Das stimmt so nicht ... zuerst 1 Jahr, dann 2 Jahre und nach dem 3. Jahr unbefristet. Das hat nix mit Passgültigkeit zu tunAngelofMoon hat geschrieben: Ich müchte das noch etwas ergänzen:
Die Aufenthaltsgenehmigung wird nur dann für ein Jahr erteilt wenn es Zweifel an der Ehe gibt (Scheinehe) oder wenn der Reisepass nur noch z.B. 16 Monate gültig ist, also wenn der Reisepass weniger als 37 Monate gültig ist wird die Aufenthaltserlaubnis nicht auf 3 Jahre erteilt.
Vorraussetzung für Familienzusammenführung
Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung
- AngelofMoon
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Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung
Stimmt doch, bei einen Bekannten seiner Frau von mir war dieses so.Squire hat geschrieben:Das stimmt so nicht ... zuerst 1 Jahr, dann 2 Jahre und nach dem 3. Jahr unbefristet. Das hat nix mit Passgültigkeit zu tunAngelofMoon hat geschrieben: Ich müchte das noch etwas ergänzen:
Die Aufenthaltsgenehmigung wird nur dann für ein Jahr erteilt wenn es Zweifel an der Ehe gibt (Scheinehe) oder wenn der Reisepass nur noch z.B. 16 Monate gültig ist, also wenn der Reisepass weniger als 37 Monate gültig ist wird die Aufenthaltserlaubnis nicht auf 3 Jahre erteilt.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung
Wenn Du Deutscher bist und ihr in Österreich Wohnsitz nehmen wollt, dann braucht sie doch gar kein A1! Die Missachtung des Grundgesetztes mit Schikane von Einheimischen, die mit Ehepartner im eigenen Land leben wollen, gilt nur in Deutschland. Aber guckst Du:ruicheng hat geschrieben:Danke für die hilfreichen Vorschläge jedoch hätte ich folgendes:
- vorigen Herbst (2014) in Österreich geheiratet, durch Übersetzung in China anerkennen lassen.
- eigene Firma in Hong Kong, somit aktueller Sitz in HK bzw. pendelnd in China. Frau jedoch ständig in CN
- Wohnungsbesitz in China (Frau), sowie Hausbesitz (Teils) in Österreich (Mann)
- Frau hilft mir etwas bei der "Firma"![]()
Wir möchten nun, das meine Frau länger in Österreich bleiben kann, somit würde ich euch kurz bitten ob mein Weg der richtige wäre.
1. A1 Kurs in HK bestehen
2. normales Touristenvisum bekommen
3. in Österreich während des Aufenthalts für die Familienzusammenführung ansuchen
Wichtig wäre für uns, das, sofern sie schwanger werden würde, das Kind in Österreich zur Welt kommt und hierbei habe ich etwas Angst in Bezug auf Versicherung. Sollte man hierbei gleich eine österreichische Versicherung abschließen oder eine chinesische?
http://www.migration.gv.at/de/formen-de ... er-eu.html
"Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-BürgerInnen bzw. SchweizerInnen, oder von ÖsterreicherInnen, die ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht in Anspruch genommen haben, die selbst Drittstaatsangehörige sind, haben ebenfalls ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht und genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie erhalten auf Antrag eine "Aufenthaltskarte" und nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt im Bundesgebiet eine "Daueraufenthaltskarte"....
Wenn sie einen Tag einen Aufenthaltstitel von einem EU-Staat oder Schweiz hat, kann sie mit Dir dann nach Deutschland umziehen, ohne dass sie A1 benötigt. Weil, ihr macht dann von Eurem Freizügigkeitsrecht Gebrauch.
Ist bei uns auch so. Meine Frau durfte nicht in Deutschland bleiben, da kein A1. Da ich eine CH-Niederlassungsbewilligung habe, sind wir in die Schweiz, wo sie den Antrag vor Ort bei der Gemeinde stellen konnte. Nix Botschaft in China und so. 3 Monate und 150 CHF später hat sie ihren CH-Ausländerausweis mit 5 Jahren Gültigkeit inklusive Arbeitserlaubnis bekommen. Die Ausländerbehörde in Deutschland (die gleiche, die meine Frau wegen fehlendem A1 ausweisen wollte) hat uns bestätigt, dass wir nun nach Deutschland ziehen können, ohne dass meine Frau das blöde A1 haben muss.
Aber jetzt wollen wir nicht mehr.
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Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung
Jain.Squire hat geschrieben:Das stimmt so nicht ... zuerst 1 Jahr, dann 2 Jahre und nach dem 3. Jahr unbefristet. Das hat nix mit Passgültigkeit zu tun
Zuerst 1 Jahr oder 2 Jahre oder 3 Jahre.
Die Dauer der erteilten AE ist von BL zu BL verschieden und selbst innerhalb eines BL einzelfallabhängig.
Meine Frau erhielt damals (2006) gleich eine 3-jährige AE - obwohl ihr Reisepass zu dem Zeitpunkt nur noch 10 Monate gültig war.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung
Also bei uns im Main-Kinzig-Kreis gibt es einen AT für 3 Jahre und danach unbegrenzt. War bei uns noch nie anders. Und wenn er Deutscher mit Wohnsitz in Österreich würde für Ihn EU-Recht gelten. Genau wie bei mit meinem polnischen Wohnsitz. In Polen gibt es dazu sogar eine extra Behörde für europäische Bürger.
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung
Auch du solltest Dich informieren. Die Niederlande war der Auslöser wegen diesem Sprachtest vor der Einreise. Daher haben Niederländer diesen Sprachtest vor der Einreise abgeschafft. Somit entgingen Sie einer Klage vor dem EuGH. Ausserdem ist noch ein Vertragverletzungsverfahren gegen die BRD im Gange. Hierzu gibt es klare Aussage des Generalanwalts des EuGH Paolo Mengozzi. Was du hier ansprichst ist nicht neu. Wurde hier schon mehrmals durch diskutiert.Morton hat geschrieben:Doch bitte vorher erst einmal informieren.egon hat geschrieben:
Die Missachtung des Grundgesetztes mit Schikane von Einheimischen, die mit Ehepartner im eigenen Land leben wollen, gilt nur in Deutschland.
Auch in Dänemark (allerdings muss der Test dort 6 Monate nach der Einreise bestanden werden), UK, den Niederlanden und in Österreich werden Sprachnachweise gefordert.
Und du kannst als Deutscher dort die EU Freizügigkeit genießen, während die dortigen Einheimischen benachteiligt werden.
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Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung
Ich kann bestaetigen, dass A1 in Oesterreich fuer den AT zwingend erforderlich ist. Selbst von Meiner Frau, der Mutter meiner oesterreichischen Tochter, waehrend an die Asyl suchenden Fluechtlinge ohne grosse Probleme Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung erteilt wird ...
Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung
Du verwechselst Inlandsrecht mit EU-Recht. Der Sprachtest vor der Einreise ist laut der EU- Kommission rechtswidrig und verstößt gengen das EU Vertragsrecht. Das berührt nicht die Reglungen im eigenen Land. Sollte der Sprachtest vor der Einreise in die BRD abgeschafft werden, so ist auch weiterhin ein Sprachtest für einen AT notwendig und dies wird auch auch so bleiben. Und darum ist es nie gegangen. Deshalb lese erstmal die Webseite der EU zu diesem Thema durch, bevor hier einen unsinnigen Kommentar abgibst.Morton hat geschrieben:Ohne Worteedmund27 hat geschrieben:
Auch du solltest Dich informieren. Die Niederlande war der Auslöser wegen diesem Sprachtest vor der Einreise. Daher haben Niederländer diesen Sprachtest vor der Einreise abgeschafft.![]()
Die Niederlande haben lediglich den Sprachnachweis für Türken abgeschafft, für alle anderen Nicht EU Ehepartner gilt er weiterhin.
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Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung
Da musst Du Dich mal selber bemühen und ein wenig auf den Seiten des EuGh und der EU-Kommission stöbern. Dort findest Du alle Antworten. Und bei den Türken ging es nur den Verstoss gegen das Assoziierungsabkommen mit der Türkei von 1976. Aber für alle Türken wurde der Sprachtest vor der Einreise nicht abgeschafft, sondern nur für diese Personen , die unter dieses Abkommen fallen.Morton hat geschrieben:Fragt sich nur, welcher Kommentar hier unsinnig ist (und wenn ich mir da andere Kommentare von dir durchlese, kann ich nur mit dem Kopf schütteln).edmund27 hat geschrieben: Du verwechselst Inlandsrecht mit EU-Recht. Der Sprachtest vor der Einreise ist laut der EU- Kommission rechtswidrig und verstößt gengen das EU Vertragsrecht. Das berührt nicht die Reglungen im eigenen Land. Sollte der Sprachtest vor der Einreise in die BRD abgeschafft werden, so ist auch weiterhin ein Sprachtest für einen AT notwendig und dies wird auch auch so bleiben. Und darum ist es nie gegangen. Deshalb lese erstmal die Webseite der EU zu diesem Thema durch, bevor hier einen unsinnigen Kommentar abgibst.
Du schreibst vollkommen am Thema vorbei.
Es geht darum, daß in den NL immer noch ein Sprachtest VOR der Einreise verlangt wird (auch wenn dieser gegen EU Recht verstößt).
Und zeig mir doch bitte einen Link, wo du die Information her hast, daß die NL den Sprachtest vor der Abreise abgeschafft haben - es ging einzig und allein um den Familiennachzug von Türken.
http://www.migazin.de/2011/09/28/nieder ... turken-ab/
Und zum Sprachtest vor der Einreise hat die Eu-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen diesem Sprachtest vor der Einreise nur gegen Deutschland eröffnet. Das Verfahren liegt derzeit beim EuGH und wird halt demnächst entschieden. Offentsichtlich halten sich die anderen Eu-Länder an die Verträge, sonst würden Sie ebenfalls ein Verfahren riskieren.
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Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung
Hmm, meine Frau hat beim ersten Mal die Aufenthaltsgenehmigung nur für ein Jahr bekommen mit der Begründung, dass sie noch kein A1 hat. Bisher ging ich davon aus, dass jetzt (mind.) drei Jahre fällig sind, denn sie hat ja den Sprachkurs an der Volkshochschule brav gemacht. Mal sehen!Squire hat geschrieben:Das stimmt so nicht ... zuerst 1 Jahr, dann 2 Jahre und nach dem 3. Jahr unbefristet. Das hat nix mit Passgültigkeit zu tunAngelofMoon hat geschrieben: Ich müchte das noch etwas ergänzen:
Die Aufenthaltsgenehmigung wird nur dann für ein Jahr erteilt wenn es Zweifel an der Ehe gibt (Scheinehe) oder wenn der Reisepass nur noch z.B. 16 Monate gültig ist, also wenn der Reisepass weniger als 37 Monate gültig ist wird die Aufenthaltserlaubnis nicht auf 3 Jahre erteilt.
Ist ja auch ein gewisser Kostenfaktor, das Ding kostet ja witzlose 100 Euro für die Erstaustellung und dann jeweils 80 Euro. Obwohl es nix anderes ist als der deutsche Personalausweis.
Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung
Das liegt einzig an deinem Verhandlungsgeschick. Es gibt keine Regel die besagt, dass die Aufenthaltserlaubnis erst für 1, dann 2, dann für 3 Jahre zu erteilen ist.
Meiner Frau wollten sie zuerst auch nur 1 Jahr geben. Wir haben dann schriftlich (formlos) eine Aufenthalterlaubnis für 3 Jahre beantragt und auch bekommen. Sobald du die 3 jährige Erlaubnis schriftlich beantragst müssen sie dir nämlich begründen, warum deine Frau nur eine für 1 Jahr bekommen soll. Da sie das nicht können erteilen sie einfach die mit 3 Jahren Laufzeit.
Meiner Frau wollten sie zuerst auch nur 1 Jahr geben. Wir haben dann schriftlich (formlos) eine Aufenthalterlaubnis für 3 Jahre beantragt und auch bekommen. Sobald du die 3 jährige Erlaubnis schriftlich beantragst müssen sie dir nämlich begründen, warum deine Frau nur eine für 1 Jahr bekommen soll. Da sie das nicht können erteilen sie einfach die mit 3 Jahren Laufzeit.
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