Also gesetzlich ist das ganz klar geregelt und zwar im chin. Staatsangehörigkeitsgesetz. Dort heißt es, dann wenn der chinesische Elternteil sich dauerhaft ins Ausland niederlässt, also dann eine Niederlassungserlaubnis hat, die Kinder defacto nicht mehr als "reine" Chinesen angesehen werden und ab da das Travel Document nicht mehr ausgestellt wird.
Ich weiß, dass der Beitrag schon über 1 Jahr alt ist, aber damit es für Leute, die das lesen, keine Missverständnisse gibt:
Die Staatsangehörigkeit der Kinder
ändert sich nicht im Nachhinein, wenn die Mutter eine Niederlassungserlaubnis bekommt. Ob die Mutter eine Niederlassungserlaubnis (NLE) hat oder nicht, ist allein zum Zeitpunkt der Geburt relevant.
Wenn der Vater deutsch ist und die chinesische Mutter zum Zeitpunkt der Geburt keine NLE hat, dann hat das Kind die deutsche und chinesische Staatsangehörigkeit (Nationalitätenkonflikt) und kann 旅行证 Reiseausweis in DE beantragen. Dieser Zustand ändert sich auch dann nicht, wenn die Mutter später die deutsche Niederlassungserlaubnis bekommt.
Wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt die NLE hat, dann ist das Kind nur deutsch und hat keine chinesische Staatsangehörigkeit. Beantragung des 旅行证 Reiseausweis ist nicht möglich. (旅行证 weist das Kind als chin. Staatsbürger aus.)
Wir haben das so bei der chin. Botschaft und einem Anwalt bestätigt. Die chin. Gesetzeslage ist diesbezüglich eindeutig. Natürlich ist es nicht 100% ausgeschlossen, dass ein chin. Konsulatsmitarbeiter sich damit mal nicht gut auskennt und einen Fehler macht.