Visum für Freundin

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
mazzel
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von mazzel »

fabstler hat geschrieben: Warum?
Wenn sie in Deutschland krank wird, wie soll ihr da irgendsoein chinesisches Unternehmen helfen.
Eine deutsche bekannte Versicherung wird da wohl schneller helfen (auch in Bezug auf eine Kostenübernahme für ein Krankenhaus).
Das finde ich jetzt aber eine komische Aussage... Wenn es eine vertrauenswürdige Versicherung in China ist, warum nicht? Ich würde nur den Weg über die deutsche KV wählen, weil man dann nicht auf die original Dokumente warten muss, sondern die Bestätigung per E-Mail/PDF ausreichend ist.

Aber wenn ich nach China reise, nehme ich doch auch eine deutsche Versicherung und keine chinesische :roll:

Beim Rest stimme ich dir allerdings zu!
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de guo xiong
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von de guo xiong »

fabstler hat geschrieben:
in ihrer Heimatstadt Guangzhou getroffen
Heißt das, dass der Hukou (auf welchem sie registriert ist) auch in Guangzhou liegt?

Konsulate geben es zwar nicht gerne zu. Allerdings haben chinesische Antragssteller, die einen echten Hukou in einer Tier-I Stadt (z.B. Peking, Shanghai, Guangzhou) besitzen, deutlich bessere Chancen auf ein Visum bzw. die Hürden sind niedriger (gerade im Bezug auf Rueckkehrbereitschaft).
Das ist jetzt schnell mal behauptet, aber worauf begruendest Du diese Behauptung? - Hat dies das Konsulat Dir gegenueber (ungern) zugegeben?

Nur, wenn es aus deiner Sicht logisch ist, muss es noch lange nicht so sein!

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de guo xiong
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von de guo xiong »

qpr hat geschrieben:
Israfael hat geschrieben:
Für ein Eheschließungs- oder Familienzusammenführungsvisum braucht man eine Meldebescheinigung. Ich glaub aber nicht das man die für ein normales Besuchsvisum braucht.
Doch.

Und zwar, wenn du als Einladener selber in China lebst.
Solltest du dann deine chinesische Freundin oder Bekannte zu einer gemeinsamen Reise einladen, brauchst du die Bestätigung eines Wohnsitzes in Deutschland (oder die Einladung von engen Familienangehörigen).
Hm, wurde von mir weder in Shanghai noch in Beijing verlangt ....

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Re: Visum für Freundin

Beitrag von happyfuture »

qpr hat geschrieben:Doch.

Und zwar, wenn du als Einladen(d)er selber in China lebst.
Solltest du dann deine chinesische Freundin oder Bekannte zu einer gemeinsamen Reise einladen, brauchst du die Bestätigung eines Wohnsitzes in Deutschland (oder die Einladung von engen Familienangehörigen).
Hab all die Jahre nie einen Nachweis für D Wohnsitz gebraucht! :shock:
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von fabstler »

Hab all die Jahre nie einen Nachweis für D Wohnsitz gebraucht!
Wie bekommt man die Verpflichtungserklaerung ohne Wohnsitz in Deutschland?
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von de guo xiong »

fabstler hat geschrieben:
Hab all die Jahre nie einen Nachweis für D Wohnsitz gebraucht!
Wie bekommt man die Verpflichtungserklaerung ohne Wohnsitz in Deutschland?
In dem man zur Botschaft/zum Konsulat geht und selbige abgibt .....

de guo xiong, der dies schon 2mal gemacht hat, aber jetzt nicht mehr braucht, da gluecklich verheiratet
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von mazzel »

fabstler hat geschrieben: Wie bekommt man die Verpflichtungserklaerung ohne Wohnsitz in Deutschland?
TLS-Seite:
Wenn die einladende Person in Deutschland lebt:
Die Verpflichtungserklärung ist bei der lokalen Ausländerbehörde erhältlich
Wenn die deutsche einladende Person in China lebt:
Die Verpflichtungserklärung ist bei der für den Wohnort der einladenden Person zuständigen Auslandsvertretung erhältlich

Das für den ersten Fall ein Wohnsitz in D nötig ist, ist klar und steht auf den Merkblättern zu Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Ausländerbehörde. Dennoch braucht man diesen Nachweis NICHT an die Botschaft übermitteln, da die Verpflichtungserklärung diesen Nachweis impliziert.
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von Micha90 »

Danke für alle Antworten soweit! Auch wenn sich viele Meinung widersprechen hab ich doch das Gefühl etwas besser durchzublicken.
fabstler hat geschrieben:
Laut Webseite des städtischen Einwohneramts/Ausländerbehörde muss für die Verpflichtungserklärung der Nachweis eines Mietvertrags vorhanden sein.
Da ich im selben Haus meiner Eltern wohne - kann ich einfach einen Grundbuchauszug vorlegen, in dem der Name meines Vaters eingetragen ist?
Ich sehe hier ein paar Knackpunkte.
Wenn Du noch nicht einmal einen Mietvertrag vorweisen kannst, dann solltest Du aber Deine Gehaltsbescheinigung, Arbeitsvertrag, Bescheinigung über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (Vollzeit) dazulegen. Ich hoffe, Du bist etwas mehr als Student.

Desweiteren sollte die chinesische Freundin sich auch Gedanken machen, wie sie Ihre Rueckkehrbereitschaft glaubhaft machen kann. Besitzt sie Wohnungen oder eine Job mit einem gutem Verdient (sagen wir mal mehr als RMB 10.000 pro Monat)?
Gehaltsbescheinigungen und Arbeitsvertrag von mir sind kein Problem.

Meine Freundin ist Studentin und hat sich von ihrer Universität bescheinigen lassen, dass sie nach ihren Sommerferien dort weiter studiert.
fabstler hat geschrieben:
in ihrer Heimatstadt Guangzhou getroffen
Heißt das, dass der Hukou (auf welchem sie registriert ist) auch in Guangzhou liegt?
Jap :D
Wobei sie das Visum in Shanghai beantragen will, da sie in Nanjing studiert. (falls das relevant ist)
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von mazzel »

Micha90 hat geschrieben: Wobei sie das Visum in Shanghai beantragen will, da sie in Nanjing studiert. (falls das relevant ist)
Ich würde behaupten, dass ist relevant. Wenn ihr Hukou in Guangzhou ist, dann ist das Generalskonsulat Kanton für sie zuständig (bitte korrigieren, falls ich hier Mist erzähle!)
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von hktraveller »

fabstler hat geschrieben:
Hab all die Jahre nie einen Nachweis für D Wohnsitz gebraucht!
Wie bekommt man die Verpflichtungserklaerung ohne Wohnsitz in Deutschland?
Haben sich die Regeln da geaendert? Ich hab das vor langer Zeit Mal gemacht und die VE vom Konsulat in HK bekommen. Ohne Wohnsitz in D. Man war da sehr freundlich und zuvorkommend, waehrend wir dann im zustaendigen Konsulat fuer das Visum, der Botschaft Bangkok wie Hunde behandelt wurden.
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de guo xiong
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von de guo xiong »

mazzel hat geschrieben:
Micha90 hat geschrieben: Wobei sie das Visum in Shanghai beantragen will, da sie in Nanjing studiert. (falls das relevant ist)
Ich würde behaupten, dass ist relevant. Wenn ihr Hukou in Guangzhou ist, dann ist das Generalskonsulat Kanton für sie zuständig (bitte korrigieren, falls ich hier Mist erzähle!)
Gern korrigiere ich Dich :). Die Zustaendigkeit ist vom Lebensmittelpunkt abhaenig - dieser muss natuerlich nachgewiesen werden.

Im Normalfall reicht es aus, wenn man irgendwie nachweisen kann, dass man sich laengerfristig im Einzugsgebiet aufhaelt.

de guo xiong, der auch festgestellt hat, dass in SH alles etwas einfacher ist
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von renekovac71 »

Also. Ich bin schön wieder hier. Das ehe Registrierung wäre unproblematisch auser eine kleiner sache. Das meine beweis dokument ich müssen fliegen nach Peking wegen ein Peking Stempel. Und jetzt sind wir glücklich werheiraten. Jetzt ich will ihn fragen was alles müssen ich machen hier in der Schweiz, und was alles müssen machen meine Frau in China. Welches Dokumente und,und das sie bekommen eine familie nachzug Visum. Jeder kleinigkeit Nicht bitte vergessen. Und wie dauert das alles läuft. Wie kann man das schneller machen und. . Für jeder rat ich bin sehr bedankbar.
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