Echt?tigerprawn hat geschrieben: Es kann manchmal nötig sein das Original der Verpflichtungserklärung bei der Einreise ins Schengengebiet vorzuzeigen.
Also meine Freundin hat die Verpflichtungserklärung gar nicht von der Botschaft wiederbekommen...

Echt?tigerprawn hat geschrieben: Es kann manchmal nötig sein das Original der Verpflichtungserklärung bei der Einreise ins Schengengebiet vorzuzeigen.


Das ist nicht richtig. Jedenfalls wenn es um die Einreise nach Deutschland geht. Bei der Einreise nach Deutschland muss ein chinesischer Staatsangehöriger seinen Pass und das darin enthaltene Schengen-Visum vorzeigen, nichts anderes. Vielleicht (nur eine Vermutung!) gibt es Nachfragen, wenn das Schengen-Visum nicht von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde, aber das Original einer Verpflichtungserklärung kann nicht eingefordert werden.tigerprawn hat geschrieben:Es kann manchmal nötig sein das Original der Verpflichtungserklärung bei der Einreise ins Schengengebiet vorzuzeigen.

Och menno, warum schreibt man das nicht direkt in die Verpflichtungserklärung, dass diese vom Eingeladenen bei der Einreise mitgeführt werden muss (ich habe den Scan einer VE vorliegen)?qpr hat geschrieben:Die Bundespolizei kann jederzeit die VE bei der Einreise einfordern.Laogai hat geschrieben:Das ist nicht richtig.[...]tigerprawn hat geschrieben:Es kann manchmal nötig sein das Original der Verpflichtungserklärung bei der Einreise ins Schengengebiet vorzuzeigen.

Steht so auf der TLS-Seite, allerdings etwas versteckt, wenn man sich ein bisschen durchklickt.Für die Visumbeantragung müssen Sie das Original und eine Kopie der Verpflichtungserklärung einreichen – das Original wird Ihnen zusammen mit Ihrem Reisepass zurückgegeben. Bitte führen Sie dieses bei Reiseantritt und während des Aufenthalts im Bundesgebiet mit sich.

Jau, mit Amsterdam hat meine Frau vor Jahren auch ein spezielles Erlebnis gehabt.CH1 hat geschrieben:Bei uns war es so, das meine Freundin sogar vom Zoll rausgezogen wurde...![]()
Sie reiste über Amsterdam ins Schengengebiet ein!

Macau hat geschrieben:Die Rückkehrbereitschaft konnte nicht nachgewiesen werden.
Keinen Bock auf Einspruch.
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