Ein Franzose, seit Jahrzehnten in D lebend, wird seine chinesische Freundin heiraten und zwar - voraussichtlich - in China. ( macht das Sinn?)
Wer weiss, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen sind ? Als Frau eines EU Ausländers müsste sie doch m.E. sogar Erleichterungen erfahren, richtig ??
Das Erlernen der Sprache ist nicht das Problem, es stellt sich nur die Frage, muss die Frau A1 Test machen, muss sie am Integrationskurs teilnehmen, interessiert sich für die Erteilung des Visums die deutsche oder die französische Botschaft ?
Ich habe irgendwo gelesen, dass für EU Ausländer hierzu besondere Bestimmungen gelten. ( JD, liest Du gerade mit ???

