Termin bei der Ausländerbehörde
Termin bei der Ausländerbehörde
Hallo Leute
ich habe im Dezember in Peking geheiratet und die Ehe hier ins deutsche Eheregister eintragen lassen, sprich eine deutsche Heiratsurkunde erhalten.
Meine Frau hat vor 2 Wochen alle Unterlagen zum FZF-Visum erfolgreich bei der deutschen Botschaft in Peking eingericht.
Jetzt habe ich heute ein Schreiben der örtlichen Ausländerbehörde erhalten mit der Bitte um persönlicher Vorsprache.
Ums mal so zu sagen, unsere geschlossene Ehe soll unserer gemeinsamen Zukunft dienen und ist der Liebe geschuldet, also keine Form der Scheinehe zur Erschleichung einer Aufenthaltsgenehmigung o.ä..
Jetzt meine Frage: Was will die Ausländerbehörde? Vermutlich prüfen, ob's seriös ist?
Gibt's etwas, was ich zu beachten habe, etwas was ich sicher erwähnen muss, oder nie sagen dürfte?
Quetschen die mich aus?
Wird es so wie im Film "Greencard"?
Ganz so dramatisch wie beime Fragen wird's vermutlich nicht laufen, aber um schnelle Antworten und Erfahrungen freue ich mich sehr.
Vielan Dank
YamYam
ich habe im Dezember in Peking geheiratet und die Ehe hier ins deutsche Eheregister eintragen lassen, sprich eine deutsche Heiratsurkunde erhalten.
Meine Frau hat vor 2 Wochen alle Unterlagen zum FZF-Visum erfolgreich bei der deutschen Botschaft in Peking eingericht.
Jetzt habe ich heute ein Schreiben der örtlichen Ausländerbehörde erhalten mit der Bitte um persönlicher Vorsprache.
Ums mal so zu sagen, unsere geschlossene Ehe soll unserer gemeinsamen Zukunft dienen und ist der Liebe geschuldet, also keine Form der Scheinehe zur Erschleichung einer Aufenthaltsgenehmigung o.ä..
Jetzt meine Frage: Was will die Ausländerbehörde? Vermutlich prüfen, ob's seriös ist?
Gibt's etwas, was ich zu beachten habe, etwas was ich sicher erwähnen muss, oder nie sagen dürfte?
Quetschen die mich aus?
Wird es so wie im Film "Greencard"?
Ganz so dramatisch wie beime Fragen wird's vermutlich nicht laufen, aber um schnelle Antworten und Erfahrungen freue ich mich sehr.
Vielan Dank
YamYam
Re: Termin bei der Ausländerbehörde
also bei mir waren (letztes Jahr) die Fragen so als würde ich mich mit Freunden unterhalten:
wann kennen gelernt...
woher kommt Sie denn ...
wann hat Sie Geburtstag...
wie / wo war denn die Feier...
evtl. wie heißen den Mama /Papa
und und und
mach Dich nicht heiß!
TIP: einfach nur ehrlich sein
wann kennen gelernt...
woher kommt Sie denn ...
wann hat Sie Geburtstag...
wie / wo war denn die Feier...
evtl. wie heißen den Mama /Papa
und und und
mach Dich nicht heiß!
TIP: einfach nur ehrlich sein
Re: Termin bei der Ausländerbehörde
erst mal vielen Dank für die schnellen antworten euch beiden!.qpr hat geschrieben:er hat sich meine Papiere kurz angeschaut, das war es.yamyam hat geschrieben: Jetzt meine Frage: Was will die Ausländerbehörde?
@qpr: papiere? Du meinst Reisepass/Personalausweis?
Ich bin doch hier gemeldet, die sollten meine Eckdaten durchaus haben.
Re: Termin bei der Ausländerbehörde
nimm deine heiratsurkunden mit , die deutsche und die cn urkunde und nimm unterlagen zum vermögen mit , wie z.b. grundbuchauszüge für haus oder wohnung und auch deine verdienstnachweise ,,,,
die behörde muß ein dokument machen für die botschaft/konsulat , worin sie nachweist , daß du in der lage bist deine frau auch zu versorgen ,,,,grob gesagt ....
sicherer ist , wenn du mal im amt anrufst und fragst , was mitbringen sollst , wenn sie es dir nicht mitgeteilt haben ....
die behörde muß ein dokument machen für die botschaft/konsulat , worin sie nachweist , daß du in der lage bist deine frau auch zu versorgen ,,,,grob gesagt ....
sicherer ist , wenn du mal im amt anrufst und fragst , was mitbringen sollst , wenn sie es dir nicht mitgeteilt haben ....
- ingo_001
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Re: Termin bei der Ausländerbehörde
Ich glaube mich zu erinnern, dass die ABH damals (2006) nur meine Meldebescheinigung und meinen Mietvertrag sehen wollte, obwohl ich auch Gehaltsnachweise u.a. mit dabei hatte.
Letzterer, um zu sehen, ob die Wohnung auch groß genug ist.
Um die nächste Frage gleich zu beantworten, bevor sie gestellt wird:
Der nächste Termin bei der ABH war dann, als meine Frau ihre begrenzte AE beantragt hatte.
Das musste (2006) innerhalb von 30 Tagen erfolgen, weil das FZF-Visum nach dieser Zeit auslief - und sie ansonsten wieder retour nach China hätte reisen müssen.
Die Dauer des FZF-Visums ist auf diesem vermerkt - also unbedingt beachten.
Wir hatten zu diesem Termin definitiv mehr Unterlagen mitgebracht, als von der ABH gefordert, weshalb ich auch nicht mehr weiss, was die sehen wollten.
Das Ganze war dann ne Sache von 15. Minuten.
Ein freundlicher ABH-Mitarbeiter unterhielt sich mit uns, wobei meine Frau von Anfang an der aktive Part war und ich nur dann "einsprang", um ggfs. Fragen ins Englische zu übersetzen oder antwortete, wenn ich direkt gefragt wurde.
Das lief alles ganz locker und betont freundlich ab - und dank der o.g. Vorgehensweise müssen wir dem ABH-Mitarbeiter wohl auf überzeigender Weise rüber gebracht haben, dass ein evtl. vorhandener Verdacht auf eine Scheinehe sich in unserem Fall gar nicht erst weiter manifestieren konnte.
Meine Frau erhielt sofort eine auf 3 Jahre befristete AE ("Bestmarke" oder "AAA")
Nach 3 Jahren hatten wir dann einen letzten Termin bei der ABH, um die befristete AE in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis umwandeln zu lassen.
Wieder hatten wir (wie o.g.) mehr Unterlagen dabei als gefordert und wieder war der Service überaus freundlich und kompetent.
Das Kopieren von Unterlagen hatte länger gedauert als das eigentliche Gespräch.
Die ABH-Mitarbeiterin interessierte sich nach 5 Minuten mehr für unsere kleine Tochter, die wir mit im Schlepptau hatten
Letzterer, um zu sehen, ob die Wohnung auch groß genug ist.
Um die nächste Frage gleich zu beantworten, bevor sie gestellt wird:
Der nächste Termin bei der ABH war dann, als meine Frau ihre begrenzte AE beantragt hatte.
Das musste (2006) innerhalb von 30 Tagen erfolgen, weil das FZF-Visum nach dieser Zeit auslief - und sie ansonsten wieder retour nach China hätte reisen müssen.
Die Dauer des FZF-Visums ist auf diesem vermerkt - also unbedingt beachten.
Wir hatten zu diesem Termin definitiv mehr Unterlagen mitgebracht, als von der ABH gefordert, weshalb ich auch nicht mehr weiss, was die sehen wollten.
Das Ganze war dann ne Sache von 15. Minuten.
Ein freundlicher ABH-Mitarbeiter unterhielt sich mit uns, wobei meine Frau von Anfang an der aktive Part war und ich nur dann "einsprang", um ggfs. Fragen ins Englische zu übersetzen oder antwortete, wenn ich direkt gefragt wurde.
Das lief alles ganz locker und betont freundlich ab - und dank der o.g. Vorgehensweise müssen wir dem ABH-Mitarbeiter wohl auf überzeigender Weise rüber gebracht haben, dass ein evtl. vorhandener Verdacht auf eine Scheinehe sich in unserem Fall gar nicht erst weiter manifestieren konnte.
Meine Frau erhielt sofort eine auf 3 Jahre befristete AE ("Bestmarke" oder "AAA")
Nach 3 Jahren hatten wir dann einen letzten Termin bei der ABH, um die befristete AE in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis umwandeln zu lassen.
Wieder hatten wir (wie o.g.) mehr Unterlagen dabei als gefordert und wieder war der Service überaus freundlich und kompetent.
Das Kopieren von Unterlagen hatte länger gedauert als das eigentliche Gespräch.
Die ABH-Mitarbeiterin interessierte sich nach 5 Minuten mehr für unsere kleine Tochter, die wir mit im Schlepptau hatten
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Re: Termin bei der Ausländerbehörde
Also so wie es Ingo schreibt war es bei uns anno 2008 auch, vollkommen unproblematisch und sehr angenehm mit freundlichem Service (ist aber auch Kleinstadt und damit vielleicht kundenfreundlicher da keine Massenabfertigung).
Bevor wir von China zusammen zwecks Ehelichung in Deutschland dann einreisten konnte sogar alles per Telefonaten meines Vaters und ein zwei Dokumenten per Email erledigt werden, ein persoenliches Vorsprechen war nicht erforderlich. Direkt nach der Eheschliessung sind wir dann wegen der Aufenthaltserlaubnis vorstellig geworden, haben dort ein paar Dokumente eingereicht und den Antrag abgegeben und bekamen anstandslos die 3 Jahre genehmigt (selbst mit dem Hinweis dass wir uns wohl ueberwiegend in China aufhalten werden), ueber Wohneigentum oder Verdienst wurde lediglich in dem Antrag ausgefuellt, belegen musste man nichts. Nach knapp drei Jahren kam dann lediglich der Hinweis dass ja nun die befristete Aufenthaltserlaubnis bald ablaeuft und man den Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis/Einbuergerung stellen moege.
Zu dem Zeitpunkt kam dann bei der Liste der vorzulegenden Dokumente auch der Nachweis der Deutschkenntnisse, vorher war das wg. annerkanntem Hochschulabschluss meiner Frau auch noch kein Thema. Selbst der dortige Beamte sagte damals wenn sie kein Deutsch gelernt hat dann kann man sie deswegen auch nicht zurueckschicken, sie hat ja mit Kind und Ehemann zwei driftige Gruende in D. zu wohnen
Also wird das anscheinend regional doch durchaus individuell gehandhabt, oder?
Meine Frau wird sicher noch Deutsch lernen wenn sie irgendwann mal laenger in Deutschland wohnen wird, aber bisher haben wir uns fast ausschliesslich in China aufgehalten und sie hat die Notwendigkeit deswegen nicht gesehen. Weil wir uns auch in China aufhalten haben wir die Aktion mit der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis wieder abgesagt, waere meines Wissens ja auch gegen geltendes Recht verstossen worden wenn wir das dennoch beantragt haetten. Somit hat sie nun fuer den naechsten Besuch bei meinen Eltern in D. wieder ein ganz normales Kurzzeitvisum.
Befuerchte nur nach manchen Berichten hier, wenn wir das naechste Mal in D. wohnen wollen werden die Auflagen vermutlich doch hoeher sein als damals, ist aber jetzt auch schon ueber vier Jahre her. Na mal sehen was uns da erwartet wenn die Kinder mal dort zur Schule gehen, dann wird wahrscheinlich Mami auch wieder die Schulbank druecken duerfen, schadet aber nix
Bevor wir von China zusammen zwecks Ehelichung in Deutschland dann einreisten konnte sogar alles per Telefonaten meines Vaters und ein zwei Dokumenten per Email erledigt werden, ein persoenliches Vorsprechen war nicht erforderlich. Direkt nach der Eheschliessung sind wir dann wegen der Aufenthaltserlaubnis vorstellig geworden, haben dort ein paar Dokumente eingereicht und den Antrag abgegeben und bekamen anstandslos die 3 Jahre genehmigt (selbst mit dem Hinweis dass wir uns wohl ueberwiegend in China aufhalten werden), ueber Wohneigentum oder Verdienst wurde lediglich in dem Antrag ausgefuellt, belegen musste man nichts. Nach knapp drei Jahren kam dann lediglich der Hinweis dass ja nun die befristete Aufenthaltserlaubnis bald ablaeuft und man den Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis/Einbuergerung stellen moege.
Zu dem Zeitpunkt kam dann bei der Liste der vorzulegenden Dokumente auch der Nachweis der Deutschkenntnisse, vorher war das wg. annerkanntem Hochschulabschluss meiner Frau auch noch kein Thema. Selbst der dortige Beamte sagte damals wenn sie kein Deutsch gelernt hat dann kann man sie deswegen auch nicht zurueckschicken, sie hat ja mit Kind und Ehemann zwei driftige Gruende in D. zu wohnen
Meine Frau wird sicher noch Deutsch lernen wenn sie irgendwann mal laenger in Deutschland wohnen wird, aber bisher haben wir uns fast ausschliesslich in China aufgehalten und sie hat die Notwendigkeit deswegen nicht gesehen. Weil wir uns auch in China aufhalten haben wir die Aktion mit der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis wieder abgesagt, waere meines Wissens ja auch gegen geltendes Recht verstossen worden wenn wir das dennoch beantragt haetten. Somit hat sie nun fuer den naechsten Besuch bei meinen Eltern in D. wieder ein ganz normales Kurzzeitvisum.
Befuerchte nur nach manchen Berichten hier, wenn wir das naechste Mal in D. wohnen wollen werden die Auflagen vermutlich doch hoeher sein als damals, ist aber jetzt auch schon ueber vier Jahre her. Na mal sehen was uns da erwartet wenn die Kinder mal dort zur Schule gehen, dann wird wahrscheinlich Mami auch wieder die Schulbank druecken duerfen, schadet aber nix
中国是个好的地方!
Re: Termin bei der Ausländerbehörde
Hallo zusammen
erst mal vielen Dank für die schnellen und vielen Antworten.
Ich war heute bei der Ausländerbehörde. Der Beamte, der mich ursprünglich eingeladen hat, war krank. Seine Vertretung wusste nicht recht, warum eine persönliche Vorsprache erfolge sollte, vielleicht wollte der nur mal wissen, wie jemand aussieht oder warum man eine Chinesin heiratet.
Der ganze Termin dauerte keine 5 Minuten. Es wurden eher pro Forma ein paar fragen gestellt, damit ich nicht ganz umsonst gekommen bin; wo wir uns kennen gelernt haben, auf welcher Sprache wir uns verständigen, usw.
Dann war das Thema durch, die Einreiseerlaubnis wurde erteilt! Der Drops ist gelutscht.
Nochmals vielen Dank
erst mal vielen Dank für die schnellen und vielen Antworten.
Ich war heute bei der Ausländerbehörde. Der Beamte, der mich ursprünglich eingeladen hat, war krank. Seine Vertretung wusste nicht recht, warum eine persönliche Vorsprache erfolge sollte, vielleicht wollte der nur mal wissen, wie jemand aussieht oder warum man eine Chinesin heiratet.
Der ganze Termin dauerte keine 5 Minuten. Es wurden eher pro Forma ein paar fragen gestellt, damit ich nicht ganz umsonst gekommen bin; wo wir uns kennen gelernt haben, auf welcher Sprache wir uns verständigen, usw.
Dann war das Thema durch, die Einreiseerlaubnis wurde erteilt! Der Drops ist gelutscht.
Nochmals vielen Dank
Re: Termin bei der Ausländerbehörde
Vielleicht ein kleiner Tipp für die Anderen hier: Man kann direkt nach Ankunft in D zur ABH gehen und einen Termin vereinbaren. Dann spart man sich die Zeit der Rückmeldung durch die Botschaft.
Aus eigener Erfahrung hat es beim ersten Mal (ohne aktive Vorsprache) 3 Monoate gedauert und mit aktiver Vorprache gab die zuständige deutsche Botschaft direkt auch ihr OK nach nur 10 Tagen. Ein Gericht war in diesem Sonderfall aber nicht involviert (normalerweise ist dies aber erforderlich, das dauert etwa 14 Tage, je nach Bundesland auch länger).
So gesehen ist jetzt auch bei Dir bzw. Euch, yamyam, gar nichts durch. Theoretisch können die beim MAD und Verfassungsschutz auch eine Abfrage machen. das dauert ca. 8 Wochen. Theoretisch kann die deutsche Botschaft immer noch ihr Veto einlegen und eine getrennte und zeitgleiche Befragung (Verdacht der Scheinehe) anordnen. Wenn die Geburtsurkunde der Frau nicht stimmt, kann dies bis zu 12 Monaten Zeit beanspruchen, das gerade zu biegen (wobei chinesische Urkunden ja allgemein einen guten Ruf haben - ganz anders bei einigen afrikanischen Staaten oder den Philippinen mit late registration etc.).
Aus eigener Erfahrung hat es beim ersten Mal (ohne aktive Vorsprache) 3 Monoate gedauert und mit aktiver Vorprache gab die zuständige deutsche Botschaft direkt auch ihr OK nach nur 10 Tagen. Ein Gericht war in diesem Sonderfall aber nicht involviert (normalerweise ist dies aber erforderlich, das dauert etwa 14 Tage, je nach Bundesland auch länger).
So gesehen ist jetzt auch bei Dir bzw. Euch, yamyam, gar nichts durch. Theoretisch können die beim MAD und Verfassungsschutz auch eine Abfrage machen. das dauert ca. 8 Wochen. Theoretisch kann die deutsche Botschaft immer noch ihr Veto einlegen und eine getrennte und zeitgleiche Befragung (Verdacht der Scheinehe) anordnen. Wenn die Geburtsurkunde der Frau nicht stimmt, kann dies bis zu 12 Monaten Zeit beanspruchen, das gerade zu biegen (wobei chinesische Urkunden ja allgemein einen guten Ruf haben - ganz anders bei einigen afrikanischen Staaten oder den Philippinen mit late registration etc.).
Re: Termin bei der Ausländerbehörde
also, jetzt mach mal langsam! Da scheint's etwas jenseits der Spur unterwegs zu sein.
Wie ich bereits Eingangs geschrieben habe, ist unsere Ehe schon im deutschen Eheregister registriert. D.h. alle Urkunden wurden übersetzt, legalisiert, überbeglaubigt.....
Einen Termin kann ich online beantragen bei der ABH, dies kann ich machen, sobald wir wissen, wann meine Frau hier landet. Wartezeit auf den Termin, je nach meiner Flexibilität: höchstens 2 Wochen.
Die Papiere werden jetzt zurück nach Peking geschickt, nach glaubwürdiger Aussage des Beamten der AHB. Somit kommen keine anderen Prüfungen hier in Frage (MAD oder sonstige Organisationen - nicht ausgeschlossen aber ist eher was für Verschwörungstheoretiker).
Die Botschaft hat was das Erteilen der Aufenthaltserlaubnis anbelangt kein Entscheidungsrecht. Die könnetn enur das Visum ablehnen, aber meine Frau hat dieses bereits 3 mal erhalten. Somit wäre auch dies recht aussichtlos.
Wie es bei Adrikanern aussieht, weiß ich nicht habe, wie schon geschrieben auch keine geheiratet. Wäre ein anedres Forum.
Somit vielen Dank für Deine Antwort, aber einen Grund zur Benruhigung sehe ich auch trotz deiner Skepsis keinesfalls.
Wie ich bereits Eingangs geschrieben habe, ist unsere Ehe schon im deutschen Eheregister registriert. D.h. alle Urkunden wurden übersetzt, legalisiert, überbeglaubigt.....
Einen Termin kann ich online beantragen bei der ABH, dies kann ich machen, sobald wir wissen, wann meine Frau hier landet. Wartezeit auf den Termin, je nach meiner Flexibilität: höchstens 2 Wochen.
Die Papiere werden jetzt zurück nach Peking geschickt, nach glaubwürdiger Aussage des Beamten der AHB. Somit kommen keine anderen Prüfungen hier in Frage (MAD oder sonstige Organisationen - nicht ausgeschlossen aber ist eher was für Verschwörungstheoretiker).
Die Botschaft hat was das Erteilen der Aufenthaltserlaubnis anbelangt kein Entscheidungsrecht. Die könnetn enur das Visum ablehnen, aber meine Frau hat dieses bereits 3 mal erhalten. Somit wäre auch dies recht aussichtlos.
Wie es bei Adrikanern aussieht, weiß ich nicht habe, wie schon geschrieben auch keine geheiratet. Wäre ein anedres Forum.
Somit vielen Dank für Deine Antwort, aber einen Grund zur Benruhigung sehe ich auch trotz deiner Skepsis keinesfalls.
Re: Termin bei der Ausländerbehörde
PS: sorry ob der Tipfehler - meinte natürlich "Afrikaner" und "Beunruhigung"
Re: Termin bei der Ausländerbehörde
yamyam hat geschrieben:Hallo zusammen
erst mal vielen Dank für die schnellen und vielen Antworten.
Ich war heute bei der Ausländerbehörde. Der Beamte, der mich ursprünglich eingeladen hat, war krank. Seine Vertretung wusste nicht recht, warum eine persönliche Vorsprache erfolge sollte, vielleicht wollte der nur mal wissen, wie jemand aussieht oder warum man eine Chinesin heiratet.
Der ganze Termin dauerte keine 5 Minuten. Es wurden eher pro Forma ein paar fragen gestellt, damit ich nicht ganz umsonst gekommen bin; wo wir uns kennen gelernt haben, auf welcher Sprache wir uns verständigen, usw.
Dann war das Thema durch, die Einreiseerlaubnis wurde erteilt! Der Drops ist gelutscht.
Nochmals vielen Dank
so war es bei mir auch
welches Bundesland,wenn Ich fragen darf
Re: Termin bei der Ausländerbehörde
Danke, wohne in NRW, im schönen Ruhrpott genauer gesagt. Sie ist somit nicht die erste Ausländerin hierStaudi hat geschrieben:Glückwunsch,das ding dürfte durch sein!
welches Bundesland,wenn Ich fragen darf![]()
Re: Termin bei der Ausländerbehörde
Gut, Du bist nicht in Bayern...und selbst hier in Rheinland-Pfalz ist die Wartezeit bei der ABH normalerweise 8 Wochen und es geht auch nur am Nachmittag und nur über den Hntereingang der Behörde (ist in einer ehemaligen JVA mit Gittern).
Meine Erfahrungen sind gemischter, aber immer am Ende mit Erfolg.
Denke, nächste Woche kann Deine Frau mal nachfragen. Die Botschaft hat ja nur in extremen Fällen ein Vetorecht. Ein Bekannter hat das mal erlebt, aber da hatte die ABH schon komische Bemerkungen gemacht (der bezog aber auch ALG2). Die mussten mehrfach remonstrieren. Am Ende musste es genehmigt werden. Habe dem damals geholfen mit der Begründung.
Aber scheint bei Dir alles gut zu sein, wollte nur sagen, das hat keine allgemeine Gültigkeit, wen die ABH positiv ist. Zu 99,99% ist die Sache aber gegessen.
Meine Erfahrungen sind gemischter, aber immer am Ende mit Erfolg.
Denke, nächste Woche kann Deine Frau mal nachfragen. Die Botschaft hat ja nur in extremen Fällen ein Vetorecht. Ein Bekannter hat das mal erlebt, aber da hatte die ABH schon komische Bemerkungen gemacht (der bezog aber auch ALG2). Die mussten mehrfach remonstrieren. Am Ende musste es genehmigt werden. Habe dem damals geholfen mit der Begründung.
Aber scheint bei Dir alles gut zu sein, wollte nur sagen, das hat keine allgemeine Gültigkeit, wen die ABH positiv ist. Zu 99,99% ist die Sache aber gegessen.
Re: Termin bei der Ausländerbehörde
user12345 hat geschrieben:Gut, Du bist nicht in Bayern...und selbst hier in Rheinland-Pfalz an meinem Wohnort ist die Wartezeit bei der ABH normalerweise 8 Wochen und es geht auch nur am Nachmittag und nur über den Hntereingang der Behörde (ist in einer ehemaligen JVA mit Gittern).
Meine Erfahrungen sind gemischter, aber immer am Ende mit Erfolg.
Denke, nächste Woche kann Deine Frau mal nachfragen. Die Botschaft hat ja nur in extremen Fällen ein Vetorecht. Ein Bekannter hat das mal erlebt, aber da hatte die ABH schon komische Bemerkungen gemacht (der bezog aber auch ALG2). Die mussten mehrfach remonstrieren. Am Ende musste es genehmigt werden. Habe dem damals geholfen mit der Begründung.
Aber scheint bei Dir alles gut zu sein, wollte nur sagen, das hat keine allgemeine Gültigkeit, wen die ABH positiv ist. Zu 99,99% ist die Sache aber gegessen.
Re: Termin bei der Ausländerbehörde
zu 100%, Sie hat das Visum 3 Tage nach meiner Vorsprache erhalten.user12345 hat geschrieben: Aber scheint bei Dir alles gut zu sein, wollte nur sagen, das hat keine allgemeine Gültigkeit, wen die ABH positiv ist. Zu 99,99% ist die Sache aber gegessen.
Wer ist online?
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