Der vorletzte Schritt, hin zur Eheschliessung, ist bewältigt:
Das OLG Nürnberg hat meiner Verlobten die 'Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses' ausgesprochen. Im Klartext: Wie dürfen nun offiziell Heiraten, staatlich geprüft, sozusagen.
Daraufhin wurde uns die 'Bescheinigung über eine erfolgte Anmeldung zur Eheschließung' von unserem Standesbeamten ausgestellt. Dieses kleine Papier, dessen Beibringung Monate gekostet hat, braucht sie um nun ihr Visum zur Eheschließung beantragen zu können, ist Anfang Juli geplant (wg. A1 Sprachtest).
Vorsichtshalber fragte ich bei der Ausländerbehörde (ABH) nach, wie lange die Bearbeitung denn dauern könne. Wir wollen mitte September heiraten. Auf den Konsulatsseiten stehen Horrorinformationen von Bearbeitungszeiten zwischen 2-3 Monaten.
Die nette Sachbearbeiterin konnte mich beruhigen, bei vergleichbaren Fällen dauerte der ganze Prozess nur 4-6 Wochen. Wobei sie zugab noch nie etwas mit dem Konsulat in Guangzhou (Kanton) zu tun gehabt zu haben (Meine persönlichen Lieblinge!). Bisherige Fälle liefen alle über die Botschaft in Peking.
Da es viele Mythen dazu gibt, hier Informationen aus 2. Hand:
A1 Test
Also, die Ergebnisse des A1 Sprachtests werden der ABH nur mittels des Satzes 'Frau/Herr XXXXX verfügt über ausreichende/keine ausreichende(n) Deutschkentnisse' vom Konsulat mitgeteilt.
Parallele Interviews, Vorladungen... etc.
Generell wird man als deutsche(r) Verlobte(r) zu einem kurzen Interview gebeten, welches aber beiweitem kein Verhör ist. Unangenehm wird es nur, wenn der Verdacht einer Scheinehe gegeben ist, dann wird wohl das volle Programm gefahren... welches die ein oder andere Internet Legende begründet haben mag.
Auf meine Rückfrage wann denn der Verdacht einer Scheinehe gegeben sei, erhielt ich die Auskunft das dies der Fall ist wenn Beispielsweise die Verlobte nicht einmal den Namen ihres zukünftigen Mannes kennt. Eigentlich logisch. Das ist hier wohl schon mehrfach vorgekommen...
