Geburt in China, Reisepass beantragen, Namenserklärung
Geburt in China, Reisepass beantragen, Namenserklärung
Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier, und ich denke, das Thema "Geburt in China" und Staatsangehörigkeit ist schon ausgiebig diskutiert worden; trotzdem habe ich meinen Fall hier noch nicht gefunden (oder meine Suchfähigkeiten sind beschränkt ...)
Zur Sache: ich bin Deutscher, meine Frau Chinesin, lebt momentan in China, wir sind seid Ende letzten Jahres verheiratet (in Hongkong, wir wollten uns den Urkundenmarathon bei Hochzeit in China ersparen ...!). Ich lebe gerade in GB (nicht in D oder China).
Meine Frau ist schwanger, unser Sohn (ja, wir haben das Geschlecht in China erfahren ...) wird wohl Ende Mai geboren.
Wir beide wollen nach Geburt, sobald möglich (vielleicht sechs Wochen oder so) gemeinsam nach England reisen, das nötige Visum (EEA family permit) haben wir kürzlich beantragt.
Wir wollen also möglichst schnell für unser Kind einen deutschen Pass bekommen (denn mit chinesischem bräuchte es auch ein UK-Visum ...). Ich dachte, ich könnte einfach zum deutschen Konsulat nach Kanton fahren mit den nötigen Unterlagen, und jetzt erfahre ich (nach Anfrage per Email ...) folgendes Horrorszenario:
* sie wollen eine Geburtsurkunde meiner Frau (die sie natürlich nicht hat), has Hukou reicht nicht aus ... Antwort des Herrn vom Konsulat "*nein, es ist eine legalisierte notarielle Geburtsurkunde erforderlich*" --- wie bekommt meine Frau so etwas?
* noch schlimmer: da wir in Hongkong geheiratet haben, haben wir beide keinen gemeinsamen Ehenamen (und auch "ohne nachträgliche Angabe des Ehenamens"). Somit müssen wir eine "Namenserklärung" abgeben: dies muss vor den Augen der Konsularbeamten erfolgen (also eine weitere Reise nach der Geburt mit Kind und Kegel ...)
Zitat Konsularmensch: "*Wegen der rechtlichen Tagweite einer Namenserklärung muss diese vor einem deutschen Notar/Konsularbeamten unterschrieben werden. Dies ist in Xiamen nicht möglich.*" --- und dann geht diese an das zuständige Standesamt nach Deutschland, und erst wenn diese zurück ist, kann ich einen Reisepass für mein Kind beantragen. Und das kann laut Konsulat Monate dauern ...
--- wir wollen aber eigentlich schon Mitte oder Ende Juli nach England reisen ---
* Hat irgend jemand Erfahrung mit dieser Konstellation?
* Geht die Unterschriftabgabe auch woanders als beim Konsulat (um die viele Reiserei zu vermeiden?)
* Geht es irgendwie einfacher? Evt. auch chinesischen Pass beantragen, auf den deutschen (zunächst) verzichten, und dann noch ein Visum für mein Kind beantragen?
* kann ich irgendetwas jetzt tun, um die Sache zu beschleunigen (z. B. ein
Tausend Dank für Hilfe! Bin noch bis Freitag in China (und könnte notfalls noch etwas hier erledigen ...)
ich bin neu hier, und ich denke, das Thema "Geburt in China" und Staatsangehörigkeit ist schon ausgiebig diskutiert worden; trotzdem habe ich meinen Fall hier noch nicht gefunden (oder meine Suchfähigkeiten sind beschränkt ...)
Zur Sache: ich bin Deutscher, meine Frau Chinesin, lebt momentan in China, wir sind seid Ende letzten Jahres verheiratet (in Hongkong, wir wollten uns den Urkundenmarathon bei Hochzeit in China ersparen ...!). Ich lebe gerade in GB (nicht in D oder China).
Meine Frau ist schwanger, unser Sohn (ja, wir haben das Geschlecht in China erfahren ...) wird wohl Ende Mai geboren.
Wir beide wollen nach Geburt, sobald möglich (vielleicht sechs Wochen oder so) gemeinsam nach England reisen, das nötige Visum (EEA family permit) haben wir kürzlich beantragt.
Wir wollen also möglichst schnell für unser Kind einen deutschen Pass bekommen (denn mit chinesischem bräuchte es auch ein UK-Visum ...). Ich dachte, ich könnte einfach zum deutschen Konsulat nach Kanton fahren mit den nötigen Unterlagen, und jetzt erfahre ich (nach Anfrage per Email ...) folgendes Horrorszenario:
* sie wollen eine Geburtsurkunde meiner Frau (die sie natürlich nicht hat), has Hukou reicht nicht aus ... Antwort des Herrn vom Konsulat "*nein, es ist eine legalisierte notarielle Geburtsurkunde erforderlich*" --- wie bekommt meine Frau so etwas?
* noch schlimmer: da wir in Hongkong geheiratet haben, haben wir beide keinen gemeinsamen Ehenamen (und auch "ohne nachträgliche Angabe des Ehenamens"). Somit müssen wir eine "Namenserklärung" abgeben: dies muss vor den Augen der Konsularbeamten erfolgen (also eine weitere Reise nach der Geburt mit Kind und Kegel ...)
Zitat Konsularmensch: "*Wegen der rechtlichen Tagweite einer Namenserklärung muss diese vor einem deutschen Notar/Konsularbeamten unterschrieben werden. Dies ist in Xiamen nicht möglich.*" --- und dann geht diese an das zuständige Standesamt nach Deutschland, und erst wenn diese zurück ist, kann ich einen Reisepass für mein Kind beantragen. Und das kann laut Konsulat Monate dauern ...
--- wir wollen aber eigentlich schon Mitte oder Ende Juli nach England reisen ---
* Hat irgend jemand Erfahrung mit dieser Konstellation?
* Geht die Unterschriftabgabe auch woanders als beim Konsulat (um die viele Reiserei zu vermeiden?)
* Geht es irgendwie einfacher? Evt. auch chinesischen Pass beantragen, auf den deutschen (zunächst) verzichten, und dann noch ein Visum für mein Kind beantragen?
* kann ich irgendetwas jetzt tun, um die Sache zu beschleunigen (z. B. ein
Tausend Dank für Hilfe! Bin noch bis Freitag in China (und könnte notfalls noch etwas hier erledigen ...)
- chinavelo
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Re: Geburt in China, Reisepass beantragen, Namenserklärung
Mein Tip: fliegt vor der Geburt nach England (falls es möglich ist) und erledige dort alle anderen Familienangelegenheiten. Hat den Vorteil, daß das Kind keinen Pass braucht (ist ja noch nicht geboren) und daß der Zeitdruck für die Registrierung der Geburt entfällt. Und da du bestimmt eine Heiratsurkunde hast, aus der hervorgeht, daß du mit dieser Frau verheiratet bist, geht der Gesetzgeber davon aus, daß du auch der Vater des Kindes bist und das Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Bernd
Bernd
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tigerprawn
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Re: Geburt in China, Reisepass beantragen, Namenserklärung
Vor der Geburt nach GB wird aber ganz schön knapp.
Eine Geburtsurkunde gibt es bei den offiziellen Notariaten in China (schon mit englischer Übersetzung), deutsche müsstet ihr noch machen lassen.
Ihr könntet die Ehe in D nachbeurkunden lassen und währenddessen einen Ehenamen (geht vielleicht auch ohne Nachbeurkundung) festlegen.
Für UK ein Visum mit chinesischem Pass beantragen könnte klappen; wird aber nachher bestimmt doppelt Ärger wenn er dann den deutschen Reisepass in UK beantragt.
Überprüf auch noch ob Dein Sohn (auch als Deutscher) nicht auch ein family permit braucht (er erfüllt ja erstmal keinen Freizügigkeitstatbestand), d.h. nicht dass er schlimmstenfalls nach 3 Monaten ausreisen müsste. Vielleicht kann der auch nach der Einreise beantragt werden, vielleicht nicht.
Eine Geburtsurkunde gibt es bei den offiziellen Notariaten in China (schon mit englischer Übersetzung), deutsche müsstet ihr noch machen lassen.
Ihr könntet die Ehe in D nachbeurkunden lassen und währenddessen einen Ehenamen (geht vielleicht auch ohne Nachbeurkundung) festlegen.
Für UK ein Visum mit chinesischem Pass beantragen könnte klappen; wird aber nachher bestimmt doppelt Ärger wenn er dann den deutschen Reisepass in UK beantragt.
Überprüf auch noch ob Dein Sohn (auch als Deutscher) nicht auch ein family permit braucht (er erfüllt ja erstmal keinen Freizügigkeitstatbestand), d.h. nicht dass er schlimmstenfalls nach 3 Monaten ausreisen müsste. Vielleicht kann der auch nach der Einreise beantragt werden, vielleicht nicht.
Re: Geburt in China, Reisepass beantragen, Namenserklärung
Die Geburtsurkunde wurde bei meiner Freudin folgendermaßen ausgestellt:
1. Im Dorf wo Sie gemeldet ist wurde ein Wisch mit rotem Stempel versehen, der "bestätigt", dass meine Freundin die Tochter von ihren Eltern ist
2. Die übergeordnete Polizeidienststelle (GongAn) hat daraufhin einen Ausdruck aus dem Hukou gemacht
3. Der Notar in der Kreisstadt kann dir mit beiden Dokumenten eine "Geburtsurkunde" zimmern
Sollte das Hukou deiner Frau in einer Kreisstadt liegen, hast du Glück. Ist es auch noch die Provinzhauptstadt hast du den Jackpot gezogen. Sollte es aber noch eine Stadt mit Deutschen Konsulat sein ist es "mit Superzahl"..
1. Im Dorf wo Sie gemeldet ist wurde ein Wisch mit rotem Stempel versehen, der "bestätigt", dass meine Freundin die Tochter von ihren Eltern ist
2. Die übergeordnete Polizeidienststelle (GongAn) hat daraufhin einen Ausdruck aus dem Hukou gemacht
3. Der Notar in der Kreisstadt kann dir mit beiden Dokumenten eine "Geburtsurkunde" zimmern
Sollte das Hukou deiner Frau in einer Kreisstadt liegen, hast du Glück. Ist es auch noch die Provinzhauptstadt hast du den Jackpot gezogen. Sollte es aber noch eine Stadt mit Deutschen Konsulat sein ist es "mit Superzahl"..
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