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Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Verfasst: 10.06.2014, 09:06
von Be_happy
egon hat geschrieben:In einem Rechtsstreit haette man sicher gute Chancen. Aber ob das letztendlich billiger und schneller ist?
Wie schnell oder langsam das geht, kann Euch egal sein. Solange darf sie bleiben.

Auf den Kosten sitzt nachher der, der verliert.

Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Verfasst: 10.06.2014, 09:41
von cmstein
solariz hat geschrieben:Ist es nicht möglich den Test in deutschland nachzuholen? Meine Frau spricht durchschnittlich deutsch, besseres Verstehen als sprechen. Sie ist recht Sprachbegabt und hat English, Japanisch und Italienisch studiert.
Im Gegensatz zu dem Unsinn, den manche hier schreiben, ist dies sehr wohl möglich. Hat sie an einer Uni studiert, die die deutschen Behörden als „211-Universität“ oder „H+“ einstufen? Meine hat und nach einem freundlichen Gespräch auf der Ausländerbehörde meines Heimatortes hat diese der Ausnahme zugestimmt und die Empfehlung an die deutsche Botschaft geschickt. Und die sagte schon vorher, falls die ABH zustimmt, haben wir in der Regel nix dagegen und so war es dann auch.

Ich war sehr überrascht wie einfach das alles ging. Vermutlich ist es ein großer Vorteil, wenn man aus einer kleinen Stadt kommt und sich nicht mit der ABH in Hamburg, Berlin oder München rumschlagen muss.

Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Verfasst: 10.06.2014, 10:23
von edmund27
Klagen würde ich nicht. Da der A1 Test wahrscheinlich in den nächsten Monaten vom EuGH gekippt wird. Wenn du also Zeit hast, dann warte halt noch dieses Jahr ab. :mrgreen:

Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Verfasst: 10.06.2014, 10:24
von egon
cmstein hat geschrieben:
solariz hat geschrieben:Ist es nicht möglich den Test in deutschland nachzuholen? Meine Frau spricht durchschnittlich deutsch, besseres Verstehen als sprechen. Sie ist recht Sprachbegabt und hat English, Japanisch und Italienisch studiert.
Im Gegensatz zu dem Unsinn, den manche hier schreiben, ist dies sehr wohl möglich. Hat sie an einer Uni studiert, die die deutschen Behörden als „211-Universität“ oder „H+“ einstufen? Meine hat und nach einem freundlichen Gespräch auf der Ausländerbehörde meines Heimatortes hat diese der Ausnahme zugestimmt und die Empfehlung an die deutsche Botschaft geschickt. Und die sagte schon vorher, falls die ABH zustimmt, haben wir in der Regel nix dagegen und so war es dann auch.

Ich war sehr überrascht wie einfach das alles ging. Vermutlich ist es ein großer Vorteil, wenn man aus einer kleinen Stadt kommt und sich nicht mit der ABH in Hamburg, Berlin oder München rumschlagen muss.
Also wenn ich Dich richtig verstehe, hat deine Frau die Bewilligung bekommen, den Sprachtest in Deutschland zu machen. Oder wurde von diesem abgesehen?

Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Verfasst: 10.06.2014, 10:33
von egon
Wie schon gesagt, scheint das Ding schon jetzt rechtlich nicht sauber. Genauso wie die vielen anderen Sachen, die insbesondere die deutschen Botschaften/Konsulate in China fordern, wenn man als Deutscher mit seiner Ehefrau nach Deutschland will und sei es nur fuer Urlaubszwecke. Und komischerweise wurden solche Forderungen immer erheblich kleiner, wenn man erwaehnt hat, die EU-Gesetze/Regelungen zu kennen. Und komischerweise waren die Forderungen auch geringer, wenn ich das Buergertelefon beim Auswaertigen Amt in Berlin angerufen habe. Und komischerweise waren sie auch geringer, wenn ich meine Anfrage an die deutsche Botschaft in Vietnam geschickt habe, natuerlich mit der Angabe, meine Frau sei Vietnamesin und wir leben in Vietnam. Und komischerweise gab's von Hanoi eine Antwort innerhalb von 2 Stunden, von Shanghai nach einer Woche, nachdem ich den Herrn Konsul direkt um eine Antwort ersuchte.

Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Verfasst: 13.06.2014, 20:21
von cmstein
egon hat geschrieben:Also wenn ich Dich richtig verstehe, hat deine Frau die Bewilligung bekommen, den Sprachtest in Deutschland zu machen. Oder wurde von diesem abgesehen?
Abgesehen wurde nicht, aber man muss lediglich zum Gespräch bei der ABH erscheinen nach paar Wochen. Vermutlich würde das Probleme geben, wenn man gar keine Deutschkenntnisse mitgebracht hätte.

Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Verfasst: 13.06.2014, 20:27
von edmund27
egon hat geschrieben:Wie schon gesagt, scheint das Ding schon jetzt rechtlich nicht sauber. Genauso wie die vielen anderen Sachen, die insbesondere die deutschen Botschaften/Konsulate in China fordern, wenn man als Deutscher mit seiner Ehefrau nach Deutschland will und sei es nur fuer Urlaubszwecke. Und komischerweise wurden solche Forderungen immer erheblich kleiner, wenn man erwaehnt hat, die EU-Gesetze/Regelungen zu kennen. Und komischerweise waren die Forderungen auch geringer, wenn ich das Buergertelefon beim Auswaertigen Amt in Berlin angerufen habe. Und komischerweise waren sie auch geringer, wenn ich meine Anfrage an die deutsche Botschaft in Vietnam geschickt habe, natuerlich mit der Angabe, meine Frau sei Vietnamesin und wir leben in Vietnam. Und komischerweise gab's von Hanoi eine Antwort innerhalb von 2 Stunden, von Shanghai nach einer Woche, nachdem ich den Herrn Konsul direkt um eine Antwort ersuchte.
Weil die genau wissen, dass der EuGh gegen Deutschland entscheiden wird. Es ist nur noch ein Frage der Zeit. :mrgreen:

Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Verfasst: 14.06.2014, 07:42
von egon
Die Liste an Dokumenten, welche man benoetigt, um beim deutschen Konsulat/Botschaft als DEUTSCHER mit seinem Ehegatten/-in nur ein Visum fuer eine Urlaubsreise nach DEUTSCHLAND zu beantragen, ist 2 Seiten lang.
Und hier ist die Liste, falls ich selbiges Visum beim Konsulat von Tschechien beantrage:

Visa Requirements

Fully completed and signed application form for a schengen visa should be submitted by the applicant in person together with:

valid travel document
photograph
documents confirming the identity of an EU citizen and especially the family relationship with the applicant

Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Verfasst: 14.06.2014, 11:00
von de guo xiong
egon hat geschrieben:Die Liste an Dokumenten, welche man benoetigt, um beim deutschen Konsulat/Botschaft als DEUTSCHER mit seinem Ehegatten/-in nur ein Visum fuer eine Urlaubsreise nach DEUTSCHLAND zu beantragen, ist 2 Seiten lang.
Und hier ist die Liste, falls ich selbiges Visum beim Konsulat von Tschechien beantrage:

Visa Requirements

Fully completed and signed application form for a schengen visa should be submitted by the applicant in person together with:

valid travel document
photograph
documents confirming the identity of an EU citizen and especially the family relationship with the applicant
Naja, wenn ich den erklaerenden Text im deutschen Merkblatt zusammenstreiche bleibt:
- Antragsformular
- Passphotos
- unterschriebene Zusatzerklaerung
- Reisepass
- Hukou
- Einladung
- Kopie des Reisepasses des Ehegattens
- Visum des Ehegattens und Nachweis des Aufenthaltzweckes in CN
- Reisekrankenversicherung

Also auch nur eine halbe Seite ;)

Zugegeben ein paar Punkte mehr.

Die Frage ist auch, wie aktuell die tschechische Seite ist und wie es gehandhabt wird, dann zum Bsp. der Punkt Reisekrankenversicherung ist bei der deutschen Botschaft auch recht neu (glaube ab diesem Jahr).

Bei den Tschechen wird eine Bearbeitungszeit von 14 Tagen veranschlagt - bis jetzt hat es bei der Deutschen Botschaft bei uns max. 1 Woche gedauert

de guo xiong, der denkt, als Ehepartner eines Deutschens, der in China lebt, hat man es schon recht leicht ein Schengenvisum zu bekommen

Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Verfasst: 14.06.2014, 13:50
von egon