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Re: Scheidung - wie stell ich es an?

Verfasst: 05.12.2012, 02:24
von anderer Li
Gehe doch zu einem Anwalt, den brauchst du sowieso. In D besteht Anwaltpflicht bei Scheidung. Allerdings könnt Ihr beide einen gemeisamen Anwalt nehmen, wenn Ihr gütlich auseinander gehen wollt.

Zu beachten sind u.a. folgende Punkte:
Zugewinn: wenn es Streit um Zugewinn gibt, müssen beide Seiten all ihre Endvermögen (Stichtag: Zustellung des Scheidungsantrags) offenlegen, nicht nur Bargeld, auch Lebensversicherung, Aktien, Auto etc., Schulden werden davon abgezogen, dann minus ihre Anfangsvermögen (bei Heirat) ergibt sich der Zugewinn. Wenn noch was übrig bleibt wird es zusammengetan und geteilt.

Rentenanspruch: der Ausgleich der Rentenansprüche wird zwangsweise von Amtsseite durchgeführt. Stichtag wie beim Zugewinn.

Unterhalt: zu prüfen ist noch ob irgenwelcher Anspruch auf Trennungsunterhalt und nacheheliche Unterhalt besteht, obwohl es bei Kurzehe wenig ausmacht..

Hausrat: wird in der Regel nach dem Wert umgerechnet und geteilt, man kann auch die Stühle etc. mitnehmen.

Wünsche Dir viel Kraft.

Re: Scheidung - wie stell ich es an?

Verfasst: 05.12.2012, 12:25
von Suedchina
schnelle Scheidung , was ist es Dir wert bzw was würdest Du dafür tun? Eigentlich geht sowas mit "dreckigen" Methoden recht schnell.
Ohne das Du viel zahlst dafür oder Dein Geld teilen musst.
Aber mit manchem Gewissen ist es nicht zu vereinbaren.
Die Frau bleibt am leben - und wird auch gesundheitlich keinen Schaden nehmen

Re: Scheidung - wie stell ich es an?

Verfasst: 05.12.2012, 13:02
von blackrice
Suedchina hat geschrieben:Eigentlich geht sowas mit "dreckigen" Methoden recht schnell.
mit der Bitte um dreckige Details........

Re: Scheidung - wie stell ich es an?

Verfasst: 05.12.2012, 13:36
von ingo_001
Suedchina hat geschrieben:schnelle Scheidung , was ist es Dir wert bzw was würdest Du dafür tun? Eigentlich geht sowas mit "dreckigen" Methoden recht schnell.
Ohne das Du viel zahlst dafür oder Dein Geld teilen musst.
Aber mit manchem Gewissen ist es nicht zu vereinbaren.
Die Frau bleibt am leben - und wird auch gesundheitlich keinen Schaden nehmen
Warum fällt mir bei sowas das Zitat aus "Der Pate" ein?

Ich mache Dir ein Angebot, das Du nicht ausschlagen kannst :mrgreen:

Re: Scheidung - wie stell ich es an?

Verfasst: 05.12.2012, 13:40
von ingo_001
blackrice hat geschrieben:
Suedchina hat geschrieben:Eigentlich geht sowas mit "dreckigen" Methoden recht schnell.
mit der Bitte um dreckige Details........
Um beim Paten zu bleiben: Wenn Du besagte Details hören willst, gehörst Du zur Familia - und da kommt man nicht wieder raus ... jedenfalls nicht lebend :mrgreen:

Na, immer noch so neugierig :lol: :mrgreen: :wink:

Re: Scheidung - wie stell ich es an?

Verfasst: 05.12.2012, 13:58
von Suedchina
@blackrice
Wenn Du Deinen Kopf anstengst fällt Dir bestimmt auch eine schmutzige Methode ein die Ehefrau lebend und gesund los zu werden.

Re: Scheidung - wie stell ich es an?

Verfasst: 05.12.2012, 14:02
von Stefan01
Also die Frau bleibt am Leben, und Geld ist man auch keins los...
Jetzt müssen aber wirklich Details her, sonst gehts mir so wie am Ende von Lost 8)

...nicht dass ich mich scheiden lassen möchte

Re: Scheidung - wie stell ich es an?

Verfasst: 05.12.2012, 14:05
von Suedchina
die Tipps unterliegen bestimmt im Forum der Zensur. Aber versuch es mit Köpfchen dann kommst du selber drauf

Re: Scheidung - wie stell ich es an?

Verfasst: 05.12.2012, 14:10
von otternase
anderer Li hat geschrieben:Rentenanspruch: der Ausgleich der Rentenansprüche wird zwangsweise von Amtsseite durchgeführt. Stichtag wie beim Zugewinn.
dazu mal zwei Fragen etwas abseits der ursprünglichen Fragstellung:

mal angenommen, ein dt-cn Paar lässt sich einvernehmlich in China scheiden (nach dortigem Recht), der chinesische Partner bleibt in China, der deutsche Partner kehrt früher oder später nach D zurück, versäumt es aber zunächst sogar, die Scheidung in D anerkennen zu lassen, holt dies erst viel später nach: muss dann überhaupt ein Rentenausgleich stattfinden (die Scheidung fand ja nach chinesischem Recht statt, wo dies nicht gefordert ist) und wenn ja, welches Datum gilt dann als Stichtag, das chinesische Scheidungsdatum oder der Tag der Anerkennung der Scheidung in D?

oder anders angenommen, das dt-cn Paar lässt sich in D scheiden, der cn Partner will jedoch nicht in D bleiben, hat ggf. auch nach der Ehe kein Aufenthaltsrecht mehr in D, der cn Partner legt daher auch keinen Wert auf Rentenanwartschaft in D, kann dann auf einen Rentenausgleich verzichtet werden bzw. dieser durch eine einmalige Zahlung ersetzt werden?

Re: Scheidung - wie stell ich es an?

Verfasst: 05.12.2012, 14:15
von Suedchina
bei 2 Jahren Ehe und war der Ehemann nicht arbeitslos
was soll da an Rentenansprüchen geteilt werden?

Wenn Scheidung in China währe der noch Ehemann blöd der Frau was von Rentenansprüchen zu erzählen.

Re: Scheidung - wie stell ich es an?

Verfasst: 05.12.2012, 14:25
von blackrice
Suedchina hat geschrieben:@blackrice
Wenn Du Deinen Kopf anstengst fällt Dir bestimmt auch eine schmutzige Methode ein die Ehefrau lebend und gesund los zu werden.
hierzu antwortet Dir meine chin. Frau sinngemäss: Kopf hatte er noch nie viel und zudem gedeckelt mit Haubensieb, schmutzig ist er in vielfältiger Weise zum Guten sowie zum Schlechten, Methode hat er mit Sicherheit mehr als Suedschina......

Re: Scheidung - wie stell ich es an?

Verfasst: 05.12.2012, 17:22
von AngelofMoon
otternase hat geschrieben:mal angenommen, ein dt-cn Paar lässt sich einvernehmlich in China scheiden (nach dortigem Recht), der chinesische Partner bleibt in China, der deutsche Partner kehrt früher oder später nach D zurück, versäumt es aber zunächst sogar, die Scheidung in D anerkennen zu lassen, holt dies erst viel später nach: muss dann überhaupt ein Rentenausgleich stattfinden (die Scheidung fand ja nach chinesischem Recht statt, wo dies nicht gefordert ist) und wenn ja, welches Datum gilt dann als Stichtag, das chinesische Scheidungsdatum oder der Tag der Anerkennung der Scheidung in D?
Wenn der Gemeinschaftliche Lebensmittelpunkt in China war gilt das Chinesische Scheidungsrecht.
Sollte die Ehe hier in D nie Registriert worden sein, muss nur eine Personenstatusänderung vorgenommen werden (wird auch vom Einwohnermeldeamt gemacht).
Bei einer Registrierten Ehe in D sieht dieses wiederum anders aus, da muss die Chinesische Scheidung hier als Rechtsgültig anerkannt werden.

Re: Scheidung - wie stell ich es an?

Verfasst: 05.12.2012, 20:49
von Reconciler
nheh hat geschrieben: Meine Frau ist nach Deutschland für mich gekommen, sie hatte in China einen guten Job und wollte dort eigentlich nicht weg. Hier musste ich einiges an Überzeugungsarbeit leisten.

Es war schon im vornerein klar, dass sie ihren Eltern helfen will. Wie gesagt, ich habe auch nichts dagegen. Eigentlich war aber abgesprochen, dass sie das von ihrem Verdienst macht, wenn sie hier in DE einen Job findet. Weil ob sie in DE arbeitslos ist oder in China arbeitet, hätte im Punkto finanzielle Situation der Eltern eh nichts geändert, da ihr Gehalt in China sicherlich nicht ausreicht um große Rücklagen zu bilden.
Diese beiden Absaetze enthalten einen Widerspruch. In der Tat hat deine Frau ein grosses Opfer gebracht. Eure Vereinbarung steht vielleicht noch, aber du musst auch mal bedenken, dass man nicht von vornherein absehen kann, wie sich die Dinge mal entwickeln. Ich finde, man muss in einer Beziehung immer bereit sein, Grundlegendes auch mal neu zu verhandeln, einfach weil sich die Zeiten auch aendern und man mit zunehmendem Alter neuen Herausforderungen entgegensieht, denen man sich vorher nicht bewusst war.

Du hast jedenfalls dein Prinzip klargemacht und jetzt scheint deine Frau zu versuchen, dich weichzuklopfen. Das ist typisch chinesisch, denn Chinesen sind eher bereit von Prinzipien oder Grundhaltungen abzuweichen, um die Harmonie in der Familie aufrecht zu erhalten. Sie sind generell opferbereiter. Ihre Prioritaeten im Leben liegen ein wenig anders als beim Durchschnittsdeutschen.

Ohne jetzt den kompletten Hintergrund zu kennen, wage ich mal zu behaupten, dass deine Frau dich nicht zermuerben oder ausnutzen will. Als Tochter chinesischer Eltern ist sie nur fuer uns nicht leicht verstaendlichen Einfluessen ausgesetzt. Ich frage mich ob du Chinesisch kannst und ob du mit den Eltern kommunizieren kannst. Das ist ein entscheidender Faktor, um in der chinesischen Familie ueberhaupt ein "Woertchen mitreden" zu koennen.

Wie schon von anderen angedeutet, solltest du fuer rechtliche Informationen einen Rechtsanwalt aufsuchen. In einem Forum wie diesem wird es hauptsaechlich Leute geben, die sich nie scheiden lassen wollen, und die eher daran interessiert sind, dir eine andere Perspektive aufzuzeigen um mit deiner Ehekrise umzugehen.

Re: Scheidung - wie stell ich es an?

Verfasst: 05.12.2012, 22:06
von anderer Li
otternase hat geschrieben:
anderer Li hat geschrieben:Rentenanspruch: der Ausgleich der Rentenansprüche wird zwangsweise von Amtsseite durchgeführt. Stichtag wie beim Zugewinn.
dazu mal zwei Fragen etwas abseits der ursprünglichen Fragstellung:

mal angenommen, ein dt-cn Paar lässt sich einvernehmlich in China scheiden (nach dortigem Recht), der chinesische Partner bleibt in China, der deutsche Partner kehrt früher oder später nach D zurück, versäumt es aber zunächst sogar, die Scheidung in D anerkennen zu lassen, holt dies erst viel später nach: muss dann überhaupt ein Rentenausgleich stattfinden (die Scheidung fand ja nach chinesischem Recht statt, wo dies nicht gefordert ist) und wenn ja, welches Datum gilt dann als Stichtag, das chinesische Scheidungsdatum oder der Tag der Anerkennung der Scheidung in D?

oder anders angenommen, das dt-cn Paar lässt sich in D scheiden, der cn Partner will jedoch nicht in D bleiben, hat ggf. auch nach der Ehe kein Aufenthaltsrecht mehr in D, der cn Partner legt daher auch keinen Wert auf Rentenanwartschaft in D, kann dann auf einen Rentenausgleich verzichtet werden bzw. dieser durch eine einmalige Zahlung ersetzt werden?
Wenn in China geschieden und nichts gefordert ist, ist dann alles erledigt. Bei Anerkennung der Scheidung in D kann auch nichts nachgefordert werden. Ausgeglichen wird nur das was im Scheidungsurteil festgelegt ist.

Seit 2009 (ist auch neu für mich) kann auch in D auf den Rentenausgleich grundsätzlich verzichtet werden, wobei das Gericht prüfen wird ob dabei Sittenwidrigkeit besteht.

Re: Scheidung - wie stell ich es an?

Verfasst: 06.12.2012, 01:11
von vilarinha
anderer Li hat geschrieben:...

Seit 2009 (ist auch neu für mich) kann auch in D auf den Rentenausgleich grundsätzlich verzichtet werden, wobei das Gericht prüfen wird ob dabei Sittenwidrigkeit besteht.

das ist (genauso wie deine aussage das beide ehepartner den gleichen anwalt zur scheidung nehmen können) falsch.

auf den versorgungsausgleich kann nur unter ganz bestimmten vorraussetzungen verzichtet werden, diese werden vom familiengericht überprüft.