Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
So, nächsten Schritt erreicht ... Visum der Tochter für 90 Tage erhalten. Blöde Rumfahrerei. Hätte laut Visaagentur auf dem Postweg aber zulange gedauert. Also, lieber kein Risiko eingehen. ist aber ganz nett bei der Agentur in München.... Morgen zum Frankfurter Konsulat noch wegen Legalisierung (haben die wenigstens eine Express-Bearbeitung?)... nächste Woche dann Flug nach China ... bin dann mal auf das Prozedere bei den chin. Behörden gespannt ... bestimmt hat von den Beamten wieder keiner eine Ahnung, da provinzielle Kleinstadt mit kaum Ausländern ... Bild von Mao an der Wand und Ausländergesetz von 1949 (Ausländer=Imperialisten=sind einzusperren) ... alles schon erlebt
So, Frau und Kind in China. Ich kenn Eure Erfahrungen nicht, aber meine Frau meinte, dass neben dem Kinderreisepaß, die Geburtsurkunde des Kindes bei der Ausreise aus Deutschland sehr streng kontrolliert wurde (FFM Airport). Also am besten immer einen Verwandtschaftsnachweis mitnehmen.
Wie sieht es bei der Ausreise aus China aus? Wurde von dem anderen Elternteil schon mal eine schriftliche Bestätigung erwartet, dass der andere Elternteil mit dem gemeinsamen Kind ausreisen darf.
Sachse28 hat geschrieben:So, Frau und Kind in China. Ich kenn Eure Erfahrungen nicht, aber meine Frau meinte, dass neben dem Kinderreisepaß, die Geburtsurkunde des Kindes bei der Ausreise aus Deutschland sehr streng kontrolliert wurde (FFM Airport). Also am besten immer einen Verwandtschaftsnachweis mitnehmen.
Seit wann wollen die denn ne Geburtsurkunde des Kindes sehen?
Nur ne Verständnisfrage: Wir reden hier von einer normalen Reise nach China (kein Übersiedeln des Kindes für längere Zeit)?
2010 wurde hier wie in China nur der Reisepass bei Ausreise aus D. -> Einreise Chn. - und retour kontrolliert.
Niemand wollte da ne Geburtsurkunde sehen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Also, hab gerade mal mit der Bundepolizei in FFM geredet. Die meinten, dass es wirklich notwendig ist, dass ein Elternteil eine formlose schriftlose Bestätigung schreibt, dass das Kind ausreisen darf. Zusammen mit einer Kopie des Personalausweises. Da haben wir gestern Glück gehabt, dass die nochmal ein Auge zugedrückt haben. Ist bestimmt wegen der Verhinderung von Kindesentführungen ...
ingo_001 hat geschrieben:Also gilt das nur, wenn ein Elternteil mit dem Kind in der Weltgeschichte rum düst?
Wenn Beide Eltern samt Kind(er) unterwegs sind, dann nicht?
Das liegt eventuell daran dass das Kind den Nachnamen des Vaters trägt und die Mutter ihren bei der Eheschließung beibehalten hat.
Bei der Passkontrolle sieht das dann schon etwas merkwürdig aus.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
ingo_001 hat geschrieben:Also gilt das nur, wenn ein Elternteil mit dem Kind in der Weltgeschichte rum düst?
Wenn Beide Eltern samt Kind(er) unterwegs sind, dann nicht?
Das liegt eventuell daran dass das Kind den Nachnamen des Vaters trägt und die Mutter ihren bei der Eheschließung beibehalten hat.
Bei der Passkontrolle sieht das dann schon etwas merkwürdig aus.
Mich ärgert nur, dass diese Regelung nirgends verzeichnet ist. Weder auf den Internetpräsenzen der dt. Botschaften oder der Bundespolizei-Direktionen. Hätten die gestern die Ausreise verweigert, wäre viel Geld verloren gegangen.
Ok, also Entwarnung.
Wenn beide Eltern mitkommen, dann reichen die Reisepässe.
Ist nur ein Elternteil dabei, dann ne Kopie des Reisepasses des "fehlenden" Elternteils + legalisierter Geb.-Urkunde des Kindes.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Besser halt im letztgenannten Fall zusätzlich eine schriftliche Bestätigung, dass Kind ausreisen darf.
Der ganze Papierkram wegen der Ausreise macht mich schon fast verrückt. Da beide länger als 6 Monate aus D fort sind brauchten wir auch eine Bescheinigung der ABH nach §51 Aufenthaltsgesetz. Sonst würde meine Frau ihre Aufenthaltsgenehmigung verlieren. Der Ermessenspielraum dafür ist aber von ABH zu ABH unterschiedlich. An unserem alten Hauptwohnsitz haben die eine Bescheinigung abgelehnt. Also umgemeldet und dort gab es keine Probleme.
Vielleicht sollte ich es im Notfall mit dem Passierschein A39 nach dem neuen Rundschreiben B65 probieren ....