Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

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fabstler
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Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

Viele, viele Beiträge habe ich bisher in diesem tollen Forum durchgelesen. Wenn ich durch su-fu etwas nicht gefunden haben sollte, freue ich mich auf die Nennung des Links.

Rahmenbedingungen:
- Heirat in Deutschland (genauer gesagt Berlin); Irgendwelche Abenteuer mit Dänemark oder Hongkong möchte ich mir nicht antun. Aktueller Hauptwohnsitz befindet sich in Berlin; etwa 49% meiner Zeit befinde ich mich in China.

- Zukünftige Gattin ist wohnhaft in Shanghai; "Selbstverständlich" liegt der Hukou nicht in Shanghai, sondern in Nanning (Guangxi); A1 Test hat sie beim Goethe-Institut bereits bestanden. Sie ist vor 1990 geboren worden, damit besitzt sie keine Geburtsurkunde.

Das Standesamt in Berlin verlangt zunächst eine Geburtsurkunde und eine Ledigkeitsbescheinigung.
Die nette Dame von Amt war sich aber nicht so ganz sicher, ob da noch was fehle. Von irgendwelchen OLG Dingen wusste sie nichts. Wisst Ihr mehr? Ich lese immer wieder, dass das Oberlandesgericht involviert werden muss.


Die Gattin fliegt in einer Woche nach Nanning. Sie erzählte mir, dass Sie über Verwandte gute Beziehungen zum städtischen Notariat unterhält.
Einige Punkte machen mich aber stutzig. Ich glaube ihr natürlich, nur habe ich Angst, dass ihr am Ende irgendwelche Papiere fehlen werden.
Das Notariat könne ihr das Geburtsurkunden-Zertifikat und Ledigkeitsbescheinigung beglaubigt ausstellen. Ihre Eltern müssten eben mit ihren Ausweisen und mit dem Hukou antanzen. Gänge zur Polizei oder Stadtverwaltung fallen aber nicht an. Auch eine Reise nach Peking zum chinesischen Auswärtigen Amt ist entbehrlich, denn die Überbeglaubigung könne vom Aussenamt in Nanning mit erledigt werden.

Irgendwie will ich nicht glauben, dass das so einfach geht. Wo ist die Falle?

Bei welchem deutschen Konsulat müsste Legalisation beantragt werden - Shanghai, Peking oder Guangzhou? Shanghai wäre mir natürlich am liebsten.

Einige weitere Fragen:
Meine zukünftige Gattin will nach Deutschland ziehen. Mit ihrem aktuellen Job in China ist sie nicht sehr zufrieden (sie arbeitet dort seit 4 Jahren). Sie hat ein Jobangebot, allerdings fürchtet sie, dass das deutsche Konsulat das Ehe-Visum verweigert, wenn sie erst kürzlich einen neuen Job angenommen hat. Ich entgegne ihr, dass man für ein Ehe-Visum die Rueckkehrbereitschaft nicht nachweisen muss, deshalb entfalle diese Anforderung. Wer hat hier Recht?

Und sobald ein Ehetermin feststeht, wo beantragt sie das Ehe-Visum? In Peking, Guangzhou, Shanghai? Guangzhou vermutlich wg. dem Hukou. Nur meine zukünftige Gattin lebt und arbeitet in Shanghai. Zugezogene erhalten regelmaessig doch kein Hukou in Shanghai. Bei den deutschen Konsulaten wird es doch hoffentlich eine Ausnahmeregelung geben? Diese Fliegerei zwischen Shanghai und Guangzhou möchte ich gerne vermeiden.

Welche Steine legt das Konsulat meiner zukünftigen Gattin in den Weg. Sie war bisher noch nie in Deutschland. Ueber unsere Reisepässe (und den dortigen Stempeln/Visa) können wir unsere gemeinsamen Reisen nach Suedkorea, Indonesien, Singapur und Malaysia nachweisen. Mehr kann ich nicht bieten. Was prüft das Konsulat ab?
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Sachse28
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von Sachse28 »

Ok, einige Dinge bringst Du noch durcheinander, aber so ergeht es jedem der diesen Papierkram noch nicht hinter sich hatte. Also, keine Sorge :wink: Ihr seid schon auf den richtigen Weg.

Die Behörden in unserer Reichshauptstadt sind natürlich etwas eigen und auch überfordert. Grundsätzlich benötigt dieses eine legalisierte geburts- und Ledigkeitsbescheinigung der Anvertrauten. Die könnt Ihr in Nanning beim Stadtnotar bekommen. Der fertigt gleichzeitig auch eine deutsche Übersetzung an und sollte gegen Aufpreis die Dokumente auch an das zuständige Waiban in Nanning, nicht Beijing, schicken können.

Die Legalisierung des Dokumentes kann nur in Guangzhou vollzogen werden, da das dortige Konsulat für die Provinz zuständig ist.

Die Schwiegereltern müssen trotzdem vor dem Gang zur Stadtverwaltung, da sie eine aktuelle Ledigkeitsbescheinigung der Tochter benötigen, die in China nur 30 Tage Gültigkeit hat.

Ich sags ganz offen, da viele von Problemen mit dem Konsulat in GZ berichten: Heiratet in China. Dann hat sie ein Anrecht auf Familienzusammenführung. Feiert dann in Deutschland nach.
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Sachse28
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von Sachse28 »

fabstler hat geschrieben:Irgendwie will ich nicht glauben, dass das so einfach geht. Wo ist die Falle?
Die Falle? Die bemerkst Du erst, wenn Du schon verheiratet bist und für Frau und Anhang eine 110-Stunden-Woche schieben darfst. :wink:
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von VielUnterwegs »

Steine in den Weg legen tut das Konsulat mutwillig fast nie, also keine Sorge. Die sagen dir auch nur was sie laut Vorschrift mindestens brauchen um ihren Stempel zu machen. Was deine Verlobte in Erfahrung gebracht hat stimmt und klappt meist auch ohne "gute Beziehungen" zum Notariat. Die Uberbeglaubigung über die Außenstelle macht in eurem Fall wohl Sinn, es ginge schneller über CTS aber dazu müsste jemand nach Peking. Lass dir wegen dem Konsulat Kanton keine Angst einjagen, eine simple Uberbeglaubigung bekommen sogar die hin. Ihr könnt übrigens das Konsulat in Shanghai zuständig werden lassen, dazu muss sich deine Frau bei der Polizei in Shanghai anmelden (ähnlich wie das Ausländer tun) und dann ihre Registrierung bei der Botschaft immer vorzeigen wenn sie hingeht. Haben wir für meine Frau auch gemacht. Ihr Vermietet muss dazu aber den Mietvertrag und Besitzurkunde zeigen, vermutlich sagt er erst mal geht nicht, usw. 100 oder 200 RMB werden ihn aber überreden.


Das OLG wird nur gebraucht falls eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis ansteht, ist bei euch aber wohl nicht der Fall..
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Israfael
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von Israfael »

Ich bin mir auch ziemlich sicher das eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird und deswegen benötigt er doch einiges mehr an Dokumente als bis jetzt angenommen.

Ich würde da lieber nochmal beim Standesamt nachfragen, ob da nicht etwas vergessen wurde.

Edit: Was mir aber da jetzt wieder auffällt ist die Tatsache, dass immer davon geschrieben wird, das beide Elternteile benötigt werden um z.B. eine Ledigkeitsbescheinigung zu bekommen. Ist das wirklich so? Meine Verlobte und ihre Mutter haben keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater. Wie soll man dann die Bescheinigung bekommen?
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VielUnterwegs
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von VielUnterwegs »

qpr hat geschrieben:
VielUnterwegs hat geschrieben:

Das OLG wird nur gebraucht falls eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis ansteht, ist bei euch aber wohl nicht der Fall..
Seit wann stellt die VR China Ehefähigkeitszeugnisse aus?

Gar nicht, deswegen braucht man vom OLG auch eine Befreiung.
Mit dem von ihm genannten Dokumenten stellt das Standesamt in DE ein EFZ aus, das reicht nicht und JEDER Chinese der in DE heiratet muss zum OLG?
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CH1
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von CH1 »

Standesamt: Um sicher zu sein das die Holde nicht doch irgendwo verheiratet ist wird der Standesbeamte eine eidesstattliche Versicherung vor der Heirat abnehmen.
Das OLG muss einer Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis zustimmen.

Rückkehrbereitschaft muss Sie natürlich nicht haben wenn sie einen deutschen Heiratet und hier leben will.

Zuständig für Beantragung des Visums nach derzeitigem Stand ist GK Kanton.

Das Konsulat prüft ab ob alle Unterlagen für ein Visum zur Eheschließung vorhanden sind. Diese sind ja beschrieben auf den Seiten vom Konsulat. Ausserdem machst du den ersten Schritt bei deinem Ausländeramt, ( Nationales Visum )den es Handelt sich ja jetzt nicht mehr um ein Kurzzeitvisum wie z.B. bei Touristen oder Besuchern.

Ob Sie schon mal in Deutschland war und woher und wie lange ihr euch kennt spielt doch keine Rolle.
Du wirst aber ähnlich wie bei einem Besuchervisum Krankenversicherung und Verpflichtungserklärung machen müssen. Somit ist dann auch sichergestellt von was ihr lebt in Deutschland.
fabstler
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

Ausserdem machst du den ersten Schritt bei deinem Ausländeramt,
Von der ABH habe ich auch schon gelesen.
Nun dachte ich, dass die ABH erst nach Beantragung des Heiratsvisums beim Konsulat ins Spiel kommt.
Das ist wohl nicht so, oder?

Hintergrund der Frage ist, dass ich schon etwas planen muss, um nicht unnötigerweise oft zwischen Shanghai und Berlin herumzupendeln zu muessen. Was muss ich denn vor Beantragung des Heiratsvisum in der ABH machen?

Die Verpflichtungserklaerung ist beim zentralen Einwohnermeldeamt zu beantragen. Da habe ich schon Horrorstories aus meinem Verwandtschaftskreis gehört, dass das zentrale Einwohnermeldeamt in Berlin sich da sehr pingelig anstellt (z.B. einen Termin gibt es erst in 3 Monaten).
fabstler
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

Zuständig für Beantragung des Visums nach derzeitigem Stand ist GK Kanton.
Grundsaetzlich - so habe ich es verstanden - kommen wir bei der Legalisierung der Dokumente und der Beantragung des Visums in Kontakt mit dem deutschen Konsulat.

Meine zukünftige Gattin arbeitet und lebt in Shanghai. Vom Vermieter/Shanghai Polizei hat sie fuer ein paar Taler irgendsoeine "Residency" Bescheinigung erhalten. Diese mussten wir für das Visum nach Suedkorea, Malaysia und Singapore bei den zuständigen Konsulaten in Shanghai einreichen. In allen drei Fällen wurde das Dokument auch akzeptiert. Jetzt ist natürlich meine Hoffnung, dass das deutsche Konsulat die Zuständigkeit nicht alleine vom Hukou abhängig macht. Wer hat denn in Shanghai schon seinen Hukou? Gefühlte 90% der Einwohner sind doch Zugezogene. Und die Stadtverwaltung von Shanghai erlaubt den Zugezogenen - ohne politische Kontakte - doch sowieso nicht, den Hukou "umzuregistrieren".

ODER sagt das Konsulat, dass bei einer Legalisierung nicht der nachgewiesene Wohnort (Shanghai), sondern der Ausstellungsort des zu legalisierenden Dokumentes (Guangxi Province) deren Zuständigkeit bestimmt. Vielleicht kann nur das Konsulat in Guangzhou pruefen, ob ein Guangxi Dokument echt oder fake ist.

Anektode (nur am Rande, hat nix mit meiner Frage zu tun): Mir wurde streng abgeraten, eine gebürtige "Shanghainese" zu heiraten.
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

Ausländer, die in Deutschland heiraten möchten, müssen in ihrem Heimatland ein EFZ beantragen.
Stellt deren Heimatland kein EFZ aus, muß man beim OLG eine Befreiung beantragen.
Und China gehört zu den Ländern, die kein EFZ ausstellen.
Das EFZ bzw. die Befreiung ist damit wohl eine deutschlandweit gültige unabdingbare Voraussetzung, um einen Ehetermin beim Standesamt zu erhalten.
Um die Befreiung beim OLG zu beantragen, benötige ich u.a. die legalisierte Ledigkeitsbescheinigung.
Normalerweise herrscht doch beim OLG Anwaltszwang, d.h. die Kosten für den Anwalt muss ich mit einrechnnen ?
Wie lange dauert das Verfahren? Normalerweise dauern die Prozesse am OLG doch "Jahre".
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

Die Schwiegereltern müssen trotzdem vor dem Gang zur Stadtverwaltung, da sie eine aktuelle Ledigkeitsbescheinigung der Tochter benötigen, die in China nur 30 Tage Gültigkeit hat.
Ich verstehe den Punkt nicht.
Die Schwiegereltern gehen zusammen mit ihrer Tochter zum Notariat.

30 Tage Gueltigkeit? Die Frist ist dann fuer das deutsche OLG relevant?
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von AngelofMoon »

VielUnterwegs hat geschrieben:Mit dem von ihm genannten Dokumenten stellt das Standesamt in DE ein EFZ aus, das reicht nicht und JEDER Chinese der in DE heiratet muss zum OLG?
Nicht der Chinese muss zum OLG, sondern dass Standesamt reicht die Unterlagen (Dokumente) beim OLG ein und beantragt eine Befreiung zur Beibringung des EFZ.
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von Sachse28 »

fabstler hat geschrieben:
Die Schwiegereltern müssen trotzdem vor dem Gang zur Stadtverwaltung, da sie eine aktuelle Ledigkeitsbescheinigung der Tochter benötigen, die in China nur 30 Tage Gültigkeit hat.
Ich verstehe den Punkt nicht.
Die Schwiegereltern gehen zusammen mit ihrer Tochter zum Notariat.

30 Tage Gueltigkeit? Die Frist ist dann fuer das deutsche OLG relevant?
Naja, woher soll denn der Stadtnotar in China wissen, ob sie schon verheiratet ist oder nicht. Daher muss deine Freundin kurz vorher sich von der Behörde eine Ledigkeitsbescheinigung ausstellen lassen, die nur 30 Tage Gültigkeit besitzt.
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

Daher muss deine Freundin kurz vorher sich von der Behörde eine Ledigkeitsbescheinigung ausstellen lassen, die nur 30 Tage Gültigkeit besitzt.
Meine Freundin meint, dass Ihre Verwandte es so drehen wird, dass hier der kleine Dienstweg gegangen wird, d.h. das Stadtnotariat informiert sich selbst beim anderen Amt darüber.
Anyway, das soll sie mal drehen.
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Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von Sachse28 »

fabstler hat geschrieben:
Daher muss deine Freundin kurz vorher sich von der Behörde eine Ledigkeitsbescheinigung ausstellen lassen, die nur 30 Tage Gültigkeit besitzt.
Meine Freundin meint, dass Ihre Verwandte es so drehen wird, dass hier der kleine Dienstweg gegangen wird, d.h. das Stadtnotariat informiert sich selbst beim anderen Amt darüber.
Anyway, das soll sie mal drehen.
Ok, das wird schon gehen. Die Ledigkeitsbescheinigung zu bekommen ist auch das geringste Problem. Wenn es über den kurzen Dienstweg gehen kann, warum nicht.
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