Namen zu waehlen - ich habe die geforderte Anlage in etwa wie folgt formuliert:

Der Geburtsurkunde-Vorname XingHunQuin ist im Deutschen nicht ueblich und nicht auszuprechen, daher mochten wir beide (Mutter und Vater) fuer unseren Sohn die deutschen Vornamnen Kevin-Chantal Maria wahlen.

Die Konsular-Beamtin hat das alles angenomen, fuer gut befunden und ihre Unterschrift und Pleitegeier-Stempel drunter gemacht, wird so ans Standesamt geleitet - in 2-3 Wochen sollte die Antwort vom Standesamt kommen - dann wissen wir alle genau bescheid.

Noch etwas gegoogelt:
Einführungsgesetz BGB
1. Teil - Allgemeine Vorschriften (Art. 1 - 49)
3. Kapitel - Angleichung; Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens (Art. 47 - 48)
Artikel 47
Vor- und Familiennamen

(1) Hat eine Person nach einem anwendbaren ausländischen Recht einen Namen erworben und richtet sich ihr Name fortan nach deutschem Recht, so kann sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt

1. aus dem Namen Vor- und Familiennamen bestimmen,
2. bei Fehlen von Vor- oder Familiennamen einen solchen Namen wählen,
3. Bestandteile des Namens ablegen, die das deutsche Recht nicht vorsieht,
4. die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namens annehmen,
5. eine deutschsprachige Form ihres Vor- oder ihres Familiennamens annehmen; gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, so kann sie neue Vornamen annehmen.
Deine Ansichten von Beutelschneiderei sind echt lustig - wa shat die Geburtsabstammung damit zu tun das es nun mal Dokumente bedarf? Auch du musst eie deutsche Geburtsurkunde beisteuern, das gleiche wird von den anderen benoetigt, dass du im Ausland geheiratet hast und ein Kind gezeugt hast ist nicht des Deutschen Staates Schuld....

Wenn es an den etwa 60-80 Euro pro doppelt legalisiertem Dokument scheitert solltest du evtl. ueberlegen ob es ueberhaupt eine gute Idee war ein Kind in die Welt zu setzen...
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Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von sanctus »

Zu Shenzhens sehr umfangreichen Aussagen lässt sich nichts mehr hinzufügen, außer einem Satz, auf dem ich nur am Rande eingehen möchte:
Shenzhen hat geschrieben:Sorry was soll der Bloedsinn? Du hast allem Anschein nicht die geringste Ahnung vom Rechtssystem in China - es gibt wohl kaum ein anderes Land das so klare Regeln hat wie China - kein Wunder da das meiste aus deutschen Gesetzesbuechern kopiert wurde...
Das stimmt so nämlich nicht. Chinas Recht ist sehr bekannt dafür, dass es in seinen Formulierungen alles andere ist als präzise. In manchen Gesetzbüchern gibt es nicht einmal im allgemeinen Teil eine Definition zu wichtigen Begriffen. Diese Ungenauigkeit war anfangs sogar erwünscht ( 宜粗不宜细 – „Ein grobes Gesetz ist besser als ein detailliertes.“) und erst seit den letzten Jahren versucht man da Abhilfe, mit Verabschiedung neuer Gesetze, zu schaffen. Heute ist Chinas Recht ein durchgemixter Haufen aller möglichen Gesetze aus Deutschland, Frankreich und den USA. Ein Grund dafür, warum das Jura-Studium in China beinahe nur aus Rechtsvergleichung besteht.
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Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von Shenzhen »

Ach und das ist in Deutschland anders? Ich muss zugeben das ich mich natuerlich nicht im Detail mit allen Gesetzen in China auskenne - aber was ich bisher an Familien-, Sozial- und Arbeitsrecht gelesen habe aehnelt sehr stark deutschen Gesetzestexten.

Viele Verfahren laufen auch Aehnlich ab wie in D - Anhoerung, Schlichtungsversuch, Urteil - 1. 2. Instanz usw. usf.
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Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von ingo_001 »

Shenzhen hat geschrieben:Was den Vornamen betrifft bleibt es spannend - ich habe von folgendem Gebrauch gemacht:

Im Formular Beantragung Geburtsregister steht unter Vornamen:
(Abweichungen zum ausländischen Geburtsnachweis sind in einer Anlage erläutert)
Und weiter unten:
Erklärung zu Vornamen

Zu den in dieser Geburtsanzeige angegebenen Vornamen erkläre/n ich/wir als
Personensorgeberechtigte/r, dass die Vornamen in dieser Schreibweise erteilt wurden. Bei
Abweichungen zum ausländischen Geburtsnachweis sind diese in einer Anlage erläutert.
Also durchaus nicht unueblich einen anderen Namen zu waehlen - ich habe die geforderte Anlage in etwa wie folgt formuliert:

Der Geburtsurkunde-Vorname XingHunQuin ist im Deutschen nicht ueblich und nicht auszuprechen, daher mochten wir beide (Mutter und Vater) fuer unseren Sohn die deutschen Vornamnen Kevin-Chantal Maria wahlen.

Die Konsular-Beamtin hat das alles angenomen, fuer gut befunden und ihre Unterschrift und Pleitegeier-Stempel drunter gemacht, wird so ans Standesamt geleitet - in 2-3 Wochen sollte die Antwort vom Standesamt kommen - dann wissen wir alle genau bescheid.

Noch etwas gegoogelt:
Einführungsgesetz BGB
1. Teil - Allgemeine Vorschriften (Art. 1 - 49)
3. Kapitel - Angleichung; Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens (Art. 47 - 48)
Artikel 47
Vor- und Familiennamen

(1) Hat eine Person nach einem anwendbaren ausländischen Recht einen Namen erworben und richtet sich ihr Name fortan nach deutschem Recht, so kann sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt

1. aus dem Namen Vor- und Familiennamen bestimmen,
2. bei Fehlen von Vor- oder Familiennamen einen solchen Namen wählen,
3. Bestandteile des Namens ablegen, die das deutsche Recht nicht vorsieht,
4. die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namens annehmen,
5. eine deutschsprachige Form ihres Vor- oder ihres Familiennamens annehmen; gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, so kann sie neue Vornamen annehmen.
Deine Ansichten von Beutelschneiderei sind echt lustig - wa shat die Geburtsabstammung damit zu tun das es nun mal Dokumente bedarf? Auch du musst eie deutsche Geburtsurkunde beisteuern, das gleiche wird von den anderen benoetigt, dass du im Ausland geheiratet hast und ein Kind gezeugt hast ist nicht des Deutschen Staates Schuld....

Wenn es an den etwa 60-80 Euro pro doppelt legalisiertem Dokument scheitert solltest du evtl. ueberlegen ob es ueberhaupt eine gute Idee war ein Kind in die Welt zu setzen...
Die Sache hat nur einen kleinen Haken:

China ist kein EU-Staat.

Bin mal gespannt, wie unsere "Amtsschimmel" mit Eurer Vorgabe umgehen.

Ich tippe mal drauf, dass Ihr da nicht der erste dies bzgl. Fall seid - jedenfalls nicht deutschlandweit.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von sanctus »

Die Präzision variiert stark von Gesetz zu Gesetz. Man kann aber nicht pauschal sagen, dass Chinas Rechtssystem klare Regelungen hat. Das Notarielle Beurkundungsgesetz (公证法) bspw. ist ganz passabel und könnte man tatsächlich als "klare Regulierung" bezeichnen. Ich erinnere mich aber an die 3 älteren Vertragsgesetze, die sich ständig widersprochen haben und Begriffe wie "Angebot" und "Annahme" nicht klar definiert haben.
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Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von Shenzhen »

Es gibt diverse Gruende warum man seinen Vornamen aendern lassen kann, selbst weit im Nachhinein. Wenn sie es nicht akzeptieren kann er spaetsetens wenn er reden kann einen Antrag mit unserer Hilfe stellen, dass ihm der Chin. Name grosse Psychische Probleme bereitet da ihn kein einziger Deutscher richtig aussprechen, verstehen oder gar schreiben kann und er sich deswegen ausgegrenzt fuehlt....

Ich bin guten Glaubens das die Konsulatsbeamtin sich der Umstaende bewusst war als sie den Eintragungsantrag gestempelt hat. Sie hat alles sehr gewissenhaft geprueft incl. der Anlage zur Vor-Namensfuehrung, scheint also auch nicht das erste mal gewesen zu sein, dass ihr das unter gekommen ist.

Wie gesagt in 2-3 Wochen hab ich die Antwort - dann gibts irgend eine Vorlaeufige Eintragung mit der der Deutsche Pass beantragt werden kann - schauen wir mal welcher Vorname darin stehen wird....


Zur Gesetzeslage in China schieb ich ja "wohl kaum" ich denke die meissten Laender auf dieser Erde haben ein weniger praezises Rechtssystem als China - Statistik wo bis du? :mrgreen:
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Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von sanctus »

Ich will jetzt hier auch keine Vorträge halten oder jedes von dir geschriebene Wort auf die Waagschale legen, sondern wollte lediglich darauf Aufmerksam machen, dass die Aussage beinahe so klang, wie als wäre das chinesische Rechtssystem eines der "klarsten" der Welt, was ja nun auf keinen Fall so ist.

Die Vermischung von romanisch-germanischen mit angelsächsischen Rechtselementen obendrein noch gespickt mit früheren sozialistischen Elementen bringt zwangsläufig unklare und widersprüchliche Gesetze mit sich. Aber China bessert sich auch in diesem Bereich allmählich!
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Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von 古仲文 »

So, auf zu einer weiteren lustigen Runde:
gestern waren wir bei einem anderen Notarbüro - quasi dem NotarHQ hier in GZ. Pünktlich um 9.00 standen wir auf der matte und kamen auch als bald dran.

Beamtin empfängt uns bereits mit einem Gesicht, das nichts gutes verhieß. Wir erklären die Situation und was wir wollen (von einem Vaterschaftstest haben wir erstmal nichts gesagt). Dann folgte in etwa das:

Hukou aus Nanning? Dann sind wir hier nicht zuständig, raus!
Doch, seid ihr - Urkunden müssen dort notarielle bearbeitet und beglaubigt werden, wo sie ausgestellt wurden.
Glaube ich nicht. Raus!
Frag nach!
Eheurkunde ist nicht vom Anwalt beglaubigt - raus!
Stimmt, sie ist vom HighCourt in HK, der dafür zuständigen Autorität, beglaubigt...
Glaube ich nicht. Raus!
Frag nach!
Hm okay gut - was wollt ihr jetzt?
Sachverhalt erklärt und was wir wollen.
Geht nicht - weil das Kind in weniger als 10 Monaten nach der Heirat zur Welt kam, müssen wir einen DNA-Test zum Nachweis der Vaterschaft haben...
Nochmal erklärt, dass wir eine Übersetzung für das deutsche Konsulat benötigen, keine original chinesiche Urkunde für den Gschäftsverkehr in China.
Ja, wir können eine Übersetzung der Geburtsurkunde anfertigen, aber deren Inhalt könenn wir nicht bestätigen. Nur eine Stempel draufsetzen, dass wir die Übersetzung angefertig haben. Vom Alien Management Office wird die dann aber natürlich nicht beglaubigt werden - und jetzt RAUS!

Das ganz selbstredend mit dem Steingesicht arroganter chinesischer Beamter. Okay, so weit so schlecht. Mit dem Alien Management Office gesprochen - ja, eine einfache Übersetzung der Geburtsurkunde können sie nicht beglaubigen. Mit dem Notarbüro in Nanning gesprochen. Der Vaterschaftstest ist kein offizielles Gesetz, aber es liegt im Ermessen des jeweiligen Notarbüros ihn zu verlangen. Sie verlangen ihn nicht, können uns aber leider bei der Geburturkunde nicht weiterhelfen, da selbige in GZ ausgestellt wurde und daher auch in GZ notariell weiterverarbeitet werden muss (siehe oben). Dann mit dem deutschen Konsulat gesprochen. Der zuständige, sehr freundliche Beamte hatte davon noch nie etwas gehört, konnte mir auch kaum weiterhelfen, da er erst sei einem Monat in China ist. Er versprach mir aber einen Rückruf bzgl. der Übersetzung - ob die reine Übersetzung der Geburtsurkunde ausreichend sei (mit Sicherheit nicht).

Da es bei Shenzhen ja alles problemlos geklappt zu haben scheint, stellt sich mir die Frage: Verwenden wir die falschen Wörter? War Shenzhen einfach in einer anderen Stadt mit kooperativerem Personal? In Nanning waren alle Beamte bisher super freundlich, höflich, hilfsbereit und bemüht jedes Problem gemeinsam zu lösen, in GZ treffe ich andauernd nur auf diese Steingesichter...

Bin nun etwas unentschlossen - warte den für heute angekündigten Rückruf des dt. Konsulats noch ab, in ein weiteres NotarOffice laufen erscheint mir sinnlos. Außerdem steht die goldenen Woche bevor, so dass wenn wir nicht zügig die papiere einreichen, wir es erst wieder nach dem 7. Oktober zu versuchen brauchen...
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Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von Shenzhen »

Ich kann das echt nicht nachvollziehen - wir hatten genau das Gleiche - erst mal sagten sie geht nicht bzw. nur mit DNA, dann haben wir etwas nachgebohrt und wurden an einen andern Tisch verwiesen - dort gesagt was wir wollen - OK - 10 Minuten warten und mit dem Notar sprechen.

Ich kann bestaetigen das die "Empfangsdamen" nicht gerade die freundlichsten sind - ABER die Notarin war genau das Gegenteil alles ueberhaupt null Probleme - da wir nicht wussten das die auch gleich die deutsche Ueberbeglaubigung beantragen kann hat Sie uns den Tip gegeben - wir machen alles fertig zu den ganz normalen Gebuehren die das deutsche Konsulat nimmt - so sparen wir uns das Gerenne. Die Dame gruesste uns auch noch nett als wir uns in der Stadt zufaellig ueber den Weg gelaufen sind. Es ist immer ein wenig wie es hineinschallt...

Warum erwaehntet ihr ueberhaupt irgende ein Huko von ihr oder Hochzeit oder sonstwas? Darum geht es doch garnicht - es geht einzig und alleine um die Geburtsurkunde des Kindes oder? Ob wir verheiratet sind oder nicht und wo sie Ihre Huko hat hat ueberhaupt niemand gefragt und wir haben dazu auch nichts gesagt.

Zur Geburtsurkunde Kind:
Die Notarielle Urkunde lautet in etwa wie folgt:

Bewerber Kindr XY, Vertreter Mutter ZX.
Notarieller Betreff: Geburtsurkunde
Hiermit wird die Uebereinstimmung der Kopie mit dem Original der Geburtsurkunde des Kindes XY und die Echtheit des Originals beglaubigt.

Das wars - das wurde dann doppelt beglaubigt und ist die Geburturkunde fuer unseren Sohn.

Also wenn ich das richtig verstehe eine Notarielle Kopie der Geburtsurkunde mit Uebersetzung - die wurde ohne Probleme vom Aussenministerium Ueberbegalubigt.

Wenn du ganz lieb bitte bitte sagst schicke ich dir eine Kopie unserer Geburturkunde - dann verstehen sie evtl. was du willst. :mrgreen:

Nee im Ernst schick mir ne PN mit deiner e-Mail.
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Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von 古仲文 »

So und jetzt hat sich auch noch kurz das Konsulat gemeldet:
Von einem DNA-Test hat niemand bisher etwas gehört, aber wenn die das wollen, dann sollen wir ihn halt machen und nein, eine einfache Übersetzung der medizinischen Geburtsurkunde (selbst wenn beglaubigt) langt nicht, wir benötigen die echte Geburturkunde...

Das ist die Aussage des Konsularbeamten. Sowie es aussieht, habe ich keine Chance dieser völlig absurden Zudatzforderung des hiesigen Notariats zu entgehen und muss in den sauren Apfel beißen...
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Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von Shenzhen »

Denke mein Posting hat sich ueberschnitten - schick mir deine e-Mail Adresse - dann weisst du wie es auszusehen hat - damit zum Notar gehen und sagen sowas will ich auch.
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Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von 古仲文 »

Shenzhen hat geschrieben: Wenn du ganz lieb bitte bitte sagst schicke ich dir eine Kopie unserer Geburturkunde - dann verstehen sie evtl. was du willst. :mrgreen:
.
Bitte, bitte mit ganz viel Zucker oben drauf! :wink:
Ganz ernsthaft: vielen Dank für die Hilfe - PN ist unterwegs...

Die Dame mit dem Steingesicht war leider die Notarin, die Empfangsdame war recht freundlich.

Ganz allgemein ist mein Eindruck leider der, dass die hier in Guangzhou einfach strikt nach den Vorgaben arbeiten, selbige aber nicht so genau kennen und im Zweifelsfall zum Nachteil des "Kunden" handeln, völlig anders als beispielsweise in Nanning. Ist in D ja ähnlich - zwischen dem Kreisverwaltungsreferat in München und dem irgendeiner Dorfgemeinde liegen auch Welten was Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft etc. pp. betrifft. (Schon klar, Nanning ist nicht gerade irgendein Dorf, aber schon ziemliche Provinz)

Hukou etc. pp haben wir vorgelegt, weil die das alles sehen wollte... :(
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ingo_001
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Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von ingo_001 »

古仲文 hat geschrieben: (Schon klar, Nanning ist nicht gerade irgendein Dorf, aber schon ziemliche Provinz)(
Nanning = Provinz?

Na, wenn ich das meiner Frau sage ... :lol:

Sicher Nanning hat "nur" 6,49 Mio. Einwohner - also um einiges weniger als Guangzhou (7,38 Mio.).
Aber "Provinz" ... nee , dafür ist die Stadt allemal zu groß.

http://www.chinatoday.com/city/nanning.htm

Nanning ist Provinz-Hauptstadt von Guangxi - so wird ein Schuh draus :wink:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von 古仲文 »

So, auf zur nächsten Runde in GuZhongWens Legalisierungskarussell.

Gestern von Shenzhen ein PDF seiner übersetzten, beglaubigten und legalisierten Geburtsurkunde erhalten (ganz herzlichen Dank an dieser Stelle noch mal, Shenzhen!). Damit sollte es doch auch bei uns klappen...

Also heute morgen auf zum nächsten Notar (Nr.3). Da wir um 8:30 da waren, kamen wir unverzüglich dran. Problem und Wunsch geschildert. Dass wir bisher immer gescheitert waren, lag daran, dass die Notare glaubten, sie sollten den Inhalt der Geburtsurkunde bestätigen. Das können Sie ohne DNA-Test nicht. Wir aber benötigen ja nur eine Übersetzung und sie sollen nur bestätigten, dass die Übersetzung dem Orginal entspricht...so in etwa ist die Sachlage. Shenzhens Vorlage machte dem Notar jedenfalls verständlich, was wir genau brauchten und, oh Wunder! ja kann er machen... :D :D :D

Dann: Heiratsurkunde, Hukou, Pässe etc. pp. alles übergeben...Oh, Heiratsurkunde aus HK! Sorry, können wir nicht akzeptieren! WTF?!? :shock: :evil: :x Bitte frag deinen Chef, die Urkunde ist vom HighCourt überbeglaubigt, das hat alles seine Richtigkeit. Nein, kann er nicht akzeptieren. Nach langer Diskussion kam seine Chefin: Nein, können wir nicht akzeptieren, die Heiratsurkunde muss von einem Anwalt für den chinesischen Geschäftsverkehr legalisiert werden. Keine Chance, die Notare davon zu überzeugen, dass dies nicht notwendig sei. Okay, wieso braucht ihr überhaupt die Heiratsurkunde, ihr sollt doch die Geburtsurkunde übersetzen? Brauchen wir halt – Vorschrift in Guangzhou. Ich war stinksauer und fürchte, dass ich in diesem Augenblick mein Gesicht verloren habe...(sollte nach insgesamt 6 Jahren Asien eigentlich nicht mehr passieren, aber gut)

Okay, was nun? Ich war mächtig angefressen, wollte aber nicht aufgeben, schließlich hatte vorvorgestern das NotarHQ die Heiratsurkunde auch akzeptiert. Die dortige Notarin hatte nur nicht verstanden, was wir wollten bzw. wir konnten ihr nicht begreiflich machen, dass sie den Inhalt nicht bestätigen soll, sondern bestätigen, dass Original und Übersetzung inhaltlich gleich sind. Das wollte sie nicht in Urkundenform gießen. Vielleicht hat sie aber auch einfach auf stur geschaltet...

Probieren wir das nächste Büro – zwei gab es noch zu versuchen in TianHe. DiDi-Fahrer bestellt, mit ihm ins Gespräch gekommen: er lacht sich tot und meint „Willkommen in China“ und bietet gleich seine Hilfe an, da er Kontakte zum Notarbüro hat. Die hat er auch gleich angerufen und wir haben Telefonnummern getauscht, falls es in Notarbüro Nr.4 nicht klappen sollte. Dieses liegt in der Altstadt, in der Nähe des Buddhatempels, im 3. Stock eines Ladenhauses. In Stock 1 & 2 werden Kartonage, Papier und Büromaterialien verkauft. Wir mussten relativ lange warten – Gottseidank liefen Tom & Jerry im Fernsehen...

Wieder erklärt, was wir wollen. Ihr wollt eine Übersetzung der Geburtsurkunde und die Bestätigung, dass Übersetzung und Original inhaltlich identisch sind als notarielle Urkunde? Ja klar, warum nicht...Hochzeitsurkunde, Hukou, Pässe etc. pp...mein Herz rutschte kurz in die Hose :cry: ... Ach toll, ihr habt in Hong Kong geheiratet – mein Schwägerin ist aus Hong Kong! Oh, der Ehemann kommt aus Deutschland...ich mag Özil, der ist so süß, und die Deutschen sind ohnehin ganz toll und Euer Baby ist auch so ein Hübscher (da hat sie auf alle Fälle recht :) ). Übrigens hat mein Neffe heute Geburtstag usw. usf. – Die Notarin hat die Urkunde nicht einmal umgedreht und sich die Apostille angeschaut. Nach ca. 10 Minuten in der alle doppelten Kopien von Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Pässen, ID, Antragsformularen, Bestätigungsformularen usw. abgestempelt und unterschrieben waren, lag ein ca. 2 cm hoher Papierstapel vor ihr, der in eine Mappe gesteckt und mit einem PostIt versehen wurde. Wir zahlten noch die fälligen 210 RMB und wurden mit einem fröhlichen Byebye verabschiedet. Wenn die Übersetzung und Urkunde fertig sind, ruft sie uns an – wird wegen der kommenden goldenen Woche etwas länger dauern, aber um den 12. Oktober sollte sie fertig sein. Den Service, das Ding auch gleich von der Ausländerbehörde legalisieren zu lasse , bieten sie leider nicht an, dafür gab es aber noch einmal eine genaue Erklärung, wo wir dann mit der Urkunde hin müssen.

Juhu!!! :P :D :mrgreen:

Meine Frau war der festen Überzeugung, dass wir diesen Ausgang Buddha zu verdanken haben (ich glaube, es lag primär an Shenzhens PDF - DANKE!!!), weshalb wir im nahen Tempel ein paar Räucherstäbchen angezündet haben und sie eine Gebetsrunde eingelegt hat. Danach sind wir lecker Mittagessen gegangen. Einen kleine Wermutstropfen gibt es aber dennoch: die Übersetzung wird nur in Englisch sein. Dem hiesigen deutschen Konsulat langt das laut Telefonauskunft, ob dies auch für das Standesamt I in Berlin gilt, weiß ich (noch) nicht, da dort niemand ans Telefon geht, wenn ich anrufe und meine Emailanfragen in den vergangenen zwei Wochen bisher unbeantwortet blieben (war eine Frage, die sich stellte, da wir nicht sicher waren, ob das Notariat in Nanning für die Geburtsurkunde meiner Frau auch deutsch kann – kann es!). Aber zur Not übersetzen wir dann halt die notarielle Urkunde noch einmal, da befürchte ich keine große Hürde mehr, oder doch? Wir werden sehen...

Was übrigens die Apostille auf unserer Hochzeitsurkunde betrifft, da hatte sich der Notar von heute morgen völlig korrekt verhalten und ich war schwer im Irrtum (*Asche auf mein Haupt*): China ist dem Apostillenabkommen nicht beigetreten und Hong Kong (ebenso Macau) werden in dieser Frage als eigene Entitäten angesehen. China akzeptiert also die Hong Kong Apostille nicht, streng genommen ist die Urkunde damit in ihrem derzeitigen Zustand für China wertlos. Für mein Ehegattenvisum wurde die Urkunde aber ebenso anstandslos akzeptiert wie für die Geburtserlaubnis und vorvorgestern hätte die Notarin sie ja auch akzeptiert, wenn auch erst nach Nachfrage. Weshalb ich es gar nicht glauben konnte, dass die Hochzeitsurkunde von ihnen nicht akzeptiert wurde.

@ingo_001 – schon klar, dass Nanning jetzt nicht tiefste chinesische Provinz ist. Aber als Tier-2 Stadt ist sie es im Vergleich zu Guangzhou, Peking oder Shanghai schon, sagt zumindest meine aus Nanning stammende Frau. Deshalb, so meine Überzeugung, sind die Beamten dort super freundlich, höflich und hilfsbereit – das ist in GZ nach meiner bisherigen Erfahrung nicht immer der Fall. Das war eigentlich alles was ich zum Ausdruck bringen wollte...
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