Heiraten in Deutschland Rechte für Mann und Frau

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DerDave
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Heiraten in Deutschland Rechte für Mann und Frau

Beitrag von DerDave »

Hallo,

ich habe mal eine generelle Frage. Wie sieht es aus mit dem rechtlichen Teil wenn eine deutsche Person eine chinesiche Person heiratet.

Wenn die chineische Person weiterhin ihre Staatbürgerschafft behält, welches Recht hat sie nach einer Scheidung? Ist das genau gleich wie wenn deutsch/deutsch verheiratet ist und im schlimmst Fall wieder scheiden lässt?

Geheiratet wird in Deutschland.

Ehevertrag Sinnvoll? Wie schaut es aus mit der Rente und dem Rentenanspruch der chinesichen Person?

Ich weis viele Fragen und etwas durcheinander.. So viele Fragen in meinem Kopf!!
Christian1989

Re: Heiraten in Deutschland Rechte für Mann und Frau

Beitrag von Christian1989 »

Genau. Mit der ROM-III-Verordnung kann man die die Rechtsordnung finden, die auf Scheidung etc. angewendet wird. Das wären dann hier entweder chinesisches oder deutsches Recht. Aber im Privatrecht müssten die sich immer noch sehr ähnlich sein, da China zum Deutschen Rechtskreis gehört. Allerdings haben die Chinesen auch viele Regelungen aus dem angloamerikanischen Rechtskreis aufgenommen.

Kenn mich da aber auch nicht so gut aus. Ich kenne nur die ROM-II-Verordnung ein bisschen durch mein BWL-Studium.

Btw: Die ROM-III-Verordnung -> http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 016:DE:PDF
itzi
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Re: Heiraten in Deutschland Rechte für Mann und Frau

Beitrag von itzi »

Christian1989 hat geschrieben:Genau. Mit der ROM-III-Verordnung kann man die die Rechtsordnung finden, die auf Scheidung etc. angewendet wird. Das wären dann hier entweder chinesisches oder deutsches Recht. Aber im Privatrecht müssten die sich immer noch sehr ähnlich sein, da China zum Deutschen Rechtskreis gehört. Allerdings haben die Chinesen auch viele Regelungen aus dem angloamerikanischen Rechtskreis aufgenommen.

Kenn mich da aber auch nicht so gut aus. Ich kenne nur die ROM-II-Verordnung ein bisschen durch mein BWL-Studium.

Btw: Die ROM-III-Verordnung -> http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 016:DE:PDF
Ne, die Verordnung ist ganz toll, sagt aber im Zweifel wenig.

Der Laie mag aus dem Artikel 4 in Kapitel 1 unter der Überschrift "Universelle Anwendung" verstehen, dass diese Verodnung für deutsch-chinesischen Ehezoff gillt, dies ist aber nicht der Fall.

Das ist Europarecht. Das gilt innerhalb Europas quasi uneingeschränkt, aber das sagt nix über das Verhältnis von deutschem und chinesischem Recht.
Relevante Jurisprudenz zum Thema:
van Gend & Loos http://de.wikipedia.org/wiki/Van-Gend-% ... tscheidung
und Costa/ENEL http://de.wikipedia.org/wiki/Costa/ENEL-Entscheidung

Dem schönen Amtsblatt der Europäischen Union destotrotz geht es hier um ganz was anderes.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Deutsch ... 18688.html

Hier hat ein Anwalt dazu was geschrieben, was los wäre, wenn beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt in China haben.

An anderer Stelle wurde hier in diesem Forum schon ausführlichst diskutiert, wie das "visummäßig" läuft, wenn man verheiratet ist.

Eherecht und angrenzende vermögensrechtlich in irgendeiner Weise relevante Gesetze, sind unterschiedliche Rechtsbereiche.

Folgte man der Logik, dass die Römische Verordnung darüber Auskunft geben kann, welche Rechtsordnung "greift", so müsste man folgerichtig auch schließen können, dass ROM im deutschen und im chinesischen Recht implementiert ist. Dies ist nicht der Fall.
Als wenn man in China ausländisches, supranationales Recht implementiert aus Europa^^

Noch nicht einmal 'ne RechtsQUELLE ist das.

Die basteln sich da seit Jahrzehnten irgendwas zusammen und schließen ab und an Verträge ab mit anderen Staaten, an die man sich je nach Lage hält oder nicht hält.

So, hier mal 'ne Doktorarbeit zum Thema:

https://repositorium.uni-osnabrueck.de/ ... thesis.pdf

Da dürfte praktisch "alles wichtige wenigstens erwähnt sein". :D

Schönen Abend!


PS: Falls ich mal heirate, die Frau müsste ich erst noch kennenlernen, nehme ich an^^, dann mit Gütertrennung.
Jeder mindestens ein Girokonto und ein oder mehrere Gemeinschaftsgirokonten, über das/die wir nur gemeinschaftlich verfügen können. Auf dieses Gemeinschaftskonto kommt jeden Monat ein Betrag X von beiden und geht dann weiter in Tagesgeld o.ä.
Hauskauf- und Hypothekenrechtsfragen, muss man halt gucken.
Rücklagen für Kinderchen und deren Ausbildung, sämtliche Ausgaben für die Familie wie Urlaube, Kinderwagen, Spielzeug, Weihnachtsgeschenke usw. usf. gehen von diesem Gemeinschaftskonto aus. Man kann ja schön Unterkonten einrichten für jeden Euro mit paar Klicks.
Im Falle einer Scheidung hätte ich keinen Bock vor irgendeinem Gericht dieser Welt zu zoffen und mir reinquatschen zu lassen, was ich mit meinem Geld zu machen habe. Nachher ist das sogar noch rechtsgültig oder gar rechtsbindend, was irgendwo ein Richter geurteilt hat. Und was das kostet und an Mühe macht...

Weiß der Geier, was denen in China noch einfällt und die nachher noch Eheverträge als sittenwidrig betrachten oder sonst irgendwie aushebeln. Dann lieber schön getrennte Konten überall auf der Welt verstreut und nicht alles auf 'nem Gemeinschaftsgirokonto horten. ;)

Müssten wir uns dann im Falle einer Scheidung halt irgendwie einigen, wie's läuft mit dem Geld auf diesem Gemeinschaftskonto. Aber das passt schon, weil von Anfang an ja klar war, dass es von mir keinen goldenen Löffel gibt und ich umgekehrt auch nur sie und nicht an ihr etwaiges Geld möchte.
DerDave
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Re: Heiraten in Deutschland Rechte für Mann und Frau

Beitrag von DerDave »

PS: Falls ich mal heirate, die Frau müsste ich erst noch kennenlernen, nehme ich an^^, dann mit Gütertrennung.
Jeder mindestens ein Girokonto und ein oder mehrere Gemeinschaftsgirokonten, über das/die wir nur gemeinschaftlich verfügen können. Auf dieses Gemeinschaftskonto kommt jeden Monat ein Betrag X von beiden und geht dann weiter in Tagesgeld o.ä.
Hauskauf- und Hypothekenrechtsfragen, muss man halt gucken.
Rücklagen für Kinderchen und deren Ausbildung, sämtliche Ausgaben für die Familie wie Urlaube, Kinderwagen, Spielzeug, Weihnachtsgeschenke usw. usf. gehen von diesem Gemeinschaftskonto aus. Man kann ja schön Unterkonten einrichten für jeden Euro mit paar Klicks.
Im Falle einer Scheidung hätte ich keinen Bock vor irgendeinem Gericht dieser Welt zu zoffen und mir reinquatschen zu lassen, was ich mit meinem Geld zu machen habe. Nachher ist das sogar noch rechtsgültig oder gar rechtsbindend, was irgendwo ein Richter geurteilt hat. Und was das kostet und an Mühe macht...

Weiß der Geier, was denen in China noch einfällt und die nachher noch Eheverträge als sittenwidrig betrachten oder sonst irgendwie aushebeln. Dann lieber schön getrennte Konten überall auf der Welt verstreut und nicht alles auf 'nem Gemeinschaftsgirokonto horten. ;)

Müssten wir uns dann im Falle einer Scheidung halt irgendwie einigen, wie's läuft mit dem Geld auf diesem Gemeinschaftskonto. Aber das passt schon, weil von Anfang an ja klar war, dass es von mir keinen goldenen Löffel gibt und ich umgekehrt auch nur sie und nicht an ihr etwaiges Geld möchte.[/quote]

Gefällt... so ähnlich mache ich das auch. Gemeinschaftskonto :-)
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Re: Heiraten in Deutschland Rechte für Mann und Frau

Beitrag von Sugoi »

@DerDave

Am Besten erst gar nicht erst heiraten, dann haben Sie das ganze Geschiss nicht. ^_~
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Re: Heiraten in Deutschland Rechte für Mann und Frau

Beitrag von VielUnterwegs »

Was fuer Schwaechlinge haben wir hier eigentlich? Geld verstecken vor der Frau, koennt ihr nach der Scheidung keines mehr verdienen? Was den Herren das Genick nach einer Scheidung bricht sind nicht die Vermoegenswerte die halbiert werden, es ist die monatliche Alimente und vor der schuetzt kein Ehevertrag.
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Re: Heiraten in Deutschland Rechte für Mann und Frau

Beitrag von Sugoi »

VielUnterwegs hat geschrieben:Was den Herren das Genick nach einer Scheidung bricht sind nicht die Vermoegenswerte die halbiert werden, es ist die monatliche Alimente und vor der schuetzt kein Ehevertrag.
Soweit ich weiss allerdings auch nur dann, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Ansonsten gibt es nur den Trennungsunterhalt für den wirtschaftlich Schwächeren bis die Ehe rechtskräftig geschieden ist.
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Re: Heiraten in Deutschland Rechte für Mann und Frau

Beitrag von Helfer »

Ein genereller Hinweis, ohne Rechtsberatung: Das anzuwendende Scheidungsrecht richtet sich nicht nach dem wo man geheiratet hat, sondern wo man zum Zeitpunkt der Trennung den Lebensmittelpunkt hat.

Ehevertrag ist gut, aber auch hier sollte er dort abgeschlossen werden, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Einen Ehevertrag vor einem deutschen Notar, hat vor einem aussereuropaeischen Gericht wenig Relevanz (siehe Boris Becker).
Christian1989

Re: Heiraten in Deutschland Rechte für Mann und Frau

Beitrag von Christian1989 »

itzi hat geschrieben:Das ist Europarecht. Das gilt innerhalb Europas quasi uneingeschränkt, aber das sagt nix über das Verhältnis von deutschem und chinesischem Recht.
Doch, tut es.
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Re: Heiraten in Deutschland Rechte für Mann und Frau

Beitrag von DerDave »

qpr hat geschrieben:
DerDave hat geschrieben:PS: Falls ich mal heirate, die Frau müsste ich erst noch kennenlernen, nehme ich an^^, dann mit Gütertrennung.
Willst du uns verarschen?

http://forum.chinaseite.de/viewtopic.php?t=21017


Sorry das habe ich Zittiert und habe und habe es verkackt... Diese Aussage stammt von itzi ... Ich habe meine Frau schon kennengelernt. Der Grund warum ich dieses Thema aufgemacht habe ist, zu erfahren nach welchem Recht geschieden wird und was alles auf einen zu kommen könnte.

Evtl. schon im Vorfeld einen Ehevertrag aufsetzen...
itzi
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Re: Heiraten in Deutschland Rechte für Mann und Frau

Beitrag von itzi »

Christian1989 hat geschrieben:
itzi hat geschrieben:Das ist Europarecht. Das gilt innerhalb Europas quasi uneingeschränkt, aber das sagt nix über das Verhältnis von deutschem und chinesischem Recht.
Doch, tut es.
Nein, geregelt ist dort u.a. die Rechtswahl innerhalb Europas. Nicht zu verwechseln mit der Rechtswahl ausschließlich des innereuropäischen Rechts, sprich es geht nicht nur um das Recht der Mitgliedsstaaten der EU untereinander.

Vereinfacht gesagt sind diese ganzen Rom-Verordnungen nur ein Versucht 'nen rechtlichen Rahmen dafür zu schaffen, dass ein Richter innerhalb eines EU-Mitgliedstaats irgendwo gucken kann, ob er nun zuständig ist oder nicht bei internationalen Rechtsfragen. Es sollen nicht in jedem Mitgliedsstaat einzeln Regeln aufgestellt werden, sondern man erachtet eine gewisse Homogenisierung als erstrebenswert.
Das ist quasi wie 'ne Landkarte des Rechts für europäische Richter. Da kann er sich nun wiederfinden oder auch nicht, sprich sich als zuständig einordnen oder nicht.

Nun ist hier aber gesucht eine Landkarte, nicht nur für Europa, sondern auch eine für China und "das, was dazwischen liegt".

In Europa legt ein Richter los mit einem s.g. Erkenntnisverfahren. Er schaut sich an, ob er international, absolut und relativ befugt ist und dann geht's los oder Ende Gelände. Hinterher kann es ein Vollstreckungsverfahren geben.

Dann geht's wirklich ans etwaige Geld. Und darum geht's ja praktisch auch. Das ist an anderer Stelle geregelt und mindestens genauso interessant. :wink:

Natürlich kann man sich vor Unterhaltsansprüchen oder was weiß ich vor Forderungen "schützen".

Beste Idee dazu natürlich, 'ne Frau zu heiraten, die keinen Anspruch hat, weil sie nicht bedürftig ist, denn nur im Bedürfnisfall kommt ein Anspruch überhaupt auch nur im Ansatz infrage. Und auch nur dann, wenn die Leistungsfähigkeit besteht, einen gewissen Unterhalt zahlen zu können, ist dieser ggf. zu zahlen.

Vielleicht ist der Unterhaltsanspruch ja gar schon abgegolten mit dem gemeinschaftlichen Konto?! :wink:

oder oder oder

Hat alles nichts damit zu tun, sein Geld irgendwo zu verstecken oder ein Schwächling zu sein.

Die ganz Harten können ja einfach ohne Vertrag und nix heiraten. Ich finde das aber schlicht unsexy, wenn man so rechtlich in ein Boot gesetzt wird. Wozu im Gesetz zu Rate gehen, wenn man das doch auch für sich einvernehmlich regeln kann, wie das mit dem Geld läuft?

Dieser ganze Scheidungszirkus kotzte mich nach paar Tagen Praktikum beim Anwalt schon sowas von an.

Vor der Heirat mal zum Anwalt gehen, dem sagen, dass man im Scheidungsfall kein Trara haben möchte und sich diesbezüglich beraten lassen. Fertig. Kostet ein paar Groschen, aber ist bezahlbar.

Damit kommt man auf jeden günstiger weg, als irgendwo in China vor Gericht gezogen zu werden. Und "Heiratsschwindler_innen" sind auch ganz schnell weg.
sonero
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Re: Heiraten in Deutschland Rechte für Mann und Frau

Beitrag von sonero »

Hi,

die ursprüngliche Frage mag berechtigt sein, die Antworten sind teilweise aber echt haarsträubend.
Aber so ist das hier wohl.
Wenn Du sachliche Antworten brauchst, versuche es bei info4alien.de

Ganz kurz:
Wenn man geheiratet hat, sie kommt nach D (ob nun vor oder nach der Heirat ist wurscht) und man lebt in D und lässt sich dann in D scheiden, ist es vollkommen egal, daß sie Chinesin ist (oder er, ich bleibe hier aber der Einfacheit halber bei der üblichen Konstellation).
Dann gilt deutsches Recht für alle.
Man kann sich mit keinem Vertrag vor dem Trennungsunterhalt oder dem nachehelichen Unterhalt drücken.
Während der Trennung drückt der Besserverdienende die Hälfte der Einkommensdifferenz ab, nach der Scheidung 3/7. Wenn sie nicht arbeitet, ist man irgendwann raus, weil sie ja arbeiten könnte.
Das hat aber nichts mit der Nationalität zu tun.

Zu beachten ist noch, daß die Situation eine komplett andere ist, wenn die Ehe nach weniger als 3 Jahren geschieden wird. Wenn sie ihren LU nicht sichern kann, muß sie D verlassen. Der LU kann aber durch den Unterhalt gesichert sein, wenn das denn reicht.
Gutverdiener werden ihre Ex auf diesem Weg also nicht so einfach los (vorsicht, Sarkasmus!).
Sich arm machen funktioniert auch nicht. Im Zweifelsfall wird man zu Unterhalt verdonnert, der sich nach dem Einkommen vor der Trennung berechnet, wenn man sein plötzlich geringeres Einkommen selbst verschuldet hat.
Da kann der Unterhalt auch höher sein als das Einkommen, dann ist man richtig am Arsch und da gibt es keine Gnade.
Ist ihr LU nicht gesichert und sie verlässt D (ev. auch freiwillig), dann hat sie das Problem, irgendwelche Ansprüche von China aus durchzusetzen.

Bei hohem Einkommen, wo also ein Haus oder mehr (Firma) im Laufe der Zeit gekauft wird, sollte man sich wirklich von Anwalt und Notar beraten lassen.

Einige hier sollten das mit dem Heiraten aber wirklich lassen oder sich ne andere Frau dafür suchen, je nachdem von welcher Seite der Stunk vermutet wird. Damit meine ich einerseits "will haben" und andererseits "will nix geben".
Man sollte auch bedenken, daß die meisten "ihre Chinesin" aus ihrem Leben in China reissen. Sie nach einer Trennung im Regen stehen zu lassen, ist mehr als unfair.
Es gibt ja durchaus Wege, sich aus jeder Verantwortung zu stehlen, wenn sie nicht wirklich clever ist aber das muß jeder mit sich selbst ausmachen.

Gruß,
Norbert
DerDave
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Re: Heiraten in Deutschland Rechte für Mann und Frau

Beitrag von DerDave »

Hi, danke für die ganze Antworten.

Ich versuche das mal bissl zu verfeineren. Meine zukünfige Frau (chinesin) ist Künstlerin und möchte das auch in Deutschland sein und zwar zu 100%. Für mich ja kein Problem. Sie wird halt mittelfristig bis langfristig (ich hoffe nicht ;-)) kein Einkommen haben.

Was mir bissl bammel macht, denn sollte es evtl. mal zur Scheidung kommen ( ich hoffe nicht, den ich liebe Sie) habe ich halt keine Lust für sie zu bezahlen. Klar wenn Kinder im Spiel sind keine Frage.

Mein Arbeitskollege hat mir erzählt das nach seiner Scheidung seine Frau sogar Anteile seiner Rente bekommen hat.... Deshalb interessiert mich das alles. Was könnte auf einen Zukommen! :-)
kleiner kaiser
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Re: Heiraten in Deutschland Rechte für Mann und Frau

Beitrag von kleiner kaiser »

sonero hat geschrieben:Einige hier sollten das mit dem Heiraten aber wirklich lassen
Das hatte ich mir bisher auch gedacht, obwohl vor zwei Jahren ein Kind kam und wir (meine chinesische Freundin, unser Kind und ich) seitdem zu dritt zusammenleben.

Falls hier der Zwischeneinwurf erlaubt ist, ist meine Freundin im Falle einer Trennung einer Verheirateten inzwischen eigentlich rechtlich gleichgestellt? Die Versorgung des Kindes ist ja klar, aber würde die Mutter dann im Regen stehen, nur weil sie unverheiratet ist?
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Sugoi
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Re: Heiraten in Deutschland Rechte für Mann und Frau

Beitrag von Sugoi »

DerDave hat geschrieben: Was mir bissl bammel macht, denn sollte es evtl. mal zur Scheidung kommen ( ich hoffe nicht, den ich liebe Sie) habe ich halt keine Lust für sie zu bezahlen. Klar wenn Kinder im Spiel sind keine Frage.

Mein Arbeitskollege hat mir erzählt das nach seiner Scheidung seine Frau sogar Anteile seiner Rente bekommen hat.... Deshalb interessiert mich das alles. Was könnte auf einen Zukommen! :-)
Das deutsche Recht sieht einen entsprechenden Scheidungsausgleich vor bei dem natürlich auch die Rentenansprüche mit einbezogen werden.

Wenn Ihnen das nicht passt sollten Sie wie schon empfohlen einfach nicht heiraten. Alles hat Vor- und Nachteile. Die Rosinen aus dem Kuchen picken geht nicht.
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