Consultingjob für chinesiches Unternehmen von Deutschland

Wirtschafts-Forum: Wirtschaftsnachrichten diskutieren und Erfahrungsaustausch für Unternehmer, die in China tätig sind bzw. planen, in China tätig zu werden.
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DevQDave
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Consultingjob für chinesiches Unternehmen von Deutschland

Beitrag von DevQDave »

Hallo Forum,

ich habe mal eine Frage zu einen Job den ich von Deutschland aus für ein chinesiches Unternehmen machen könnte.

Ich bin von Beruf Entwicklungs.-/Versuchsingineur und arbeite und lebe in Deutschland. Meine Frau ist Chinesin.

Während unseres letzten Urlaub in China bei der Familie, hat ein guter Freund meines Schwiegervaters mir einen Job als Consulten angeboten. Diese Firma entwickel und produziert ausschließlich für den chinesischen Markt Smartphonedisplays.

Mir war sofort klar nach kurzem Gespräch mit dem Geschäftsführer, dass er einen deutschen Ing. benötigt um seine Produkte besser auf dem chineischen Markt verkaufen zu können. Er meinte ich könnte das von Deutschland aus machen, als Berater.

Meine Frage nun dazu ist, ob jemand schonmal in einem solchen Bereich Erfahrungen gesammelt hat. Wie ich schon sagte, geht dem Unternehmer primär darum einen deutschen Ing. angestellt zu haben. Klar versuche ich ihn soweit ich kann zu beraten. Dennoch geht es hier nur um eins für Ihn, sein Image.

Das Angebot war sehr reizend für mich (Gehaltstechnisch). Mich interessiert nun ob ich mich damit Strafbar mache wenn er mich als Consulten anstellt, ob ich für seine Geschäfte haftbar gemacht werden kann. Kann man sich da soweit vertraglich absichern? Welche Wege gibt es das Gehalt nach Deutschland zubekommen, damit ich das hier ordentlich versteuern kann und als zweiten Job angeben kann.

Vielen Dank schonmal!
DevQDave
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Re: Consultingjob für chinesiches Unternehmen von Deutschlan

Beitrag von DevQDave »

Be_happy hat geschrieben:
DevQDave hat geschrieben: ... Mich interessiert nun ob ich mich damit Strafbar mache wenn er mich als Consulten anstellt, ob ich für seine Geschäfte haftbar gemacht werden kann. Kann man sich da soweit vertraglich absichern? Welche Wege gibt es das Gehalt nach Deutschland zubekommen, damit ich das hier ordentlich versteuern kann und als zweiten Job angeben kann.
Tut mir leid, aber wer mit solch banalen Fragen ein Forum in Trab hält, der kann weder Ingenieur sein noch sollte er einen solchen Job annehmen, weil der ihn schlicht überfordert! Banalere Fragen gibt es wohl nicht!
Auf solche Antworten kann die Welt verzichten. Wo ist das banal? China ist nicht gleich Deutschland. Andere Gestze.
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Re: Consultingjob für chinesiches Unternehmen von Deutschlan

Beitrag von Be_happy »

DevQDave hat geschrieben: ... Auf solche Antworten kann die Welt verzichten. Wo ist das banal? China ist nicht gleich Deutschland. Andere Gestze.
Alles ist banal!

Wenn er Ingenieur studiert hat, mußt er auch den einen oder anderen Schein in Jura machen, also sollte es kein Problem sein, das abzuklären.

Wenn er in DE arbeitet, gilt durchgängig deutsche Recht! Danach klären sich auch die Haftungsfragen. Danach bestünden Schuldverhältnisse ausschließlich zwischen seinem Arbeit- oder Auftraggeber und ihm (außer vorsätzliches Handeln). Ob er sich absichern kann?! Er schreibt es doch selbst: Ja, soweit überhaupt ein Schuldverhältnis mit Dritten in Betracht kommt, kann man sich natürlich absichern. Vertraglich in jedem Fall, ansonsten kann es nicht schaden festzustellen, wie weit eine solche Haftung eventuell gegenübr Dritten reicht.

So, ich arbeite in der Verwaltung (Handel) und kann dank meiner Scheine das überblicken, ohne einmal ein Gesetz aufgeschlagen zu haben, weil man sich damals Mühe gab, uns darin firm zu machen. In solchen Fällen muß das aus dem ff. flutschen!
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Re: Consultingjob für chinesiches Unternehmen von Deutschlan

Beitrag von GigiPineapple »

Mach mal halblang und leiste deinem nickname Folge :mrgreen:

Und dass ein Ingenieurstudiengang zwangsläufig rechtswissenschaftliche Module beinhaltet (vor allem in dem Umfang, dass man sofort weiß, was Sache ist) halte ich für ein Gerücht.
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Re: Consultingjob für chinesiches Unternehmen von Deutschlan

Beitrag von sanctus »

Be_happy hat geschrieben:So, ich arbeite in der Verwaltung (Handel) und kann dank meiner Scheine das überblicken, ohne einmal ein Gesetz aufgeschlagen zu haben, weil man sich damals Mühe gab, uns darin firm zu machen. In solchen Fällen muß das aus dem ff. flutschen!
Huh, der Herr der Scheine (Zweideutigkeit bitte nicht übersehen)!!! :mrgreen:

Der Unternehmer haftet gegenüber seinen Abnehmern, ganz klar. Warum sollte sich der TE jetzt gegenüber Dritten noch haftungstechnisch absichern? Ich glaube kaum, dass sich chinesische Geschädigte über Umwege direkt an ihn in Deutschland wenden werden, was ohnehin erfolglos wäre. Insofern haftet der Unternehmer für seinen Verrichtungsgehilfen, ähnlich wie bei uns gemäß § 831 BGB. Intern wird dies dann über die Arbeitnehmerhaftung geregelt. Da könnte man sich gegebenenfalls noch über eine Berufshaftpflichtversicherung absichern lassen, sofern dies wirklich notwendig sein sollte, aufgrund eines bestimmten hohen Risikos.

Im Arbeitsvertrag würde ich auf die deutsche Rechtswahl bestehen!

Und Einkünfte im Ausland werden einfach bei der Steuererklärung angegeben und dann entsprechend versteuert.
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Re: Consultingjob für chinesiches Unternehmen von Deutschlan

Beitrag von Be_happy »

sanctus hat geschrieben: ... Der Unternehmer haftet gegenüber seinen Abnehmern, ganz klar.
Da muß mir doch glatt etwas entgangen sein: Wo steht dort, daß er als Arbeitnehmer beschäftigt werden soll?

Ich habe dort vielmehr das Wort "Berater" gelesen, die können intern oder extern sein, also Angestellte (außerhalb des Betriebs?) oder, bei Beratern in der Regel extern. Dann ist ein Dienstleistungsvertrag. Ich habe mich bewußt zurückgehalten und sowohl vom einen wie vom anderen geschrieben. Denn allzu informationshaltig ist der Beitrag ja nicht gerade.
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Re: Consultingjob für chinesiches Unternehmen von Deutschlan

Beitrag von sanctus »

Selbst wenn er als externer Berater, also selbstständig, dieser Tätigkeit nachgeht, so kann § 831 BGB dennoch greifen, da er dennoch "weisungsabhängig" ist. (steht in jeder Kommentierung zur Definition "Verrichtungsgehilfe)

Geschädigte werden sich i.d.R. immer an den Unternehmer (Vertreiber, Produzent) im Inland wenden und nicht an irgendwelche Berater im Ausland.
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Re: Consultingjob für chinesiches Unternehmen von Deutschlan

Beitrag von DaLongRen »

Ich bin jetzt kein Experte, aber ich denke, das kommt ganz auf eure Vertragsgestalltung an:
  • Beispiel 1: Du meldest in Deutschland ein Gewerbe an und schließt mit Deinem Bekannten einen Dienstleistungsvertrag nach deutschem Recht ab. Dann ist Dein Bekannter quasi "Importeur" Deiner Dienstleistung und damit kommt es halt darauf an, welche Pflichten Du in Deinem Dienstleistungsvertrag reinschreibst. Geht es z.B. darum bestimmte, zulassungsrelevante Test durchzuführen (z.B. eine Dieselmotorsoftware zu programmieren :lol: ), dann könnte ich mir schon vorstellen, dass irgendeine Haftung/Strafbarkeit entsteht, wenn Du Deinen Job fahrlässig oder vorsätzlich falsch machst. Das ganz wäre dann aber relativ transparent vor deutschen Gerichten zu klären.
  • Eine andere Variante wäre, wenn Du ein Consulting-Unternehmen in China nach chinesischem Recht eröffnest. Dann kommt es ebenfalls wieder darauf an, was Du in Deinen Dienstleistungsvertrag reinschreibst und wie das wieder vor chinesischen Gerichten interpretiert wird - vielleicht kann hier jemand ein paar Erfahrungen dazu vorbringen.
  • Dritte Variante könnte sein, dass Du als Ausländer hier in China eingestellt wirst, aber Deinen Arbeitsort in Deutschland liegt - quasi einmal eine Entsendung im umgekehrten Sinne. Hier wird Deine Tätigkeit dann wieder nach chinesischem (Arbets-)Recht beurteilt. Ich vermute mal, dass Deine Haftungsrisiken im Außenverhältnis dann noch einmal begrenzter sein werden als in den beiden anderen Varianten.
Persönlich würde ich Variante 1 oder 2 wählen, weil man in so einem Dienstleistungsvertrag die Rechten und Pflichten relativ passgenau definieren kann.

Das wären dann meine erste Idee zu dem Thema.

PS: Hat jemand eigentlich eine Idee ob es mehr Sinn machen würde so ein Mini-Unternehmen in HongKong oder in China zu gründen (ist jetzt mein eigenes Interesse :-)?
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Re: Consultingjob für chinesiches Unternehmen von Deutschlan

Beitrag von sanctus »

Be_happy hat geschrieben:Wie kann ich selbständig und doch Erfüllungsgehilfe sein?!
:lol: Da sieht man, du hast echt keine Ahnung von der Materie! Lies dir mal eine Kommentierung zur § 831 BGB durch, das solltest du unbedingt nachholen. Scheine allein reichen nicht!
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Re: Consultingjob für chinesiches Unternehmen von Deutschlan

Beitrag von DevQDave »

Be_happy hat geschrieben:Die beiden vorstehenden Beiträge kannst Du hochkannt in der Pfeife rauchen. Vom "Spezialisten" 1, wissen wir ja zwischenzeitlich, was für abenteuerliche Laienvorschläge der so ausbrütet, die natürlich jeder Logik entbehren: Wie kann ich selbständig und doch Erfüllungsgehilfe sein?! Fragen über Fragen.

Auch "Spezialist" Nr. 2 schreibt Quatsch. Auf den ersten will ich mal gar nicht eingehen, der zweite ist um so hanebüchener. Du sollst den Aufwand betreiben, eine Firma in China zu eröffnen und Dir damit das Leben unsinnig erschweren - denn mit einer Firma in China kommt natürlich auch chinesisches Recht ins Spiel. Von den Kosten wollen wir mal überhaupt nicht sprechen, Stuerpflicht in China usw.

Hier kann man sich gute "Ratschläge" holen: Wie mache ich maximal brutal Pleite.
So jetzt mal zu "Be_happy": Ich würde sagen und vorschlagen, dass du dich aus dieser Diskussion nun zurück ziehst. Was du von dir gibts bringt keinem was. Im Grunde genommen beinhalten deine Aussagen ja nur Attacken gegen andere Forummitglieder und haben sogut wie nichts mit dem Thema zutun. Was es bedeutet eine Ing. zu sein und was die Inhalte eins Ing.Studiums sind, muss ich sagen das du keine Ahnung hast. Das hast du uns ja offen in deinen Texten gezeigt.

Zu meiner Anfrage hier: Ich würde mich einfach von dem Unternehmen anstellen lassen. Der Grund warum ich das hier ins Forum gepostet habe ist der, dass ich einfach nicht sicher bin, weil der Unternehmer ja nur einen deutschen Ing. will um nach außenhin sagen zu können German-Engineering. Laut seiner Aussage würde das seine Geschäfte verbessern und erleichtern.
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Re: Consultingjob für chinesiches Unternehmen von Deutschlan

Beitrag von DaLongRen »

Be_happy hat geschrieben:Die beiden vorstehenden Beiträge kannst Du hochkannt in der Pfeife rauchen. Vom "Spezialisten" 1, wissen wir ja zwischenzeitlich, was für abenteuerliche Laienvorschläge der so ausbrütet, die natürlich jeder Logik entbehren: Wie kann ich selbständig und doch Erfüllungsgehilfe sein?! Fragen über Fragen.

Auch "Spezialist" Nr. 2 schreibt Quatsch. Auf den ersten will ich mal gar nicht eingehen, der zweite ist um so hanebüchener. Du sollst den Aufwand betreiben, eine Firma in China zu eröffnen und Dir damit das Leben unsinnig erschweren - denn mit einer Firma in China kommt natürlich auch chinesisches Recht ins Spiel. Von den Kosten wollen wir mal überhaupt nicht sprechen, Stuerpflicht in China usw.

Hier kann man sich gute "Ratschläge" holen: Wie mache ich maximal brutal Pleite.
Hallo Be_happy,

bin jetzt nicht ganz sicher ob ich einer der "Spezialisten" bin, über die du gerade so herziehst :lol: , aber ich habe zumindest angemerkt, dass ich kein Experte bin, sondern nur eine Ideen in den Raum geworfen, damit wir alle davon etwas lernen.

Vielleicht noch mal zur Erläuterung (und dann darfst Du die Ideen gerne kritisieren - aber bitte mit ein wenig mehr "Substanz", also bitte mit dem Hinweis welche Probleme Du bei den einzelnen Varianten genau siehst)
  • Variante 1: Eine Deutsche Firma in Deutschland gründen und sich (von China aus) beauftragen lassen. *Falls* sein zukünftiger chinesische Kunde das mitmacht (ich weiss nicht, welche Steuerproblematik da hintendranhängt) dann ist das für den TE sicher das einfachste, weil er sich im bekannten deutschen Rechtsrahmen bewegt.
    .
  • Variante 2: Eine Firma in China oder Hong Kong gründen ist dagegen für seinen zukünftigen Kunden u.U. wesentlich angenehmer. Gleichzeitig kann man glaube ich in HK auch für sehr kleines Geld eine Kapitalgesellschaft gründen (z.B. eine Ltd.) und damit hätte er eine zusätzlichen Haftungs-Schutzwall zwischen sich und dem Kunden. Haftungsthemen waren ja glaube ich ein Thema.
Variante 1 ist mit dem bekannten deutschen Rechtsrahmen wie gesagt wahrscheinlich das einfachste, aber die entscheidende Frage ist doch, ob der zukünftige *KUNDE* so eine Konstruktion mitmacht? Ich kann mir vorstellen, dass es für einen chinesischen Kunden einfacher ist, mit einer Firma in China oder HK Geschäfte abzuwickeln.
  • Und abschließend noch einmal zur (zugegeben) etwas exotischen Variante 3: Weisst Du denn welche Geräte und Ausstattung der TE für seine Arbeit in D braucht? Wenn es sich hier um teures Testequipment handelt, dann muss es (wenn er die Geräte von seinem Kunden bekommt) irgendeine Art von Leihvertrag, o.ä. geben. Was passiert, denn wenn die Geräte kaputt gehen? Wer bezahlt das dann? In so einem Fall könnte ich mir vorstellen, dass die Variant 3 eine Lösung wäre, weil der TE dann als Angestellter einfach darauf warten kann, bis ihm die Firma ein neues Gerät hinstellt.
Kurz gesagt: Die Varianten werden von oben nach unten immer komplexer und es kommt halt darauf an, wie komplex die Tätigkeiten sind, die der TE für seinen Kunden durchführen soll. Wenn Variante 1 reicht, dann ist doch gut.

Ich glaube aber, dass man allein durch die Diskussion viele Aspekte bespricht, an die man sonst nicht gedacht hätte, darum bin ich für solche Forumsdiskussionen eigentlich immer sehr dankbar - auch wen sie manchmal etwas ruppig werden. :)
Be_happy
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Re: Consultingjob für chinesiches Unternehmen von Deutschlan

Beitrag von Be_happy »

DevQDave hat geschrieben: So jetzt mal zu "Be_happy": Ich würde sagen und vorschlagen, dass du dich aus dieser Diskussion nun zurück ziehst.
Tue ich hiermit, das Niveau ist nämlich wirklich unter aller Sau!
DevQDave hat geschrieben:Was du von dir gibts bringt keinem was. Im Grunde genommen beinhalten deine Aussagen ja nur Attacken gegen andere Forummitglieder und haben sogut wie nichts mit dem Thema zutun.
Ich habe die Unfähigkeit derer aufgedeckt, die hier die Spezialisten mimen wollen und allgemeines Schuldrecht nicht vo Schadensersatz trennen können, Selbständige zum "Erfüllungshilfen" degradiert bekommen und solchen Schwachsinn mehr.

Ds es aber auch in Bezug auf Dich sinnlos ist, zeigt obiges Vorbringen wie auch der Hinweis aufs Studium. Ingenieure haben ja kein eigenes Standesrecht, das man im Studium erst einmal juristisch begreifen muß oder Gebührenrecht usw.

Okay, in dem Sinne, frohes stümpern weiterhin!
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Re: Consultingjob für chinesiches Unternehmen von Deutschlan

Beitrag von Be_happy »

Be_happy hat geschrieben:
sanctus hat geschrieben:
Be_happy hat geschrieben:Wie kann ich selbständig und doch Erfüllungsgehilfe sein?!
:lol: Da sieht man, du hast echt keine Ahnung von der Materie! Lies dir mal eine Kommentierung zur § 831 BGB durch, das solltest du unbedingt nachholen. Scheine allein reichen nicht!
Zur Information: Meine letzte Reaktion auf deine sinnfreien Kommentare! Was kommst du hier mit § 831 BGB? "Einzelne Schuldverhältnisse. 25. Titel: Unerlaubte Handlungen"!

Ich habe bereits oben darauf hingewiesen, daß Handlungegehilfe und selbständig überhaupt nicht geht. Aber es ist ja noch schlimmer, kannst nicht mal Überschriften oder gar die Texte lesen, verstehen oder Zusammenhänge erkennen! Spar dir künftig Paragraphen, kriegst das nie gebacken!

Nur mal zur Einleitug § 831 I. 1 BGB: "Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt"!

"Widerrechtlich"! Wir befinden uns hier im Schadensersatzrecht! Du raffst gar nichts, kommst Dir aber ganz toll vor. Ich frage mich nur, wie man vom allgemeinen Schuldrecht zum Schadensersatzrecht kommen kann!
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Re: Consultingjob für chinesiches Unternehmen von Deutschlan

Beitrag von sanctus »

Jaja, du willst es, wie in den vielen anderen Threads auch, einfach nicht lernen. Aber okay! Es ging hier um die Haftung und die ist für Verrichtungsgehilfen in § 831 BGB geregelt, aber wem erzähle ich das?!

Wie sehr viele andere User hier, empfehle ich dir woanders auf Mandatenfang für deinen Bruder oder wen auch immer zu gehen. 你烦死了!

Vielleicht solltest du deine cholerischen Ausbrüche mal mehr in die Realität verlagern, da wird es bestimmt die Eine oder Andere Überraschung mal für dich geben... :mrgreen: Anstand wirst du wohl niemals mehr lernen! :roll:
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