Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
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Henry_
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Henry_ »

Attila hat geschrieben: Hey!
Kein Problem! :wink:

Ich wollte hier niemanden angreifen... demnächst muss ich meine Worte wohl sorgfältiger wählen...
:oops:



He he Attila, du hast mich nicht angegriffen. Klingt mein Kommentar so???
Dann müsste ich eigentlich meine Worte sorgfältiger wählen. Nein, ich wollte
nur sagen, Jeder hat für alles seine eigenen Gründe. Das kann bei dem Anderen
schon ganz anders aussehen. Und... jeder sollte die Entscheidung des Anderen
akzeptieren.

Im Übrigen, ich bin nicht unter Pfarrestöchtern groß geworden. Bei mir kannst du
offen reden und schreiben. Keine Sorge!!!




Gruß
Henry
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Attila
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

@Henry: ok! :wink:
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Cromson
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Cromson »

Henry_ hat geschrieben: Im Übrigen, ich bin nicht unter Pfarrestöchtern groß geworden. Bei mir kannst du
offen reden und schreiben. Keine Sorge!!!


Gruß
Henry
Gerade Pfarrerstoechter koennen es faustdick hinter den Ohren haben! :lol:
Tauril
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Tauril »

naja wo ständig von der sünde gepredigt wird^^
Rettet die Wälder ... EßT MEHR BIBER!!!!!!

There are only TWO kinds of music --- HEAVY and METAL

Wenn der Stift gezogen wurde, ist Herr Granate nicht mehr unser Freund!
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Attila
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

Der vorletzte Schritt, hin zur Eheschliessung, ist bewältigt:

Das OLG Nürnberg hat meiner Verlobten die 'Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses' ausgesprochen. Im Klartext: Wie dürfen nun offiziell Heiraten, staatlich geprüft, sozusagen.
:lol:

Daraufhin wurde uns die 'Bescheinigung über eine erfolgte Anmeldung zur Eheschließung' von unserem Standesbeamten ausgestellt. Dieses kleine Papier, dessen Beibringung Monate gekostet hat, braucht sie um nun ihr Visum zur Eheschließung beantragen zu können, ist Anfang Juli geplant (wg. A1 Sprachtest).

Vorsichtshalber fragte ich bei der Ausländerbehörde (ABH) nach, wie lange die Bearbeitung denn dauern könne. Wir wollen mitte September heiraten. Auf den Konsulatsseiten stehen Horrorinformationen von Bearbeitungszeiten zwischen 2-3 Monaten.

Die nette Sachbearbeiterin konnte mich beruhigen, bei vergleichbaren Fällen dauerte der ganze Prozess nur 4-6 Wochen. Wobei sie zugab noch nie etwas mit dem Konsulat in Guangzhou (Kanton) zu tun gehabt zu haben (Meine persönlichen Lieblinge!). Bisherige Fälle liefen alle über die Botschaft in Peking.

Da es viele Mythen dazu gibt, hier Informationen aus 2. Hand:

A1 Test
Also, die Ergebnisse des A1 Sprachtests werden der ABH nur mittels des Satzes 'Frau/Herr XXXXX verfügt über ausreichende/keine ausreichende(n) Deutschkentnisse' vom Konsulat mitgeteilt.

Parallele Interviews, Vorladungen... etc.
Generell wird man als deutsche(r) Verlobte(r) zu einem kurzen Interview gebeten, welches aber beiweitem kein Verhör ist. Unangenehm wird es nur, wenn der Verdacht einer Scheinehe gegeben ist, dann wird wohl das volle Programm gefahren... welches die ein oder andere Internet Legende begründet haben mag.

Auf meine Rückfrage wann denn der Verdacht einer Scheinehe gegeben sei, erhielt ich die Auskunft das dies der Fall ist wenn Beispielsweise die Verlobte nicht einmal den Namen ihres zukünftigen Mannes kennt. Eigentlich logisch. Das ist hier wohl schon mehrfach vorgekommen...
:shock: :roll: :lol:
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Cromson
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Cromson »

Na ich drueck mal weiterhin die Daumen!

Was mich interessieren wuerde, wie lange es bisher schon gedauert hat und was alles in allem letztendlich gekostet hat.
Denn irgendwie erscheint mir eine Heirat in China und eine spaetere Anerkennung in Deutschland um einiges unkomplizierter und nicht so preisintensiv.

PS.: Nun gut, in Sachen Buerokratie hab ich mich nun langsam an China gewoehnt und viele Probleme lassen mich nicht mehr so schnell aus der Haut fahren wie frueher.

Bspw. eine Notarin die ganz dringend gehen muss und erst in 2 Wochen wiederkommen kann, man selbst aber den naechsten Tag wieder fahren muss, da man ca. 600 km entfernt wohnt und arbeitet. Die dann auch Geburtsdaten vertauscht, aus einer beglaubigten internationalen Heiratsurkunde eine Scheidungsurkunde macht (weil der Wordvordruck natuerlich ein vorher verwendetes Dokument fuer eine Scheidung war), lediglich den Vornamen ohne Nachnamen schreibt und dafuer dann noch 200 RMB verlangt, sind fuer mich schon Normalitaet.
Dabei kostete die Heirat selbst, mit Heiratsbuechlein (2mal ausgestellt da fehlerhaft), Registrierung etc. null-komma-nix!

Fazit: 2 Tages-Reise und davon 1 Tag Behoerden(irr)gang... fertisch. 8)
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von bue48 »

Attila hat geschrieben:Der vorletzte Schritt, hin zur Eheschliessung, ist bewältigt:

Das OLG Nürnberg hat meiner Verlobten die 'Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses' ausgesprochen. Im Klartext: Wie dürfen nun offiziell Heiraten...
:lol:
Congratulations!
Und sie bewegt sich doch :) (... die Bürokratie)!
Attila hat geschrieben:... staatlich geprüft, sozusagen.
:lol:
Das kann - in dem Zusammenhang - auch nicht jeder von sich behaupten :lol: :roll: :lol:

Ach ja, natürlich drück ich euch auch ganz fest die Daumen!
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Ich: "Oh, my sweet Chinese Lady..."
Sie: "Why don't you say: Oh, my strong boss... ?

Dagobert
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Dagobert »

Kann ich mal umgekehrt fragen? :)

Was wenn ich Deutschland verlassen und meine Freundin in China heiraten und dort bleiben möchte? Was muss ich dafür tun nachdem ich verheiratet bin? Kann ich mich dann auch selbständig dort machen? Ich finde dazu nirgends Informationen. Langt es einfach meine Freundin in China zu heiraten und dann bekomme ich eine Aufenthaltsgenehmigung? Ich hab wirklich keinen Plan, bin aber seit Kurzem extrem verliebt, hehe.
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Attila
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

Sooo....

Am Ende diesen Monats kommt das gefürchtete A1 Interview, bei gleichzeitiger Beantragung eines Eheschliessungsvisums.

Da bleiben meinem Schatz noch 3 Wochen zum Sprachlernendspurt!

Ich drücke ihr natürlich gaaannnz doll die Daumen und quäle Sie täglich mit meinen Fragen als simulierter Konsulatsangestellter. Unsere Beziehung hälts aus...
:wink:

@Dagobert: Mach bitte einen eigenen Thread für diese Frage auf. Ich vermute Deine Thematik ist sehr Komplex und lässt sich nicht eben mal in 1-2 Antworten abhandeln.
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Wolpertinger »

Hi,

nunmal auch was neues von mir.

Meine Verlobte hat vor ca. 4 Wochen in Guangzhou ein Touristenvisum beantragt. Wir haben all diese verlangten Papiere incl. Übersetzungen usw usw beschafft und...

Gestern wurde es abschlägig beschieden. Das Mädel war ganz schön aufgelöst.
Vor allen Dingen, ohne Begründung und ohne Anspruch auf Begründung!
Da wiehert mal wieder diese selbstgerechte Beamtenmeschkove.

Unsere Planung läuft jetzt darauf hinaus, dass wir im August in China (auch wenns nur ne lausige Standesamtliche Trauung ist) heiraten und dann ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Meines Wissens darf das nicht verweigert werden. Nur das mit dem Sprachtest macht mir halt noch Bauchschmerzen. Auf jeden Fall sind die Unterlagen zur Eheschließung fertig und auch schon von dem Standesamt in CHN geprüft worden, mit positiver Auskunft.
Hat jemand mit dieser Vorgehensweise seine Erfahrungen und möchte sie mit mir teilen?
Wäre super.
Was kann ich z.B. schonmal vorab auf der Ausländerbehörde klären?

Wolpertinger
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Attila
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

Felix hat geschrieben:
Attila hat geschrieben:Sooo....

Am Ende diesen Monats kommt das gefürchtete A1 Interview, bei gleichzeitiger Beantragung eines Eheschliessungsvisums.
na dann viel Erfolg.
Seit wann weiss deine zukünftige Frau wieviel du verdienst?
http://www.digitalvoodoo.de/blog/archiv ... -china.php
Sogar bevor wir uns verlobt haben. Und ich verdiene echt nicht viel... :wink:

Lieber Felix, Dein Wissensdurst ehrt Dich sehr, dennoch würde ich Dir empfehlen nicht den Fehler Athener Philosophen zu begehen, welche lieber stundenlang darüber diskutiert haben wie viele Zähne ein Pferd im Maul hat anstatt einfach mal nachzusehen.

In China gibt es viele Welten... fahr hin und nimm Dir Zeit. Die westliche Berichterstattung ist auch nicht das Gelbe vom Ei.

Viel Erfolg!
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Attila
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

Wolpertinger hat geschrieben:Hi,

nunmal auch was neues von mir.

Meine Verlobte hat vor ca. 4 Wochen in Guangzhou ein Touristenvisum beantragt. Wir haben all diese verlangten Papiere incl. Übersetzungen usw usw beschafft und...

Gestern wurde es abschlägig beschieden. Das Mädel war ganz schön aufgelöst.
Vor allen Dingen, ohne Begründung und ohne Anspruch auf Begründung!
Da wiehert mal wieder diese selbstgerechte Beamtenmeschkove.

Unsere Planung läuft jetzt darauf hinaus, dass wir im August in China (auch wenns nur ne lausige Standesamtliche Trauung ist) heiraten und dann ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Meines Wissens darf das nicht verweigert werden. Nur das mit dem Sprachtest macht mir halt noch Bauchschmerzen. Auf jeden Fall sind die Unterlagen zur Eheschließung fertig und auch schon von dem Standesamt in CHN geprüft worden, mit positiver Auskunft.
Hat jemand mit dieser Vorgehensweise seine Erfahrungen und möchte sie mit mir teilen?
Wäre super.
Was kann ich z.B. schonmal vorab auf der Ausländerbehörde klären?

Wolpertinger
Zu klären ist da nicht viel. Nachdem ihr (standesamtlich) verheiratet seid habt ihr einen Rechtsanspruch auf eine Familienzusammenführung!

Leg Dir vielleicht schonmal eine Rechtsschutzversicherung zu. :wink:
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Wolpertinger »

Hi attila,

hab ich!

Gruß
Wolpertinger
TaugeNix

Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von TaugeNix »

Felix hat geschrieben:
Attila hat geschrieben: Lieber Felix, Dein Wissensdurst ehrt Dich sehr, dennoch würde ich Dir empfehlen nicht den Fehler Athener Philosophen zu begehen, welche lieber stundenlang darüber diskutiert haben wie viele Zähne ein Pferd im Maul hat anstatt einfach mal nachzusehen.

In China gibt es viele Welten... fahr hin und nimm Dir Zeit. Die westliche Berichterstattung ist auch nicht das Gelbe vom Ei.

Viel Erfolg!
Wie lange bleibt ein Tourist, der sich so wie ich nicht benehmen kann, für gewöhnlich in einem Umerziehungslager?
Kommt auf dein "Vergehen" an, genauso wie in Deutschland.

Gruss,
TaugeNix^ \o/
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Fiz »

Wolpertinger hat geschrieben:Hi,
Meine Verlobte hat vor ca. 4 Wochen in Guangzhou ein Touristenvisum beantragt. Wir haben all diese verlangten Papiere incl. Übersetzungen usw usw beschafft und...
Wolpertinger
Warum ein Touristenvisum und kein Besuchervisum? Oder meintest Du das?

An Deiner Stelle würde ich noch den letzten Versuch machen, das Konsulat direkt anrufen und mal freundlich fragen welche Unterlagen gefehlt hatten um das Visum bewilligt zu bekommen. Vielleicht könnte man die ja noch nachreichen.

Fiz
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