Seite 2 von 2
Re: Heirat einer Chinesin und FZF nach DE - ein Bericht
Verfasst: 23.12.2013, 21:34
von Attila
Na dann:

Frohe Weihnachten!

Re: Heirat einer Chinesin und FZF nach DE - ein Bericht
Verfasst: 24.12.2013, 19:20
von ststst
Ach ja: die Kopie der Scheidungsurkunde die ich vorgelegt habe war nicht legalisiert und die
Uebersetzung nicht offiziel.
Aber wir haben auch eine legalisierte Scheidungsurkunde, aber im moment nicht hier in Deutschland.
Re: Heirat einer Chinesin und FZF nach DE - ein Bericht
Verfasst: 24.12.2013, 20:43
von ststst
Was die meisten interessieren wird: welche Papiere haben wir gebraucht
lediger deutscher Mann, geschiedene chinesische Frau, keine Kinder.
1. Standesamt in China
1.1 gueltiger Reisepass vom Auslaender
1.2 single proof paper vom Auslaender
Ich habe es mit einer legalsierten Aufenthaltsbescheinigung
(dort steht "LEDIG") versucht. Musste in China vom autorisiertem Uebersetzungsbuero uebersetzt werden.
1.3 ID card & Hukou vom chinesen
1.4 drei Hochzeitsfotos mit dem rotem Hintergrund
2. Botschaft in Peking benoetigt fuer das Visum zum Ehegattennachzug
Das steht alles GANZ GENAU auf der Homepage der Botschaft!
Bitte nachlesen! Formulare liegen auch dort.
2.1 legaliserte Heiratsurkunde
2.2 gueltiger Reisepass des chinesen
2.3 zwei Formulare "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung"
plus "Zusatz zum Visumantrag"
2.4 Kopie des Reisepasses des deutschen (bei mir wollten sie auch
Kopien saemtlicher chinesischer Visa mit Ein- und Ausreisestempel aus dem Reisepass)
2.5 Fotos
2.6. Hukou
2.7. Meldebescheinigung des deutschen, nicht aelter als 6 Monate
2.8. Nachweis Krankenversicherungssschutz, z.B. von chinesischen Anbieter
2.9 A1 Zertifikat
Terminanfrage zur Abgabe geht ueber Email.
3. Auslaenderbehoerde in Deutschland wollte in meinem Fall:
* Wohnraumnachweis mit Unterschrift des Vermieters
* Mietvertrag in Kopie
* Arbeitgeberbescheinigung
* Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate in Kopie
* sofern bereits eine Ehe bestand: Scheidungsurteil in deutscher Uebersetzung (in Kopie)
* Nachweise zu eventuellen Unterhaltszahlungen
Ob das alles zur Entscheidung ueber den Visumantrag notwendig ist, wird allgemein gerne diskutiert.
Frohe Weihnachten!
Re: Heirat einer Chinesin und FZF nach DE - ein Bericht
Verfasst: 24.12.2013, 20:58
von Lotti
Herzlichen glückwunsch. Das nenne ich mal bomben timing.
Um nochmal auf cannis frage zurück zu kommen, wohnraum muss nicht nachgewiesen werden, einkommen wie bereits gesagt ebenfalls nicht...sofern der partner deutscher ist. sind das standartschreiben, oder was soll das? Ständig fordern die sowas.

Re: Heirat einer Chinesin und FZF nach DE - ein Bericht
Verfasst: 01.01.2014, 18:21
von ststst
Abschluss:
Am 27.12. wurde das Visum in den Reisepass geklebt,
am 30.12. wurde der Reisepass per EMS-Kurier zugestellt.
Flug fuer Anfang Februar gebucht.
Also Visum beantragen dauerte vom 20.11. bis 27.12.
Wuensche Euch ein gutes 2014!
Re: Heirat einer Chinesin und FZF nach DE - ein Bericht
Verfasst: 01.01.2014, 21:02
von Squire
Herzlichen Glückwunsch auch von mir,
was die Krankenversicherung an geht - bist Du gesetzlich versichert, dann kannst Du bei Deiner KV Deine Frau schon vor der Ankunft bei Dir mitversichern lassen. Die KV kann Dir dann ein Bestätigungsschreiben für die Botschaft ausstellen - das hat bei uns genügt - Ein Versicherungspolicenkauf in China war bei uns nicht notwendig. Mein KV (Technikerkrankenkasse) hat die gescannte und zugemailte Hochzeitsurkunde nach unserer Ankunft in D gereicht.
Gruß
Re: Heirat einer Chinesin und FZF nach DE - ein Bericht
Verfasst: 01.01.2014, 21:07
von VielUnterwegs
Gluckwunsch und viel Erfolg in DE!
Re: Heirat einer Chinesin und FZF nach DE - ein Bericht
Verfasst: 06.01.2014, 08:41
von fabstler
Heute (23.12.13) morgen kam ein Anruf von der ABH: der Visumsantrag wurde genehmigt!!!
Ich weiss zwar, dass die ABH bei einem FZF-Visum beteiligt ist.
Aber ist denn am Ende nicht das deutsche Konsulat in China dafuer zustaendig.
Re: Heirat einer Chinesin und FZF nach DE - ein Bericht
Verfasst: 06.01.2014, 09:44
von Israfael
fabstler hat geschrieben:Ich weiss zwar, dass die ABH bei einem FZF-Visum beteiligt ist.
Aber ist denn am Ende nicht das deutsche Konsulat in China dafuer zustaendig.
Ich schätze die ABH hat ihm einfach bescheid gegeben, dass das Visum genehmigt wurde.
Du hast natürlich Recht, dass die Botschaft in China letztendlich die Entscheidung trifft aber wenn die ABH zustimmt, steht einer Zusage meist nichts mehr im Wege.