Besuchsvisum für die Ehefrau

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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AngelofMoon
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Re: Besuchsvisum für die Ehefrau

Beitrag von AngelofMoon »

happyfuture hat geschrieben:Bestätigung meinerseits,
das Besuchervisum gibt es "gebührenfrei" sogar gültig für mehrere Jahre :mrgreen:
Ihr vergesst dass jeder Visum Antrag ein Einzelfall ist und so auch bearbeitet wird.
Was bei dem einen ist, muss nicht bei dem anderen genauso sein.
Ich kenne mehrere Fälle wo ein Besuchervisum des Ehepartners abgelehnt worden ist.
Es wurde hier schon einmal geschrieben das es anscheinend die selben Voraussetzungen waren und der eine Ehepartner das Visum bekommen hat und der andere nicht.
Am Ende hat sich dann herausgestellt dass der Deutsche Ehepartner in China arbeitet, was bei dem anderen nicht der Fall war.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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edmund27
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Re: Besuchsvisum für die Ehefrau

Beitrag von edmund27 »

Roger hat geschrieben:
AngelofMoon hat geschrieben:ahornblatt hat geschrieben:
Ich bin deutscher Staatsbürger mit dauerhaften Wohnsitz in Deutschland.

Damit bist du nicht Freizügigkeitsberechtigter Eu Bürger.
Freiztügigkeitsberechtigter EU Bürger heißt, dass du in einen anderen Land der Europäischen Union wohnst außer dem Land dessen Nationalität du hast, welches der Europäischen Union angehört. In deinen Fall also Deutschland.
Wäre dein Wohnsitz als Deutscher zum Beispiel in Österreich, dann wärst du Freizügigkeitsberechtigter EU Bürger.
Wo hast du denn dieses Blech her? Willst du die Leute hier veralbern? Mit der Juristerei hast du es wohl nicht so.
Die Freizügigkeit bedeutet, daß jeder Unionsbürger grundsätzlich das Recht hat, sich in der EU frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten.
Der von mir zitierte Paragraf steht übrigens genau so auf dem Kassen-/Abholzettel der Botschaft in Peking und verweist darauf, daß das Visum meiner Frau kostenfrei ist.
Bevor Du hier unsachlich wirst solltest Du dich besser informieren. In Bezug auf die Freizügigkeit hat AngelofMoon völlig recht. Es gibt Eu-Recht das von der BRD nicht anerkannt wird. Hier nur ein Beispiel: Ein Franzose mit deutschem Wohnsitz heiratet eine Chinesin. Die bekommt dann ohne Probleme eine Aufenthaltsgenehmigung ohne A1. Ein Deutscher mit deutschem Wohnsitz heiratet eine Chinesin. Diese muss vor der Einreise das A1 vorlegen. Ein bekannter von mir hat einen Wohnsitz in Frankreich und ist mit einer Chinesin verheiratet. Sie hat eine französische Aufenthaltsgenehmigung. Inzwischen leben Sie wieder hier in seinem Elternhaus. Ich wollte hier nur mal die Relität schildern. Es gibt einige EU-Rechte die uns die BRD einfach verweigert. 8)
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de guo xiong
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Re: Besuchsvisum für die Ehefrau

Beitrag von de guo xiong »

Irgendwie verstehe ich hier die ganze Aufregung nicht! Roger hat nur geschrieben, dass das Visum für die Ehegatten Deutscher kostenlos ist!

Und dem ist doch so, egal was dafür der entsprechende Gesetzestext ist .....

de guo xiong
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AngelofMoon
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Re: Besuchsvisum für die Ehefrau

Beitrag von AngelofMoon »

de guo xiong hat geschrieben:Irgendwie verstehe ich hier die ganze Aufregung nicht! Roger hat nur geschrieben, dass das Visum für die Ehegatten Deutscher kostenlos ist!
Und wo wurde ihm da Wiedersprochen?
Sein Fehler liegt hier:

Code: Alles auswählen

[b]Nach §2 Abs.6 FreizügG/EU Familienangeh. EU-Sta. ist dieses Visum gebührenfrei[/b].
Wenn ein Herr Roger mal auf der Internetseite der Deutschen Auslandsvertretung geschaut hätte wüsste er den Unterschied.
Steht auf Seite 3 unter Ausnahmen.
- AUSNAHME -
Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder von Deutschen sowie anderen
EU/EWR-Staatsangehörigen können montags bis freitags zwischen 8:00 und 9:00 Uhr ohne
vorherige Terminvereinbarung Anträge zwecks Erteilung eines Schengen-Visums bei der
Visastelle direkt einreichen.
Für die Antragstellung auf ein nationales Visum ist eine Terminbuchung erforderlich.
Ich habe die Vermutung das Roger Freizügigkeitsberechtigter EU Bürger ist.
Hier noch einmal zum Nachlesen der Link zum Freizügigkeitsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/
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Re: Besuchsvisum für die Ehefrau

Beitrag von ahornblatt »

Hi leute

ist ja sehr unterhaltsam
aber ich möchte ja nur wissen ob meine freundin als ehefrau mehr chancen auf ein visum hat?
egal ob kostenfrei oder nicht
und was soll ich als begründung angeben?
Der wahre grund wäre ein deutschkurs.a1fehlt noch
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AngelofMoon
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Re: Besuchsvisum für die Ehefrau

Beitrag von AngelofMoon »

ahornblatt hat geschrieben:ist ja sehr unterhaltsam
aber ich möchte ja nur wissen ob meine freundin als ehefrau mehr chancen auf ein visum hat?
Genau so habe ich auch deine Frage verstanden.
Aus meiner Erfahrung und auch von anderen kann ich sagen, dass es nicht leichter sein wird ein Schengenvisum für Deutschland zu bekommen.
Eine Eheschließung ist also nicht von Vorteil auch wenn man meinen sollte dass dieses so wäre.
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Re: Besuchsvisum für die Ehefrau

Beitrag von ahornblatt »

Hi
qpr hat geschrieben:und was soll ich als begründung angeben? Die Wahrheit?
Die Wahrheit !?! das ist doch lächerlich. Einen Thread weiter werden gefälschte
Flugreservierungen ausgetauscht. es kann mir doch keiner Erzählen das ihr Eure Visa mit der Wahrheit bekommt.
ihr verwendet getürckte dokumente und bestimmte juristisch einwandfreie Formulierungen.

>> Beantrage ein Visum zum Besuch eines Deutsch-Intensivsprachkurses.
Dieses visum brauche ich nur wenn der deutschkurs länger als drei monate ist.
und ich kann auch ein visum für einen Spezialitäten koch beantragen.
aber das alles hilft mir einen scheißdreck wenn ich das visum nicht bekomme.

>> Du mußt gut darstellen, warum deine Frau/Freundin gerade in Deutschland und nicht in China lernen muß,
Und wie gut sind deine Fähigkeiten als Romanschriftsteller?
Es ist halt besser in Deutschland deutsch zu lernen
was soll ich da groß schreiben
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mjs
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Tendenz: aussichtslos

Beitrag von mjs »

selbst mit einen hochschulstudium und guten job glauben diese nasen das sie hier in deutschland untertaucht und sich als tellerwäscherin verdient.
Mache dir mal besser nicht viel Hoffnung darauf, dass du mit solchen Ablenkungsmanövern bei der Botschaft sehr weit kommst. Deine Schauermärchen von der pöhsen Botschaft, die sich was von Uniabsolventen als Tellerwäscher zusammenfabuliert quittieren die (maximal) mit einem müden lächeln.

Und dann gehen die auch schon direkt zum Kern (d.h. Ablehnungsgrund) eures Besuchsvisums über:
und was soll ich als begründung angeben? Der wahre grund wäre ein deutschkurs.a1fehlt noch
Und genau die Schiene wird euch da unterstellt werden: Kein A1 beieinander für das Visum zur Familienzusammenführung und dann wird halt versucht, irgendwie statt dessen über ein Schengenvisum langfristig reinzukommen. Und die Bestätigung, dass irgendwas an eurem Fall nicht ganz geheuer ist, liefert ihr der Botschaft dann ja auch gleich freiwillig, indem (wahrscheinlich recht schlecht) was zum Reisezweck vorgelogen wird:
es kann mir doch keiner Erzählen das ihr Eure Visa mit der Wahrheit bekommt. ihr verwendet getürckte dokumente und bestimmte juristisch einwandfreie Formulierungen.
Dann will ich dir hier schonmal viel Glück zu deinem weiteren Vorhaben wünschen. Wirst du sicher brauchen, denn so wie du die Sache bisher hier im Forum angehst halte ich es für ausgesprochen unwahrscheinlich, dass du von der Botschaft auch nur das geringste Entgegenkommen zu erwarten hast.
ahornblatt hat geschrieben:Bekommt man von diesen Heinis leichter ein Besuchsvisum wenn man schon verheiratet ist? oder spinnen sie da auch so mit der "Rückreisebereitschaft" herum?

... ich könnte diese #@&%*# erwürgen

... Und wie gut sind deine Fähigkeiten als Romanschriftsteller?
Ich denke mal damit dürftest du alle Lichter in Rekordzeit ausgeschossen haben. Der Dreiklang nach dem das abgesungen wird hört sich in etwa so an:

1) Schwierige Ausgangslage (Pläne für Langzeit Visum, will aber mit Schengenvisum reisen)
2) evtl. Vertrauensvorschuss durch Flunkerei verbaut
3) evtl. Entgegenkommen durch Patzigkeit verbaut

Und ich bezweifel sehr stark, dass sich da jemand bei der Botschaft in dem Fall dann noch mehr Mühe macht als "Langzeit, unwahr und patzig" abzuhaken und abzulehnen wage ich zu bezweifeln. Vor allem, falls noch Beratungsresistenz erschwerend zu der an sich schon unglücklichen Ausgangslage dazukommt.

Zu deiner Ausgangsfrage daher: Denke nicht, dass bei euch was mit Besuchsvisum zu machen ist. Weder als Freundin noch als Ehefrau.
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Re: Besuchsvisum für die Ehefrau

Beitrag von VielUnterwegs »

ahornblatt hat geschrieben:Einen Thread weiter werden gefälschte
Flugreservierungen ausgetauscht. es kann mir doch keiner Erzählen das ihr Eure Visa mit der Wahrheit bekommt.
ihr verwendet getürckte dokumente und bestimmte juristisch einwandfreie Formulierungen.
Meine Frau hat als sie noch meine Freundin war und auch jetzt als Ehefrau ihre Schengenvisa zum Zwecke eines Besuchs immer ohne Probleme bekommen, ganz ohne gefaelschte Dokumente. Es kommt viel mehr auf die Lebenssituation an, als ob eine Heiratsurkunde vorliegt. Wir wohnen z.B. gemeinsam im Ausland, was eben bei der Rueckkehrbereitschaft sehr viel hilft. Deswegen wurde meine Frau auch immer gebeten, eine Kopie meines Aufenthaltstitels fuer das Land in dem wir uns befinden mit einzureichen, sofern dieses Land ein solches fuer einen Deutschen erfordert.

Wohnt der Partner in Deutschland und die Frau ausserhalb, dann wird es eben schwieriger, denn dann wird davon ausgegangen, dass die Frau einfach beim Partner bleibt.
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Re: Tendenz: aussichtslos

Beitrag von ahornblatt »

mjs hat geschrieben:1) Schwierige Ausgangslage (Pläne für Langzeit Visum, will aber mit Schengenvisum reisen)
2) evtl. Vertrauensvorschuss durch Flunkerei verbaut
3) evtl. Entgegenkommen durch Patzigkeit verbaut
Man könnte ja den Eindruck bekommen es gäbe tatsächlich eine Möglichkeit für ein Visum.
Aber sobald man als Einladender in einer persönlichen Beziehung mit dem Antragsteller ist
wird immer ein Heiratswunsch unterstellt. Und somit ist jedes Visum ausgeschlossen.
Entweder man "möchte" mit einen Besuchsvisum ein nationales Visum umgehen.
Wobei ich nicht weiß wie das gehen soll. Mit einen Besuchsvisum bekommt man keine
Aufenthaltsgenehmigung. Oder man hat keine persönliche Beziehung und es wird
sofort und ohne weiteres Nachdenken mangelnde Rückreisebereitschaft unterstellt.
Und ich kann mich im Gespräch mit diesen Botschaftsheinis durchaus zurückhalten.
Aber denken darf ich was ich will.
Und nebenbei darf ich erwähnen das ich keine Spuren von "Vertrauensvorschuss" und/oder "Entgegenkommen"
gesehen habe. Die Kerle suchen nur Gründe um mangelnde Rückreisebereitschaft zu unterstellen. sonst nix.
tschau
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mjs
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Beitrag von mjs »

ahornblatt hat geschrieben:Aber sobald man als Einladender in einer persönlichen Beziehung mit dem Antragsteller ist wird immer ein Heiratswunsch unterstellt.
Braucht man euch doch gar nicht groß was unterstellen. Kann man doch statt dessen ganz gut hier im Forum nachlesen:
ahornblatt hat geschrieben:und was soll ich als begründung angeben? Der wahre grund wäre ein deutschkurs.a1fehlt noch.
Oder fehlt ihr A1 für irgendwas anderes außer Heirat? Falls ja: Für was?
ahornblatt hat geschrieben:Und nebenbei darf ich erwähnen das ich keine Spuren von "Vertrauensvorschuss" und/oder "Entgegenkommen" gesehen habe.
Kann ich mir gut vorstellen. Wäre das denn aber in eurem Fall angebracht? Falls ja: Wie wollt ihr das beim Antrag darstellen?

Wo wir jetzt schon beim Punkt "nebenbei" angekommen sind: Wie sieht der Antrag denn sonst so bisher aus? Wie lange soll der Besuch sein? Was gab es an Belegen zu Arbeit & Einkommen? Passt das gut zur Reisedauer?
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