FZF / ABH verlangt nach Sicherung des Lebensunterhaltes

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
Breb
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FZF / ABH verlangt nach Sicherung des Lebensunterhaltes

Beitrag von Breb »

Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben folgendes Problem.
Wir hatten erfolgreich den FZF Antrag in der Botschaft eingereicht und nun, bin ich wieder zurück in Deutschland.

Habe vor 2 Tagen einen Brief meiner zuständigen ABH erhalten in dem nach weiteren Dokumenten gefragt wird, um ''über den Antrag meiner Frau entscheiden zu können''.

Mietvertrag
Arbeitsvertrag
Verdienstnachweise der letzten 3 Monate
Ein Schreiben darüber, wo wir uns kennen gelernt haben
Und wie wir Kontakt halten.

Das wäre alles kein Problem, wenn ich nicht noch am studieren wäre, denn zur Zeit habe ich keinen Arbeitsplatz und mein alter Fakultätsjob würde denke ich nicht dem entsprechen, was die wollen.

Nachdem ich mit der Sachbearbeiterin telefoniert hatte, schlug sie vor, eine VE über meine Eltern zu machen. ( was jedoch rechtlich laut Berlin.de gar nicht möglich ist )

''Eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde ist nur für bestimmte langfristige Aufenthaltszwecke möglich. Beispiele sind
Aufenthalte zum Besuch eines Sprachkurses,
Aufenthalte zu Studienzwecken oder
im Rahmen der Aufnahmeregelung des Landes Berlin für syrische Flüchtlinge.

Bei anderen langfristigen Aufenthaltszwecken, wie zum Beispiel beim Nachzug von Familienangehörigen, kann eine Verpflichtungserklärung nicht akzeptiert werden.
Der Lebensunterhalt muss dann durch Erwerbstätigkeit oder Vermögen des hier lebenden Familienangehörigen oder der Antragstellerin oder des Antragstellers gesichert werden.''


Selbstverständlich hatten wir uns vorher erkundigt und guten gewissens, basierend auf dem Paragraph 28, einen Antrag gestellt.

Zu § 28 – Familiennachzug zu Deutschen
.
.
Die Sicherung des Lebensunterhaltes
(§ 5 Absatz 1 Nummer 1, § 2 Absatz
3) ist wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts
von Deutschen im Bundesgebiet
gemäß § 28 Absatz 1 Satz 3 im Regelfall keine
Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu
Deutschen und nicht durchgängig zu prüfen.

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen ?
Einfach Die restlichen Dokumente ohne den verlangten Arbeitsvertrag, aber dafür mit der Immatrikulationsbescheinigung meiner Universität hinschicken und einen 3-Zeiler á la
"Ich werde meine Eltern nicht bitten, eine VE abzugeben, da der Lebensunterhalt bei Familiennachzug zu Deutschen nicht gesichert sein muß.
Sollten Sie anderer Meinung sein, bitte ich um einen begründeten Bescheid, den ich dann vor Gericht anfechten werde."
dazulegen ?

Zudem ich in einem anderen Post gelesen hatte, dass eine andere ABH anstandslos das Immatrikulationsschreiben der Universität anerkannt hat, da frage ich mich doch echt, was für ein großes Mist das alles doch ist ...

Würde mich freuen, wenn der ein oder andere mir Rat geben könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Breb
blur
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Re: FZF / ABH verlangt nach Sicherung des Lebensunterhaltes

Beitrag von blur »

Du bist Deutscher? Dann weise die Behörde schriftlich drauf hin, dass es weder einer Verpflichtungserklärung bedarf noch der Lebensunterhaltes gesichert sein muss. Deine Frau könnte auch Harz 4 beantragen sobald sie hier ist, das spielt keine Rolle. Kopier deinen Paragraphen in einen Dreizeiler, fertig.
Wo ihr euch kennengelernt habt und wie ihr in Kontakt bleibt, Arbeitsvertrag, Verdienstnachweis geht sie nichts an. Nicht mal deine Immatrikulationsbescheinigung musst du denen schicken. Den Mietvertrag dürfen sie aber verlangen, denn es muss Wohnraum für sie sichergestellt sein.
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sanctus
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Re: FZF / ABH verlangt nach Sicherung des Lebensunterhaltes

Beitrag von sanctus »

Naja, erfahrungsgemäß hält das jeder Bearbeiter anders und die Scheuen gerichtliche Verfahren nicht, auch wenn diese bereits im Vorfeld recht eindeutig zugunsten des Klägers ausgehen sollten.

Ich würde daher nicht gleich mit der Absicht einer Klage ins Haus fallen, sondern versuchen, das Ganze friedlich zu lösen.

Was ihr plant ist der Ehegattennachzug zu Deutschen? Da ist es in der Tat eigentlich so, dass die Sicherung des Lebensunterhaltes eigentlich keine Regelvoraussetzung ist. Interessant dürfte für dich folgendes Informationsblatt des Flüchtlingsrates Niedersachsen sein (Punkt 1.b): http://www.nds-fluerat.org/wp-content/u ... achzug.pdf"

Einfach alle Unterlagen sammeln, wie gefordert und bei der persönlichen Abgabe gleich erwähnen, dass die Sicherung des Lebensunterhaltes gemäß des AufenthG irrelevant ist und daher nicht den Unterlagen beiliegt.
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Breb
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Re: FZF / ABH verlangt nach Sicherung des Lebensunterhaltes

Beitrag von Breb »

Hey, danke an euch erstmal.
Ja wir planen einen Ehegattennachzug zu Deutschen ( in dem Fall ich )
@sanctus, sollte ich deiner Meinung nach am besten persönlich dort aufkreuzen ? und das von dir verlinkte Dokument mit bei legen ?
Und vielleicht ein schreiben, dass die Sicherung des Lebensunterhaltes gemäß.... , ist denke ich besser als nur mündlich.
Ich denke eine Immatrikulationsbescheinigung würde nicht schaden, sondern den guten willen zeigen.
Wahrscheinlich hast du recht, mit dem ''Klage ins Haus fallen'', das wurde mir so an anderer Stelle empfohlen.
Ich denke der freundlichere Weg wäre doch auch erstmal der bessere.
Ist die frage, ob ein Brief, oder persönliches Erscheinen besser ist.
Was haltet ihr davon ?
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Re: FZF / ABH verlangt nach Sicherung des Lebensunterhaltes

Beitrag von sanctus »

Ich würde erstmal persönlich hingehen. Die notwendigen Paragraphen auswendig lernen und dort freundlich und selbstsicher vortragen. Wenn das dann alles nix hilft, dann schriftlich an die nächst höhere Instanz und im extremsten Fall dann zuletzt mit anwaltlicher Hilfe. Letzteres zieht sich dann aber sehr lange hin!
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Re: FZF / ABH verlangt nach Sicherung des Lebensunterhaltes

Beitrag von blur »

Was soll deine Frage eigentlich hier, wenn du sie Gestern schon im Fachforum gestellt hast? http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 61588033/0
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Re: FZF / ABH verlangt nach Sicherung des Lebensunterhaltes

Beitrag von Breb »

Naja, ich möchte gerne mehrere Meinungen und Erfahrungen einholen, ist das falsch?
Dort zum Beispiel wurde mir ja empfohlen, mit "der Tür ins Haus zu fallen" bezüglich klagen.
Möchte hier niemanden unnötig belästigen, wenn das jemanden nicht interessiert oder so brauch er ja nicht zu antworten, wenn jemand aber gerne auch hier in diesem forum seine Erfahrungen teilen möchte ist das doch schön.

Genau aus diesem forum stammt ja auch der Post, indem die Immatrikulationsbescheinigung problemlos ausgereicht hat.
Grüße
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Re: FZF / ABH verlangt nach Sicherung des Lebensunterhaltes

Beitrag von blur »

Mach nicht so einen Aufriss. Mach genau das was sie dir gesagt haben, nämlich schriftlich darauf hinweisen, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert sein muss. Du machst jetzt alle Pferde scheu was zum aktuellen Zeitpunkt überhaupt nicht notwendig ist.
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Phytagoras
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Re: FZF / ABH verlangt nach Sicherung des Lebensunterhaltes

Beitrag von Phytagoras »

Was bei mir in NRW ausgereicht hat:

-Bescheinigung, dass genug Wohnraum zur Verfügung steht.

Das wars auch schon. Sonst wollte die ABH nichts haben. Das wollten sie aber schon fürs FZF-Visum haben. Als wir dann hier waren, wurd nur die Ehe beim Bürgerbüro eingetragen, bei der ABH dann den Antrag ausgefüllt für die Aufenthaltsgenehmigung und das wars.
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Re: FZF / ABH verlangt nach Sicherung des Lebensunterhaltes

Beitrag von Breb »

@ blur,
Ja du magst ja recht haben, tut mir leid!
Erstmal schauen was draus wird und optimistisch bleiben ;)

@phytagoras,
Das ist ja beruhigend zu hören Aber macht Doch nur noch deutlicher, dass was dieses Thema betrifft ein riesen Chaos herrscht :( hier ists mal so dort mal anders...

Bin echt gespannt wie die Reaktion der Sachbearbeiterin sein wird.
Bis dahin Grüße und eine schöne Woche!
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Re: FZF / ABH verlangt nach Sicherung des Lebensunterhaltes

Beitrag von jackie_chan »

Mir geht die teilweise Willkür und Unfreundlichkeit dieser Affen bei uns manchmal auch tierisch auf den Sack! Erst nach wiederholtem Druck aus der Öffentlichkeit hat sich daran etwas geändert :evil:
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VanDanHo
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Re: FZF / ABH verlangt nach Sicherung des Lebensunterhaltes

Beitrag von VanDanHo »

blur hat geschrieben:Du bist Deutscher? Dann weise die Behörde schriftlich drauf hin, dass es weder einer Verpflichtungserklärung bedarf noch der Lebensunterhaltes gesichert sein muss. Deine Frau könnte auch Harz 4 beantragen sobald sie hier ist, das spielt keine Rolle. Kopier deinen Paragraphen in einen Dreizeiler, fertig.
Wo ihr euch kennengelernt habt und wie ihr in Kontakt bleibt, Arbeitsvertrag, Verdienstnachweis geht sie nichts an. Nicht mal deine Immatrikulationsbescheinigung musst du denen schicken. Den Mietvertrag dürfen sie aber verlangen, denn es muss Wohnraum für sie sichergestellt sein.
Ja, war bei uns genauso. Erstmal viel Geschrei. Gereicht hat eine Bescheinung vom Vermieter (Sie wohnt in meinem Haus), das A1 Zertifikat, ein KV Nachweis, ein aktueller Kontoauszug als EK für sie. Keine Arbeitspapiere, etc. da ich selbständig bin. Den Kontoauszug den wir denen gezeigt haben hatte nicht mal den vollen Inhaber der Bankverbindung. Da sagte der Meister nur, ok das reicht für ein Jahr :-) 2 Wochen später konnten wir die Karte abholen. Allerdings nur für ein Jahr. Aber jetzt wird der Mutterpass nachgereicht :-)
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Re: FZF / ABH verlangt nach Sicherung des Lebensunterhaltes

Beitrag von Falanke »

Hi Breb,

wie ging das bei Dir jetzt aus?

Uns geht es aktuell ähnlich, die ABH verlangt:

- Reisepass
- Einkommensnachweis
- Wohnbescheinigung und Mietvertrag
- aktuellen Kontoauszug, aus dem die aktuelle Miethöhe ersichtlich ist (? Mietvertrag reicht nicht?)
- Nachweis über monatliche Stromkosten und ggf Heizkosten (SINN?)
- Nachweise über Besuchsaufenthalte
- Nachweise über sonstige Kontakte

Mir scheint die Sachbearbeiterin fährt das volle Programm auf. :shock: Insbesondere die Stromkosten finde ich absurd. Einkommensnachweis bei Nachzug zu Deutschen ist ja laut Forum nicht nötig. Um die Wohnbescheinigung und den Mietvertrag kommt man nicht herum oder?

Ach war die Hochzeit doch so schön einfach in HK. Danke liebe Bürokratie in D!

Viele Grüße
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Re: FZF / ABH verlangt nach Sicherung des Lebensunterhaltes

Beitrag von edmund27 »

Falanke hat geschrieben:Hi Breb,

wie ging das bei Dir jetzt aus?

Uns geht es aktuell ähnlich, die ABH verlangt:

- Reisepass
- Einkommensnachweis
- Wohnbescheinigung und Mietvertrag
- aktuellen Kontoauszug, aus dem die aktuelle Miethöhe ersichtlich ist (? Mietvertrag reicht nicht?)
- Nachweis über monatliche Stromkosten und ggf Heizkosten (SINN?)
- Nachweise über Besuchsaufenthalte
- Nachweise über sonstige Kontakte

Mir scheint die Sachbearbeiterin fährt das volle Programm auf. :shock: Insbesondere die Stromkosten finde ich absurd. Einkommensnachweis bei Nachzug zu Deutschen ist ja laut Forum nicht nötig. Um die Wohnbescheinigung und den Mietvertrag kommt man nicht herum oder?

Ach war die Hochzeit doch so schön einfach in HK. Danke liebe Bürokratie in D!

Viele Grüße
Mich würde mal interessieren, welche AHB dies fordert. Anscheinend gibt es da große Unterschiede. :mrgreen: :mrgreen:
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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sweetpanda
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Re: FZF / ABH verlangt nach Sicherung des Lebensunterhaltes

Beitrag von sweetpanda »

edmund27 hat geschrieben:
Mich würde mal interessieren, welche AHB dies fordert. Anscheinend gibt es da große Unterschiede. :mrgreen: :mrgreen:
Ziel allen staatlichen Handelns sollte es immer sein, so wenige Bedürftige wie nur irgend möglich ins Land zu lassen, denn an denen mangelt es ja nie.
Ein kleine Beispielrechnung vermag es die vertrackte Lage zu veranschaulichen.
Die gesamten Staatsausgaben liegen bei etwa 1300 Milliarden, es werden also bei 80 Millionen Einwohnern pro Mensch und Jahr ca. 16000 ausgegeben.
Ein Single muss ca. 40.000 Brutto im Jahr verdienen, um Steuern und Abgaben ( inklusive aller Verbrauchssteuern ) in dieser Höhe zu zahlen.
Alle Kinder, Arbeitslose, Rentner und Kranke sind Leistungsempfänger. Alle Beamten und alle im öffentlichen Dienst tragen nicht zu Staatsfinanzierung bei. Sogar Geringverdiener und Normalverdiener erhalten direkt und indirekt mehr von der Gesellschaft als sie selbst einzahlen.
Ganz normal in einem großzügig umverteilendem Sozialstaat, nur der Bevölkerungsmehrheit völlig unbekannt.
Eine 4-köpfige Familie bräuchte ein Familienjahreseinkommen von über 150.000€ um in ihrer Gesamtheit eine Nettosteuerzahlerfamilie zu sein.
Tatsächliche Nettosteuerzahler gibt es vielleicht weniger als 20 Millionen und davon erzeugen die meisten auch nur ein persönliches Plus von ein paar Tausend Euro.
Dieses Land in der Form wie wir es kennen, von einer verschwindend kleinen hochqualifizierten hochmobilen Minderheit finanziert, die es mehr und mehr vorzieht in der Schweiz, der USA oder Luxemburg zu leben.
“If you are in favour of global liberal hegemony, you are the enemy.”
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