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Verfasst: 14.10.2006, 11:21
von Preussenblut
serenita hat geschrieben:
Preussenblut hat geschrieben:
Ja aber wer keine Buchführung kennt, kann auch keine Steuern zahlen, somit muss die Bemessung anhand des Stromverbrauches ersteinmal herhalten.
sach mal, ist das wieder einer Deiner tollen Scherze, damit wir endlich wieder wat zum Lachen haben, oder hast Du wirklich keinen blaßen Schimmer von dem was Du redest???

Sorry, wenn ich so aggressiv reagiere!
Sorry du bist total vernebelt!

Verfasst: 14.10.2006, 20:09
von serenita
Preussenblut hat geschrieben:
serenita hat geschrieben:
Preussenblut hat geschrieben:
Ja aber wer keine Buchführung kennt, kann auch keine Steuern zahlen, somit muss die Bemessung anhand des Stromverbrauches ersteinmal herhalten.
sach mal, ist das wieder einer Deiner tollen Scherze, damit wir endlich wieder wat zum Lachen haben, oder hast Du wirklich keinen blaßen Schimmer von dem was Du redest???

Sorry, wenn ich so aggressiv reagiere!
Sorry du bist total vernebelt!
wieso bin ich jetzt vernebelt? *fg* Ein weiterer Scherz?

Verfasst: 14.10.2006, 22:42
von Roger
Rhenus: 1. In Zeile 16 der Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr..... muß der steuerfreie Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen vom Arbeitgeber bescheinigt werden.
2. Bestätigung des Arbeitgebers: Zur Vorlage beim Finanzamt bestätigen wir Ihnen, dass der auf der Steuerkarte eingetragene steuerfreie Auslanslohn nach Doppelbetseuerungsabkommen für Ihren Auslanseinsatz in China vom...... bis...... bezahlt wurde.
3. Der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn betrifft die anteilige Jahreszahlung und Urlaubsgeld vom Geschäftsjahr ....... die erst in den Jahren ..... zugeflossen sind. ( Das kann für die folgenden Jahre gelten)
4. Was Du in China versteuert hast ist uninteressant.

Verfasst: 14.10.2006, 23:11
von Roger
WER MEHR GELD HAT, ALS ER HAT, HAT ES DEM FINANZAMT ZU MELDEN, HAT ER NICHT MEHR, ALS ER HAT, HAT ER ES AUCH ZU MELDEN, NUR WENN ER GENAU SO VIEL HAT, ALS EIN ANDERER HAT, DER GAR KEINS HAT, HAT ER STEUERFREIHEIT
KARL VALENTIN

Verfasst: 15.10.2006, 01:44
von rhenus
Das würde ja bedeuten, dass ich in China nichts versteuern muss bzw. dem FA keinen Nachweis bringen muss...oder habe ich schon wieder etwas falsch verstanden??? Bin halt nen Ing....

Verfasst: 15.10.2006, 08:29
von Roger
Bin ich auch, das Finanzamt möchte das in China versteuerte unbedingt herausbekommen, kann es aber aus formalern Gründen nicht durchsetzen, die Bescheinigung des Arbeitgebers muß dem FA ausreichen.

Verfasst: 16.10.2006, 05:01
von rhenus
die haben was geschrieben, dass nach §§ 55 usw. ich das nachweisen soll...was soll ich denen denn jetzt entgegenstellen? will auch das die mir was bezahlen...nachher weigern die sich...man weiß ja nie...

Verfasst: 16.10.2006, 08:05
von Roger
Der Nachweis sollte durch eine Bestätigung des Arbeitgebers erfolgen:
"Zur Vorlage beim Finanzamt bestätigen wir Ihnen, dass der auf der Steuerkarte eingetragene Auslandslohn nach Doppelbesteuerungs-abkommen für Ihren Auslandeinsatz in China vom.... bis.... bezahlt wurde."
Die Forderung von Unterlagen ist selbst im FA je nach Sachbearbeiter verschieden und unter den einzelnen FA`s sowieso.
Vielleicht ist es hier ratsam, einen Steuerberater, der sich mit DBA`s auskennt, zu konsultieren.

Verfasst: 16.10.2006, 09:25
von Mueller
Ich habe im Moment das gleiche Problem.
Trotz Vorlage einer Bestätigung der Firma dass ich meine Steuern in China bezahlt habe wollen die einen Nachweis mit Beträgen.
Also in China angegebenes Gehalt, bezahlte Steuern usw.
Es wurde sogar angedroht dass wenn kein Nachweis erbracht wird, muss das komplette Gehalt in Deutschland versteuert werden!
Ist diese Drohung heiße Luft?

Ich werde mich nun ans chinesische Steueramt wenden und die darum bitten mir diese Auflistung für 2005 auszustellen.
Wir alle wissen wie schwer es ist etwas von einer chinesischen Behörde zu bekommen! Geh ich Gefahr dass ich trotz DBA 2 mal besteuert werde? :twisted:

Verfasst: 16.10.2006, 10:07
von TaugeNix
Mal ne kurze Anmerkung:
Ich finde es ja sehr nett, wenn hier Erfahrungen ausgetauscht werden, ist sicherlich sinnvoll.
Mein Tipp ist jedoch ein Steuerberater oder ein Steueranwalt, der sich auskennt. Andernfalls kann es ganz schön in die Hose gehen.

Egal wie, viel Glück :)

Gruß aus Beijing,
TaugeNix^hat keinen Plan von Steuern

Verfasst: 16.10.2006, 11:21
von Roger
Die Drohung ist heiße Luft. Da du von chinesischen Behörden keine Bescheinigung, auch nicht in Chinesisch, bekommen wirst und das FA auch keine Auskunft bekommt, muß dem FA die Bescheinigung des Arbeitgebers ausreichen, das wissen die auch, nur die Sachbearbeiter machen immer wieder Probleme.

Verfasst: 16.10.2006, 11:24
von belrain
Also wenn meine Firma jemanden nach China schickt, haben die ein Steuerbüro das die jeweiligen Mitarbeiter genauestens informiert, ihnen bei der Abwicklung hilft etc. Als Laie ist man doch ziemlich aufgeschmissen bei der Sache. Also besser jemand fragen der sich damit auskennt :wink:

Verfasst: 18.10.2006, 04:33
von rhenus
Also wie es aussieht, kann das FA diesen Nachweis fordern. Die Aussage von Roger berücksichtigt nicht die Vorschrift des § 50 d Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes. Diese Vorschrift wurde in 2004 in das Gesetz eingeführt und kann unseres Erachtens deshalb vom Finanzamt durchgesetzt werden. Damit beantwortet sich auch Ihre Frage hinsichtlich der Bescheinigung des Arbeitgebers.Nur in der Praxis soll es schwierig sein, diese chin. Dokumente zu bekommen. Da die Steuern in China nicht viel weniger sind als in Deutschland, stelle ich mir inzwischen die Frage nach dem Sinn dieser Aktion...

Ich denke mein Steuerberater macht einen guten Schnitt und ich mache nur Miese...was eine Schande...

Verfasst: 18.10.2006, 04:54
von TaugeNix
Wo wir wieder bei der sozialen Gerechtigkeit wären..
Wer verdient, sollte auch Steuern zahlen - immerhin haben die meisten auch alle KOSTENLOSEN staatlichen Einrichtungen wie Schule, Universität (naja, kostenlos bis jetzt), usw. genutzt.

Wie sagte ein beliebter Rechnungswesenlehrer so schön?
"Mit solchen asozialen Typen wie M. Schumacher befassen wir uns nicht!".
Gemeint war natürlich sein Umzug ins "Steuerparadies" eines schweizer Kantons.

Ich will keine "Neid"-Debatte lostreten. Und ich verstehe JEDEN, der Steuern sparen will.
Es geht mir nur darum, dass wir uns eigentlich glücklich schätzen dürfen, Steuern zu zahlen. Denn nur wer NIX hat, braucht auch keine Steuern zu zahlen (meistens jedenfalls :lol: )

Egal wie - viel Glück bei deiner "Steuer-TorTOUR", pass nur auf.
Steuervergehen sind in beiden Ländern hoch bestraft - und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Gruß ais Beijing,
TaugeNix^der immer seine Steuern zahlte (aber als klammer Student eh nur sehr wenig zu zahlen hat)

Verfasst: 18.10.2006, 07:32
von Koschka
warum soll es probleme machen die unterlagen über in china gezahlte steuern zu besorgen. ich habe jedesmal wenn ich meine steuern zahlte einen beleg vom taxoffice bekommen. dem deutschen FA hatte ich nur belege gezeigt auf denen die summen geschwärzt waren. sehen wollten die diese belege nicht. ihnen hatte es schon gereicht von der firma eine bescheinigung zu bekommen in der der zeitraum der auslandstätigkeit bestätigt wurde und dass ich meine steuern dort bezahlt hatte.

gruss koschka