Das kann doch nur für Visa gelten, die auf Grunnd von Einladungen erteilt werden.mazzel hat geschrieben:Irgendwo stand auch noch die Information, dass man auf jendefall die originale Verpflichtungserklärung für eine eventuelle Kontrolle bei der Einreise bereithalten soll.
Bei Touristen-Visa werden ja bekanntl. keine Verpflichtungserklärungen verlangt.
S. mein letztes Posting.mazzel hat geschrieben:Die Info "Gültiges Visum = Einreiseberechtigt" ist daher so nicht ganz richtig.
Hatte ja im letzten Satz geschrieben, dass letztl. der Kontrolleur entscheidet, ob er noch was sehen will oder nicht.
Nach meinem Verständnis darf das aber (in D,) nicht der Check In.
Die Gültigkeit des jeweiligen Visums prüfen, ja - keine Frage (um sicher zu stellen, dass der Flug angetreten werden kann).
Aber darüber hinaus Gehendes m.E. nicht, weil das hoheitl. Aufgaben sind, die nur von Beamten der Zoll/Einreisekontrolle wahrgenommen werden dürfen.
