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Re: Nach Urlaub, Arbeiten in HongKong?

Verfasst: 23.11.2010, 22:38
von reservekasper
HK_Yan hat geschrieben:Du bringst hier den Mindestlohn und die Arbeitserlaubnis durcheinander. Die haben beide nicht miteinander zu tun werden von verschiedenen Stellen bearbeitet. Zwischen den beiden wird es auch kaum Berührungspunkte geben*.
Ist mir klar. Letztendlich sind es aber beide Regierungsstellen im weitesten Sinn, wobei die eine sagt "28 HK$/h langt zum Leben" und die andere "ein Vielfaches langt nicht".
HK_Yan hat geschrieben:Die HK$ 28/h Mindestlohn ist für die Unterschicht. Zielpublikum sind hier Wachmänner, Reinigungspersonal, 7Eleven, KFC usw. Damit kommst man auf HK$5000/Monat. Da wirst du kaum ein Zimmer für bekommen. Public Housing, in dem immerhin ca. >50% der HKer leben hat sehr lange Wartezeiten, und ist auch nur für HKer.

Also Ausländer hat man ganz einfach deutlich höhere Kosten. Man lebt eben nicht mit Familie hier in Public Housing. Deswegen hat ID einen gewissen Level von HK$20-30.000/Monat wo man drüber sein muss.
Da gebe ich dir völlig Recht. Ehrlicher wäre aber in meinen Augen eine Argumentation in der Art: "wir haben selbst ein Überangebot an billigen (wenig qualifizierten) Arbeitskräften, daher von außerhalb nur solche die eine Arbeit verrichten, die einem Arbeitgeber eine relativ stolze Summe Wert sind".

Re: Nach Urlaub, Arbeiten in HongKong?

Verfasst: 24.11.2010, 03:16
von hktraveller
Es geht bei der Vergabe der Arbeitserlaubnis aber nicht um Einkommen sondern um Qualifikation, die dann aber natuerlich auch angemessen bezahlt werden muss.
Eine wirkliche Grenze gibt es nicht, allerdings ist unter einer bestimmten Summe, die aber wie gesagt von der Position abhaengt (Ein Ingenieur wird mit 30000 nicht durchkommen, ein indischer Koch mit 15000 eventuell) eine Ablehnung wahrscheinlich.
Ich rate im Grenzbereich dringend einen kompetenten Consultant zu involvieren, da nicht die Regeln das Problem sind sondern deren aktuelle Anwendung.

Fuer den OP waere es das beste ein Holiday woking Visa fuer ein jahr zu beantragen, da er da nicht arbeiten muss, aber darf (Allerdings nicht mehr als 3 Monate fuer die selbe Firma) und die Qualifikation auch keine Rolle spielt.
Das kann allerdings nur einmal genutzt werden, ist also nach einem Jahr vorbei.