Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

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Skorpid
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Skorpid »

Ich persönlich bin auch für den Sprachtest (auf welchem Niveau der jetzt stattfinden soll, sei dahingestellt) und Integrations-/Deutschkurse, der muss aber für alle "Neudeutschen" jeder Nation verbindlich sein. Den Menschen muss aber die Chance gegeben werden, dies hier in Deutschland zu machen. Wer an den Kursen aus nicht wichtigen Gründen (z.B. einer liegt nach Verkehrsunfall im Krankenhaus) teilnimmt, dem werden nicht die Leistungen gekürzt sondern restlos gestrichen, was anderes hilft da nicht.

Aus eigener Erfahrung: Meine Frau hat sich bei der Hochzeit mit dem Behördenmenschen rumstreiten müssen, dass hat ihm als Nachweis der Sprachfähigkeit gereicht :-) Aber jetzt 3 Jahre später beim Beantragen der unbefristeten Niederlassungserlaubnis (heißt glaub ich so) brauchte sie den 12 Jahre alten Deutschtest von einem Institut um zu beweisen, dass sie A1 kann....
Ein Freund von uns hat in Vietnam mit seiner dortigen Freundin ein Kind erzeugt, die kam jetzt zur Geburt nach Deutschland. Da sie kein Deutsch kann, kann sie auch nichts arbeiten, also hat sie genug Zeit daheim Deutsch zu lernen und genau das macht sie auch. Und soweit ich weiss hat sie 2 Jahre Zeit den Test abzulegen. Als Arbeitsloser (was ja normalerweise jeder nachgezogene Ehepartner ohne Sprachkenntnisse sein müsste) ist da genug Zeit zum Lernen.
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canni
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von canni »

Was Skorpid schreibt, kann ich gut nachvollziehen. Der Amtsschimmel wiehert leider immer noch wie in alten Zeiten.

Sweetpanda, Dein Fall ist natürlich ein Beispiel wie es nicht sein darf. Aber wie ist das Verhältnis eines solchen Falles mit den tausenden anderen, wo Staatsbürgern mehr oder weniger die freie Wahl eines Partners abgesprochen wird? Mit Sicherheit verschwindend klein.

Mich stört immer das Wort Scheinehe. He ich sag mal, wenn eine Ehe vor dem Standesamt geschlossen ist, dann ist das rechtsgültig. Wen bitteschön geht es etwas an was die Vermählten daraus machen?
Nun schreit bloss nicht gleich wieder nach Sozialabfederung. Das ist halt so. Und die verschwindet geringe Zahl an solchen Scheinehen (die ja eh durch knallharte Schergen in den Botschaften verhindert werden sollen) ist doch nun wirklich kein Problem für einen Staat, der abermilliarden verschwendet, verschenkt oder es zulässt, dass sich seine sogenannten Staatsdiener damit bereichern.

Also eine Sprache lernt man nunmal da am besten wo sie aktiv gesprochen wird. Basta. Also weg mit der Bevormundung in Fragen der Familiengründung.Wenn ein Deutscher eine ausländische Frau heiratet tut er das als freier Bürger (ich erinnere mich noch gut an diese Sprüche bei Wahlen), Steuerzahler, Wähler und im Vertrauen auf das Grundgesetz... Wortlaut brauche ich nicht wiederholen.

Wir werden bei Wahlen schon beschissen, in dem sich Verlieren zusammentun können um zu gewinnen, also brauchen wir nicht auch noch in unserer ureigensten Wahl des Partners beschnitten werden.
Das Leben ist manchmal wie jemand, der Dir eine Tafel Schokolade hinhält und wenn Du reinbeisst merkst Du, dass es eine Zitrone ist. Mogelpackung.
Wenn du eine Sprache nicht oder nicht richtig sprichst, solltest Du zumindest ein guter Pantomime sein....
didier
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von didier »

Für mich ist die Sprache ein wesentlicher Baustein für die Integration von ausländischen Bürgern. Nur die Vorgehensweise unserer Behörden ist doch mehr als fragwürdig. Dieser A1 Sprachtest kann Scheinehen und illegale Zuwanderung nicht verhindern. Es verzögert den Prozess und spült Geld in die Kasse des Goethe Instituts. Meine Frau hat in einem 6 wöchigen Crashkurs den Kurs absolviert und den Test bestanden. Aber wenn ich mir diese "Cornelsen" Buch (mit dem Hinweis: "gemeinsamer europäischer Referenzrahmen) und den Inhalt des Kurses anschaue, dann "schwilt mir der Kamm". Hier haben sich wohl einige Deutschlehrer "verlustiert". Schon der Anfang des Kurses ist überladen von komplizierten Wortfolgen und "Fremdwörter", die ein Deutschanfänger, speziell ein Asiate kaum aussprechen kann. Ganz zu schweigen von grammatikalischen Ausdrücken, bei der selbst viele Deutsche, die vor langer Zeit die Schule verlassen haben, wieder im Internet recherchieren müssen. Dann gibt es noch spezielle Sektionen über Euroregios und Nachbarländern. Wörter wie SaarLorLux, bilingual, Schloss Sanssouci, Zytgloggeturm, Schwarzenegger usw, sind wirklich keine Seltenheit. Die Theoretiker werden sicherlich sagen, der Sinn des A1 Kurses ist das Erlernen der Sprache und Kennenlernen des Lebens in Deutschland. Aber das geht sicherlich viel einfacher. Ist es z.b. am Anfang wichtig "der, die, das" unterscheiden zu können, für das es darüberhinaus auch keine gute Regeln gibt? Ist es wichtig die Konjunktionen zu kennen? Oder ist es wichtig sich einfach Ausdrücken und einfache Dinge verstehen zu können. (Einkaufen, Orientierung usw.). Ist es wirklich wichtig das schwizerische "Wiederlugen" zu kennen? und und und. Die "deutsche Perfektion" hat hier wieder einmal komplett zugeschlagen. Komplizierter geht es kaum.

Auch ist es für mich sehr fraglich, warum nicht Kurse in Deutschland nach der Einreise durchgeführt werden können. Ich als Ehemann bin für die finanzielle Absicherung verantwortlich und könnte ebenfalls für die Integration verantwortlich gemacht werden. Dazu wären natürlich Kontrollen durch das Ausländeramt in Deutschland notwendig - aber warum nicht? Ich hätte keinerlei Probleme, wenn das Ausländeramt regel-und/oder unregelmässig Kontrollen durchführen würde. Auch im Hinblick auf Scheinehen.
Ich kenne zwischenzeitlich Personen, die mit einem Touristenvisum nach Deutschland einreisten und mehrere Jahre illegal in Deutschland arbeiteten. Das kann kein A1 Test vermeiden. Nur Kontrollen in den entsprechenden Arbeitsstätten der Großstädte.
Didier
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egon
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von egon »

Hatte ich in einem anderen Beitrag geschrieben:

"...der von Deutschland verlangte Sprachtest verstoesst ohnehin gegen EU Recht, das Grundgesetz der BRD, Art 6(1) und 11 und die Menschenrechte, da die Ehefrau vom Ehemann getrennt wird, nur weil sie keinen A1 nachweisen kann."
Deutschland scheint wohl das einzige Land in der EU zu sein, welches sich nicht an die sonst so heiligen EU Gesetze hält. Aber das eigene Grundgesetz wird schliesslich auch ignoriert.
Apropos Grundgesetz: Da standen früher mal Artikel, wie: Jeder Deutsche hat das Recht in Deutschland zu leben.
Heute heisst es: Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

Als ich (mit deutschem Pass!!!!) beim Konsulat in Shanghai bezueglich des (Urlaubs-) Visums fuer meine Frau anfragte, wurde ich befragt, wo seit 2001 gelebt habe. Da dies in der Schweiz war, erhielt ich nach einigen Tagen auszugsweise diese Antwort:
"Es handelt sich aufgrund Ihrer zwischenzeitlichen Wohnsitznahme in der Schweiz um einen etwas atypischen Fall, so dass mehrere interne Arbeitsabläufe erforderlich waren.
Ob auf Ihren Fall das Freizügigkeitsrecht anzuwenden ist, konnte bis dato aber leider nicht abschließend geklärt werden. Selbstverständlich steht Ihnen als EU-Bürger bei Reisen außerhalb Deutschlands aber innerhalb der EU grundsätzlich das Freizügigkeitsrecht zu.."

Soviel zum Thema, ob sich der Staat Deutschland noch an irgendwelche Gesetze hält. Wenn infrage gestellt wird, dass sich Deutsche in Deutschland aufhalten dürfen, so ist der unzulässig verlangte Sprachtest wahrscheinlich nur die Spitze vom Eisberg.
Bleibt nur der Trost, diesem Machtapparat seit 2001 keine Steuern mehr bezahlt zu haben.
Wer kriecht, der stolpert nicht.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Skorpid »

didier hat geschrieben:Aber wenn ich mir diese "Cornelsen" Buch (mit dem Hinweis: "gemeinsamer europäischer Referenzrahmen) und den Inhalt des Kurses anschaue, dann "schwilt mir der Kamm". Hier haben sich wohl einige Deutschlehrer "verlustiert". ...
Hihi, so ein Erlebnis hatte ich auch mal. Meine Frau war im Vietnam-Shop einkaufen und ich stand so gelangweilt in der Ecke, da ich mir die Aktuelle-Bikini-Mode-Hefte besser nicht anschaue, habe ich mal ein Buch mit dem Titel "Integrationstest für Vietnamesen" (oder so ähnlich) durchgeblättert... ich glaube, ich hätte aus Deutschland ausgewiesen werden müssen. Da stolpert man über Fragen wie "Wer war der erste Bundeskanzler des Nachkriegsdeutschlands" oder "In welchem Jahr wurde die EU gegründet", etc. Alles natürlich essentielle Fragen für die Integration...
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ingo_001
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von ingo_001 »

egon hat geschrieben:Als ich (mit deutschem Pass!!!!) beim Konsulat in Shanghai bezueglich des (Urlaubs-) Visums fuer meine Frau anfragte, wurde ich befragt, wo seit 2001 gelebt habe. Da dies in der Schweiz war, erhielt ich nach einigen Tagen auszugsweise diese Antwort:
"Es handelt sich aufgrund Ihrer zwischenzeitlichen Wohnsitznahme in der Schweiz um einen etwas atypischen Fall, so dass mehrere interne Arbeitsabläufe erforderlich waren.
Ob auf Ihren Fall das Freizügigkeitsrecht anzuwenden ist, konnte bis dato aber leider nicht abschließend geklärt werden. Selbstverständlich steht Ihnen als EU-Bürger bei Reisen außerhalb Deutschlands aber innerhalb der EU grundsätzlich das Freizügigkeitsrecht zu."
Also mit anderen Worten: Du kommst hier nicht rein???
Weil Du es "gewagt" hast eine gewisse Zeit nicht in D. zu leben?

Ich hab ja schon so einiges Haarsträubendes von der dt. Bürokratie gehört (und 1-2 Unlogisches selbst erlebt) - aber DAS ist ja wohl nur schwer zu toppen ...
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Phytagoras »

Wen bitteschön geht es etwas an was die Vermählten daraus machen?
Den Standesbeamten eigentlich. Rein rechtlich muss er prüfen, ob es sich um eine Scheinehe handelt oder nicht. Was natürlich keiner praktisch macht.
Wie groß die Anzahl der Scheinehen ist, weiß ich nicht, aber ich finde dennoch, dass es schon die Leute und auch die Steuerzahler angeht, wofür das Geld nun ausgezahlt wird.

Beispiel: Wir hatten recht viele Leute aus muslimischen Staaten in meiner Grundschulklasse. Letztens habe ich einige davon wiedergesehen, 6 davon leben in einer Zwangsehe, die (männlichen) Ehepartner kamen dann nach Deutschland und machen sich nen Lenz und zeigen in 5 der 6 Fälle, die ich erlebt hab, auch keinerlei Initiative sich zu integrieren.


Wie schon hier geschrieben. Ich bin dafür A1-Voraussetzung weg, dafür aber danach nen Zeitraum abstecken, in denen man offiziell A1 (und meiner Meinung nach mehr als das, ggf. bis B1) vorweisen kann.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von sweetpanda »

Phytagoras hat geschrieben:
Wie schon hier geschrieben. Ich bin dafür A1-Voraussetzung weg, dafür aber danach nen Zeitraum abstecken, in denen man offiziell A1 (und meiner Meinung nach mehr als das, ggf. bis B1) vorweisen kann.
Naja, wenn du dich da mal nicht täuschst.
Wie lange Zeit soll man denn haben bis man auf B1 ist?
Was ist wenn die Person sogar in ihrer Muttersprache Analphabet ist?
Soll man dann erst eine Alphabetisierung in dieser Sprache durchführen und danach den Deutschkurs?
Wie oft darf man den Test wiederholen?
Wie realistisch ist eine Abschiebung nach Jahren gescheiterter Sprachtests?
Diese Person ist inzwischen mit jemand verheiratet der eine Aufenthaltsgenehmigung hat oder gar Deutscher Staatsbürger ist. Vielleicht haben sie schon Kinder. Dann soll noch abgeschoben werden?
Das klappt doch niemals.
Alleine die Gerichtsverfahren und die Prozesskostenhilfe gehen doch in die Tausende.
Wenn man glaubt Menschen den Aufenthalt in Deutschland untersagen zu wollen, so muss man dies schon vor der Einreise tun.
Alles andere ist in einem Rechtstaat sehr schwer und unglaublich teuer.
Bei einer einzigen Abschiebung wird mehr Geld verpulvert als eine Ausbildung eines jungen Menschen in Deutschland vom Kindergarten bis zum Uniabschluss insgesamt kostet.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Phytagoras »

Naja. Das wären halt Fragen, die der Gesetzgeber beantworten müsste.

Man könnte das natürlich auch so machen, dass bei einer geplanten Abschiebung der Ehepartner die finanzielle Verantwortung dafür übernimmt. Bei nem Besuchsvisum wär der Einladende ja auch in der Pflicht.

Das ganze Thema für mich ist aber eher auf einer Art moralischen Ebene zu entscheiden. Ich finde, jeder der längerfristig in Deutschland oder in jedem anderen Land leben möchte, muss halt gewisse Grundvoraussetzungen erfüllen. Dazu gehört imo dazu, dass man die Sprache beherrscht. Und ich bin der Meinung, dass man sie halt einfacher im eigenen Land lernt als im Ausland im Goethe-Institut mit anderen Landsleuten.
Meine Freundin hat hier mit Hilfe eines Sprachvisums die Sprache gelernt. Die Schule hatte internationales Publikum, daher haben sich alle auf Deutsch unterhalten. Sie haben sich ebenfalls getroffen bei anderen Zuhause, haben zusammen gekocht, haben sich gegenseitig angerufen, haben einfach Deutsch "gelebt" und nicht nur gelernt.
Und genau deshalb hat es meine Freundin innerhalb von 7 Monaten auf C1 Niveau geschafft und den TestDAF erfolgreich bestanden, einfach weil sie in einer natürlichen Sprachumgebung gelebt hat.
Dazu gehört natürlich auch Eigeninitative.

Als Gegenbeispiel kann man da den Cousin meiner Freundin nennen. Wohnt ebenfalls seit über 1 Jahr hier, sein Deutsch ist aber relativ schlecht, weil er halt nur mit Chinesen abhängt. Im Nebenjob wird chinesisch geredet, in der WG sind nur Chinesen und der Sprachkurs besteht aus 90% Chinesen, wo er lernt.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von romeo »

qpr hat geschrieben:
romeo hat geschrieben: Ähnliches sollte auch für Deutschland eingeführt werden, um die Einwanderung nichtkompatibler Einwanderer, die vor allem dem islam. Kulturkreis entstammen, weitestgehend verhindert wird.

l
Erschreckend, daß du Menschen wegen ihrer Herkunft und Religion in deine, dir vorgefertigte Schublade steckst.
Islam= Sozialschmarotzer
romeo hat geschrieben: Es ging ursprünglich darum, daß mit dem Sprachtest der weitere Import nicht deutsch sprechender Eheleute und eine weitere Zuwanderung in die Sozialnetze begrenzt werden soll.
Unser "toller" Innenminister Friedrich ist mit seiner Hetzte gegen all die bösen Ausländer, die nur in unser Sozialnetz einwandern wollen, bei dir bestimmt auf offene Ohren gestoßen.
Nur schade, daß er und seine tolle Behörde nachher kleinlaut zugeben mußte, daß es dafür keine Belege gibt und er seien Aussagen zurückziehen mußte.

Interessant dazu auch, daß 2006 die Goethe Institute weltweit so gut wie pleite waren.
Und schwupps wird 2007 der Sprachtest eingeführt, der dem Goethe Institut Exklusivrechte einräumt.
Ein Schelm. wer da böses denkt. :wink:
Was Du glaubst oder Dir einbildest ist irrelevant und hat mit der Realität einer komplett falschen Einwanderungspolitik und einer grandios gescheiterten Integration nichts zu tun. Seit vielen Jahren findet vor allem eine Einwanderung in die Sozialnetze statt, die nun einmal überwiegend aus dem islam. Kulturkreis erfolgt. Leider werden bei uns Einwanderer, die kompatibel und leistungswillig sind eher abgeschreckt und gehen in andere Länder. Welche Auswüchse eine derartig verfehlte Politik hat, konnte man vor einigen Jahren in Frankreich und in diesem Jahr in Schweden beobachten.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Topas »

romeo hat geschrieben:Was Du glaubst oder Dir einbildest ist irrelevant und hat mit der Realität einer komplett falschen Einwanderungspolitik und einer grandios gescheiterten Integration nichts zu tun. Seit vielen Jahren findet vor allem eine Einwanderung in die Sozialnetze statt, die nun einmal überwiegend aus dem islam. Kulturkreis erfolgt. Leider werden bei uns Einwanderer, die kompatibel und leistungswillig sind eher abgeschreckt und gehen in andere Länder. Welche Auswüchse eine derartig verfehlte Politik hat, konnte man vor einigen Jahren in Frankreich und in diesem Jahr in Schweden beobachten.
Romeo, da du die Begriffe "kompatibel" und "leistungswillig" in Vorpostings schonmal verwendet hast - kannst du die definieren? Was bedeutet, ein "kompatibler " ausländischer Mitbürger zu sein? Wer ist leistungsunwillig?
Topas grüsst recht herzlich WHSAP
MACHT MIT BEI UNSEREM BUCHPROJEKT !
http://forum.chinaseite.de/forum48.html
Dieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Phytagoras »

Für ein Studentenvisum mußt du im Vorfeld entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen und als Koch Deutsch-oder Englischkenntnisse sowie entsprechende Abschlüsse.
Wie haben die dann ihr Visum bekommen?
Soweit ich weiß kann man doch die Deutschkenntnisse beim Studentenvisum auch in Deutschland erlernen mit nem vorgelagertem Deutschkurs.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von romeo »

Topas hat geschrieben:
romeo hat geschrieben:Was Du glaubst oder Dir einbildest ist irrelevant und hat mit der Realität einer komplett falschen Einwanderungspolitik und einer grandios gescheiterten Integration nichts zu tun. Seit vielen Jahren findet vor allem eine Einwanderung in die Sozialnetze statt, die nun einmal überwiegend aus dem islam. Kulturkreis erfolgt. Leider werden bei uns Einwanderer, die kompatibel und leistungswillig sind eher abgeschreckt und gehen in andere Länder. Welche Auswüchse eine derartig verfehlte Politik hat, konnte man vor einigen Jahren in Frankreich und in diesem Jahr in Schweden beobachten.
Romeo, da du die Begriffe "kompatibel" und "leistungswillig" in Vorpostings schonmal verwendet hast - kannst du die definieren? Was bedeutet, ein "kompatibler " ausländischer Mitbürger zu sein? Wer ist leistungsunwillig?

z.B. jemand der nicht in die Sozialnetze einwandert und auf eigenen Füßen steht und mit kompatibel ist gemeint, daß er die in Dtl. geltenden Normen und unsere Kultur und Lebensweise achtet.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von sweetpanda »

qpr hat geschrieben:
sweetpanda hat geschrieben: Diese Person ist inzwischen mit jemand verheiratet der eine Aufenthaltsgenehmigung hat oder gar Deutscher Staatsbürger ist. Vielleicht haben sie schon Kinder. Dann soll noch abgeschoben werden?
.
Die deutsche Staatsbürgerschaft bekommst du nur, wenn du B1 hast.
Und deutsche Staatsbürger dürfen vieles, aber nicht abgeschoben werden.

Und wenn jemand deutsche Kinder hat, braucht man kein A1, um nach Deutschland zu ziehen.
Du beantragst ein Visum zum Zuzug zum deutschen Kind, da wird kein Sprachnachweis gefordert.
Ich weiß, dass du einer anderen Ansicht bist. Aber offensichtlich absichtlich falsch verstehen ist auch nicht der richtige Weg. Die deutsche Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung hat natürlich nicht die Person die aus dem Ausland hier hin kommt sondern der "neue" Ehepartner der schon in Deutschland ist.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von sweetpanda »

Phytagoras hat geschrieben:
Für ein Studentenvisum mußt du im Vorfeld entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen und als Koch Deutsch-oder Englischkenntnisse sowie entsprechende Abschlüsse.
Wie haben die dann ihr Visum bekommen?
Soweit ich weiß kann man doch die Deutschkenntnisse beim Studentenvisum auch in Deutschland erlernen mit nem vorgelagertem Deutschkurs.
Ich kann sagen, dass die Vorträge einiger chinesischer Studenten bei Seminaren sprachlich auch nach 5-6 Jahren Studium so katastrophal waren, dass ich es oft echt traurig und demütigend fand.
Wenn ich Professor gewesen wäre hätte ich gesagt:
"Laß gut sein, setz dich wieder hin...hier hast du deine 4.0"
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