beijingfox hat geschrieben:
mh...jetzt mal "butter bei die fisch" (ich glaube gelesen zu haben du bist ein angehender jurist, kann da aber auch falsch liegen):
Ja, angehender. Und werde es auch bleiben, wenn ich mich nicht bald mal um meine Hausarbeit kümmere
ich bin jetzt mal das volkskomitee zur wahrheitsfindung der VRC, Abteilung "42",
und moechte die westliche presse wg. volksverhetzung mittels kollektiver verbreitung von luegen zur verleumdung anklagen. (so etwas aehnliches passiert doch zur zeit)
Hehe, ob eine "Verleumdungsklage" so einfach durchkommt, weiß ich nicht.
Da spielen auch völkerrechtliche Dinge mit rein. Und Völkerrecht ist (hoffentlich) kein Pflichtstoff für das Examen,
wie gehe ich da vor? welche beweise lege ich vor?
Naja, normalerweise geht man so vor: Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und/oder Richtigstellung. Das richtet sich nach dem jeweiligen Landespresserecht und anderen Gesetzesquellen.
Und dann halt Klageerhebung. Nach selbigem Muster.
Beweise? Tjoa - da kommt man dann leicht in Schwierigkeiten, wobei falsche Bildunterschriften und ähnliches leichter zu widerlegen sind, als Äußerungen. Gleichzeitig muss man auch noch die Meinungsfreiheit im Augen behalten. Bevor ich hier aber ein Gutachten über irgendwas schreibe, mache ich das lieber über die Abtretung einer forderungsentkleideten Hypothek, da dass die nächste Aufgabe meiner Hausarbeit ist
ich bin jetzt aber auch mal sprecher fuer die freie westliche presse, und bitte um entschuldigung fuer:
schlampige recherche, duemmliche redaktionen, unwissenheit, unprofessionalitaet und und und,
und anz besonderst bei den chinesen deren gefuehle verletzt wurden
Joh, akzeptiert. Von mir.

Nein, ich weiss nicht, was du mir damit sagen willst. Ich habe doch nicht geschrieben, dass man nun den westlichen Medien das Schreiben verbieten sollte.
Nur die Lüge sollte auch weiterhin kein Mittel journalistischer Arbeit sein.
ich mag china, ich mag viele chinesen, und meine halbe familie ist chinesisch....
muss ich mir deshalb alles auf die fahne schreiben lassen.
eine luege bleibt eine luege...da gebe ich dir recht, aber da muss auch ein vorsatz nachgewiesen sein.
Naaaja. Man kann auch ohne Vorsatz lügen bzw. "die Unwahrheit sagen". Aber ich verstehe schon, worauf du hinauswillst.
Ich hab mich bei den falsch berichtenden Medien auch gefragt: Cui bono? Die Redaktionen haben wohl kaum ein persönliches Interesse an einer China-Phobie.
die ausweisungen, verheimlichungen und informationsluecken der chinesischen regierung sind vorsaetzlich

Das stimmt. 100%. Allein: eine Lüge bleibt eben - wie du selbst zugibst- eine Lüge. Ob mit oder ohne "Vorsatz". Und eine solche wie auch immer (und warum auch immer) geartete journalistische Arbeit ist zwar anders als eine "vorsätzliche" Lüge, aber immer noch falsch.
Und damit im Ergebnis leider auch auf einer Stufe wie plumpe Propaganda anzusiedeln.
Gruss,
TaugeNix^jaja, Juristen denken zwar vom Ergebnis her, müss aber den Weg finden
