Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von Aremonus »

Tut das nicht irgendwann verjaehren?
Doch, das tut es natürlich. In der Schweiz liegt diese Frist bei zehn Jahren - da diesbezüglich in Deutschland vieles ähnlich ist, würde ich behaupten, dass die Zahl auch in DE in einer ähnlichen Grössenordnung liegt.
Von dem her ist "lebenslänglich" wohl ein bisschen übertrieben.
Erst wenn der letzte Baum gefällt, der letzte Fluss gestaut und der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, dass man Biber nicht essen kann!
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von otternase »

sanctus hat geschrieben:Mann, stehe ich hier vor Gericht?
nein, aber zur Klärung der eingangs gestellten Frage sind Rückfragen erforderlich.

Ganz getrennt davon jedoch sollte die Chinesin mal schauen, ob sie nicht doch eine Privathaftpflichtversicherung hat. Bei sehr vielen Anbietern der Incoming-Krankenversicherungen, die Ausländer ja zum Erhalt eines Visums abschliessen müssen, ist nämlich eine Haftpflicht inkludiert.
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von ingo_001 »

Aremonus hat geschrieben:Von dem her ist "lebenslänglich" wohl ein bisschen übertrieben.
Gibts alles - guckst Du hier:

http://www.rechtslexikon-online.de/Verj ... isten.html
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von sanctus »

otternase hat geschrieben:
sanctus hat geschrieben:Mann, stehe ich hier vor Gericht?
nein, aber zur Klärung der eingangs gestellten Frage sind Rückfragen erforderlich.
Naja, eigentlich nicht. Meine Frage benoetigte eigentlich keine Vorgeschichte, ich wollte den Eingangsbeitrag damit nur abrunden. :mrgreen:

Meine Frage lautete: Ist das wirklich so einfach (das abhauen nach China) oder muss sie auch in China mit Konsequenzen rechnen?

aber egal....ergab ja 'ne ganz brauchbare Sammlung von Infos. Also nix fuer Ungut und Danke!
otternase hat geschrieben: Ganz getrennt davon jedoch sollte die Chinesin mal schauen, ob sie nicht doch eine Privathaftpflichtversicherung hat. Bei sehr vielen Anbietern der Incoming-Krankenversicherungen, die Ausländer ja zum Erhalt eines Visums abschliessen müssen, ist nämlich eine Haftpflicht inkludiert.
Das klingt interessant. Da werde ich sie mal fragen. Danke!
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von punisher2008 »

HK_Yan hat geschrieben:Warum nicht für den Schaden den man verursacht hat geradestehen? Man lernt daraus viel.

Gibt es eigentlich in China ein Wort für Eigenverantwortung? Die Handlungsweise gibt es ja nicht.
báitù hat geschrieben:Sich einfach nur zu verpissen, ist sowas von armselig, aber leider typisch Chinesin...
Diese Antworten halte ich bisher für die sinnvollsten. Ohne die genauen Hintergründe zu kennen, halte ich es auch für armselig, einfach ins Ausland zu flüchten statt die Verantwortung für angerichteten Schaden zu übernehmen. Auch wenn sie "unschuldig" ist sollte sie den Anstand haben, sich nicht so zu drücken. Sie hat in Deutschland so tolle Guanxi und kann sich einen guten Anwalt leisten, aber ist nicht bereit die Sache auf faire Weise zu klären? Da komme ich ehrlich gesagt nicht mehr mit.
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von sanctus »

punisher2008 hat geschrieben:
HK_Yan hat geschrieben:Warum nicht für den Schaden den man verursacht hat geradestehen? Man lernt daraus viel.

Gibt es eigentlich in China ein Wort für Eigenverantwortung? Die Handlungsweise gibt es ja nicht.
báitù hat geschrieben:Sich einfach nur zu verpissen, ist sowas von armselig, aber leider typisch Chinesin...
Diese Antworten halte ich bisher für die sinnvollsten. Ohne die genauen Hintergründe zu kennen, halte ich es auch für armselig, einfach ins Ausland zu flüchten statt die Verantwortung für angerichteten Schaden zu übernehmen. Auch wenn sie "unschuldig" ist sollte sie den Anstand haben, sich nicht so zu drücken. Sie hat in Deutschland so tolle Guanxi und kann sich einen guten Anwalt leisten, aber ist nicht bereit die Sache auf faire Weise zu klären? Da komme ich ehrlich gesagt nicht mehr mit.
Also ich muss mal klarstellen, dass ich ein derartiges Verhalten natuerlich auch nicht gutheisse. Ich mische mich in dieses Thema bei ihr auch gar nicht mehr ein, das soll ihr Anwalt machen. Wir hatten sie nur um ein Gefallen beten wollen (Briefkasten leeren etc.), da wir diesen Sommer vorerst fuer 1 Jahr nach China gehen werden. Da sagte sie recht kaltschnaeuzig, dass sie noch nicht wisse ob sie hier bleiben werde, das wuerde davon abhaengen wie das Urteil faellt.

Da waren wir natuerlich auch geschockt und ich konnte mir nicht vorstellen, dass das funktionieren wuerde. Daher habe ich hier die Frage gestellt.

Hinzu kam, dass ich letzte Woche auch eine Unterhalung mitbekam. Ein baldiger Frischabsolvent hatte sich eine Stelle in Shanghai gesichert und wuerde wohl nach China ziehen. Darauf fragte ihn Jemand, wie das denn dann mit den BafoeG-Darlehensrueckzahlung aussehen wuerde. Darauf kam dann nur: "Sollen die mich doch erstmal finden, die kriegen gar nix von mir."

...und deshalb wollte ich es jetzt genauer wissen. Kann doch nicht sein, dass alle nach China fliehen und da so 'ne Art Asyl bekommen? Gerade durch die nun immer engere Zusammenarbeit zwischen China und Deutschland, dachte ich, dass es da auch fuer die deutsche Justiz nun ein paar Schlupfloescher geben koennte, oder was auch immer.
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von otternase »

zum Thema Bafög:

Erstens erhält der ausländische Durchschnitts-Studi kein Bafög. Normalerweise muss nämlich ein nicht-deutscher Student ausreichende Finanzmittel mitbringen, um hier studieren zu dürfen und hat dann folglich keinen Bafög-Anspruch. Insoweit müssen in dem genannten Fall besondere Umstände vorliegen, die zur Beurteilung der Lage relevant wären. Wenn Du also eine Antwort haben möchtest, müsstest Du den Fall genauer schildern.
Zweitens könnte ich mir vorstellen, dass bei einer Schuld dem Staat gegenüber (ähnlich wie zB. bei Steuerschulden) besondere Regelungen gelten, die eine Verfolgung auch im Ausland auch im nicht-strafrechtlichen Bereich möglich machen. Genaues müsste man aber raussuchen...
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von robbe »

Bafög als Ausländer bekommt man nur unter bestimmten Bedingungen. Die Eltern werden sich dann eventuell auf Post vom Bafög-Amt freuen, sofern sie noch in Deutschland leben (ein Elternteil benötigt die dt. Staatsangehörigkeit). Falls kein Angehöriger mehr in Deutschland lebt, kann eine Klage erhoben werden. Menschen mti dt. Staatsangehörigkeit können auch angeklagt werden, wenn sie im Ausland leben... Inwieweit in diesem Falle die chin. Behörden dann behilflich sind, weiß ich nicht.

Zur Wohnung: Welchen Aufenthaltsstatus hat die Frau denn? Oder welche Verbindungen (Eltern, Lebenspartner etc.) bestehen?

Einfach abhauen und hoffen, dass bei einer Klage die chin. Behörden nicht mithelfen, würde ich nicht unbedingt empfehlen.
Aber solche Einstellung zeugen ja auch schon davon, dass man sich darüber nicht besonders kümmert bzw. weit denkt.

Falls es zu einer Veruteilung kommen sollte, ist eines klar: Die Person darf dann erstmal "Tschüss" EU/Schengenraum/eventuell noch mehreren Staaten sagen (nicht nur Deutschland).
Wie gesagt, nicht sehr weit gedacht...
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von otternase »

robbe hat geschrieben:Menschen mti dt. Staatsangehörigkeit können auch angeklagt werden, wenn sie im Ausland leben... Inwieweit in diesem Falle die chin. Behörden dann behilflich sind, weiß ich nicht.
sind sie in einem solchen Fall quasi automatisch: ein Visum für China kann nur in einen gültigen Pass eingeklebt werden. Spätestens nach 10 Jahren müsste ein Deutscher also zwecks Beantragung eines neuen Reisepasses in die Botschaft. Wenn dann Schulden beim Staat vorliegen, wird man ihn wohl gleich dabehalten...
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von robbe »

Das war auch auf doppelte Staatsangehörigkeit bezogen, dann würde man ja kein Visum benötigen.
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von sanctus »

Ehm, die Sache mit dem BafoeG bezieht sich auf eine ganz andere Person.

Deutscher, der waehrend seines Studiums in DE BafoeG erhalten hat. Geht nun nach Shanghai und will sein Darlehen nicht zurueckzahlen.
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von ingo_001 »

sanctus hat geschrieben:...und deshalb wollte ich es jetzt genauer wissen. Kann doch nicht sein, dass alle nach China fliehen und da so 'ne Art Asyl bekommen? Gerade durch die nun immer engere Zusammenarbeit zwischen China und Deutschland, dachte ich, dass es da auch fuer die deutsche Justiz nun ein paar Schlupfloescher geben koennte, oder was auch immer.
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Die Chinesen die nach China zurück kehren entfleuchen schlicht in ihre Heimat. - da muss keiner Asyl beantragen.
Wenn Du in China schei**e baust und zurück gen Deutschland düst, brauchst Du Dir hier ja wg. der chin. Justiz auch keine Sorgen zu machen ... bis Du nach China zurück kehrst.
Wer hier Dreck am Stecken hat, flüchtet einfach in ein Land, welches keinen Auslieferungsübereinkommen mit Deutschland geschlossen hat - und "gut is" (für den Flüchtling).
Die deutsche Justiz greift nur in Deutschland (und da wo man Rechtsbeihilfeabkommen geschlossen oder andere bilaterale Abkommen geschlossen hat).
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von robbe »

Achso, dann versteckt er sich sozusagen einfach nur. Ist bestimmt auch nicht ganz unproblematisch und vielleicht hat er es einfach mal nur so gesagt, er würde das so und so machen... kann ja durchaus vorkommen :lol:

Wegen der Wohnung: Schön bedenken, dass man bei einer Verurteilung nicht nur nicht mehr nach Deutschland kommen sollte...
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von ingo_001 »

sanctus hat geschrieben:Ehm, die Sache mit dem BafoeG bezieht sich auf eine ganz andere Person.

Deutscher, der waehrend seines Studiums in DE BafoeG erhalten hat. Geht nun nach Shanghai und will sein Darlehen nicht zurueckzahlen.
Dann passiert ihm nichts ... bis er nach Deutschland zurück kommt.
Wenn er Pech hat (die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist) hat er die A*-Karte gezogen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von sanctus »

ingo_001 hat geschrieben:Wer ist denn bitte Alle?
Man muss ja nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen... :mrgreen:
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