Nach Heirat - Visum fuer 2 Jahre in Deutschland
Nach Heirat - Visum fuer 2 Jahre in Deutschland
Hallo, ich und mein Freund ueberlegen zu heiraten.. da ich aber meinen Master noch nicht gemacht habe, moechte ich den unbedingt noch in Deutschland beenden. Danach werde ich wahrscheinlich wieder nach China gehen. Jetzt meine Frage: Koennen mein Freund und ich einfach in Mainland China heiraten und er bekommt ein befristetes Visum fuer Deutschland,sodass wir die 2 Jahre zusammen in Deutschland verbringen koennten. Muss er dafuer auch A1 haben? Bekommt er ohne A1 ueberhaupt ein Visum? Und koennten wir nach den 2 Jahren einfach wieder zurueck nach China gehen? Oder ratet ihr mir, lieber alleine nach Deutschland zu gehen.
Ich bin dankbar fuer alle Tipps! Liebe Gruesse
Ich bin dankbar fuer alle Tipps! Liebe Gruesse
Re: Nach Heirat - Visum fuer 2 Jahre in Deutschland
Die Frage kann wohl niemand beantworten, wenn man nicht weiß:
1. Mahe ist eine Deutsche?
2. Wenn nicht, dann welchen Aufenthaltstitel hat Mahe auf dem Pass ?
1. Mahe ist eine Deutsche?
2. Wenn nicht, dann welchen Aufenthaltstitel hat Mahe auf dem Pass ?
Ich weiß auch nicht, ob ihr könnt. Aber eins ist sicher, ihr DÜRFT nach China gehen.Mahe hat geschrieben:Und koennten wir nach den 2 Jahren einfach wieder zurueck nach China gehen?
Re: Nach Heirat - Visum fuer 2 Jahre in Deutschland
Also ich würde sagen....
Er muss A1 haben...
Visum dann 3 Jahre
Dann muss er noch Schule machen in DE B1 und Orientierungskurs....dann unbefristet...
Ich hoffe ich liege damit richtig...
Er muss A1 haben...
Visum dann 3 Jahre
Dann muss er noch Schule machen in DE B1 und Orientierungskurs....dann unbefristet...
Ich hoffe ich liege damit richtig...
Humor ist der Knopf der verhindert das uns der Kragen platzt
- ingo_001
- Titan

- Beiträge: 12205
- Registriert: 02.09.2008, 14:41
- Wohnort: Berlin
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 21 Mal
Re: Nach Heirat - Visum fuer 2 Jahre in Deutschland
Die Aufenthaltsdauer der zuerst befristeten Aufenthaltserlaubnis ist von Bundesland zu Bundesland verschieden - evtl. auch vom jeweiligen Fall und/oder Sachbearbeiter der jeweiligen ABH abhägig.Mister-HK hat geschrieben:Also ich würde sagen....
Er muss A1 haben...
Visum dann 3 Jahre
Dann muss er noch Schule machen in DE B1 und Orientierungskurs....dann unbefristet...
Ich hoffe ich liege damit richtig...
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Re: Nach Heirat - Visum fuer 2 Jahre in Deutschland
angenommen, dass Mahe die deutsche staatsbürgerschaft besitzt, und ihr zukünftiger ehemann die chinesische.
ist generell so:
1) bekommt ihr zukünftiger ehemann ein einmaliges einreisevisum zwecks eheschließung, wenn sie in deutschland heiraten. jedenfalls wird das vorliegen eines a1 zertifikates schon beim heiratsvisum beantragen verlangt.
2) ganz unabhängig von bundesland wird das einreisevisum nach der heirat erstattet und der ausländische ehegatte erhält normalerweise vorest eine auf ein jahr befristete aufenthaltserlaubnis, die dann nach dem ablaufen auf zwei jahre verlängert werden kann.
keine panik, a1 kann man lernen
und viel glück!
viele grüße
lisa
ist generell so:
1) bekommt ihr zukünftiger ehemann ein einmaliges einreisevisum zwecks eheschließung, wenn sie in deutschland heiraten. jedenfalls wird das vorliegen eines a1 zertifikates schon beim heiratsvisum beantragen verlangt.
2) ganz unabhängig von bundesland wird das einreisevisum nach der heirat erstattet und der ausländische ehegatte erhält normalerweise vorest eine auf ein jahr befristete aufenthaltserlaubnis, die dann nach dem ablaufen auf zwei jahre verlängert werden kann.
keine panik, a1 kann man lernen
und viel glück!
viele grüße
lisa
- AngelofMoon
- Old China Hand

- Beiträge: 908
- Registriert: 22.05.2011, 12:29
Re: Nach Heirat - Visum fuer 2 Jahre in Deutschland
Das Markierte ist nicht richtig, liegt im Ermessen der ABH.lilalisa hat geschrieben:2) ganz unabhängig von bundesland wird das einreisevisum nach der heirat erstattet und der ausländische ehegatte erhält normalerweise vorest eine auf ein jahr befristete aufenthaltserlaubnis, die dann nach dem ablaufen auf zwei jahre verlängert werden kann.
Sie kann bei der Beantragung auch eine Aufenthaltserlaubnis von 3 Jahren ausstellen.
Liegen andere Gründe vor wie zum Beispiel dass der Reisepass nur noch 19 Monate gültig ist oder der Verdacht einer Scheinehe besteht kann die ABH die Aufenthaltserlaubnis erst einmal für 1 Jahr ausstellen.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Re: Nach Heirat - Visum fuer 2 Jahre in Deutschland
Bzw. in Rheinland-Pfalz wurde generell nur auf ein Jahr ausgestellt. Hat mir der Sachbearbeiter so gesagt. Er sagte damals, er könne das nicht beeinflussen, er müsse sogar einmal nach Hause kommen zur Kontrolle, weil ich mehrfach eingeladen hatte. Er sagte, er wolle mir nicht zu Nahe treten, aber das sei eine Anweisung vom Chef.
Berlin macht übrigens z.B. 3 Jahre.
Nach 2 Jahren kann man bereits die Einbürgerung beantragen, die nach 3 Jahren dann erfolgen kann. Es kam nämlich die Frage bei der Behörde, warum meine Frau 3 Jahre gewartet habe...
Aber so weit seid ihr noch nicht.
Berlin macht übrigens z.B. 3 Jahre.
Nach 2 Jahren kann man bereits die Einbürgerung beantragen, die nach 3 Jahren dann erfolgen kann. Es kam nämlich die Frage bei der Behörde, warum meine Frau 3 Jahre gewartet habe...
Aber so weit seid ihr noch nicht.
- AngelofMoon
- Old China Hand

- Beiträge: 908
- Registriert: 22.05.2011, 12:29
Re: Nach Heirat - Visum fuer 2 Jahre in Deutschland
Was ist hier mit mehrfach eingeladen gemeint?user12345 hat geschrieben:Bzw. in Rheinland-Pfalz wurde generell nur auf ein Jahr ausgestellt. Hat mir der Sachbearbeiter so gesagt. Er sagte damals, er könne das nicht beeinflussen, er müsse sogar einmal nach Hause kommen zur Kontrolle, weil ich mehrfach eingeladen hatte. Er sagte, er wolle mir nicht zu Nahe treten, aber das sei eine Anweisung vom Chef.
Waren diese Einladungen immer nur für eine Person oder für unterschiedliche Personen und dann in welchen Abständen?
Auf was genau bezieht sich die Anweisung vom Chef?
Auf die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr oder auf die Kontrolle bei dir zu Hause?
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Semrush [Bot] und 1 Gast

