Verpflichtungserklaerung
Verpflichtungserklaerung
Ich bin bei der Verpflichtungserklaerung total durcheinander.
Muss man eine Verpflichtungserklaerung machen oder ist es doch vreiwillig?
Ich muss meinen Mann nach DEU einladen und ihm wurde in China gesagt, dass er eine Verpflichtungserklaerung braucht. Da ich aber keinen Lohn nachweisen kann, weil ich nicht arbeiten gehe. Bin im Moment in Mutterschutz und kriege von der Arge das Geld. Kann ich also eigentlich auch keine Verpflichtungserklaerung machen lassen, oder?
Muss man eine Verpflichtungserklaerung machen oder ist es doch vreiwillig?
Ich muss meinen Mann nach DEU einladen und ihm wurde in China gesagt, dass er eine Verpflichtungserklaerung braucht. Da ich aber keinen Lohn nachweisen kann, weil ich nicht arbeiten gehe. Bin im Moment in Mutterschutz und kriege von der Arge das Geld. Kann ich also eigentlich auch keine Verpflichtungserklaerung machen lassen, oder?
我就是我!
Re: Verpflichtungserklaerung
Die Verpflichtingserklärung kann auch jemand anderes ausstellen. Ein Verwandter z.B.
In 3 Sekunden ist der Huehnerfuss aus meiner Suppe verschwunden, sonst gibts morgen Kaesefondue!!!
Re: Verpflichtungserklaerung
Bist Du deutsche Staatsbürgerin? Bei einem Besuchsvisum wäre eine Verpflichtungserklärung nötig. Ansonsten gebe es auch die Möglichkeit einer Familienzusammenführung, hier benötigst Du als Deutsche keine Verpflichtungserklärung; der Nachweis von Gehalt ist dann nicht nötig.
Bei Detailfragen wende Dich einfach mal an das Portal info4alien.
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Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
Re: Verpflichtungserklaerung
Ja, ich bin Deutsche Staatsbuergerin.Sachse28 hat geschrieben:Bist Du deutsche Staatsbürgerin? Bei einem Besuchsvisum wäre eine Verpflichtungserklärung nötig. Ansonsten gebe es auch die Möglichkeit einer Familienzusammenführung, hier benötigst Du als Deutsche keine Verpflichtungserklärung; der Nachweis von Gehalt ist dann nicht nötig.
Bei Detailfragen wende Dich einfach mal an das Portal info4alien.
Wo beantragt man die Familienzusammenfuehrung?
Edit: Bei der Ausländerbehörde ok, ich weiss jetzt
我就是我!
Re: Verpflichtungserklaerung
Die Verpflichtungserklärung bekommst Du bei der Ausländerbehörde. Ein Visum für die Familienzusammenführung beantragt Dein Mann bei einem deutschen Konsulat in China.
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
Re: Verpflichtungserklaerung
Für deinen Mann brauchst du keine Verpflichtungserklärung. Die Haftung ergibt sich aus der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung bei Eheleuten.pandaeyes hat geschrieben:Ich muss meinen Mann nach DEU einladen und ihm wurde in China gesagt, dass er eine Verpflichtungserklaerung braucht.
Für meine Frau als Chinesin ist noch nie eine Verpflichtungserklärung verlangt worden und das Visum ist kostenfrei.
Re: Verpflichtungserklaerung
Bei der deutschen Botschaft.
Hier
steht z.B. wie es bei mir und meinem Mann war.
Ob das Kind schon geboren ist, oder noch nicht macht da im Wehsentlichen keinen Unterschied.
Viele Infos findest du zu dem Thema auch bei i4a
Welche Unterlagen benötigtwerden findest du z.B. hier, oder selber mal schauen, und zwar hier
Das Ziel des FZF ist ein dauerhafter, oder zumindest längerfristiger Aufenthalt in Deutschland.
Hier
steht z.B. wie es bei mir und meinem Mann war.
Ob das Kind schon geboren ist, oder noch nicht macht da im Wehsentlichen keinen Unterschied.
Viele Infos findest du zu dem Thema auch bei i4a
Welche Unterlagen benötigtwerden findest du z.B. hier, oder selber mal schauen, und zwar hier
Das Ziel des FZF ist ein dauerhafter, oder zumindest längerfristiger Aufenthalt in Deutschland.
In 3 Sekunden ist der Huehnerfuss aus meiner Suppe verschwunden, sonst gibts morgen Kaesefondue!!!
Re: Verpflichtungserklaerung
Wow, vielen Dank!Lotti hat geschrieben:Bei der deutschen Botschaft.
Hier
steht z.B. wie es bei mir und meinem Mann war.
Ob das Kind schon geboren ist, oder noch nicht macht da im Wehsentlichen keinen Unterschied.
Viele Infos findest du zu dem Thema auch bei i4a
Welche Unterlagen benötigtwerden findest du z.B. hier, oder selber mal schauen, und zwar hier
Das Ziel des FZF ist ein dauerhafter, oder zumindest längerfristiger Aufenthalt in Deutschland.
Er bleibt nur 20 Tage in DEU. Dann muss er wieder zurueck.
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Re: Verpflichtungserklaerung
Da lohnt sich ein FZF Visum nicht.pandaeyes hat geschrieben: Er bleibt nur 20 Tage in DEU. Dann muss er wieder zurueck.
Kann niemand in der Verwandschaft eine Verpflichtungserklärung ausstellen?
Roger hat vielleicht noch einen Link auf Lager, mit genaueren Infos bezüglich:
Roger hat geschrieben:Für deinen Mann brauchst du keine Verpflichtungserklärung. Die Haftung ergibt sich aus der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung bei Eheleuten.
In 3 Sekunden ist der Huehnerfuss aus meiner Suppe verschwunden, sonst gibts morgen Kaesefondue!!!
Re: Verpflichtungserklaerung
Ich denke mir auch, das fuer so einen kurzen Aufenthalt es sich nicht lohnt mit dem FZF Visum.Lotti hat geschrieben: Da lohnt sich ein FZF Visum nicht.
Kann niemand in der Verwandschaft eine Verpflichtungserklärung ausstellen?
Doch, meine Mutter koennte eventuell meinen Mann einladen und dann auch die Verpflichtungserklaerung machen.
Danke Dir
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Re: Verpflichtungserklaerung
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM SCHENGEN-VISUMLotti hat geschrieben: Roger hat vielleicht noch einen Link auf Lager, mit genaueren Infos bezüglich:Roger hat geschrieben:Für deinen Mann brauchst du keine Verpflichtungserklärung. Die Haftung ergibt sich aus der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung bei Eheleuten.
Seite 3 oben
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Re: Verpflichtungserklaerung
oder de guo xiongLotti hat geschrieben: Roger hat vielleicht noch einen Link auf Lager, mit genaueren Infos bezüglich
dann ist die Verpflichtungserklärung ja kein Problem.
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Re: Verpflichtungserklaerung
Noch ein Hinweis dies bzgl..Lotti hat geschrieben:oder de guo xiongLotti hat geschrieben: Roger hat vielleicht noch einen Link auf Lager, mit genaueren Infos bezüglich![]()
dann ist die Verpflichtungserklärung ja kein Problem.
Dies steht so in den Allgemeinen Hinweisen des Shanghaier Konsulates - in den Hinweisen der Botschaft in Beijing steht dies so nicht, aber aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es auch in Beijing so gehandhabt wird.
de guo xiong, der bei der ersten Beantragung in Beijing dies bzgl. vor ab per Mail nachgefragt hatte
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Re: Verpflichtungserklaerung
Im Idealfall macht die Verpflichtungserklärung ein Rentner/eine Rentnerin, denn hier entfallen viele Formvorschriften wie Kontoauszüge, Arbeitseinkommensnachweis...pandaeyes hat geschrieben:Ich denke mir auch, das fuer so einen kurzen Aufenthalt es sich nicht lohnt mit dem FZF Visum.Lotti hat geschrieben: Da lohnt sich ein FZF Visum nicht.
Kann niemand in der Verwandschaft eine Verpflichtungserklärung ausstellen?
Doch, meine Mutter koennte eventuell meinen Mann einladen und dann auch die Verpflichtungserklaerung machen.
Danke Dir
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