Nachbeurkundung der Heirat in Deutschland nach Heirat in Chi

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JanR
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Nachbeurkundung der Heirat in Deutschland nach Heirat in Chi

Beitrag von JanR »

Hallo,

habe vor kurzem in China geheiratet und wir haben unsere Heiratspässe... waren zusammen beim Provinz Notariat wegen den Heiratsurkunden mit deutscher Übersetzung.
Nun müssen wir zum Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten in Peking und diese Urkunden beglaubigen lassen... welche Urkunde müssen wir beglaubigen lassen? Meine oder die meiner Frau?
Danach zur deutschen Botschaft und legalisieren lassen... was muss ich alles machen.... bitte helft mir.
dakine
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Re: Nachbeurkundung der Heirat in Deutschland nach Heirat in

Beitrag von dakine »

JanR hat geschrieben:welche Urkunde müssen wir beglaubigen lassen? Meine oder die meiner Frau?
Danach zur deutschen Botschaft und legalisieren lassen... was muss ich alles machen.... bitte helft mir.
Das spielt keine Rolle für die Behörden und die Botschaft. In Deutschland gibt es eh nur eine Heiratsurkunde. Bei uns war es so, dass das Notariat das Dokument gleich über das Außenamt der Provinzregierung ans Ministerium weitergeleitet hat. Das Ministerium holt sich dann auch die Legalisierung ein.
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egon
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Re: Nachbeurkundung der Heirat in Deutschland nach Heirat in

Beitrag von egon »

1-2 Emails schreiben.

Nr. 1 zu deinem zustaendigen Standesamt in Deutschland und fragen, was sie haben wollen.

Nr. 2 zur dt. Botschaft was die brauchen.

Der Provinz-Notar sollte wissen, was zu tun ist. Dann hat sich Email Nr. 2 bereits erledigt.

Frage: Muss ueberhaupt Nachbeurkundet werden? Wenn die dt. Botschaft die Heiratsurkunde und deren Uebersetzung legalisiert, sollte das reichen. Wurde uns auf dem Standesamt in Deutschland so gesagt. Allerdings haben wir in HK geheiratet und unsere Urkunde ist "nur" auf Englisch und "nur" vom HK High Court legalisiert (Apostille). Uns wurde von einer Nachbeurkundung wegen des hohen Aufwandes vom Standesbeamten abgeraten.
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Re: Nachbeurkundung der Heirat in Deutschland nach Heirat in

Beitrag von ingo_001 »

egon hat geschrieben:Frage: Muss ueberhaupt Nachbeurkundet werden? Wenn die dt. Botschaft die Heiratsurkunde und deren Uebersetzung legalisiert, sollte das reichen. Wurde uns auf dem Standesamt in Deutschland so gesagt. Allerdings haben wir in HK geheiratet und unsere Urkunde ist "nur" auf Englisch und "nur" vom HK High Court legalisiert (Apostille). Uns wurde von einer Nachbeurkundung wegen des hohen Aufwandes vom Standesbeamten abgeraten.
Bei uns (wir hatten 2006 in China geheiratet) reichte es für die Behörden hier (Finanzamt, Bürgerbüro, Standesamt) auch.

Aber ich musste trotzdem hier nochmal das Hochzeitsbüchlein übersetzen lassen, weiß aber nicht mehr, weshalb - meine mich zu erinnern, dass mein Arbeitgeber (die Lohnbuchhaltung) das haben wollte.
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Re: Nachbeurkundung der Heirat in Deutschland nach Heirat in

Beitrag von tigerprawn »

Es gibt keine Pflicht zur Nachbeurkundung (kann es auch nicht geben, da es auch nicht jeder kann). Es hat jedoch auf lange Sicht Vorteile. Für die Nachbeurkundung wird vermutlich auch noch die übersetzte und (über-)beglaubigte Geburtsurkunde Deiner Frau benötigt. Am besten bei dem für Dich für die Nachbeurkundung zuständigem Amt (Standesamt Deines Wohnsitzes?) nachfragen was benötigt wird.
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Topas
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Re: Nachbeurkundung der Heirat in Deutschland nach Heirat in

Beitrag von Topas »

Mal eine Übersicht:

1. Pflicht zur Nachbeurkundung in GER: Natürlich gibt es diese Pflicht nicht.

2. Situation des Threaderstellers:
Aber: Um später ein Visum für den Ehegattennachzug deiner Frau nach GER zu erhalten, wird eine Hochzeitsurkunde für die deutsche Botschaft benötigt. Entweder a) das chinesische Buch (wobei ich mich erinnern kann, dass es egal ist, um welches der beiden Büchlein es sich handelt, da in beiden die gleiche Info enthalten ist). Dieses muss dann allerdings in China beim öffentlichen Notar übersetzt und beglaubigt, dann zum chinesischen Foreign Affairs office überbeglaubigt und dann von der deutschen Botschaft überüberbeglaubigt :mrgreen: werden. Oder b) In GER wird eine deutsche Eheurkunde erstellt. Diese braucht dann nicht diesen langen Beglaubigungsweg mit Notar gehen, sondern kann per Post nach China gesendet werden, und dann für das Visum so eingereicht werden.

Jetzt obliegt es den Betroffenen, welchen Weg sie für einfacher halten. Ist der Threadersteller jetzt in China, ist dies sicher Weg a). Ist der Threadersteller in Deutschland, ist dies eher Weg b)

3. Geburtsurkunde (siehe Post von Tigerprawn): Meines Wissens wird diese nur für die Erstellung der Heiratsurkunde benötigt. Aber die Threadersteller haben ihre Heiratsbüchlein bereits. Dannach wird eine solche Urkunde für den Visumsprozess nach GER nicht mehr benötigt. In den Merkblättern der deutschen Botschaft steht davon nichts. Und für den Weg b) in Deutschland brauchen die auch nicht nochmal extra die Geburtsurkunde.

4. Sollte der Threadersteller allerdings mit seiner Lieben in China bleiben sollen, also SIE kein Visum nach Ger benötigen, entfällt alles, also sowohl Weg a) und Weg b).
Topas grüsst recht herzlich WHSAP
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Re: Nachbeurkundung der Heirat in Deutschland nach Heirat in

Beitrag von tigerprawn »

Fuer die Nachbeurkundung wird z.b. hier:http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/de ... .c.3420.de
Die Geburtsurkunde verlangt.
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Re: Nachbeurkundung der Heirat in Deutschland nach Heirat in

Beitrag von ingo_001 »

Spricht dann für die Verwendung des Ehegatten--Hochzeitsbüchleins, denn dessen Geburtsurkunde braucht ja nicht erst übersetzt werden - so er denn in D. geboren wurde.
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Re: Nachbeurkundung der Heirat in Deutschland nach Heirat in

Beitrag von CarloW »

Wie bereits zuvor erwähnt gibt es keine Pflicht die Ehe in Deutschland legalisieren zu lassen. Für Deutsche, die im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben, gibt es aber die Möglichkeit eine ausländische Eheschließung beim Standesamt Berlin 1 registrieren zu lassen. Diese Registrierung war bei unserem Umzug nach Deutschland sehr hilfreich.
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Re: Nachbeurkundung der Heirat in Deutschland nach Heirat in

Beitrag von ingo_001 »

Wenn sich da zwischenzeitl. nichts geändert hat, ist das Standesamt l in Berlin für sämtl. im Ausland zu schließende Ehen mit dt. Beteiligten zuständig - unabhängig davon, wo denn das dt/xyz Ehepaar seinen Wohnsitz hat.

https://www.berlin.de/imperia/md/conten ... usland.pdf

Eine evtl. gewünschte (aber nicht notwendige) Eintragung ins Eheregister wird allerdings vom jeweiligen Wohnsitz-Standesamt gemacht.
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Re: Nachbeurkundung der Heirat in Deutschland nach Heirat in

Beitrag von HennesMM55 »

Ich habe in Hong Kong geheiratet. Dieses wollte ich wegen der späteren Familienzusammenführung bei meiner AB anzeigen. Ich wurde jedoch aufgefordert, meinen neuen Familienstand beim Einwohnermeldeamt zu melden. Dort wurde jedoch verlangt, die Heiratsurkunde in die deutsche Sprache zu übersetzen. Die Sachbearbeiterin, verlangte auch das Original mit Apostille. Sie sagte nur lapidar, dass nun die von ihr gemachten Kopien an das Standesamt weiter gegeben werden. Kosten 40 Euro für die Übersetzung. Anscheinend hat die Sachbearbeiterin der durch das Landgericht vereidigten Übersetzerin nicht vertraut, dass die Apostille echt ist. Deshalb die Einsichtnahme des Originals. Ich frage mich wozu ich die Heiratsurkunde übersetzen lassen musste, wenn ich das Original ebenfalls vorlegen muss.
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Re: Nachbeurkundung der Heirat in Deutschland nach Heirat in

Beitrag von tigerprawn »

HennesMM55 hat geschrieben: Ich frage mich wozu ich die Heiratsurkunde übersetzen lassen musste, wenn ich das Original ebenfalls vorlegen muss.
Vielleicht weil die Amtssprache deutsch ist?
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Re: Nachbeurkundung der Heirat in Deutschland nach Heirat in

Beitrag von bue48 »

HennesMM55 hat geschrieben:Ich habe in Hong Kong geheiratet. Dieses wollte ich wegen der späteren Familienzusammenführung bei meiner AB anzeigen. Ich wurde jedoch aufgefordert, meinen neuen Familienstand beim Einwohnermeldeamt zu melden. Dort wurde jedoch verlangt, die Heiratsurkunde in die deutsche Sprache zu übersetzen. Die Sachbearbeiterin, verlangte auch das Original mit Apostille. Sie sagte nur lapidar, dass nun die von ihr gemachten Kopien an das Standesamt weiter gegeben werden. Kosten 40 Euro für die Übersetzung. Anscheinend hat die Sachbearbeiterin der durch das Landgericht vereidigten Übersetzerin nicht vertraut, dass die Apostille echt ist. Deshalb die Einsichtnahme des Originals. Ich frage mich wozu ich die Heiratsurkunde übersetzen lassen musste, wenn ich das Original ebenfalls vorlegen muss.
Wir haben ebenfalls in Hong Kong geheiratet, und das für mich zuständige Einwohnermeldeamt war mit der Vorlage der Originalurkunde mit Apostille zufrieden. Man hat sich eine Kopie gemacht und meinen Personenstand entsprechend geändert - kostenfrei. Es ging also ausschließlich um die Personenstandsänderung!

Natürlich ist es nicht so einfach und vor allem nicht kostenfrei, wenn das Standesamt ins Spiel kommt. Ich glaube, die Sachbearbeiterin in deinem Einwohnermeldeamt hat (vor allem wegen der Weitergabe an das Standesamt) wohl mehr auf eine Nachbeurkundung mit Erstellung einer deutschen Heiratsurkunde abgezielt.

"Wer in Hongkong rechtmäßig heiratet gilt auch für den deutschen Rechtsbereich als verheiratet. Im Anschluss an die Eheschließung in Hongkong kann die Anlegung eines Familienbuches in Deutschland beantragt werden. Das bedeutet, dass die Eheschließung genauso wie eine in Deutschland geschlossene in Deutschland registriert wird und man einen Auszug aus dem Familienbuch erhält. Die Heiratsurkunde sollte auf alle Fälle überbeglaubigt werden. Diese "Überbeglaubigung" nimmt der hiesige "High Court" in Form einer "Apostille" vor."
In diesem Zitat von der Homepage des Deutschen Generalkonsulats in Hong Kong steht nichts von Übersetzung...

Ich würde da noch einmal nachfragen, wenn ich an deiner Stelle wäre. Auf jeden Fall aber sollte keine Übersetzung erforderlich sein...
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derVilk
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Re: Nachbeurkundung der Heirat in Deutschland nach Heirat in

Beitrag von derVilk »

Hallo,

habe eine kurze Frage und möchte hier keinen neuen Thread aufmachen.
Facts zum Hintergrund>:
- Heirat in HK (Deutscher und SO-Asiatin (nicht Chinesin, macht aber wohl keinen Unterschied)
- keine Apostille in HK vom High Court (hatte an dem Tag geschlossen)
- Wohnhaft in Shanghai
- geplanter Urlaub in Deutschland

Um als Ehepartner klassifiziert zu werden, benoetigt man bei der Visumbeantragung eine Heiratsurkunde mit Apostille. Diese haben wir (noch) nicht.
Hat jemand Erfahrung, ob das Konsulat diese Beantragung für Kurzzeit-Visum akzeptiert? (denke wohl nicht)
Gibt es eine Institution in Mainland China, welche auch HK Heiratsurkunden beglaubigt? (kann ich ir auch nicht vorstellen).

Wir werden wohl nicht darum rumkommen, nochmals nach HK zu gehen, die Urkunde (und Duplikat) mit Apostille zu versehen und es dann über den "Ehegatten-Visumsweg" versuchen. Bis dahin dann wohl nur als normales Besuchsvisum.

Falls jemand andere oder hilfreiche Erfahrungen hat - immer her damit :)
Obiwan2
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Re: Nachbeurkundung der Heirat in Deutschland nach Heirat in

Beitrag von Obiwan2 »

Wieso fliegst nicht einfach nach HK und holst dir die Apostille?
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