meine chinesische Freundin würde gerne hier in Deutschland Deutsch lernen, und danach hier auch Arbeit suchen. Sie spricht noch kein/kaum Deutsch, ich denke ohne Sprachkenntnisse sind die Möglichkeiten eher bescheiden. Daher wollen wir ein Sprachvisum für sie beantragen.
Soweit ich es verstanden habe (http://www.make-it-in-germany.com/en/wo ... her-states, "Vocational training in Germany", sowie AufenthaltG §16,5b) kann nach dem Sprachkurs die Zeit zur Arbeitsplatzsuche genutzt werden, wofür dann natürlich ein neues Visa notwendig ist. Was aber in D beantragt werden kann.
Nun gibt es ja keinen Rechtsanspruch auf so ein Visum. Meine Frage nun, wird diese Regel auch in der Praxis angewandt? Ich habe schon viel über Rückkehrbereitschaft für Visa gelesen, was hier dann ja nicht direkt zutrifft. Zumindest wird die Absicht deutlich länger als nur für den Sprachkurs in D zu bleiben. Nicht dass wir es so versuchen und dann sofort aussortiert werden.
Ansonsten verstehe ich es so dass das Motivationsschreiben am wichtigsten ist. Aber hier gab es ja schon eine Reihe von guten Hinweisen im Forum, und ich denke auch dass wir das gut hinbekommen


