Was?JanR hat geschrieben:Meine Freundin kann beweisen das sie und ihre Chefin mit einer dritten Kollegin Teilhaberin an diesem Salon ist. Es wird aus dem Dokument klar wie hoch der finanzielle Anteil am Salon ist. Wenn die Botschaft als Beweis für die Rückkehrbereitschaft ein Auto oder eine Wohnung als Beweis akzeptiert... dann sollte sie eine Firmenteilhabe auch akzeptieren... meine Meinung ist: was hat das alles mit Rückkehrwilligkeit zu tun?
Na Alles.
Sie hat nun mal keine eigene Wohnung und/oder eigenes Auto.
Bleibt also (neben ihrer Family) "nur" Ihr Firmenanteil.
Ist ne eindeutige Sachlage.
Der Gang zum Notar ist somit obligatorisch.
Ohne nachweisbare Teilhaberschaft (Vertrag, notariell beglaubigt und/oder eine eidesstattliche Versicherung aller Teilhaber - auch notariell beglaubigt) sehe ich da wenig bis keine realistische Chance.
Ohne PLAUSIBELE, BELEGBARE Rückkehrbereitschaft, gibts nun mal kein Visum - egal, was Du, wir oder irgend ein anderer darüber denkt.
Der gebuchte Rückflug ist zwar ein gutes Argument - aber: Was, wenn der (aus Konsulatssicht) im worst Case storniert wird, wenn Deine Freundin in D. ist?JanR hat geschrieben:Ich finde alles total übertrieben. Es geht um simple 3 Wochen Kurzbesuch. Im Einladungschreiben ist ganz klar das sie wieder zurück fliegt. Der Rückflug ist gebucht. Das hat alles Geld gekostet... Schikane pur was da jetzt abgeht. Ich kann nur beten und das beste draus machen. Sie hat kein Eigentum nur die Firmenteilhabe. Ich könnte die ganze Botschaft in Shanghai abbrennen... Schade das Beton nicht brennt
Nochmal in aller Klarheit: Die Rückkehrbereitschaft muss so überzeugend wie möglich belegt werden.
Und noch was: Es gibt in Shanghai keine Botschaft, die Du abbrennen könntest - nur ein dt. Konsulat.
Könntest Du einen Job in China nachweisen (natürlich auch beglaubigt oder eidesstattlich versichert), dann wäre auch das ein weiteres Indiz für die Rückkehrbereitschaft Deiner Freundin.



