Seite 2 von 3
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 11.01.2012, 04:35
von VielUnterwegs
Shenzhen hat geschrieben:Aus was fuer einem Nest ist Deine Frau denn bitte?
Das Nest, dessen Schlaegertrupp auch Christian Bale verjagt hat als er Chen Guangcheng besuchen wollte. Das Nest, dass Chen Guangcheng unter Hausarrest haelt. Linyi wurde schon vor Jahren immer mal wieder - auch in der internationalen Presse - genannt, wenn es um noch stattfindende Zwangsabtreibungen, usw. in China geht.
Shenzhen hat geschrieben:
Ansonsten: Gebutserlaubnis - wattn datt?
Formell musst du die im Krankenhaus vorlegen, sonst duerfen die nur abtreiben - keine Schwangerschaftsvorsorge. Auch bekommt das Kind ohne Geburtserlaubnis keine Geburtsurkunde und kein Hukou, ausser die Strafe wird bezahlt. Diese 2 Punkte treffen Auslaender natuerlich kaum, da dass Kind sowieso meist in einem internationalen Krankenhaus in China (oder gleich ganz ausserhalb Chinas) zur Welt kommt und eine andere Staatsangehoerigkeit bekommt.
Shenzhen hat geschrieben:
Wozu Huko aendern? Welchen Zweck soll das haben?
Im Hukou steht der Familienstand, das ist bei meiner Frau immer noch "ledig" und koennte nun in "verheiratet" geaendert werden. Die amerikanische Botschaft will zum Glueck keine Hukou Kopien, die deutsche aber schon. Ich kann mir gut vorstellen, dass das zu dummen Nachfragen und die Erklaerung zu Unverstaendnis fuehrt.
Es geht uns auch gar nicht so sehr um das Kind. Wir wollen ja momentan sowieso keines. Es geht darum, dass die lokale Familienplanungsbehoerde da jetzt nicht loslegt und meine Frau zum Schwangerschaftstest alle 3 Monate einbestellt. Eben gerade da auch bekannt ist, dass dort vor einer Geiselname von Verwandten, usw. eben nicht Halt gemacht wird, sofern gegen die Regelungen (bzw. deren wild wichsende Anweisungen) verstossen wird. Echt Scheisse, aber das ist eben in der Familie schon mehrmals passiert. Ist ein verdammt ehrgeiziger Lokalfuerst dort, Linyi wurde auch erst zu "civilized Linyi", so ein komisches Programm fuer eine besonders "reine" Stadt, wo es dann mehr Geld aus Peking gibt. Es sind dort auch an vielen grossen Strassen Kamers angebracht, die jedes Auto fotografieren das durchfaehrt. Wie habt ihr das im Vorraus erklaert, dass euer Kind Deutsche sein wird, damit sie euch in Ruhe lassen?
Ich erinnere mich wir hatten hier im Board schonmal jemanden, der in Deutschland lebte und dessen Frau noch von der "Blockwartin" hinterhertelefoniert wurde, dass sie zum Schwangerschaftstest muesste usw. Finde den Thread leider nicht mehr.
Habe den alten Thread doch noch gefunden:
1 Kind Politik bizarr
Da hat der TE die Ueberwachung wohl selbst losgetreten, da er seine Heirat gemeldet hat.
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 11.01.2012, 14:45
von Attila
Nun die Heirat wurde von meiner Frau gemeldet, aus eben dem Grund damit im Hukou alles seine Richtigkeit hat. Die Angestellte der Familienplanungsbehörde wusste nur nichts mit einer binationalen und im Ausland gelebten Ehe anzufangen. Wurde auf persönlicher Ebene geklärt und aus der Welt geschafft:
Meine Frau hat mehrfach mit der ABV korrespondiert, dabei stellte sich QQ als Mittel erster Wahl dar - da alle Sachverhalte relativ unemotional, höflich und schriftlich kommuniziert werden konnten.
Meine Frau chattete also mehrfach über QQ mit dieser Frau. Die Grundproblematik war einfach Unwissenheit. Diese ABV war/ist für 9000 Bürger zuständig, meine Frau war die einzige die einen Ausländer geheiratet hat und ins Ausland gezogen ist. Daher wusste die arme ABV nicht wie sie nun verfahren soll und wendete einfach das Schema F an (Drohungen, aufdringliche Besuche bei der Familie). Als meine Frau dann in direktem QQ Kontakt mit ihr stand begannen sich die Dinge ziemlich zügig zu entspannen. Meine Frau sendete zunächst einmal einen Scan der Deutschen Aufenthaltsbescheinigung um auch wirklich glaubhaft zu machen das sie sich in D aufhält. Nachdem das erst einmal von der ABV verdaut war forderte diese meine Frau auf alle 3 Monate einen Bericht von einem deutschen Gynäkologen zu senden. Meine Frau recherchierte dann ein paar Gesetzte und Vorschriften im CN Internet und schilderte der ABV das Frauen von Ausländern nicht dieser Überwachung unterliegen und das die ABV gerne beim Aussenministerium in Peking nachfragen könne. Seitdem ist Ruhe zu dem Thema. Beide kommunizieren noch ab und an per QQ aber die Zwangsuntersuchungen scheinen aus der Welt geschafft zu sein.
http://forum.chinaseite.de/ltopic8850-2 ... ml#p204850
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 11.01.2012, 15:10
von ingo_001
Liberator hat geschrieben:Was mich mal generell interessieren würde, ist, was es bei der Einkindpolitik für Schupflöscher gibt.
Zu Schlupflöchern kann ich nichts sagen - aber zu offiziellen Ausnahmen:
1. Wird nach einer Scheidung wieder geheiratet und die Mutter bringt ein Kind aus erster Ehe mit, so wird die "Ein-Kind-Zähluhr" wieder auf "0" gestellt.
2. Gleiches gilt auch, wenn ein Ehepaar ein schwerstbehindertes Kind hat und dieses ins Heim gibt.
3. Kinder, die aus Vergewaltigungen hervorgegangen sind, fallen auch nicht unter die Ein-Kind-Politik
4. Ein zweites Kind ist auch dann erlaubt, wenn das Ehepaar belegen kann, dass es sich dieses finanziell leisten kann.
Ich weiss allerdings nicht, ob der 3. Punkt chinaweit oder nur für ausgewählte Regionen/Städte gilt.
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 12.01.2012, 09:19
von VielUnterwegs
Ghoule hat geschrieben:
Mir war auch so, das ich gelesen hatte, das eine binationale Ehe in China nicht unter die 1-Kind-Politk fällt, hatte mir auch schon meine Freundin gesagt (mit Augenzwinker)

.
Also so wie ich das sehe liegt deine Freundin da falsch. Ich konnte keinerlei offizielle Bestaetigung fuer die Regel finden, dass chinesische Frauen die in China leben nicht mehr der Familienplanung folgen muessen, nur weil sie einen Auslaender heiraten. Nur dafuer, dass auslaendische Frauen die einen Chinesen heiraten nicht der Familienplanung unterliegen. Natuerlich werden die meisten, die mit einem Auslaender verheiratet sind, in der Praxis in Ruhe gelassen, spaetestens nachdem sie ein wenig Gegendruck gemacht haben. Ich denke der zustaendige Blockwart scheut da einfach das Risiko, da ein Auslaender viel mehr Welle machen kann und auch die Vor-vor-vorgesetzten noch locker erreicht, da man ihn nicht einfach am Bahnhof abfangen und in irgendein Loch stecken kann, wenn er das Dorf verlaesst um dem Aerger Luft zu machen. Auch eine Zwangsabtreibung an der Frau eines westlichen Auslaenders haette wohl so einen internationalen Presse-Shitstorm und Protest zur Folge, dass die lieber die Fuesse stillhalten. Gesetz ist es aber, wie gesagt, nicht.
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 12.01.2012, 09:23
von einfach-ich
ingo_001 hat geschrieben:Liberator hat geschrieben:Was mich mal generell interessieren würde, ist, was es bei der Einkindpolitik für Schupflöscher gibt.
Zu Schlupflöchern kann ich nichts sagen - aber zu offiziellen Ausnahmen:
1. Wird nach einer Scheidung wieder geheiratet und die Mutter bringt ein Kind aus erster Ehe mit, so wird die "Ein-Kind-Zähluhr" wieder auf "0" gestellt.
2. Gleiches gilt auch, wenn ein Ehepaar ein schwerstbehindertes Kind hat und dieses ins Heim gibt.
3. Kinder, die aus Vergewaltigungen hervorgegangen sind, fallen auch nicht unter die Ein-Kind-Politik
4. Ein zweites Kind ist auch dann erlaubt, wenn das Ehepaar belegen kann, dass es sich dieses finanziell leisten kann.
Ich weiss allerdings nicht, ob der 3. Punkt chinaweit oder nur für ausgewählte Regionen/Städte gilt.
Frage zu 2. Ueberleben die Kinder im Heim und wenn ja wie???
zu 3. Gibt es Regionen wo Massenvergewaltigungen angesagt sind oder warum da die Ausnahme?
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 12.01.2012, 09:27
von einfach-ich
VielUnterwegs hat geschrieben:Ghoule hat geschrieben:
Mir war auch so, das ich gelesen hatte, das eine binationale Ehe in China nicht unter die 1-Kind-Politk fällt, hatte mir auch schon meine Freundin gesagt (mit Augenzwinker)

.
Also so wie ich das sehe liegt deine Freundin da falsch. Ich konnte keinerlei offizielle Bestaetigung fuer die Regel finden, dass chinesische Frauen die in China leben nicht mehr der Familienplanung folgen muessen, nur weil sie einen Auslaender heiraten. Nur dafuer, dass auslaendische Frauen die einen Chinesen heiraten nicht der Familienplanung unterliegen. Natuerlich werden die meisten, die mit einem Auslaender verheiratet sind, in der Praxis in Ruhe gelassen, spaetestens nachdem sie ein wenig Gegendruck gemacht haben. Ich denke der zustaendige Blockwart scheut da einfach das Risiko, da ein Auslaender viel mehr Welle machen kann und auch die Vor-vor-vorgesetzten noch locker erreicht, da man ihn nicht einfach am Bahnhof abfangen und in irgendein Loch stecken kann, wenn er das Dorf verlaesst um dem Aerger Luft zu machen. Auch eine Zwangsabtreibung an der Frau eines westlichen Auslaenders haette wohl so einen internationalen Presse-Shitstorm und Protest zur Folge, dass die lieber die Fuesse stillhalten. Gesetz ist es aber, wie gesagt, nicht.
Eine andere Frage VielUnterwegs
warum nicht den Amipass gleich mit kassieren
der Ami fragt nicht wieviele Paesse Dein Kind hat.
Und in D kann man ja schweigen da bekommst Du den Pass so oder so
Das nur nebenbei Du hattest ja gesagt "nix Kinder" haben wollen
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 12.01.2012, 10:13
von ingo_001
einfach-ich hat geschrieben:Frage zu 2. Ueberleben die Kinder im Heim und wenn ja wie???
Davon geh ich einfach mal aus.
Das "Wie" wird davon abhängen, wie das betr. Heim geführt wird.
Guck Dir hier in Deutschland Altenpflegeheime an - da gibts von vorbildlich bis unmenschlich auch alles.
einfach-ich hat geschrieben:zu 3. Gibt es Regionen wo Massenvergewaltigungen angesagt sind oder warum da die Ausnahme?
Wieso Massenvergewaltigungen?
Das gilt für jeden Einzelfall - egal wo.
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 12.01.2012, 10:30
von einfach-ich
Danke ingo
gut mit den Altenheimen das ist so eine Sache
ich dachte bei meiner Frage mehr an dieses berühmte Kinderheim in Rumänien oder in Sibirien.
In Shenzhen sieht wan recht wenig behinderte Menschen deshalb auch die Frage ans Ueberleben
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 12.01.2012, 10:41
von VielUnterwegs
In China werden behinderte Foeten in der Regel abgetrieben, zur Not im 8. Monat. Dementsprechend siehst du natuerlich kaum behinderte Menschen, ausser eben Arbeitsunfaelle, usw.
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 12.01.2012, 10:50
von einfach-ich
VielUnterwegs hat geschrieben:In China werden behinderte Foeten in der Regel abgetrieben, zur Not im 8. Monat. Dementsprechend siehst du natuerlich kaum behinderte Menschen, ausser eben Arbeitsunfaelle, usw.
Na dann erkundige Dich mal was man auch in Deutschland machen darf mit behinderten Foeten bis kurz vor der Geburt. Das ist aber ein anderes Thema.
Ich dachte das Shenzhen so neu als Stadt ist und hier nur zugezogene leben
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 05.02.2012, 19:23
von FelDH
also mals ganz dumm. Meine frau ist beijingerin, sie hat ihr hukou hier und auch den stempel das verheiratet. Wenn wir, so durex will, ein kind bekommen wuerde ich a. es die chinesische bekommen lassen und (das darf man aber nicht publik machen, zur botschaft in sanlitun trampelm und es auch die deutsche geben lassen. diese ist aber nur relevant wenn in deutshcland da um keinen aerger zu bekommen ausreise uber seine chinesische erfolgt. da es sein hukou in beijing haette hat es auch anspruch auf die beijing leistungen sprich kindergarden und schul platz. desweiteren, wenn man in china lebt ist die chin. bei arbeit etc nicht unpraktisch. das 2te kind wuerde aber dann ggf die deutsche bekommen.schaun mer mal aber sehe keinen vorteil in chcina ein chinesisches kind als deutsch laufen zu lassn. heisst ja dann es waere auf monster L visa in china. ne lassen wir mal die deutsche ist aber ok fuer ein studium im abendland....
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 06.02.2012, 09:07
von happyfuture
FelDH hat geschrieben:also mals ganz dumm. ....
Verständnis-Rückfrage: Bist du Deutscher

Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 06.02.2012, 09:58
von Reconciler
Wie schon gesagt wurde, Geburtserlaubnis braucht ihr theoretisch nicht. Jedoch will das Krankenhaus, wo euer Kind zur Welt kommen wird, in der Regel eine Geburtserlaubnis sehen, die besagt, dass die chinesische Schwangere verheiratet ist. Nur dann wird es den buerokratischen Prozess der Voruntersuchungen einleiten. Das ist im Wesentlichen eine Formalitaet fuer euch. So eine Geburtserlaubnis bekommt ihr im Heimatort.
Unser Kind wurde letzten Dezember in Wuhan geboren. Man hatte von uns vorher die Geburtserlaubnis verlangt, auf der ich als Ehepartner eingetragen bin, meinen Pass und ihre ID, sonst nichts. Hukou hat unser Kind nicht, denn wir werden die deutsche Staatsbuergerschaft beantragen. Ueberdies machen einem die Krankenhaeuser keinerlei Probleme. Es interssiert die meiner Erfahrung nach nicht, wem das Kind gehoert, oder ob man verheiratet ist, jedenfalls fuer die Nachuntersuchungen und Impfungen.
Hukou deiner Frau koennt ihr gar nicht aendern; braucht ihr auch nicht, denn du bist ja Auslaender und damit kann euer Kind ueberall leben und zur Schule gehen, falls das der Hintergedanke ist.
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 06.02.2012, 10:25
von unbekannt
Mal eine andere Frage: was passiert wenn ich mit meiner chinesischen schwangeren Freundin zur Voruntersuchung gehe und wir das Kind haben wollen?
Fragen gibt's
Verfasst: 06.02.2012, 10:30
von happyfuture
unbekannt hat geschrieben:Mal eine andere Frage: was passiert wenn ich mit meiner chinesischen schwangeren Freundin zur Voruntersuchung gehe und wir das Kind haben wollen?
Sie wird untersucht, du nicht
