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Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 24.02.2014, 14:46
von mazzel
tigerprawn hat geschrieben:
Es kann manchmal nötig sein das Original der Verpflichtungserklärung bei der Einreise ins Schengengebiet vorzuzeigen.
Echt?
Also meine Freundin hat die Verpflichtungserklärung gar nicht von der Botschaft wiederbekommen...
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 04.03.2014, 22:23
von GigiPineapple
Laut unserer Liste ist Original und Kopie einzureichen. Ob wir das Original wieder bekommen, stellt sich die nächsten Tage raus...
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 04.03.2014, 23:02
von Israfael
Würde mich auch interessieren ob man die VE wiederbekommt. Wenn man die VE nicht wiederbekommt, wäre es komisch, wenn man diese dann bei der Einreise vorzeigen müsste.
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 04.03.2014, 23:22
von mazzel
Erfahrungsbericht von meiner Seite: Muss man nicht
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 05.03.2014, 00:13
von Laogai
tigerprawn hat geschrieben:Es kann manchmal nötig sein das Original der Verpflichtungserklärung bei der Einreise ins Schengengebiet vorzuzeigen.
Das ist nicht richtig. Jedenfalls wenn es um die Einreise nach Deutschland geht. Bei der Einreise nach Deutschland muss ein chinesischer Staatsangehöriger seinen Pass und das darin enthaltene Schengen-Visum vorzeigen, nichts anderes. Vielleicht (nur eine Vermutung!) gibt es Nachfragen, wenn das Schengen-Visum nicht von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde, aber das Original einer Verpflichtungserklärung kann nicht eingefordert werden.
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 06.03.2014, 11:03
von Macau
Also meine Freundin hat die Verpflichtungserklärung gleich beim Termin zurückbekommen.
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 06.03.2014, 22:32
von CH1
Bei uns war es so, das meine Freundin sogar vom Zoll rausgezogen wurde...
Sie reiste über Amsterdam ins Schengengebiet ein!
Sie sollte alle möglichen Papiere vorzeigen..? Da sie das nicht alles zur Hand hatte, riefen die Holländischen Zöllner tatsächlich morgends, auf meinem Handy an und fragten mich ob ich jemanden erwarten würde. Anschließend noch weitere persönliche Fragen um zu klären ob es tatsächlich keine Visumfälschung oder was dergleichen ist.
Da ich die Fragen alle gleich beantworten konnte, wie meine Freundin vorher auch, lies man sie wieder laufen...
Man gab mir am Telefon noch den Hinweis, das sie jetzt ihren Anschlussflug nach Deutschland nicht mehr bekommt.
Die Säcke ließen Sie dann einfach stehen... Nur dank einer freundlichen Mitarbeiterin von KLM buchten Sie Ihren Weiterflug kostenlos auf die nächste Maschine.
Was ich damit sagen will, trotz Visum haben die Beamten trotzdem die Möglichkeit weitere Unterlagen zu Sichten um damit sicherzustellen das mit dem Visum alles OK ist.
Deshalb rate ich dazu das ihr euren Besuchern klar macht das Sie das Einladungsschreiben, Krankenversicherungsnachweis und Verpflichtungserklärung bei der Einreise zur Hand haben.
Dann sollte alles glatt laufen.

Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 06.03.2014, 23:21
von Laogai
qpr hat geschrieben:Laogai hat geschrieben:tigerprawn hat geschrieben:Es kann manchmal nötig sein das Original der Verpflichtungserklärung bei der Einreise ins Schengengebiet vorzuzeigen.
Das ist nicht richtig.[...]
Die Bundespolizei kann jederzeit die VE bei der Einreise einfordern.
Och menno, warum schreibt man das nicht direkt in die Verpflichtungserklärung, dass diese vom Eingeladenen bei der Einreise mitgeführt werden muss (ich habe den Scan einer VE vorliegen)?

Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 06.03.2014, 23:27
von GigiPineapple
Für die Visumbeantragung müssen Sie das Original und eine Kopie der Verpflichtungserklärung einreichen – das Original wird Ihnen zusammen mit Ihrem Reisepass zurückgegeben. Bitte führen Sie dieses bei Reiseantritt und während des Aufenthalts im Bundesgebiet mit sich.
Steht so auf der TLS-Seite, allerdings etwas versteckt, wenn man sich ein bisschen durchklickt.
Auf so etwas sollte eigentlich dringend hingewiesen werden und nicht nur im Kleingedruckten erwähnt werden
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 07.03.2014, 01:17
von mazzel
Da muss ich doch nochmal bei meiner Holden nachfragen... War mir eigentlich sicher, dass sie diese nicht wiederbekommen hat und auch ganz sicher bei der Reise nicht dabei hatte... Schwein gehabt!
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 10.03.2014, 08:43
von Macau
Meine Freundin hat kein Visum erhalten.
Pech.
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 10.03.2014, 09:01
von mazzel
Fragt ihr nach der Begründung und versucht es über einen Einspruch?
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 10.03.2014, 10:14
von Macau
Die Rückkehrbereitschaft konnte nicht nachgewiesen werden.
Keinen Bock auf Einspruch.
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 10.03.2014, 10:44
von Be_happy
CH1 hat geschrieben:Bei uns war es so, das meine Freundin sogar vom Zoll rausgezogen wurde...
Sie reiste über Amsterdam ins Schengengebiet ein!
Jau, mit Amsterdam hat meine Frau vor Jahren auch ein spezielles Erlebnis gehabt.
Auch sie wurde vom Zoll ausgeguckt und spezial behandelt. Da sie Aufenthaltstitel pp. hatte, interessierte man sich für ihren Goldschmuck. Aber die Kleine ist nicht auf den Mund gefallen und hat denen einen gegeigt.
Re: Schengenvisum - unsere Vorgehensweise + Hinweise
Verfasst: 10.03.2014, 10:49
von mazzel
Macau hat geschrieben:Die Rückkehrbereitschaft konnte nicht nachgewiesen werden.
Keinen Bock auf Einspruch.
Dann musst du wohl wieder rüber!