Visum Deutsches Kind fuer China
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Re: Visum Deutsches Kind fuer China
Ok, also Entwarnung.
Wenn beide Eltern mitkommen, dann reichen die Reisepässe.
Ist nur ein Elternteil dabei, dann ne Kopie des Reisepasses des "fehlenden" Elternteils + legalisierter Geb.-Urkunde des Kindes.
Wenn beide Eltern mitkommen, dann reichen die Reisepässe.
Ist nur ein Elternteil dabei, dann ne Kopie des Reisepasses des "fehlenden" Elternteils + legalisierter Geb.-Urkunde des Kindes.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Visum Deutsches Kind fuer China
Besser halt im letztgenannten Fall zusätzlich eine schriftliche Bestätigung, dass Kind ausreisen darf.
Der ganze Papierkram wegen der Ausreise macht mich schon fast verrückt. Da beide länger als 6 Monate aus D fort sind brauchten wir auch eine Bescheinigung der ABH nach §51 Aufenthaltsgesetz. Sonst würde meine Frau ihre Aufenthaltsgenehmigung verlieren. Der Ermessenspielraum dafür ist aber von ABH zu ABH unterschiedlich. An unserem alten Hauptwohnsitz haben die eine Bescheinigung abgelehnt. Also umgemeldet und dort gab es keine Probleme.
Vielleicht sollte ich es im Notfall mit dem Passierschein A39 nach dem neuen Rundschreiben B65 probieren ....
Der ganze Papierkram wegen der Ausreise macht mich schon fast verrückt. Da beide länger als 6 Monate aus D fort sind brauchten wir auch eine Bescheinigung der ABH nach §51 Aufenthaltsgesetz. Sonst würde meine Frau ihre Aufenthaltsgenehmigung verlieren. Der Ermessenspielraum dafür ist aber von ABH zu ABH unterschiedlich. An unserem alten Hauptwohnsitz haben die eine Bescheinigung abgelehnt. Also umgemeldet und dort gab es keine Probleme.
Vielleicht sollte ich es im Notfall mit dem Passierschein A39 nach dem neuen Rundschreiben B65 probieren ....
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tigerprawn
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Re: Visum Deutsches Kind fuer China
Was für eine Legalisation meinst Du genau?ingo_001 hat geschrieben:+ legalisierter Geb.-Urkunde des Kindes.
Re: Visum Deutsches Kind fuer China
Um deutsche Dokumente in China verwenden zu können, bedarf es der Legalisierung durch das zuständige chinesische Konsulat in Deutschland, in dessen Amtsbezirk die Geburtsurkunde ausgestellt wurde. Zusätzlich evtl. noch eine Übersetzung durch berechtigte Stellen in China. (Werden wir als nächstes erfahren.)tigerprawn hat geschrieben:Was für eine Legalisation meinst Du genau?ingo_001 hat geschrieben:+ legalisierter Geb.-Urkunde des Kindes.
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Re: Visum Deutsches Kind fuer China
Ist notiertSachse28 hat geschrieben:Besser halt im letztgenannten Fall zusätzlich eine schriftliche Bestätigung, dass Kind ausreisen darf.
Noch ne Verständnisfrage:Sachse28 hat geschrieben:Der ganze Papierkram wegen der Ausreise macht mich schon fast verrückt. Da beide länger als 6 Monate aus D fort sind brauchten wir auch eine Bescheinigung der ABH nach §51 Aufenthaltsgesetz. Sonst würde meine Frau ihre Aufenthaltsgenehmigung verlieren. Der Ermessenspielraum dafür ist aber von ABH zu ABH unterschiedlich. An unserem alten Hauptwohnsitz haben die eine Bescheinigung abgelehnt. Also umgemeldet und dort gab es keine Probleme.
Welchen Aufenthaltstitel hat Deine Frau?
"Nur" eine befristete AE - oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis?
* Frage an @ AngelofMoon:
Gilt diese 6-Monats-Regel auch für Inhaber einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis?
Der Gedanke kam mir auch gradeSachse28 hat geschrieben:Vielleicht sollte ich es im Notfall mit dem Passierschein A39 nach dem neuen Rundschreiben B65 probieren ....
Aber nicht vergessen, den vorher legalisieren zu lassen
Laufen die Über-Beglaubigungen eigentlich immer noch alle über das BVA in Köln?
Davor muss die betr. Urkunde ja auch noch beglaubigt werden, gelle?
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Re: Visum Deutsches Kind fuer China
Ist noch befristet. Sollte auch gleiche Regelung bei unbefristeten Aufenthaltsgenehmigungen (Niederlassungserlaubnis) sein. Heißt also, ist der ausländische Ehepartner länger als 6 Monate weg, dann von der ABH eine Bescheinigung ausstellen lassen. Hat 10 Euro gekostet.
Ja, BVA ist zuständig. Vorher Beglaubigung durch die entsprechenden Landesbehörden. Notarielle Vorbeglaubigung ist nur bei Privatdokumenten notwendig. Hatte vorher etwas Bammel, dass die chin. Konsulatsmitarbeiter zu genau in ihre Verordnungen schauen und dann evtl. gerade die Vorbeglaubigung verlangen obwohl bei deutschen Behörde nicht vorgesehen. Hab ähnliches schon erlebt...
Letztendlich saßen die in Frankfurt nur gelangweilt hinter den Glasscheiben und ich konnte das ganze nach 1 Stunde mitnehmen...
Ja, BVA ist zuständig. Vorher Beglaubigung durch die entsprechenden Landesbehörden. Notarielle Vorbeglaubigung ist nur bei Privatdokumenten notwendig. Hatte vorher etwas Bammel, dass die chin. Konsulatsmitarbeiter zu genau in ihre Verordnungen schauen und dann evtl. gerade die Vorbeglaubigung verlangen obwohl bei deutschen Behörde nicht vorgesehen. Hab ähnliches schon erlebt...
Letztendlich saßen die in Frankfurt nur gelangweilt hinter den Glasscheiben und ich konnte das ganze nach 1 Stunde mitnehmen...
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Re: Visum Deutsches Kind fuer China
ingo_001 hat geschrieben:Der Gedanke kam mir auch grade![]()
Aber nicht vergessen, den vorher legalisieren zu lassen![]()
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Re: Visum Deutsches Kind fuer China
ingo_001 hat geschrieben:* Frage an @ AngelofMoon:
Gilt diese 6-Monats-Regel auch für Inhaber einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis?
Die Vwv zum Aufenthaltsgesetz ist hier sehr umfangreich, um in jeden Fall abgesichert zu sein, sollte man mit der zuständigen ABH sprechen.51 Zu § 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
51.1.6.3 Bei Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis zu den nicht in Nummer 51.1.6.1 und
51.1.6.2 genannten Zwecken oder einer Niederlassungserlaubnis kann im Allgemeinen eine längere Frist bestimmt werden, wenn ihnen ein gesetzlicher Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zusteht oder wenn der Auslandsaufenthalt aus Gründen der Ausbildung oder Berufausübung oder dringenden persönlichen Gründen erforderlich ist, sowie um älteren Ausländern zur Betreuung durch ihre Familienangehörigen im Herkunftsland auch längerfristige Aufenthalte zu ermöglichen
Z.B.: Wenn die Eltern des Ehepartners Pflegebedürftig sind und somit ein längerer Aufenthalt im Heimatland der Eltern nötig ist, sollte man dieses entsprechend der ABH mitteilen und um eine Wiedereinreisefrist bitten.
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Re: Visum Deutsches Kind fuer China
Nö, hat damit nichts zu tun. Mein Filius hat den gleichen (chinesischen) Nachnamen wie seine Mama und den beiden wurden bei der Ausreise vor rund zwei Wochen der gleiche Stress von den Grenzern in Frankfurt bereitet wie Frau und Kind von Sachse28.AngelofMoon hat geschrieben:Das liegt eventuell daran dass das Kind den Nachnamen des Vaters trägt und die Mutter ihren bei der Eheschließung beibehalten hat.
Bei der Passkontrolle sieht das dann schon etwas merkwürdig aus.
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Re: Visum Deutsches Kind fuer China
klar. Das ist für Deinen Fall wichtig. Die Aussage von Ingo_001 hatte sich so gelesen, als ob eine Legalisation schon alleine fürs alleine (Mutter+Kind) fliegen notwendig ist.Sachse28 hat geschrieben:Um deutsche Dokumente in China verwenden zu können, bedarf es der Legalisierung durch das zuständige chinesische Konsulat in Deutschland, in dessen Amtsbezirk die Geburtsurkunde ausgestellt wurde. Zusätzlich evtl. noch eine Übersetzung durch berechtigte Stellen in China. (Werden wir als nächstes erfahren.)tigerprawn hat geschrieben:Was für eine Legalisation meinst Du genau?ingo_001 hat geschrieben:+ legalisierter Geb.-Urkunde des Kindes.
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Re: Visum Deutsches Kind fuer China
Ich erinnere hier nur mal an die Kindesentführung aus Hermannsburg.Laogai hat geschrieben:Nö, hat damit nichts zu tun. Mein Filius hat den gleichen (chinesischen) Nachnamen wie seine Mama und den beiden wurden bei der Ausreise vor rund zwei Wochen der gleiche Stress von den Grenzern in Frankfurt bereitet wie Frau und Kind von Sachse28.
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Re: Visum Deutsches Kind fuer China
Ja, könnte sein dass man auch deswegen sensibler geworden ist.AngelofMoon hat geschrieben:Ich erinnere hier nur mal an die Kindesentführung aus Hermannsburg.
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Re: Visum Deutsches Kind fuer China
So, nächster Schritt steht jetzt an. Hatten für Tochter 90-Tage-Besuchs-Visum bekommen, einmalige Einreise. Leider hatten wir in der Vergangenheit öfters die Erfahrungen gemacht, dass die chin. Behörden zunächst etwas sagen und bei der Beantragung plötzlich 1000 Dinge mehr fordern bzw. etwas ablehnen/gegenteiliges behaupten bzw., offen gesagt, selber keine Ahnung haben (alles schon bei den Sesselpupsern erlebt.)
Ziel ist es, dass die Tochter bis Ende März in China mit der chin. Mutter bleiben kann. Der normale Weg wäre über eine Residence Permit für 1 Jahr. Da der 90-Tage-Aufenthalt des Besuchsvisum Ende Oktober endet, sollte jetzt ja schon die Beantragung in Angriff genommen werden aufgrund der längeren Bearbeitungszeit (ist nicht Shanghai, sondern kleine Provinzstadt. haben alle noch Foto von Mao Zedong im Büro hängen.) Kann ein Besuchsvisum, welches für 90 tage ausgelegt wurde, nochmals 2mal um jeweils 90 tage verlängert werden? Die Ausländerbehörde dort meinte angeblich ganz lapidar "jaja, kommen sie einfach vorbei, wir prüfen das", ich meine aber, dass es nicht möglich ist und vermute mal, dass es vielleicht ein Missverständnis im Telefonat zwischen meiner Frau und der Behörde gab. Vermutlich ist die Behörde dort von der Verlängerung eines Visum von 30 Tagen ausgegangen. Das kann ja 2mal für je 30 Tage verlängert werden. Die Behördenmentalität dort ist auch etwa so, dass man Problemfälle so löst, dass man die Person einfach ignoriert und sie darauf vertröstet, kurz vor Visaende (also 7 Tage) dort aufzukreuzen, um sich eventuell dann mal dahin zu bewegen, sich das Problem richtig anzuhören. Wobei dann die Zeit nicht mehr ausreichen wird, um noch fehlende Dokumente nachreichen zu können oder in Deutschland zu legalisieren.
Hat jemand von Euch schon mal die Erfahrung mit der Visaverlängerung der Kinder länger als 90 Tage gemacht? Kann also ein Besuchsvisum verlängert oder etwa in ein F-Visum umgewandelt werden ohne das eine Aus- und Einreise nach Hongkong ansteht? Die Informationen dazu im Internet beinhalten meistens Erwachsene, die ein Praktikum oder ähnliches in China machen wollen. Gelten für Kinder andere Regeln, da ja offizielle Einladungen durch Firmen oder Arbeitsnachweise in diesem Fall ausscheiden?
Ziel ist es, dass die Tochter bis Ende März in China mit der chin. Mutter bleiben kann. Der normale Weg wäre über eine Residence Permit für 1 Jahr. Da der 90-Tage-Aufenthalt des Besuchsvisum Ende Oktober endet, sollte jetzt ja schon die Beantragung in Angriff genommen werden aufgrund der längeren Bearbeitungszeit (ist nicht Shanghai, sondern kleine Provinzstadt. haben alle noch Foto von Mao Zedong im Büro hängen.) Kann ein Besuchsvisum, welches für 90 tage ausgelegt wurde, nochmals 2mal um jeweils 90 tage verlängert werden? Die Ausländerbehörde dort meinte angeblich ganz lapidar "jaja, kommen sie einfach vorbei, wir prüfen das", ich meine aber, dass es nicht möglich ist und vermute mal, dass es vielleicht ein Missverständnis im Telefonat zwischen meiner Frau und der Behörde gab. Vermutlich ist die Behörde dort von der Verlängerung eines Visum von 30 Tagen ausgegangen. Das kann ja 2mal für je 30 Tage verlängert werden. Die Behördenmentalität dort ist auch etwa so, dass man Problemfälle so löst, dass man die Person einfach ignoriert und sie darauf vertröstet, kurz vor Visaende (also 7 Tage) dort aufzukreuzen, um sich eventuell dann mal dahin zu bewegen, sich das Problem richtig anzuhören. Wobei dann die Zeit nicht mehr ausreichen wird, um noch fehlende Dokumente nachreichen zu können oder in Deutschland zu legalisieren.
Hat jemand von Euch schon mal die Erfahrung mit der Visaverlängerung der Kinder länger als 90 Tage gemacht? Kann also ein Besuchsvisum verlängert oder etwa in ein F-Visum umgewandelt werden ohne das eine Aus- und Einreise nach Hongkong ansteht? Die Informationen dazu im Internet beinhalten meistens Erwachsene, die ein Praktikum oder ähnliches in China machen wollen. Gelten für Kinder andere Regeln, da ja offizielle Einladungen durch Firmen oder Arbeitsnachweise in diesem Fall ausscheiden?
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Re: Visum Deutsches Kind fuer China
Weil selbst dann die Aufenthaltsdauer nicht bis Ende März ausreichen würde. Lässt sich den IN China ein Besuchsvisum in ein Q2-Visum umwandeln ohne dass man erneut aus- und einreisen muss?
Außerdem hatten wir das Visum ja schon im Juli bekommen, also noch vor der Einführung der Q2-variante am 1. September.
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Re: Visum Deutsches Kind fuer China
Für mich und meinen Sohn habe ich mal in Chengdu ein 90 Tage Besuchsvisum zwei mal verlängern können. Allerdings jeweils nur um 30 Tage und das war 2009. Ich meine im Forum gelesen zu haben, dass jetzt nur noch jeweils eine Verlängerung möglich ist. Also stellt euch mal lieber auf einmalig 30 Tage ein. Und zwar ab Ausstellung des neuen Visums, nicht ab Ende des alten Visums!Sachse28 hat geschrieben:Hat jemand von Euch schon mal die Erfahrung mit der Visaverlängerung der Kinder länger als 90 Tage gemacht?
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