Seite 2 von 5
Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit
Verfasst: 12.04.2010, 09:00
von Skorpid
Bei mir und meiner Frau hat auch jeder seinen Nachnamen behalten, da dies in China so üblich ist. Auch wenn wir in Deutschland geheiratet haben und doch eine Mehrzahl der Personen den Nachnamen des Mannes annimmt, so finde ich, der Name muss auch irgendwie zum Aussehen passen muss. Ich hatte auch mal einen Kunden der ähnlich klingend wie "Achmadschinidad" hieß und da erwartet man dann einen Araber und in Wirklichkeit ist es ein käsebleicher rotköpfiger kleiner Mann, der den Namen seiner Frau angenommen hat...
Bei einer deutschen Frau hätte ich erwartet, daß sie meinen Nachnamen annimmt (damit die Kinder auch so heißen), bei meiner chinesischen Frau würde ich das irgendwie befremdlich finden (auch wenn wir über Doppelnamen schon nachgedacht haben). Stell dir vor, Du heißt "Seppelmüller" und dann kommt da so eine "Narumol" und heiratet dich...
Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit
Verfasst: 18.04.2010, 19:52
von balu79
Hallo zusammen,
Vielen Dank für Antworten, das ist sehr hilfreich.
Mich würd halt interessieren, welcher bürokratischer Aufwand anfällt, wenn meine Verlobte (CN) meinen Nachnamen annimmt, da nach meinem Verständnis ja nur so eine Art Zusatz im Pass vermerkt wird.
Wir werden jetzt nochmal drüber nachdenken und vielleicht jeder seinen Namen behalten. Lt. Standesbeamtin könnte man auch noch später (nach der Hochzeit) eine Namensänderung erklären.
Danke & Gruß,
Bastian
Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit
Verfasst: 18.04.2010, 20:17
von ingo_001
balu79 hat geschrieben:Mich würd halt interessieren, welcher bürokratischer Aufwand anfällt, wenn meine Verlobte (CN) meinen Nachnamen annimmt, da nach meinem Verständnis ja nur so eine Art Zusatz im Pass vermerkt wird.
Um das nochmal deutlich zu sagen:
Im Reisepass Deiner Frau
wird gar Nichts vermerkt, was deutsche Bürokratie betrifft.
Einzige Ausnahme: Einträge die ihren Auenthaltsstatus betreffen u. z.B. ob und in welchem Umfang eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde.
balu79 hat geschrieben:Wir werden jetzt nochmal drüber nachdenken und vielleicht jeder seinen Namen behalten. Lt. Standesbeamtin könnte man auch noch später (nach der Hochzeit) eine Namensänderung erklären.
Zur Namenänderung auch nochmal:
Die gilt - und das auch nur eingeschränkt - einzig innerhalb Deutschlands.
Für die Ausländerbehörde z.B. wird Deine Frau
immer so heissen, wie es in ihrem Reisepass von den chinesischen Behörden vermerkt ist.
Also: Sobald Ihr Deutschland verlasst, gilt
ausschliesslisch ihr im Reisepass eingetragener Name.
* Die einzige Lösung besteht darin, dass Deine Frau, wenn sie es denn will und sie die Voraussetzungen dafür erfüllt, die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt - was sie die chinesische unwiderruflich kosten wird.
Für die chinesischen Behörden gibts da nur ein
Entweder Oder aber
keine doppelte Staatsangehörigkeit.
Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit
Verfasst: 18.04.2010, 20:46
von Narr
happyfuture hat geschrieben: Möglich, dass dies in erzkatholischen Provinzen Bayerns, wo Du in einem 300 Seelendorf gemeinsam mit Deinen Nachbarn unweit von der Kirche wohnst, anders ist! Da dürftest Du aber mit der Tatsache, eine asiatische Frau geheiratet zu haben, noch auf ganz andere "Nachteile" stoßen!
Könnte hierzu noch einige Anekdoten bringen
Oh ja, bitte. Erzähl mir mehr!
Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit
Verfasst: 19.04.2010, 01:43
von happyfuture
Standesamt I, Berlin hat geschrieben:Für den ausländischen Ehegatten akzeptiert das deutsche Recht die Änderung der Namensführung in Folge der Eheschließung nach seinem Heimatrecht. Eine Namenserklärung deutschen Behörden gegenüber ist nicht notwendig, es sei denn eine – vom Heimatrecht abweichende – Namensführung nach deutschem Recht wird gewünscht. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine solche Namenserklärung nach deutschem Recht allein auf den deutschen Rechtsbereich beschränkt ist und diese von ausländischen Behörden meist nicht akzeptiert wird. Man schafft damit eine sog. "hinkende" Namensführung, die oft von praktischen Schwierigkeiten begleitet wird (z.B. keine Änderung des ausländischen Passes).
Quelle
Den Deutschen Beamten bei der Passkontrolle zur Einreise ist dies oftmals nicht bekannt! Siehe
HIER 
Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit
Verfasst: 19.04.2010, 13:10
von ijontichy
Ein gutes Beispiel. Es geht weiter mit der Anerkennung von Unterlagen aus Deutschland (mit dem "neuen" Namen) in China, wo man eine Namensaenderung einfach nicht kennt. Die Experten warnen regelmaessig ausdruecklich vor hinkender Namensfuehrung. Von daher mein Plaedoyer: Jeder behaelt seinen Nachnamen. Die Vorteile wiegen m.E. die Nachteile (wenn es denn wirklich welche gibt) ganz klar auf.
Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit
Verfasst: 19.04.2010, 14:18
von andy
ijontichy hat geschrieben:Die Vorteile wiegen m.E. die Nachteile (wenn es denn wirklich welche gibt) ganz klar auf.
Genauso wie viele andere Faktoren, finde Ich hat der gleiche Nachnahme symbolisch einen großen Stellenwert bei der Ehe. Es unterstreicht einfach nochmal die Verbundenheit des Paares.
Wer das nicht möchte , dem soll die Möglichkeit gegeben sein, wer sich allerdings dafür entscheidet, dann sollte es nicht unnötig mit Nachteilen verbunden sein.
Gruß
Andy, der es schon kommen sieht das sein Nachname bald nurnoch aus 2 Buchstaben bestehen wird ...

Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit
Verfasst: 19.04.2010, 14:26
von corneta
andy hat geschrieben:Andy, der es schon kommen sieht das sein Nachname bald nurnoch aus 2 Buchstaben bestehen wird ...
Oder einen Doppelnamen hat...

Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit
Verfasst: 19.04.2010, 14:38
von ingo_001
andy hat geschrieben:Genauso wie viele andere Faktoren, finde Ich hat der gleiche Nachnahme symbolisch einen großen Stellenwert bei der Ehe. Es unterstreicht einfach nochmal die Verbundenheit des Paares.
Du sagst es ja selbst: Es hat "nur" symbolischen Wert und auch der existiert nicht überall.
andy hat geschrieben:Wer das nicht möchte , dem soll die Möglichkeit gegeben sein, wer sich allerdings dafür entscheidet, dann sollte es nicht unnötig mit Nachteilen verbunden sein.
Es durfte schlecht möglich sein, diese westliche Sichtweise z.B. chinesischen Beamten oder gar der chinesischen Justiz schmackhaft zu machen.
Das kannst Du also schnell wieder vergesssen.
Und selbst in Deutschland hat es - wie ich schon sagte - nur eine eingeschränkte Wirkung.
andy hat geschrieben:Andy, der es schon kommen sieht das sein Nachname bald nurnoch aus 2 Buchstaben bestehen wird ...

Andy Wu - hat doch was.
Sehs mal so: Deine zukünftige Unterschrift nimmt weniger Platz weg und ist schneller geleistet.
Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit
Verfasst: 19.04.2010, 15:08
von happyfuture
andy hat geschrieben:Genauso wie viele andere Faktoren, finde Ich hat der gleiche Nachnahme symbolisch einen großen Stellenwert bei der Ehe. Es unterstreicht einfach nochmal die Verbundenheit des Paares.
Ist dieser "Stellenwert" nicht was typisch Deutsches? In China konnte ich bisher nicht viel von dem Wunsch nach gemeinsamen Namen feststellen.
andy hat geschrieben:Andy, der es schon kommen sieht das sein Nachname bald nur noch aus 2 Buchstaben bestehen wird ...

Bei Dir wäre das A. Wu,
bei mir W. Wu

Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit
Verfasst: 19.04.2010, 21:28
von ijontichy
Bei Restaurantbuchungen hier in London benutze ich eh immer nur den Namen meiner Frau, bei meinem eigenen bin ich 'ne halbe Stunde mit Buchstabieren beschaeftigt...
Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit
Verfasst: 21.04.2010, 09:24
von báitù
Bei der standesamtlichen Eheschließung ist ein Ehename zu wählen. Das kann neben dem Doppelnamen (Müller-Lüdenscheid oder besser: Müller-Qingdao o. ä. bzw. umgekehrt) auch der Name des Mannes oder der Frau für beide sein. Das Kind bekommt dann nach der Geburt bei der standesamtlichen Eintragung den Ehenamen. Bleibt die Frau chinesische Staatsbürgerin, so behält sie zwar im chinesischen Pass ihren Geburtsnamen, kann aber ein "aka" eintragen lassen (so z. B. bei uns geschehen - the bearer of this passport is also known as...). Das macht die chinesische Botschaft bzw. das Konsulat. Im deutschen Rechtsverkehr (Krankenkassenfamilienversicherung usw.) gilt indessen für die Frau der bei der Eheschließung gewählte Ehename, welcher allerdings auch ihr Geburtsname sein kann. So war's zumindest, als ich das Wort mit den zwei Buchstaben sprach...
Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit
Verfasst: 21.04.2010, 11:38
von Laogai
báitù hat geschrieben:Bei der standesamtlichen Eheschließung ist ein Ehename zu wählen. Das kann neben dem Doppelnamen (Müller-Lüdenscheid oder besser: Müller-Qingdao o. ä. bzw. umgekehrt) auch der Name des Mannes oder der Frau für beide sein. [...]So war's zumindest, als ich das Wort mit den zwei Buchstaben sprach...
Hmmm, nach aktuellem deutschen Recht können beide Ehepartner den Mädchen- bzw. Bubennamen behalten.
Folgende Kombinationen sind also möglich (Herr Müller und Frau Lüdenscheid werden von Dr. Klöbner getraut):
- Herr und Frau Müller
- Herr und Frau Lüdenscheid
- Herr Müller und Frau Müller-Lüdenscheid
- Herr Müller-Lüdenscheid und Frau Lüdenscheid
- Herr Müller und Frau Lüdenscheid
Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit
Verfasst: 21.04.2010, 11:45
von happyfuture
Im Folgenden ein gutes Beispiel für "hinkende" Namensführung:
báitù hat geschrieben:Bei der standesamtlichen Eheschließung ist ein Ehename zu wählen. Das kann neben dem Doppelnamen (Müller-Lüdenscheid oder besser: Müller-Qingdao o. ä. bzw. umgekehrt) auch der Name des Mannes oder der Frau für beide sein. Das Kind bekommt dann nach der Geburt bei der standesamtlichen Eintragung den Ehenamen. Bleibt die Frau chinesische Staatsbürgerin, so behält sie zwar im chinesischen Pass ihren Geburtsnamen, kann aber ein "aka" eintragen lassen (so z. B. bei uns geschehen - the bearer of this passport is also known as...). Das macht die chinesische Botschaft bzw. das Konsulat. Im deutschen Rechtsverkehr (Krankenkassenfamilienversicherung usw.) gilt indessen für die Frau der bei der Eheschließung gewählte Ehename, welcher allerdings auch ihr Geburtsname sein kann. So war's zumindest, als ich das Wort mit den zwei Buchstaben sprach...
Re: Namensführung nach Chinesisch - Deutscher Hochzeit
Verfasst: 21.04.2010, 11:51
von ingo_001
Und die wollten wir uns nicht antun
Das Leben ist einfach zu kurz, um es mit unnötiger Bürokratie zu verschwenden.
Aber soll das jeder halten, wie er will
