Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

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fabstler
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

Hallo noch einmal!
Erst einmal noch einmal vielen Dank fuer den vielen Input, den ich hier erhalte.


Mittlerweile liegen die Dokumente beim Waiban (in Nanning) und sind (voraussichtlich) Mitte kommender Woche ueberglaubigt. Mit dem Notarbuero in Guangxi hat Alles so weit geklappt.

Das Waiban hat angeboten - gegen Bares - die Legalisierung im Guangzhou Konsulat zu uebernehmen. Ich bin da etwas skeptisch.

Meine Frage:
Benoetigen wir zwei ueberglaubigte/legalisierte Dokumente (jeweils 2x Hukou, Ledigkeitsbescheinigung, Geburtsurkunde, eidesstaatliche Erklaerung, nicht ausserhalb Guangxi verheiratet zu sein)?

Eine Version fuer das Standesamt in Deutschland und eine Version fuer das Konsulat zur Beantragung des Ehevisums?
Andersherum gefragt: Wenn ich beim Standesamt bei der Beantragung fuer einen Eheschliessungsterm alle Dokumente abgebe, dann stehen mir diese Dokumente ja nicht mehr zur Verfuegung, um im Konsulat in Shanghai, das Ehevisum zu beantragen?
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Sachse28
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von Sachse28 »

Na, dann macht doch alles doppelt. Anderer Fall: Ihr wollt später die Schwiegereltern von CN nach D einladen. Es wird ein Verwandtschaftsnachweis zwischen Dir und den Schwiegereltern verlangt. Geht einfach über die Geburtsurkunde der Tochter+zukünftigen Heiratsausweis. Ihr lasst eine Fassung in D, die andere in CN bei den Schwiegereltern für Behördengänge.
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
fabstler
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

Danke qpr und Sachse28!
Für das Eheschließungsvisum reicht die Bescheinigung des Standesamtes für die Anmeldung der Eheschließung.
http://www.china.diplo.de/contentblob/3 ... 0716dd.pdf
Den Hukou in deutscher Uebersetzung muss man doch dort auch einreichen?
Ist das die ueberglaubigte Version vom Waiban?
fabstler
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

Ein Update:
Die Verpflichtungserklärung wurde mir in der Ausländerbehörde innerhalb von 30 Minuten ausgestellt. Ich konnte dieses Dokument beim Termin gegen Zahlung von EUR 25 gleich mitnehmen.

Ein Hinweis zur Bonität:
Als Single will die ABH schon gerne ein Nettoeinkommen von EUR 2300 sehen. Mit Steuerklasse 1 benötigt man also knapp EUR 3800 an Bruttogehalt. Das hat nicht Jeder.


Ein Sorge habe ich.
Die ganzen chinesischen Dokumente konnte meine Verlobte sehr schnell besorgen - fast schon zu schnell.
Zwischen der Legalisierung beim deutschen Konsulat und dem Termin beim Standesamt liegen nun schon 2 Monate. Bei der Ledigkeitsbescheinigung wird es da wohl Probleme geben.
Ich ärgere mich, denn wenn man zu früh einen Flug bucht, kann es sein, dass die Dokumente noch nicht da sind. Wenn man zu spät bucht, riskiert man, dass die Gültigkeit der Dokumente abläuft.
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Luigi
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von Luigi »

fabstler hat geschrieben: Ein Hinweis zur Bonität:
Als Single will die ABH schon gerne ein Nettoeinkommen von EUR 2300 sehen. Mit Steuerklasse 1 benötigt man also knapp EUR 3800 an Bruttogehalt. Das hat nicht Jeder.
Quelle? Stimmt nämlich IMHO nicht.
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Ghoule
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von Ghoule »

Das variiert, glaub ich, von Landkreis zu Landkreis.

Bei uns ware es glaub ich 1200 EUR netto.
fabstler
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

Ok, jetzt habe ich es schwarz auf weiß vom Standesamt, was fehlt:

- Beglaubigte Kopie vom Reisepass durch das deutsche Konsulat
- Die Beitrittserklärung mit auch vom deutschen Konsulat abgestempelt werden

Beide Dokumente (Beitrittserklärung und Reisepasskopie) habe ich natürlich, sie waren eben nicht durch das Konsulat beglaubigt.
fabstler
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

Quelle? Stimmt nämlich IMHO nicht.
Also es mag von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben.
In Berlin sind es knapp EUR 2200,- Nettoeinkommen im Monat.

Ohne ein solches Nettoeinkommen besitzt man nicht die Bonität für die Verpflichtungserklärung.
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Israfael
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von Israfael »

Ich werde nächste Woche meine VE holen, dann kann ich ja mal sagen was bei mir vorrausgesetzt wird.
Bis jetzt hab ich im Internet aber auch nur so Beträge wie 1200€ gelesen und nicht über 2000€
fabstler
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

Ich werde nächste Woche meine VE holen,
Gut, berichte uns bitte!
Schau bitte auch, welches Feld der Sachbearbeiter im Abschnitt Bonität angekreuzt hat.
blur
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von blur »

fabstler hat geschrieben:In Berlin sind es knapp EUR 2200,- Nettoeinkommen im Monat.
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... kblatt.pdf

Laut dem Merkblatt sind es in Berlin 888€ Netto. Für 2200€ kannst du gleich eine ganze Familie einladen.
fabstler
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

In dem Dokument steht Verpflichtungserklärungen nach § 68 sowie nach §§ 66 und 67 des Aufenthaltsgesetzes (Einladungen von Touristen).

Bist Du Dir sicher, dass die von Dir zitierten Zahlen (EUR 888) auch für Nationale Visa (also Ehevisum) gelten?
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Israfael
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von Israfael »

In dem Heiratsvisum Merkblatt der deutschen Botschaft in China kannst du unter 9. nachlesen
Verpflichtungserklärung des zukünftigen Ehegatten gem. § 68 AufenthG im Original mit 2
Kopien (bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate)
Daraus kannst du entnehmen, dass die 888€ Netto von Blur korrekt sein müssten.
fabstler
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

Daraus kannst du entnehmen, dass die 888€ Netto von Blur korrekt sein müssten.
Also ich kann nur wiedergeben, was mir die Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde erzählt hat - das war deutlich über EUR 2000 Nettoverdienst.
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AngelofMoon
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von AngelofMoon »

fabstler hat geschrieben:
Daraus kannst du entnehmen, dass die 888€ Netto von Blur korrekt sein müssten.
Also ich kann nur wiedergeben, was mir die Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde erzählt hat - das war deutlich über EUR 2000 Nettoverdienst.
Das hängt von der Miete + Nebenkosten (eventuell Unterhaltskosten oder anderen Verpflichtungen) ab.
Da zu wird dann noch endsprechent der Sozialsatz pro Person im Haushalt angerechnet.
Bleibt nach allen Abzügen ein Pfändungsbetrag übrig wird die VE ausgestellt.

Wo dann Mieten und Nebenkosten höher sind, wie zum Beispiel in München, muss das Nettoeinkommen höher sein als irgendwo auf dem Land.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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