Vom "Zoll eingezogen" wird die Ware nicht in dem Sinn, daß Dir die Ware nicht mehr gehört. "Eingezogen" wird die Ware nur, wenn Du mit dem Import z.B. gegen das "Washingtoner Artenschutzabkommen" verstoßen würdest (Import von Elfenbein, Waren aus geschützten Tieren etc.), wobei du noch ein Strafverfahren an den Hals bekommen würdest:Shaolin hat geschrieben:Oder als Plan B die Klamotten unverzollt und unversteuert an ein EU Drittland (zB Schweiz oder Russland) weiterverkaufen, dh der Spediteur erstellt ein Zolldokument (heisst T-1 oder so) und die Ware wird zolltechnisch in D nicht behandelt. Du brauchst dementsprechend weder Zoll/EUSt zahlen und auch keinerlei Importdokumente vorweise, allerdings musst Du dann eine offizielle Rechnung an den neuen Kaeufer schreiben damit die Ware weitergeleitet werden kann (vieleicht auch mit Packstueckverschluss oder Raumverschkuss, kommt auf die Groessenordnung drauf an).HK_Yan hat geschrieben:Ich denke aber ohne Exportlizenz und ggf. C/O hast du keine Chance. Deine Ware geht entweder zurueck, oder wird vom Zoll eingezogen.Ware ist schon fast auf dem Weg
Mit etwas Glück hast du dann eine 2. Chance hier: http://www.zoll-auktion.de
Aber bis auf die Idee als Plan B (wenn Du es partout nicht nach D einfuehren kannst an ein Drittland zu verkaufen) ist alles andere gefaehrliches Halbwissen, da weiss der Spediteur bzw Grufti besser Bescheid.
Vielmehr hast Du nach der zollamtlichen Gestellung der Ware 20 Tage Zeit für die Abfertigung. Danach wird die Ware in ein spezielles Zolllager überführt. Die Kosten fallen natürlich zu Deinen Lasten.
In der Zwischenzeit hast Du Zeit, vom Exporteur die notwendigen Papiere erstellen zu lassen.
In Deinem Fall rate ich Dir , Dich unmittelbar mit dem Exporteur in Verbindung zu setzen, und zu fragen, ob er die richtigen Dokumente erstellt hatte..
Ich schreibe Dir gleich mal ne PN...
Um mit "Plan B" Erfolg zu haben, muß man auch eine mächtige Portion Glück haben, denn sicher schützen sich auch "Drittländer" wie Schweiz und Rußland gegen übermäßige Importe aus China in Form der Quota. Rein theotisch ist der Zollgutversand mit T-1 kein Problem, nur muß der quotenfreie Import aus China in dem betreffenden Land möglich sein...
