Erstmal: Herzlich willkommen bei uns
kleine Suppe hat geschrieben:Kurzer Hintergrund: momentan sammeln wir alle Dokumente Zusammen allerdings, wird jetzt z. B. bei der Geburtsurkunde gesagt, dass die Übersetzung vom OLG in RLP nicht anerkannt wird, "da in China erstellt und ja möglicherweise gefälscht wurde, da es jetzt ja auf Grund von Photoshop u. ä. gibt". 2011 war das aber wohl noch möglich?!
Wo oder was ist bitte RLP?
RLP -> Raten, Leugnen, Plappern?
Die sollten die geltenden bilateralen Gesetzte/Bestimmungen kennen oder sich wenigstens sachkundig machen ...
Natürlich werden offizielle chin. Urkunden und Dokumente anerkannt, wenn sie denn vom betr. öffentl. Notariat in China ins Deutsche übersetzt wurden (Beides mit den obligatorischen roten Siegel-Stempeln versehen).
War bei den Dokumenten, die meine Damals-noch-nicht-Ehefrau (zwecks EFZ) zu mir nach Berlin schickte kein Problem.
Und damals (2006) gabs Photoshop & Co. auch - ist also m.E. ein unlogisches Argument.
RLP (wer immer damit gemeint ist) hat einfach keine Ahnung - und erst Recht kein Wissen ...
Die sollen sich mal sachkundig machen.
Wenn alle Stricke reißen sollten, bleibt immer noch der Weg, die chin. Dokumente nochmals hier von einem amtl. vereidigten Übersetzer nochmals übersetzen zu lassen, was aber m.E. nicht nötig ist.
Ich hoffe, Ihr habt dran gedacht, dass die Halbwertzeit aller Urkunden und Dokumente, die für die Eheschließung benötigt werden, 6 Monate beträgt.
Wird innerhalb dieser 6 Monate nicht geheiratet, dann heißt es: Zurück auf Start - und alles noch mal von vorne.
kleine Suppe hat geschrieben:Meine Freundin hat alle Dokumente für viel Geld notariell Übersetzten und in China beglaubigen lassen, aber das Amt hier akzeptiert das nicht
Meine Frage ist hier, da es AFAIK auf Bundeseben unterschiedlich gehandhabt wird, ob es ein Bundesland gibt das damit etwas "lockerer" umgeht?
Wie sind eure Erfahrungen?
Danke schonmal!!
S.o.