Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
@ hifi :
danke für die allgemeine Aufklärung, ich hätte das nunmehr für alle nicht Brecht-Freunde nachgeschoben.
Ich glaube, es hat eben auch damit zu tun, dass die Kontrollinstanz weit weg ist ; über einen Steuergeldverdiener in Germanien ist es eben leichter, sich zu beschweren.
Andererseits wurden vom Genannten so viele objektive Falschhandlungen vorgenommen (Überlesen von Urkunden etc), dass ich schon Lust verspüre, jetzt, nachdem ich mich abgeregt habe, eine nüchtern sachliche Stoffsammlung seiner Aktionen anzufertigen und mich beim BMI über ihn offiziell zu beschweren.
mistervac, der immer noch ein bischen köchelt ob jenem Ignoranten
danke für die allgemeine Aufklärung, ich hätte das nunmehr für alle nicht Brecht-Freunde nachgeschoben.
Ich glaube, es hat eben auch damit zu tun, dass die Kontrollinstanz weit weg ist ; über einen Steuergeldverdiener in Germanien ist es eben leichter, sich zu beschweren.
Andererseits wurden vom Genannten so viele objektive Falschhandlungen vorgenommen (Überlesen von Urkunden etc), dass ich schon Lust verspüre, jetzt, nachdem ich mich abgeregt habe, eine nüchtern sachliche Stoffsammlung seiner Aktionen anzufertigen und mich beim BMI über ihn offiziell zu beschweren.
mistervac, der immer noch ein bischen köchelt ob jenem Ignoranten
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Obs hilft ? ist aber bestimmt nicht schlecht ihm auch mal eine vor den Bug zu knallen.mistervac hat geschrieben:und mich beim BMI über ihn offiziell zu beschweren.
mistervac, der immer noch ein bischen köchelt ob jenem Ignoranten
Eigentlich sollte es ja uns dienen und nicht wir ihm.
Gruss
Ronny
- bue48
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Vielleicht führt es ja auch zu einer Änderung in der Bearbeitung von Visa-Anträgen?Ron hat geschrieben:Obs hilft ? ist aber bestimmt nicht schlecht ihm auch mal eine vor den Bug zu knallen.mistervac hat geschrieben:und mich beim BMI über ihn offiziell zu beschweren.
mistervac, der immer noch ein bischen köchelt ob jenem Ignoranten
Eigentlich sollte es ja uns dienen und nicht wir ihm.
Gruss
Ronny
Und schlimmer kann es doch offensichtlich nicht mehr werden...
VlG Bue48
Ich: "Oh, my sweet Chinese Lady..."
Sie: "Why don't you say: Oh, my strong boss... ?
Ich: "Oh, my sweet Chinese Lady..."
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Sprach der Beamte und es kam schlimmer, Du kennts die deutschen Beamtenmühlen nicht...bue48 hat geschrieben:Und schlimmer kann es doch offensichtlich nicht mehr werden...
Wobei es auch sehr nette gibt, z.B. der von der ABH hier in München....
Gruss
Ronny
-
TaugeNix
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Sacht mal, eine Frage (eher aus Neugier, kein aktueller Bezug
):
Bekommen Chinesen eigentlich ihre Urkunden, also:
a) Geburtsurkunde
b) Ledigkeitsbescheinigung
in Deutschland bei ihrer Botschaft? Oder müssen sie das aus China mitbringen?
Ich habe - wirklich nur aus reiner Neugierde - mal gerade so eine "Dänemark-Seite" besucht, und was da steht, ist ja mehr als einfach:
Als EU-Bürger benötigte Dokumente:
* Reisepass/Perso (Beglaubigte Kopie)
* Geburtsurkunde (Beglaubigte Kopie oder Original)
* Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt (mit Ledigkeitsnachweis, Beglaubigte Kopie oder Original)
Chinese/Chinesin:
* Reisepass
* Visum im Pass, Aufenthaltstitel
* Geburtsurkunde übersetzt (Beglaubigte Kopie oder Original)
* Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt (Beglaubigte Kopie oder Original)
So, wie ich das sehe, scheint das einzige Problem der Ledigkeitsnachweis und die Geburtsurkunde zu sein, wenn die Freundin/der Freundin schon in Deutschland ist, oder?
Oder bekommt man die auch bei den chinesischen Botschaften in Hamburg/Berlin/Frankfurt?
Da würde ich mir keinen "Streß" machen und in DK heiraten - also, irgendwann und auch nur vielleicht
Gruss,
TaugeNix^dem He.. Heiii.. Heeii.. Heiiirra... tttt.. noch nicht leicht über die Lippen kommt
PS und Edit: und natürlich das "Visum" zur Einreise in den Schengenraum, welches ja offensichtlich hin und wieder Schwierigkeiten bereitet
Bekommen Chinesen eigentlich ihre Urkunden, also:
a) Geburtsurkunde
b) Ledigkeitsbescheinigung
in Deutschland bei ihrer Botschaft? Oder müssen sie das aus China mitbringen?
Ich habe - wirklich nur aus reiner Neugierde - mal gerade so eine "Dänemark-Seite" besucht, und was da steht, ist ja mehr als einfach:
Als EU-Bürger benötigte Dokumente:
* Reisepass/Perso (Beglaubigte Kopie)
* Geburtsurkunde (Beglaubigte Kopie oder Original)
* Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt (mit Ledigkeitsnachweis, Beglaubigte Kopie oder Original)
Chinese/Chinesin:
* Reisepass
* Visum im Pass, Aufenthaltstitel
* Geburtsurkunde übersetzt (Beglaubigte Kopie oder Original)
* Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt (Beglaubigte Kopie oder Original)
So, wie ich das sehe, scheint das einzige Problem der Ledigkeitsnachweis und die Geburtsurkunde zu sein, wenn die Freundin/der Freundin schon in Deutschland ist, oder?
Oder bekommt man die auch bei den chinesischen Botschaften in Hamburg/Berlin/Frankfurt?
Da würde ich mir keinen "Streß" machen und in DK heiraten - also, irgendwann und auch nur vielleicht
Gruss,
TaugeNix^dem He.. Heiii.. Heeii.. Heiiirra... tttt.. noch nicht leicht über die Lippen kommt
PS und Edit: und natürlich das "Visum" zur Einreise in den Schengenraum, welches ja offensichtlich hin und wieder Schwierigkeiten bereitet
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
a) Stellt entweder das Geburtskrankenhaus oder das öffentliche Notariat aus. Ist auch nur eine Erklärung. Müssten die Chinesischen Vertretungen hier auch übernehmen können. Das Problem bei meiner Verlobten war nur das sie dazu die ID Karten ihrer Eltern brauchte. -> DHL DOX???TaugeNix hat geschrieben: a) Geburtsurkunde
b) Ledigkeitsbescheinigung
b) In Deutschland ist die Ledigkeitsbescheinigung lediglich eine Art eidesstattliche Erklärung ihrerseits, das müsste sie auch in den Vertretungen erledigen können. Ausschlaggebend ist dies wohl zusammen mit dem Hukou Buch, bzw. der Kopie dessen, in dem eingetragen ist das sie ledig ist. Wie es die Dänen handhaben weiss ich nicht.
Kleiner Tipp:
Jeden Monat einen weiteren Buchstaben aussprechen...
H
HE
HEI
HEIR
HEIRA
HEIRAT
HEIRATE
HEIRATEN!
Müsste dann März 2009 soweit sein...
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott
Got Pork?
Got Pork?
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Es zeigen sich aber schon Fortschritte in den letzten Monaten!TaugeNix hat geschrieben:Gruss,
TaugeNix^dem He.. Heiii.. Heeii.. Heiiirra... tttt.. noch nicht leicht über die Lippen kommt
PS und Edit: und natürlich das "Visum" zur Einreise in den Schengenraum, welches ja offensichtlich hin und wieder Schwierigkeiten bereitet
Bitte besuche auch den Thread uebers Brautgeld... dann kannst du schon mal ein Interview mit deiner Freundin fuehren.
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Heute ist die offizielle Ablehnung der Remonstration per Post eingetrudelt.
Wer Interesse hat kann den vollständigen und anonymisierten Text hier einsehen:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 6428/45#59
Tjahaaa... dann werden wir wohl in China heiraten...
Überflüssig zu erwähnen das wir die Sachlage anders sehen als im Remonstrationsbescheid dargestellt.
Aber jetzt Klagen und 6-24 Monate auf einen Verhandlungstermin warten ist dann doch von beschränkter Attraktivität.
Damit hat sich dieser Thread so gut wie erledigt, bin nur noch auf die abschliessenden Kommentare gespannt.
Wieder was gelernt:
Wel weisse ist, heilatet dolt wo es einfachel ist.
Hoffe das andere daraus den Schluss ziehen auf eine Eheschliessung in D zu verzichten, zu kompliziert. Auch wenn es die in D lebende Family glücklich machen würde.
Macht es nicht!
Wer Interesse hat kann den vollständigen und anonymisierten Text hier einsehen:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 6428/45#59
Tjahaaa... dann werden wir wohl in China heiraten...
Überflüssig zu erwähnen das wir die Sachlage anders sehen als im Remonstrationsbescheid dargestellt.
Aber jetzt Klagen und 6-24 Monate auf einen Verhandlungstermin warten ist dann doch von beschränkter Attraktivität.
Damit hat sich dieser Thread so gut wie erledigt, bin nur noch auf die abschliessenden Kommentare gespannt.
Wieder was gelernt:
Wel weisse ist, heilatet dolt wo es einfachel ist.
Hoffe das andere daraus den Schluss ziehen auf eine Eheschliessung in D zu verzichten, zu kompliziert. Auch wenn es die in D lebende Family glücklich machen würde.
Macht es nicht!
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Hey, attila
gib mir Bescheid, wenn´s sich einrichten lässt, kommen wir zur Trauung!
Alles Gute, glaub mir, es ist nicht so wild wie es früher beschrieben wurde.
... Aber unsere Frauen werden werden es schon richten!
P.S. habe hier schon mit nem Tempeldiener gesprochen um hier in D emotional eine richtige Trauung durchzuführen. (Ich bin ausgetreten und Ya ist Buddistin, kann klasse werden!)
Gruß
Wolpertinger
gib mir Bescheid, wenn´s sich einrichten lässt, kommen wir zur Trauung!
Alles Gute, glaub mir, es ist nicht so wild wie es früher beschrieben wurde.
... Aber unsere Frauen werden werden es schon richten!
P.S. habe hier schon mit nem Tempeldiener gesprochen um hier in D emotional eine richtige Trauung durchzuführen. (Ich bin ausgetreten und Ya ist Buddistin, kann klasse werden!)
Gruß
Wolpertinger
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
quod erat demonstrandum :Attila hat geschrieben:Wieder was gelernt:
Wel weisse ist, heilatet dolt wo es einfachel ist.
Hoffe das andere daraus den Schluss ziehen auf eine Eheschliessung in D zu verzichten, zu kompliziert. Auch wenn es die in D lebende Family glücklich machen würde.
Macht es nicht!
wider erwarten muss eben doch jeder Mensch Fehler begehen, um daraus zu lernen. das ist seit 100.000 jahren so...
mistervac, der trotz alledem hofft, dass dies einigen Mitlesern zu dem von Attila angeratenem Heiratsverhalten gereicht.
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Wenn ich diese Aussage lese, dann frage ich mich:Generalkonsulat hat geschrieben:Bei der Visaantragstellung zum Familiennachzug zum in Deutschland lebenden Ehepartnern sind, bis auf die im Gesetz erwähnten Ausnahmen, Deutschkenntnisse nachzuweisen. Dies konnten Sie nicht. Eine Ausnahme von der Nachweispflicht ist nicht ersichtlich gewesen und wurde auch nicht vorgebracht. Sofern Sie mit Herrn XXXX schon verheiratet gewesen wären, so würde Ihnen auch kein Visum zum Familiennachzug erteilt werden mangels deutscher Sprachkenntnisse.
Was bringt eine Heirat in China, wenn dann doch wieder ein Sprachnachweis erbracht werden muß?
Oder wird der dann woanders durchgeführt?
- Wolpertinger
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Hey Bossel,
um den Sprachnachweis kommste nicht herum.
Für meinen Teil halte ich ihn auch für echt sinnbehaftet.
Bin nun verheiratet und wünsche mich, dass sich meine Frau auch hier irgendwie verständigen kann.
Allerdings wie dieser Test in GZ durchgeführt wird, ist diskussionswürdig.
WOLPERTINGER
um den Sprachnachweis kommste nicht herum.
Für meinen Teil halte ich ihn auch für echt sinnbehaftet.
Bin nun verheiratet und wünsche mich, dass sich meine Frau auch hier irgendwie verständigen kann.
Allerdings wie dieser Test in GZ durchgeführt wird, ist diskussionswürdig.
WOLPERTINGER
- da hai
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Wenn ihr aber in China geheiratet habt, dürfte es doch kein Problem geben um den Sprachtest herumzukommen (wenn ich den Text unten richtig verstanden habe), so lange eure Frauen zumindest nen Studiumabschluss haben.
Hab das aus "Hinweise zu den wesentlichen Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970)"
http://www.infonet-frsh.de/fileadmin/in ... Gesetz.pdf (S.52)
Eine Ausnahme vom Spracherfordernis i. S. d. § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 AufenthG besteht ferner bei erkennbar geringem Integrationsbedarf des nachziehenden Ehegatten bzw. fehlender Berechtigung zur Integrationskursteilnahme aus anderen Gründen. Ein erkennbar geringer Integrationsbedarf ist in der Regel anzunehmen bei Ehegatten, die einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzen oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, die regelmäßig eine solche Qualifikation voraussetzt, und wenn im Einzelfall die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Ehegatte sich ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben in Deutschland integrieren wird (vgl. § 4 Abs. 2 IntegrationskursV). Letztere Voraussetzung schließt die Prüfung ein, ob der Lebensunterhalt des nachziehenden Ehegatten von ihm selbst bzw. durch den Stammberechtigten ohne staatliche Hilfe bestritten werden kann.
Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 zweiter Halbsatz IntV ist ein erkennbar geringer Integrationsbedarf nicht anzunehmen, wenn der Ausländer „wegen mangelnder Sprachkenntnisse innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht eine seiner Qualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet erlaubt aufnehmen“ kann. Diese Erwerbstätigkeitsprognose bietet ein Korrektiv dahingehend, dass nur solche Abschlüsse gemäß dem Recht des Gastlandes anzuerkennen sind, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit befähigen. Hinsichtlich der Sprachkenntnisse ist hier nicht nur auf die deutsche Sprache, sondern z. B. auch auf die Verkehrs- und Wissenschaftssprache Englisch abzustellen.
Hab das aus "Hinweise zu den wesentlichen Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970)"
http://www.infonet-frsh.de/fileadmin/in ... Gesetz.pdf (S.52)
Eine Ausnahme vom Spracherfordernis i. S. d. § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 AufenthG besteht ferner bei erkennbar geringem Integrationsbedarf des nachziehenden Ehegatten bzw. fehlender Berechtigung zur Integrationskursteilnahme aus anderen Gründen. Ein erkennbar geringer Integrationsbedarf ist in der Regel anzunehmen bei Ehegatten, die einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzen oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, die regelmäßig eine solche Qualifikation voraussetzt, und wenn im Einzelfall die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Ehegatte sich ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben in Deutschland integrieren wird (vgl. § 4 Abs. 2 IntegrationskursV). Letztere Voraussetzung schließt die Prüfung ein, ob der Lebensunterhalt des nachziehenden Ehegatten von ihm selbst bzw. durch den Stammberechtigten ohne staatliche Hilfe bestritten werden kann.
Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 zweiter Halbsatz IntV ist ein erkennbar geringer Integrationsbedarf nicht anzunehmen, wenn der Ausländer „wegen mangelnder Sprachkenntnisse innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht eine seiner Qualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet erlaubt aufnehmen“ kann. Diese Erwerbstätigkeitsprognose bietet ein Korrektiv dahingehend, dass nur solche Abschlüsse gemäß dem Recht des Gastlandes anzuerkennen sind, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit befähigen. Hinsichtlich der Sprachkenntnisse ist hier nicht nur auf die deutsche Sprache, sondern z. B. auch auf die Verkehrs- und Wissenschaftssprache Englisch abzustellen.
- Wolpertinger
- Neuling
- Beiträge: 22
- Registriert: 15.05.2008, 17:12
- Wohnort: Ulm
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Hi,
hat sie, nur der "Bearbeiter" in Ghuangzhou hat, als ich darauf angespielt habe, gleich einen, sagen wir mal, inoffiziellen Englischtest durchgeführt.
Und bei der Nervösität meiner Frau ist das natürlich in die Hose gegangen, inoffiziell.
Gruß
Wolpertinger
hat sie, nur der "Bearbeiter" in Ghuangzhou hat, als ich darauf angespielt habe, gleich einen, sagen wir mal, inoffiziellen Englischtest durchgeführt.
Und bei der Nervösität meiner Frau ist das natürlich in die Hose gegangen, inoffiziell.
Gruß
Wolpertinger
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Um diesen Thread zu einem Happy End zu bringen:
Wir haben am 18.09 geheiratet!




Nebenbei sei bemerkt das die Standesämter in China das mit den benötigten Dokumenten sehr unterschiedlich sehen. Nachdem mehrere Leute hier berichtet haben das eine Aufenthaltsbescheinigung aus Deutschland reichte hätte dies in unserem Fall nicht ausgereicht.
Das Standesamt in Zhongshan kassierte erheblich mehr Dokumente, da das deutsche Konsulat freundlicherweise 'vergessen' hatte meine Passnummer in der Konsularbescheinigung einzutragen:
1.) Konsularbescheinigung auf Deutsch, vom Konsulat ins chinesische übersetzt.
2.) Ehefähigkeitszeugniss, legalisiert
3.) Aufenthaltsbescheinigung, legalisiert und in China ins chinesische übersetzt.
Wir haben am 18.09 geheiratet!




Nebenbei sei bemerkt das die Standesämter in China das mit den benötigten Dokumenten sehr unterschiedlich sehen. Nachdem mehrere Leute hier berichtet haben das eine Aufenthaltsbescheinigung aus Deutschland reichte hätte dies in unserem Fall nicht ausgereicht.
Das Standesamt in Zhongshan kassierte erheblich mehr Dokumente, da das deutsche Konsulat freundlicherweise 'vergessen' hatte meine Passnummer in der Konsularbescheinigung einzutragen:
1.) Konsularbescheinigung auf Deutsch, vom Konsulat ins chinesische übersetzt.
2.) Ehefähigkeitszeugniss, legalisiert
3.) Aufenthaltsbescheinigung, legalisiert und in China ins chinesische übersetzt.
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