Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

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Topas
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von Topas »

Sneyder hat geschrieben:Diskriminierung heißt auf Deutsch einfach nur "Unterscheidung". Das ist was vollkommen normales. Menschen werden nicht gleich sondern unterschiedlich behandelt, je nachdem. Wenn ein Schüler eine Note "5" bekommt, wird er auch diskriminiert! Wenn ich als Mann einen Korb bekomme werde ich diskriminiert! Und wenn ich keinen Chinesen ohne Visa in das Land lasse im Gegensatz zu einem Spanier, dann wird eben auch diskriminiert, sprich unterschieden. So einfach ist das!
:shock:

Oha, was du so alles "unterscheidest". Deiner Logik nach dürften dann Menschen bei "mangelhafter" Leistung wohl auch Ansprüche aufs Grundgesetz verlieren. Vielleicht wäre eine Messgrenze der Bildungsabschluss oder das Jahreseinkommen. Allen, die nicht mindestens 20.000 Euros im Jahr verdienen, werden dann Schritt für Schritt die Grundrechte gekürzt. Grundrechte nach Leistung, das wäre doch die Idee, oder? Es wird ja dann nur Unterscheiden - nach Menschen unterschiedlicher Klassen. :evil:
Phytagoras hat geschrieben:Sehe ich genauso. Wenn nach 1 Jahr man immer noch kein A1 hat, sollte es Restriktionen geben imo.
An welche Restriktionen hast du denn so gedacht? Strafzahlungen? oder Abschiebung in einer Nacht- und Nebelaktion? :evil:

Ich finde diese Entwicklung, die sich in vielen Köpfen der Menschen festgesetzt hat, unsäglich. Leistung, Leistung, Leistung, alles nur nach Leistung. Wasser und Luft sollten wir am besten auch privatisieren und nur denen geben, die es sich leisten können. Menschlichkeit - wofür brauchen wir das eigentlich noch? Das ist doch so unproduktiv, bringt keinen messbaren Gegenwert ein. Lieber mit Produktivität verbinden. Erst wer leistet, darf frei lieben. Uns geht es ja auch soooo schlecht!

Sorry, bei solchen Kommentaren, werde ich schonmal bissig! Weil mir dazu nichts mehr einfällt. Wenn Menschen immer nur von sich selbst und ihrer eigenen Situation ausgehen, und diese dann zur Messlatte 1:1 pauschal auf alle anderen Menschen übertragen.
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Lotti
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von Lotti »

Topas hat geschrieben:...
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retroplacebo
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von retroplacebo »

Eine Entscheidung liegt vor: http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... 31#p301231

Für China scheint sich daraus keine Änderung zu ergeben und es gilt weiterhin dieses Urteil von September 2012:
Bundesverwaltungsgericht 2012 hat geschrieben:Von dem ausländischen Ehepartner [dürfen] nur zumutbare Bemühungen zum Spracherwerb verlangt werden [...], die den zeitlichen Rahmen von einem Jahr nicht überschreiten. Sind entsprechende Bemühungen im Herkunftsstaat zumutbarerweise nicht möglich oder führen sie innerhalb eines Jahres nicht zum Erfolg, ist dem ausländischen Ehegatten ein Einreisevisum zu erteilen. Die erforderlichen Sprachkenntnisse müssen dann allerdings nach der Einreise in Deutschland erworben werden
Wie sieht dieses "oder führen sie innerhalb eines Jahres nicht zum Erfolg" denn in der Praxis aus? Ich nehme an, die Bemühungen müssten mit einer Anmeldung an einem Sprachkurs nachgewiesen werden, welcher dann über 12 Monate nachweisbar verfolgt wurde? Gilt ein Umzug in eine andere Stadt als zumutbar?
kina-student
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von kina-student »

@Topas: Warum? A1 Niveau ist nun wahrlich nicht so schwer zu erreichen. Wer in einem Land dauerhaft Leben möchte, sollte auch die Sprache sprechen, nur so ist überhaupt richtige Integration und ein Einstieg ins Berufsleben möglich.
Ich denke die Forderung das Migranten nach einem Jahr mindestens A1 zu sprechen haben ist nachvollziehbar.
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Topas
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von Topas »

kina-student hat geschrieben:@Topas: Warum? A1 Niveau ist nun wahrlich nicht so schwer zu erreichen. Wer in einem Land dauerhaft Leben möchte, sollte auch die Sprache sprechen, nur so ist überhaupt richtige Integration und ein Einstieg ins Berufsleben möglich.
Ich denke die Forderung das Migranten nach einem Jahr mindestens A1 zu sprechen haben ist nachvollziehbar.
Eine Partnerschaft, und daraus resultierend einen sozialen und emotionalen Bezugspunkt als Familie zu haben, ist ein menschliches Grundbedürfnis. Die Folgen, wenn dieses verhindert wird, kannst du hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Is ... e_Faktoren

Und die Erfüllung menschlicher Grundbedürfnisse dürfen nicht nach einer individuellen Leistungsfähigkeit bemessen werden.

Es gibt einen vielzitierten Spruch Marie Antoinettes (ob der allerdings so stimmt, weiß ich nicht): Die Bürger schrien nach Brot, und Marie Antoinette antwortete: " Da sollen sie doch Kuchen essen".
1. Schön, wenn es für dich nicht so schwer ist.
2. Deine Wahrnehmung und individuelle Leistungsfähigkeit kannst du nicht pauschal verallgemeinern. Wenn alle Menschen das gleiche leisten könnten, bräuchten wir keine Bewertungen (Noten, Höhe der Gehälter, Wahlen etc.) mehr.
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canni
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von canni »

Kina Student. Thema verfehlt. Es geht nicht um die Sprachkenntnisse an sich sondern um die Art und wo und zu welchem Zeitpunkt der Visaerteilung sie geleistet werden müssen! OK?

Wenn das Urteil jetzt für eine Türkin gefallen ist, wird dies ein Präzedenzfall sein, der uns Deutsche noch weniger Gleichberechtigt darstellen wird. Da könnt ihr Gift drauf nehmen, dass umgehend ein entsprechender Antrag beim BGH eingeht. Oder ist hier einer, der sagt Klasse, nicht nur alle anderen EU Menschen sondern nun auch noch Türken werden besser gestellt als Dummkopf deutscher Fritz?

Wenn das der Fall sein sollte, dass es da auch noch Unterschiede gibt, dann hol ich den schwarzen Ledermantel mit den breiten Schultern wieder raus.. und am rechten Ärmel streif ich mir die rote Binde auf und schon stellt die neue Kraft sich ein..

Verdammt noch mal was sind wir denn in diesem Scheissland mittlerweile. Alah mania... jeder daher gelaufene hansfranz und sei er noch so armselig, blöd und von hanebüchenen religionsideen umgeben, darf hier langsam machen was er will.
Das Leben ist manchmal wie jemand, der Dir eine Tafel Schokolade hinhält und wenn Du reinbeisst merkst Du, dass es eine Zitrone ist. Mogelpackung.
Wenn du eine Sprache nicht oder nicht richtig sprichst, solltest Du zumindest ein guter Pantomime sein....
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Squire
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von Squire »

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 80254.html

Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Der Sprachnachweis ist beispielsweise nicht nötig, wenn jemand wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, Deutsch zu lernen. Auch Menschen mit Hochschulabschluss oder Partner von Menschen, die eine Aufenthaltserlaubnis als Hochqualifizierter oder Forscher haben, sind davon befreit. Gleiches gilt für EU-Bürger oder Ehegatten von Staatsangehörigen, die ohne Visum einreisen konnten. Weitere Voraussetzung für den sogenannten Ehegattennachzug ist, dass beide Partner mindestens 18 Jahre alt sind. (Quelle: o.g. Spiegel Artikel)

Tja faszinierend - meine Frau hat Uniabschluss - hat nix gezählt. Ich bin Deutscher ... war auch egal und so wie ich das rauslese bleibt es egal. A1 Test war zwingend nötig vor dem FZV. Wäre ich Österreicher, Italiener, Franzose ... kein A1

Das ist Verarsche!

Bevor jetzt losgewettert wird - ich sehe Deutschkenntnisse als zwingend notwendig an - das ist keine Frage! Aber das kann auch im sowieso verpflichtenden Integrationskurs vermittelt werden - oder eben auch privat - auch kein Thema!
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Robert


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canni
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von canni »

Gibt es eigentlich auch Ausnahmeregelungen für den "Importeur" also den deutschen Ehepartner, zu dem der Zuzug erfolgen soll. Ich meine wo dann dieser Unsinn tatsächlich keine Rolle spielt und im Lande nachgeholt werden kann?
Weil es unter Umständen nicht möglich sein könnte im Heimatland des Ehegatten auf Dauer zu leben?
Krankheit wäre ein Faktor?
Interessiert mich nur so mal.
Squire.. schliesse mich an!!
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von cmstein »

Squire hat geschrieben:Tja faszinierend - meine Frau hat Uniabschluss - hat nix gezählt.
War wohl die falsche Uni, muss eine H1 oder so sein. Aber selbst das ist wohl keine Garantie, wobei ich der Dame von der ABH nachdrücklich und erfolgreich die Rechtslage erklärt habe.
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von tigerprawn »

Squire hat geschrieben:Wäre ich Österreicher,
Und würdest in Ö leben müsstest Du sogar noch genug Einkommen nachweisen. Zuwenig Geld--> nix mit Familie. Würdest Du als Ö in D leben wäre es natürlich genauso einfach wie ein D in Ö.
canni hat geschrieben:Gibt es eigentlich auch Ausnahmeregelungen für den "Importeur" also den deutschen Ehepartner, zu dem der Zuzug erfolgen soll.
Ich meine nicht. Früher war mal angedacht, das bei zu geringem Einkommen falls es zumutbar ist der Deutsche dann halt im Ausland leben muss (Regelausnahme). Das hatte jedoch keinen Bestand.
canni hat geschrieben:dann hol ich den schwarzen Ledermantel mit den breiten Schultern wieder raus.. und am rechten Ärmel streif ich mir die rote Binde auf
Was bei Dir alles so im Schrank hängt. :shock: Binde 'aufstreifen' oder 'wieder aufstreifen'?
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Lotti
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von Lotti »

canni hat geschrieben:Gibt es eigentlich auch Ausnahmeregelungen für den "Importeur" also den deutschen Ehepartner, zu dem der Zuzug erfolgen soll. Ich meine wo dann dieser Unsinn tatsächlich keine Rolle spielt und im Lande nachgeholt werden kann?
Weil es unter Umständen nicht möglich sein könnte im Heimatland des Ehegatten auf Dauer zu leben?
Krankheit wäre ein Faktor?
Interessiert mich nur so mal.
Squire.. schliesse mich an!!
Schwangerschaft, oder kinder mit deutscher staatsangehörigkeit zb.
Mein mann ist auch ohne a1 gekommen und hat das hier im zuge des integrationskurses gemacht.


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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von edmund27 »

Hallo Leute, man sollte diese Entscheidung erstmal gelassen betrachten. Wichtig ist erstmal die Urteilsbegründung abzuwarten. In der Klage ging es eigentlich um das Abkommen mit der Türkei. Aber ich glaube, dass die Bundesrepublik hier keine andere Klage mehr riskiert. In der Sache ist es doch egal, welche Nationalität diese Klägerin hatte. Jeder Rechtsanwalt beruft sich jetzt auf die Urteil. :mrgreen:
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von tigerprawn »

edmund27 hat geschrieben: In der Sache ist es doch egal, welche Nationalität diese Klägerin hatte. Jeder Rechtsanwalt beruft sich jetzt auf die Urteil.
Eben nicht. Mit anderen Ländern hat D halt kein Abkommen geschlossen.
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von canni »

Tiggie, das ist einer der besten Anti Nazi Songs die ich kenne..
Leider ist Hänschen schon einige Jahre tot.
Ich habe das sinnentstellt aus dem Zusammenhang gerissen. Eigentlich heisst der Titel.. Einer ist mehr als genug..... einer meiner Lieblingssongs noch nach all den Jahren.
also ich bin garantiert keiner obwohl ich gerade eine Glatze habe wegen der Hitze haha..
ok?

Und mit Abkommen hat das nichts zu tun. Hier geht es um die Gleichstellung. Ich glaube das meint Eddy und damit hat er Recht. Dieser Präzedenzfall wird die Sache ändern. Denn wir haben ja auch ein Abkommen mit unserem Staat und das heisst Grundgesetz und auch Menschenrechte. Brauch ich ja nicht wiederholen was da unter dem Gleichheitsgebot steht. Bei Türken gehts auch nicht um die EU sondern um unsere ureigenste Sache als Deutsche.
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Re: Entscheidung EuGH über deutschen Sprachtest

Beitrag von kina-student »

canni hat geschrieben:Kina Student. Thema verfehlt.
Gleichfalls sonst hättest du mitbekommen auf was ich antworte.

@Topas: Da hast du natürlich Recht. A1 ist aber definitiv keine Hürde, das sollte in einem Jahr machbar sein, insbesondere mit Partner der die Sprache spricht. Ich würde sonst viel zu sehr die Gefahr sehen das dies dann nur als entschuldigung dient, bzw. der Scheinehe Tür und Tor geöffnet wird. Sozialstaat heißt nicht dass das Geld an jedem vergeben wird der will, sondern nur der brauch.
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