fabstler hat geschrieben:Ja, ich habe das mit dem Reisepass leider nicht beachtet. Es wäre letzten November kein Problem gewesen, durch das von Israfael beschriebene Prozedere zu gehen.
Eine Frage an Israfael:
Die Beitrittserklärung ist doch aber keine ausländische Urkunde?
Die Beitrittserklärung (oder bei mir war es die Vollmacht) musste ich auch legalisieren lassen. Meine Standesbeamtin hat mich mehrfach drauf hingewiesen, dass das Standesamt die Vollmacht nur legalisiert anerkennt.
Was noch dazu kam, das Notariat wollte die Vollmacht nicht mit zur deutschen Botschaft schicken ohne Beglaubigung. Deswegen mussten wir das sogar noch extra notariell Beglaubigen und auf Chinesisch Übersetzen lassen obwohl das eine deutsche Urkunde war. Wenn man die Vollmacht selbst zur deutschen Botschaft zum legalisieren bringt, sollte es da aber keine Probleme geben. Ich hab hier halt jetzt eine gebundene Vollmacht mit chinesischer Übersetzung, notarieller Beurkundung und Legalisierung der deutschen Botschaft.
de guo xiong hat geschrieben:
das Ding heißt aber nicht Reiseurkunde, sondern Reisepass
Von einer notariellen Beurkundung eines Reisepasses habe ich noch nie gehört .....
Die
Kopie des Reisepasses muss notariell beurkundet werden! Eine einfache Kopie des Reisepasses ohne Beglaubigung/Legalisierung wird dir das deutsche Standesamt nicht nehmen. Da geb ich dir Brief und Siegel drauf.

Auf die Legalisierung kann man vielleicht verzichten aber nicht auf die notarielle Beurkundung.