Familienzusammenführung - Frau nach DE

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Lotti
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von Lotti »

ingo_001 hat geschrieben:Ausnahme: Deine Frau ist dt. Staatsbürgerin, wohnt noch bei ihren Eltern und hat kein eigenes Einkommen.
Das stimmt nicht ganz. wäre sie dt. Staatsbürgerin hätte sie auch bei geringem Einkommen, wenn sie nicht bei ihren Eltern lebt anspruch auf Kindergeld, z.B. wenn sie studiert, eine andere Ausbildung macht, oder arbeitslos ist.

Fällt hier aber, wie du sagtest eh flach, da sie Chinesin ist.

Wenn dein Einkommen sehr mager ist, kann deine Frau ALG beantragen...Harz 4.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sagtest du, du beginnst bald eine Ausbildung.
Ich würde mich da einfach mal beraten lassen. Es gibt kostenlose Sozialberatung bei Caritas, etc.
Die können dir genau sagen, ob euch irgendwelche Hilfen zustehen würden.

Der Integrationskurs kostet bei uns übrigens 1,20€/h plus Bücher (*), wenn man ausreichend Einkommen hat.
Und wir mussten auf den Wisch vom AA warten, der ihn zu dem Kurs verpflichtet hat, um einen Platz zu bekommen. Da fragst du aber am besten direkt an der Schule nach, die deine Frau gerne besuchen möchte.

(*) Die VHS, die mein Mann besucht nutzt übrigens die Bücher "Schritte Plus", Kosten etwa 15€ pro Buch.
In 3 Sekunden ist der Huehnerfuss aus meiner Suppe verschwunden, sonst gibts morgen Kaesefondue!!!
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ingo_001
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von ingo_001 »

Lotti hat geschrieben:(*) Die VHS, die mein Mann besucht nutzt übrigens die Bücher "Schritte Plus", Kosten etwa 15€ pro Buch.
Beim Integrationskurs meiner Frau waren es die Bücher "Schritte 1-6".
Und bei den späteren VHS--Kursen dann auch "Schritte Plus".

Ist aber keine Garantie dafür, dass die auch bei jedem anderen Integrationskurs genutzt werden.

Eine Freundin meiner Frau hatte bei ihrem Integrationskurs (auch in Berlin) das Buch "Berliner Platz".

Jeder Träger scheint da also frei entscheiden zu können, welches Bücher verwendet werden sollen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Lotti
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von Lotti »

Stimmt, da gibt es wohl keine Vorgaben.
War auch nur als Beispiel gemeint, falls der TE Interesse daran hat, bzw auch, wo die Kosten so in etwa liegen.
Die Schritte Bücher scheinen aber schon recht verbreitet zu sein.
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Squire
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von Squire »

Hi,

meine Frau hatte die Pluspunkt Deutsch Bücher - Kosten 25€ pro Buch (A1/A2/B1) - Sprachkurs 6 Module je 120€ und 72€ für Integrationskurs. Summa summarum 867€
Nebenbei wenn Deine Frau den Kurs mit B1 innerhalb von zwei Jahren abschließt kannst Du nen Antrag stellen und bekommst 50% der Schulungskosten (excl. Bücher) zurück.
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von yankeejeff »

Hallo zusammen, bin gerade aus der ABH, keine frage gestellt nur ausbildungsbertrag kopiert und mir direkt die zustmmung erteilt :D

Danke euch nochmal vielmals für eure hilfen.

Noch einen wunderschönen sonnigen tag.

LG

jeff
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Lotti
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von Lotti »

Das sieht dann ja so aus, als wäre alles gut. :wink:
Gratulation gibts, wenn deine Frau das Visum hat.
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von ingo_001 »

Dann sieht es so aus, als wenn jedes BL selbst entscheiden kann, ob und wie da dies bzgl. verfahren wird.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von yankeejeff »

Hi,

Mittlerweile hat auch meine frau den pass abgeholt, ende diesen monats reist sie ein.
Sie hat jedoch ein visum fur 45 tage bekommen, sie hat eine reiseveraicherung dort abgeschlossen und dies sind nur 45 tage. Sollte vollkommen ausreichen fur ein antrag auf aufenthalt, oder könnte es knapp werden?
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von ingo_001 »

Unbedingt nach ihrer Ankunft schnellst möglich einen Termin bei Deiner ABH beantragen - mit Hinweis darauf, dass dieser innerhalb der Ablauffrist des Visums Deiner Frau liegen muss.

Sollte eigentlich kein Problem sein.

* Hab gerade den alten Pass meiner Frau in der Hand gehabt: Ihr Visum hatte 90 Tage Gültigkeit.
Aber Seit 2006 hat sich ja einiges geändert.
Wir hatten den Termin bei unserer ABH übrigens innerhalb der ersten 4 Wochen beantragt - und auch bekommen.
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von Lotti »

mein mann hat letztes jahr auch 90 tage bekommen.
wie ingo schon sagt, schnell nen termin vereinbaren und auf die zeit verweisen.
bei dem termin kann euch dann eine fiktionsbescheinigung ausgestellt werden, quasi eine visumsverlängerung, bis deine frau den at bekommt.

ach ja, jetzt kann ich es ja sagen :wink:
herzlichen glückwunsch!
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von ingo_001 »

Lotti hat geschrieben:mein mann hat letztes jahr auch 90 tage bekommen.
Das klingt ja nach einer Strafe :P :mrgreen:
Lotti hat geschrieben:ach ja, jetzt kann ich es ja sagen :wink:
herzlichen glückwunsch!
Von mir auch :wink:
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von Lotti »

ingo_001 hat geschrieben:
Lotti hat geschrieben:mein mann hat letztes jahr auch 90 tage bekommen.
Das klingt ja nach einer Strafe :P :mrgreen:
Wenn es dann wenigstens bei den 90 Tagen geblieben wär. :lol:
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von ingo_001 »

Lotti hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben:
Lotti hat geschrieben:mein mann hat letztes jahr auch 90 tage bekommen.
Das klingt ja nach einer Strafe :P :mrgreen:
Wenn es dann wenigstens bei den 90 Tagen geblieben wär. :lol:
Guter Return :lol:
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von Marcus »

Hier scheint es doch sehr grosse Unterschiede zu geben. Meine Frau musste sich in der Schweiz einfach vor Ablauf der Visafrist auf der Gemeinde anmelden und das wars dann. Die auf meiner Heimatgemeinde wussten zwar vieles nicht oder nur halb und mussten erst von der zuständigen Behörde der Kantonshauptstadt (in meinem Falle St. Gallen) aufgeklärt werden aber das lief alles völlig reibungslos. Ich war ja mit meiner Frau kurz nach der Heirat in Peking auf der Botschaft um dort bereits die Papiere für einen Familiennachzug abzugeben und von meiner Seite aus war alles OK, von ihrer Seite brauchte es noch eine Kopie. Als sie dann in der Schweiz ankam, war das endgültige Visum bereits vorhanden und sie konnte sich für einen biometrischen Ausländerausweis anmelden welchen sie nun auch schon seit 3 Monaten hat.
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von Squire »

Wirklich faszinierend die ganzen Unterschiede ...

Hier in Bayern hatte meine Frau 600h Sprachkurs und 60h Integrationskurs. Kosten pro Stunde wurden geteilt: 1.20€ wir / 1.34€ Staat. Wenn B1 bestanden wird und ein entsprechender Antrag gestellt wird, dann werden 50% der Kosten zurückerstattet.

Nebenbei ... FZV war 90 Tage gültig und Aufenthaltstitel kam innerhalb von nichtmal 4 Wochen ...
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