Re: Chinesische Studentin in Dessau vermisst
Verfasst: 25.05.2016, 23:09
das war nun nicht überraschend, wo doch der männliche Tatverdächtige der Stiefsohn des Polizeichefs in Dessau und Sohn einer Polizeibeamtin in Dessau ist.
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Ich bewundere deine Einblicke in den aktuellen Stand der polizeilichen Ermittlungen! Würdest du deine Quelle verraten?ingo_001 hat geschrieben:Die Leiche des Opfers nach der Tat auch noch zu entstellen ... zeigt auch klar die niederen Beweggründe ...
Artikel 11, Absatz 1Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat geschrieben:Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Dann hast Du folgenden Link (aus diesem Thread) nicht oder nicht richtig gelesen:Laogai hat geschrieben:Ich bewundere deine Einblicke in den aktuellen Stand der polizeilichen Ermittlungen! Würdest du deine Quelle verraten?ingo_001 hat geschrieben:Die Leiche des Opfers nach der Tat auch noch zu entstellen ... zeigt auch klar die niederen Beweggründe ...
Ich habe alle hier im Thread verlinkten Artikel zu dem Fall und darüber hinaus noch andere gelesen, in keinem wurde erwähnt, dass die Leiche nach der Tat entstellt wurde.
Und nochmal:Laogai hat geschrieben:Darüber hinaus:Artikel 11, Absatz 1Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat geschrieben:Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
ingo_001 hat geschrieben:Voraus gesetzt, das stimmt:otternase hat geschrieben:Die beiden haben sich selbst gestellt aufgrund des Ermittlungsdrucks.
Oh, oh ...
Ich spiele mal den advocatus diaboli:
Selbst gestellt -> strafmildernder Umstand
Beziehungstat -> Mord im Affekt
Ergo: War alles "natürlich" nicht beabsichtigt ...
Die Vergewaltigung, der Mord - schließlich das Entstellen von Kopf und Gesicht ...
Das WAR Vorsatz.
Warum sonst wurde Letzteres gemacht?
Die Identifizierung der Studentin sollte verhindert oder doch erschwert werden.
Und WARUM?
Tja Vergewaltigung und anschließender Mord ...
Beides als (unbeabsichtigte) Handlung im Affekt darzustellen, durfte für die Verteidigung LOGISCH nicht machbar sein.
Vergewaltigung + Mord im Affekt ...![]()
Eine Affekthandlung spielt sich innerhalb von Sekunden ab.
Ergo: Der Punkt scheidet aus.
Ich bin mal gespant, was für strafmildernde Umstände die Verteidigung da geltend machen will ...
Würde es dafür die Todesstrafe geben - DANN könnte sich das Selbststellen strafmildernd auswirken, in dem man diese Strafe dann in lebenslänglich umwandelt (und zwar IM WORTSINN -> LEBENSLÄNGLICHE HAFT).
So aber durfte jedes andere Urteil für die Angehörigen des Opfers nur eins sein:
Ein zynischer Beleg für die täterlastige Justiz bei vorsätzlichen Straftaten.
Der absolute Hohn wäre es, wenn denn der Verteidiger eine Erklärung abgeben würde, wie leid dem Täter seine Tat tun würde ...
Diese Erklärung muss vom Angeklagten selbst kommen.
Ist der kein guter Schauspieler, dann könnte man daraus evtl. seine Gemütslage erkennen.
Aber nichts weiter als eine vom Verteidiger vorgetragene Erklärung - das ist m.E. noch ein zusätzlicher Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen - und verhöhnt das Opfer.
Wer immer das auch getan hat, es war vorsätzlicher Mord.Laogai hat geschrieben:Nochmals, ich verabscheue deine Vorverurteilung. Warte doch einfach mal das Gerichtsurteil ab! Du spielst dich hier als Richter auf, allein auf Grundlage der wenigen Details, welche in den Medien verbreitet werden. Das finde ich extrem verwerflich.
Auch den habe ich gelesen. Wo finde ich dort, dass die Leiche nach der Tat entstellt wurde?ingo_001 hat geschrieben:Dann hast Du folgenden Link (aus diesem Thread) nicht oder nicht richtig gelesen:Laogai hat geschrieben:Ich bewundere deine Einblicke in den aktuellen Stand der polizeilichen Ermittlungen! Würdest du deine Quelle verraten?ingo_001 hat geschrieben:Die Leiche des Opfers nach der Tat auch noch zu entstellen ... zeigt auch klar die niederen Beweggründe ...
Ich habe alle hier im Thread verlinkten Artikel zu dem Fall und darüber hinaus noch andere gelesen, in keinem wurde erwähnt, dass die Leiche nach der Tat entstellt wurde.
http://www.mz-web.de/dessau-rosslau/fra ... t-24057872
Ich bewundere deine Einblicke in den aktuellen Stand der polizeilichen Ermittlungen! Würdest du uns deine Quelle verraten?ingo_001 hat geschrieben:Wer immer das auch getan hat, es war vorsätzlicher Mord.
ingo_001 hat geschrieben:Die Leiche des Opfers nach der Tat auch noch zu entstellen ... zeigt auch klar die niederen Beweggründe ...
Dann hast Du folgenden Link (aus diesem Thread) nicht oder nicht richtig gelesen:Laogai hat geschrieben:Ich bewundere deine Einblicke in den aktuellen Stand der polizeilichen Ermittlungen! Würdest du deine Quelle verraten?
Ich habe alle hier im Thread verlinkten Artikel zu dem Fall und darüber hinaus noch andere gelesen, in keinem wurde erwähnt, dass die Leiche nach der Tat entstellt wurde.
Zitat aus betr. Artikel:Laogai hat geschrieben:Auch den habe ich gelesen. Wo finde ich dort, dass die Leiche nach der Tat entstellt wurde?
Deine Phantasie in allen Ehren, aber zum Glück ist sie für die deutsche Rechtsprechung irrelevant.
ingo_001 hat geschrieben:Wer immer das auch getan hat, es war vorsätzlicher Mord.
Ich bewerte lediglich die vorliegenden Fakten.Laogai hat geschrieben:Ich bewundere deine Einblicke in den aktuellen Stand der polizeilichen Ermittlungen! Würdest du uns deine Quelle verraten?
Die betr. Medienmeldungen (jedenfalls die, die ich in meine Schlussfolgerungen einbeziehe) stammen von den Ermittlungsbehörden.Laogai hat geschrieben:Aber bevor jemand verurteilt und bestraft wird sollte auf jeden Fall die Beweislage ausreichend gesichert sein. Das jedoch geht nur über ein Gerichtsverfahren nach deutschem Recht, nicht jedoch über ein paar Medienmeldungen wie hier (gell, ingo_001!).
Wenn es VORSÄTZLICHER Mord war ...Laogai hat geschrieben:"Oh hängt ihn auf" ist sowas von Wilder Westen![]()
Bin doch ganz ruhig und sachlichAjiate hat geschrieben:Ihr zwei : bitte geht jetzt ins Bett und macht das Fenster auf -seufz-
das macht hoffentlich einen kühleren Kopf und morgen ist ein neuer Tag
Hast Recht. Gute Nacht Mama!Ajiate hat geschrieben:Ihr zwei : bitte geht jetzt ins Bett und macht das Fenster auf
Das ist schon eine starke Behauptung, wofür hier die Beweise fehlen. Es sind derzeit viele Szenarien möglich (darunter sogar solche, wo der bisherige Verdächtige unschuldig ist) darunter zum Beispiel auch Totschlag, was juristisch einen Mord nun mal nicht gleichkommt.ingo_001 hat geschrieben:Wer immer das auch getan hat, es war vorsätzlicher Mord.
Denken ist sehr subjektiv und als Grundlage für einen Strafprozess eben nicht ausreichend! - Da fehlen qualifizierte Beweise und Aussagen, die wir hier nicht vorliegen haben.ingo_001 hat geschrieben:Wenn Du in dem Punkt Dein logisches Denken und Schlussfolgern an den Nagel hängst - gut.
Ich tue das nicht.
Das Gericht ist für die Beweisaufnahme und die Bewertung der Fakten zuständig - right.
So weit zum juristischen Part.
Aber dass Du anscheinend nicht Willens bist zu akzeptieren, dass auch Nicht-Juristen des logischen Denkens und Schlussfolgerns mächtig sind, das ist schon ein starkes Stück ...
richtig, allerdings ist bereits dank DNA bewiesen, dass der Tatverdächtige im Zusammenhang mit dem Sexual- und Tötungsdelikt steht. Angesichts dessen hat er nun die Chance, durch ein wahrheitsgetreues Geständnis für ihn entlastende Aspekte des Tatvorgangs vorzutragen. Dass er dies nicht tut, dass er im Gegenteil ein Lügenmärchen entworfen hat, welches nicht nur dazu geeignet war, für ihn als Schutzbehauptung zu dienen, sondern auch noch, die Getötete posthum mit Schmutz zu bewerfen, ein Lügenmärchen, welches in Kürze widerlegt vollständig werden konnte, all dies kann nur darauf hindeuten, dass es eben keine entlastenden Aspekte gibt!sanctus hat geschrieben:Das ist schon eine starke Behauptung, wofür hier die Beweise fehlen. Es sind derzeit viele Szenarien möglich (darunter sogar solche, wo der bisherige Verdächtige unschuldig ist) darunter zum Beispiel auch Totschlag, was juristisch einen Mord nun mal nicht gleichkommt.