Hoffnungslose Liebe in China?
- wo_xiang_ni
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Hoffnungslose Liebe in China?
Ich bin mit einem Maedchen in China verlobt. Sie ist wirklich meine große Liebe und ich moechte nur mit ihr zusammen sein. Wir planten in Daenemark zu Heiraten doch ihr Visum fuer Deutschland wurde zum wiederholten Male abgelehnt. In einem Ablehnungsschreiben wurde ihr nur mitgeteilt das laut Paragraph "so und so" keine Begruendung dafuer noetig ist. Nun sind wir nach etlichen Dokumenten Besorgungen, Versicherungen, Unterschriften und nicht zuletzt viel ausgegebenen Geld sehr verzweifelt und Hoffnungslos. Auch wenn es sehr naiv klingt, moechten wir doch einfach nur zusammen sein und unserer Fernbeziehung endlich ein Ende setzen. Wir haben nach so vielen Informationen gesucht und letztlich nur wiederspruechliches gefunden. Eine Heirat in China ist scheinbar noch schwieriger als in Deutschland und ueber dieses Ehefaehigkeitszeugnis habe ich auch nur Horrorgeschichten gehoert. Einfach in Las Vegas heiraten wuerde wohl auch nicht funktionieren, da die Ehe in Deutschland beglaubigt werden muesse und dies wohl von den Behoerden abgeschmettert werden wuerde. Darueber hinaus soll es wohl sogar noch schwieriger sein fuer die USA ein Visum zu bekommen als fuer Deutschland (was ja schon nicht geklappt hat)!
Ich kann auch nicht einfach in China mit ihr leben ohne zu heiraten, da man das Visum nicht einfach auf unbestimmte Zeit verlängern kann ohne dort eine feste Arbeitsstelle zu haben. Ich hoffe das irgendjemand einen Rat fuer mich hat wie es weitergehen soll. Ich bin sehr verzweifelt.
Ich kann auch nicht einfach in China mit ihr leben ohne zu heiraten, da man das Visum nicht einfach auf unbestimmte Zeit verlängern kann ohne dort eine feste Arbeitsstelle zu haben. Ich hoffe das irgendjemand einen Rat fuer mich hat wie es weitergehen soll. Ich bin sehr verzweifelt.
Liang zhi xiao mifeng yaaa!
Fei dao huo cong zhong yaaa!
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Dennis (CDS)
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Re: Hoffnungslose Liebe in China?
Fangen wir doch mal hier an.
Inwiefern? Geht es um die folgende Überbeglaubigung, Übersetzung und Beglaubigung der Übersetzung? Das wird dir so ziemlich bei allen Dokumenten so ergehen. Wo liegt genau das Problem?wo_xiang_ni hat geschrieben:ueber dieses Ehefaehigkeitszeugnis habe ich auch nur Horrorgeschichten gehoert.
aus eigener erfahrung kann ich sagen, dass euch wohl nichts anderes übrig bleibt, als in China zu heiraten. ich habe alles hinter mir. es ist zwar fast wie in "asterix erobert Rom" - ich meine die szene mit dem "haus, das die leute verrückt macht" -, aber es ist machbar. nachdem ich alles erledigt hatte, war ich eigentlich ganz froh und dankbar, dass ich nicht noch die oberbeglaubigung der überbeglaubigung - samt beglaubigter übersetzungen versteht sich! - vorlegen musste.
der vorteil des ganzen: wenn ihr dann in China geheiratet habt, dann kann die deutsche botschaft das visum nicht mehr verweigern.
früher wurde das heiratsvisum öfter mal gewährt, aber in letzter zeit wird es immer häufiger verweigert (auch wenn es im freundeskreis vor zwei jahren überraschenderweise völlig problemlos geklappt hat).
viel glück und durchhaltevermögen
FKQ
der vorteil des ganzen: wenn ihr dann in China geheiratet habt, dann kann die deutsche botschaft das visum nicht mehr verweigern.
früher wurde das heiratsvisum öfter mal gewährt, aber in letzter zeit wird es immer häufiger verweigert (auch wenn es im freundeskreis vor zwei jahren überraschenderweise völlig problemlos geklappt hat).
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FKQ
vielleicht hilft dir die checkliste, die ich mir vor jahren erstellt habe, um eine schneise durch das behördendickicht einzuschlagen. Diese Checkliste muss man nur von oben nach unten abarbeiten.
Ehefähigkeitszeugnis (55,- €)
Braut:
· Reisepass - beglaubigte Kopie
· Geburtsurkunde
· Familienstandbescheinigung
Bräutigam:
· Ledigkeitsbescheinigung - Ortsamt, geht schnell
· Geburtsurkunde - Original
· Familienbuch - neu
===================================================================
zur Ausländerbehörde gehen, den Fall darlegen und fragen, ob und welche Unterlagen nachher evtl. noch benötigt werden
===================================================================
alle unten genannten Papiere beglaubigen, überbeglaubigen (beim Standesamt fragen, wo) und von der chinesischen Botschaft/Konsulat legalisieren lassen
================================= * ================================
in China:
· Ehefähigkeitszeugnis - siehe oben
· internationale Geburtsurkunde
· Auszug aus dem Familienbuch
· Meldebescheinigung mit Familienstand
===================================================================
· Gesundheitszeugnis – im dortigen Krankenhaus
===================================================================
nach der Heirat:
· Urkunde in China übersetzen lassen, 2 Sätze Kopien beglaubigen und legalisieren lassen
· zum Deutschen Konsulat/Botschaft in China gehen:
· Antrag auf Familienzusammenführung stellen
Braut:
· Antragsformular - (3fach; bei der Botschaft erhältlich) das Formular ist auf deutsch oder englisch auszufüllen
· Passfotos (4 aktuelle)
· chinesischer Reisepass der Braut; der Pass muss durch den Inhaber unterschrieben sein
· vorbeglaubigte Urkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis belegen (Heiratsurkunde). Es sind Originale vorzulegen.
Die Vorbeglaubigung der Urkunden durch die Konsularabteilung im chinesischen Außenministerium (zu besorgen von der Braut) muss sich auf den Aussteller der Urkunde (d.h. die chinesischen Behörden) beziehen.
Bräutigam:
· Formloser Antrag auf Familiennachzug
· Beglaubigte Kopie des Reisepasses, insbesondere auch der darin enthaltenen Aufenthaltsgenehmigung
· aktuelle Verdienstbescheinigungen, mindestens 3 Monate
· und ausreichenden Wohnraum sowie
· eine Meldebescheinigung.
Alle chinesischen Urkunden/Schriftstücke sind mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung einzureichen!
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Papiere nötig sein. Dies wird Ihnen vom Schalterpersonal der Botschaft mündlich mitgeteilt.
Alle Unterlagen sind im Original bzw. beglaubigter Fotokopie mit zwei Sätzen Fotokopien einzureichen. Die Botschaft leitet den Antrag an die zuständige Ausländerbehörde am Wohnort des in Deutschland lebenden Familienangehörigen weiter (Zustimmungserfordernis gem. § 11 DVAuslG). Bitte haben Das Visumsverfahren kann mehrere Wochen/Monate in Anspruch nehmen.
Gebühr ist zu entrichten.
===================================================================
wieder in Deutschland:
· mit der Heiratsurkunde zum Übersetzer (wenn man nachher die Unterlagen in Deutschland irgendwo vorlegen muss, wollen die Behörden nur diese Übersetzung)
· zur Ausländerbehörde – und warten
· polizeilich anmelden
Ehefähigkeitszeugnis (55,- €)
Braut:
· Reisepass - beglaubigte Kopie
· Geburtsurkunde
· Familienstandbescheinigung
Bräutigam:
· Ledigkeitsbescheinigung - Ortsamt, geht schnell
· Geburtsurkunde - Original
· Familienbuch - neu
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zur Ausländerbehörde gehen, den Fall darlegen und fragen, ob und welche Unterlagen nachher evtl. noch benötigt werden
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alle unten genannten Papiere beglaubigen, überbeglaubigen (beim Standesamt fragen, wo) und von der chinesischen Botschaft/Konsulat legalisieren lassen
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in China:
· Ehefähigkeitszeugnis - siehe oben
· internationale Geburtsurkunde
· Auszug aus dem Familienbuch
· Meldebescheinigung mit Familienstand
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· Gesundheitszeugnis – im dortigen Krankenhaus
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nach der Heirat:
· Urkunde in China übersetzen lassen, 2 Sätze Kopien beglaubigen und legalisieren lassen
· zum Deutschen Konsulat/Botschaft in China gehen:
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Braut:
· Antragsformular - (3fach; bei der Botschaft erhältlich) das Formular ist auf deutsch oder englisch auszufüllen
· Passfotos (4 aktuelle)
· chinesischer Reisepass der Braut; der Pass muss durch den Inhaber unterschrieben sein
· vorbeglaubigte Urkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis belegen (Heiratsurkunde). Es sind Originale vorzulegen.
Die Vorbeglaubigung der Urkunden durch die Konsularabteilung im chinesischen Außenministerium (zu besorgen von der Braut) muss sich auf den Aussteller der Urkunde (d.h. die chinesischen Behörden) beziehen.
Bräutigam:
· Formloser Antrag auf Familiennachzug
· Beglaubigte Kopie des Reisepasses, insbesondere auch der darin enthaltenen Aufenthaltsgenehmigung
· aktuelle Verdienstbescheinigungen, mindestens 3 Monate
· und ausreichenden Wohnraum sowie
· eine Meldebescheinigung.
Alle chinesischen Urkunden/Schriftstücke sind mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung einzureichen!
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Papiere nötig sein. Dies wird Ihnen vom Schalterpersonal der Botschaft mündlich mitgeteilt.
Alle Unterlagen sind im Original bzw. beglaubigter Fotokopie mit zwei Sätzen Fotokopien einzureichen. Die Botschaft leitet den Antrag an die zuständige Ausländerbehörde am Wohnort des in Deutschland lebenden Familienangehörigen weiter (Zustimmungserfordernis gem. § 11 DVAuslG). Bitte haben Das Visumsverfahren kann mehrere Wochen/Monate in Anspruch nehmen.
Gebühr ist zu entrichten.
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wieder in Deutschland:
· mit der Heiratsurkunde zum Übersetzer (wenn man nachher die Unterlagen in Deutschland irgendwo vorlegen muss, wollen die Behörden nur diese Übersetzung)
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Dennis (CDS)
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In Taiwan bin ich auf fankeqians Liste (neben ein paar Abweichungen ist es hier fast dasselbe) jetzt im unteren Drittel angekommen und ja, es ist natürlich nervenaufreibend, aber dafür hat man später ein Visum, was man einem nicht mehr so einfach wegnehmen kann (am ehesten noch durch sich selbst
).
Fkq, wirklich eine super Liste, kannst du dich noch in etwa erinnern, was du insgesamt für den gesamten Vorgang ausgegeben hast? Ich rechne bei mir insgesamt so 300 bis 400 Euro (grob überschlagen, ich hab irgendwie keinen Nerv alle Quittungen zusammenzuzählen...).
Fkq, wirklich eine super Liste, kannst du dich noch in etwa erinnern, was du insgesamt für den gesamten Vorgang ausgegeben hast? Ich rechne bei mir insgesamt so 300 bis 400 Euro (grob überschlagen, ich hab irgendwie keinen Nerv alle Quittungen zusammenzuzählen...).
- Yingxiong
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So günstig? Ich hatte mit Beglaubigungen, Überbeglaubigungen der Beglaubigungen, Überbeglaubigungen der Überbeglaubigungen der Beglaubigungen, ... und den Übersetzungen, den Beglaubigungen der Übersetzungen, ... 1000-2000 Euro ausgegeben.Dennis (CDS) hat geschrieben:Fkq, wirklich eine super Liste, kannst du dich noch in etwa erinnern, was du insgesamt für den gesamten Vorgang ausgegeben hast? Ich rechne bei mir insgesamt so 300 bis 400 Euro (grob überschlagen, ich hab irgendwie keinen Nerv alle Quittungen zusammenzuzählen...).
Am Schluss haben wir über die Hälfte der Papiere gar nicht gebraucht.
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Dennis (CDS)
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- wo_xiang_ni
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Vielen Dank erstmal fuer die Antworten. Besonders die Liste von Fankeqian macht mir Mut es zu Versuchen. Kann mir vielleicht auch jemand sagen wie lange die Prozedur mit dem Ehefaehigkeitszeugnis ungefaehr dauert? Es wird wahrscheinlich lange dauern und schwierig werden aber solange es wieder Hoffnung gibt....
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- Grufti
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nee ich habe im Münchener KVR geheiratet .... ohne den allergrößten Teil des Papierkrames, den Fankeqian aufgeführt hatte.tony hat geschrieben:@gruftiGrufti hat geschrieben:da habe ich ja noch rechtzeitig ...vor 3,5 Jahren - geheiratet, ohne irgendwelche Probleme ..und Kosten
Du hast wahrscheinlich den Trauschein auf'm Fakemarkt gekauft!
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Dennis (CDS)
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Warum? Was ist dort anders? Oder lagen bei dir und deiner Frau außergewöhnliche Umstände vor? Seid ihr Diplomaten? Oder Doppelagenten? Aha, darum bist du schon so lange hier!Grufti hat geschrieben:nee ich habe im Münchener KVR geheiratet .... ohne den allergrößten Teil des Papierkrames, den Fankeqian aufgeführt hatte.
@ wo-xiang-ni
doch ihr Visum fuer Deutschland wurde zum wiederholten Male abgelehnt. In einem Ablehnungsschreiben wurde ihr nur mitgeteilt das laut Paragraph "so und so" keine Begruendung dafuer noetig ist.
Da scheint ja einiges schief gelaufen zu sein. Warum hat sie gegen die Ablehnung nicht remonstriert, dann müssen ihr die Gründe genannt werden und man kann dann nachlegen. Was für ein Visum hat sie denn beantragt?
doch ihr Visum fuer Deutschland wurde zum wiederholten Male abgelehnt. In einem Ablehnungsschreiben wurde ihr nur mitgeteilt das laut Paragraph "so und so" keine Begruendung dafuer noetig ist.
Da scheint ja einiges schief gelaufen zu sein. Warum hat sie gegen die Ablehnung nicht remonstriert, dann müssen ihr die Gründe genannt werden und man kann dann nachlegen. Was für ein Visum hat sie denn beantragt?
- Grufti
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Für mich war ausschließlich das "Ehefähigkeitszeugnis " mein Scheidungsurteil und mein Paß / Ausweis notwendig.Dennis (CDS) hat geschrieben:Warum? Was ist dort anders? Oder lagen bei dir und deiner Frau außergewöhnliche Umstände vor? Seid ihr Diplomaten? Oder Doppelagenten? Aha, darum bist du schon so lange hier!Grufti hat geschrieben:nee ich habe im Münchener KVR geheiratet .... ohne den allergrößten Teil des Papierkrames, den Fankeqian aufgeführt hatte.
Da ich in Deutschland geheiratet habe, war keinerlei Übersetzung ins Chinesische notwendig, denn noch hat die VR nicht die Verwaltung über Deutschland übernommen.
Für meine Frau war nur ein normaler Visumsantrag mit den damit verbundenen Formalitäten (ohne "Gesundheitszeugnis" ) + offizielle "Einladung "+ Krankenversicherungsnachweis , sowie das Ehefähigkeitszeugnis mit den entsprechenden Übersetzungen + Beglaubigungen ( aber keine "Überbeglaubigung"!) nötig.
Wahrscheinlich sind die Formalitäten in Deutschland immer schikanöser geworden.
Das hatte meine Frau auch schon bemerkt, als sie die Anträge auf ein ganz normales Besuchsvisum für ihre Eltern überprüfte. Soviele Fragen hatte sie nie beantworten müssen..
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
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