1.
Sie benötigen zur Beantragung folgende Unterlagen:
1. Reisepass (muss mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine leere Seite für das
Visum verfügen)
2. Antragsformular,
3. 1 Lichtbild (Passfoto)
2.
Sie benötigen zur Beantragung folgende Unterlagen:
1. Reisepass (muss mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine leere Seite für das
Visum verfügen)
2. Antragsformular
3. 1 Lichtbild (Passfoto)
3.
Sie benötigen zur Beantragung folgende Unterlagen:
1. Reisepass (muss mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine leere Seite für das
Visum verfügen)
2. Antragsformular (muss vollständig und gut leserlich ausgefüllt sein).
3. 1 Lichtbild (Passfoto)
4. 1x oder 2x Einreise, max. 60 Tage: Einladung der chinesischen Firma mit Stempel (in Kopie)
5. Mehrmalige Einreise, max. 1 Jahr: Einladungsformular (Kopie) mit Stempel der
Provinzregierung für ein Geschäftsvisum (Formular:”被授权单位签证通知表”申请表) UND Einladung
der chinesischen Firma mit Stempel (in Kopie)
4.
Sie benötigen zur Beantragung folgende Unterlagen:
1. Reisepass (muss mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine leere Seite für das
Visum verfügen)
2. Antragsformular (muss vollständig und gut leserlich ausgefüllt sein).
3. 1 Lichtbild (Passfoto)
4. Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder
Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten.
5. Offizielle Einladung vom Amt für Ausländerangelegenheiten (im Original und Kopie) für ein
Arbeitsvisum.
6. Einladung der chinesischen Firma mit Stempel.
7. AIDS-Test ist erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten
5.
Sie benötigen zur Beantragung folgende Unterlagen:
1. Reisepass (muss mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine leere Seite für das
Visum verfügen)
2. Antragsformular, (muss vollständig und gut leserlich ausgefüllt sein).
3. 1 Lichtbild (Passfoto)
4. Zulassungsschreiben der Uni und Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder JW202 (im
Original und Kopie).
5. Ein AIDS-Test ist erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten


